Evaluation der Kommunikationsstrategie zur Prävention der saisonalen Grippe



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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Gesundheitspolitik Evaluation der Kommunikationsstrategie zur Prävention der saisonalen Grippe Pflichtenheft der Evaluation Markus Weber Bundesamt für Gesundheit (BAG) Fachstelle Evaluation und Forschung (E+F) 15. Dezember 2010

Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 3 2 Der Evaluationsgegenstand und sein Kontext: 3 3 Zweck und Ziele der Evaluation 4 4 Fragestellungen der Evaluation 4 5 Evaluationsdesign und Methodik 5 6 Erwartete Produkte und Leistungen 6 7 Zeit- und Kostenrahmen, Zahlungsplan 8 8 Rollen und Verantwortlichkeiten 8 9 Valorisierung der Evaluationsresultate 9 10 Ausschreibungsverfahren und Kriterien für die Auswahl des externen Evaluationsteams 10 11 Unterlagen 11 12 Kontaktpersonen 11 Fachstelle E+F Seite 2

1 Einführung Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) betreibt seit mehreren Jahren Aktivitäten im Bereich der Prävention der saisonalen Grippe (Influenza) bei spezifischen Risikogruppen (insbesondere Personen im Alter von 65 Jahren oder höher und bei Personen mit chronischen Krankheiten). Die Nationale Grippepräventionskampagne 2001-2005 wurde durch das Institut érasm in Genf evaluiert (Schlussbericht im April 2006, vgl. unter Punkt 11 "Unterlagen"). Seither wurden nur punktuell Einzelaspekte einer Wirksamkeitsprüfung durchgeführt (z.b. Weiterführung Demoscope-Umfrage bis 2008, Evaluation des Nationalen Grippeimpftages 2007 und 2008 über eine Sentinellabefragung oder im Rahmen der H1N1-Kampagnenevaluation 2009). Die Aktivitäten für die "Grippesaison" 2010/2011 und für 2011/2012 werden gemäss der aktuellen Strategie 2008-2012 geplant und umgesetzt. Ab Sommer 2011 wird durch die Abteilung Übertragbare Krankheiten des BAG die Nachfolgestrategie für die Massnahmen 2012/2013ff. entwickelt. In diesem Zusammenhang soll eine Evaluation Entscheidgrundlagen für die Erarbeitung der Nachfolgestrategie liefern. 2 Der Evaluationsgegenstand und sein Kontext: Der Gegenstand dieser Evaluation ist die Kommunikationsstrategie des BAG zur Prävention der saisonalen Grippe. Die zu untersuchende Kommunikationsstrategie ist der zentrale Baustein der nationalen Strategie zur Impfpromotion 2008-2012, die im Artikel im BAG-Bulletin 41/2008 (vgl. unter Punkt 11 "Unterlagen") beschrieben ist und neben Kommunikationsaktivitäten weitere Elemente enthält, z.b. im strukturellen Bereich. Der Fokus dieser Evaluation soll ganz klar auf der Kommunikationsstrategie liegen. Die Strategie des BAG besteht aus fünf komplementären Teilprojekten, die miteinander verbunden sind (teils gleiche/ähnliche Zielgruppen; ähnliche, je angepasste Botschaften und angepasstes Material; unterschiedliche Teilkommunikationsstrategien): Nationale Präventionskampagne (inkl. Public Private Partnership PPP) Nationaler Grippeimpftag (in Zusammenarbeit mit dem Kollegium Hausarztmedizin KHM) Spezifische Kommunikation an die Personen in Gesundheitsberufen Zusammenarbeit mit öffentlichen Partnern: Kantone (vor allem KantonsärztInnen) Medienarbeit Folgende Zielgruppen werden in die Kommunikationsstrategie eingeschlossen: 1. Personen im Alter von 65 Jahren oder höher (65+). 2. Weitere Risikogruppen wie z.b. Chronisch Kranke 3. Allgemeine Bevölkerung 4. ÄrztInnen und Medizinal- und Pflegepersonal 5. Weitere Partner: Kantone und Private Unternehmungen (Coop, Migros, SBB etc.) Die 1. und 2. Gruppe stellen die Hauptzielgruppen dar (Risikogruppen). Bei der 3. und 4. Gruppe stehen "Fremdschutz" (Solidarität, Schutz der Risikogruppen) und zusammen mit der 5. Gruppe "Mitarbeit als Verstärker der Botschaften" im Vordergrund. Ziele der (Kommunikations-)Strategie 2008-2012: Les groupes cibles de la communication (grand public et professionnels de santé) connaissent l objectif de prévention de la grippe saisonnière et savent comment y parvenir; Les groupes cibles de la communication connaissent les recommandations de vaccination contre la grippe saisonnière : Le grand public : l OFSP communique de manière globale mais nuance ses messages. La vaccination est un acte que l on réalise pour soi-même (si l on fait partie d un groupe à risque accru de complications ou si l on veut limiter les risques de tomber malade) et pour son entourage s il est à risque. L OFSP ne vise pas à ce que toute la population se fasse vacciner. Fachstelle E+F Seite 3

Les professionnels de santé : la communication doit être complète et claire pour les médecins, qui sont un relai de l information important auprès des groupes à risque accru de complications. En ce qui concerne le personnel médical et soignant, réticent face à la vaccination, il s agit de trouver les stratégies de communication et les messages adéquats pour les convaincre de la nécessité de se faire vacciner. La couverture vaccinale auprès des groupes à risque accru de complications et du personnel médical et soignant augmente de 5%. La communication est améliorée auprès de nos partenaires : accroissement et diversification du nombre de publications destinées aux professionnels de santé. Auprès des cantons, l OFSP tente de susciter une envie de collaboration en améliorant les canaux de communication déjà existants. Un, voire deux partenariats commencent à être développés (p.ex. CFF, La Poste) afin d accroître la diffusion de nos messages et productions. 3 Zweck und Ziele der Evaluation Der Hauptzweck der Evaluation liegt in der Bereitstellung von Entscheidgrundlagen für die Erarbeitung der Nachfolgestrategie für die Kampagnen 2012/2013ff. Die Resultate können sekundär zur Optimierung für die Kampagne 2011/2012 dienen. Dies ist aber noch vom genauen Timing abhängig. Zusammenfassung in Tabellenform: Ziele (auf Stufe Mandat) Wirkungsumschreibung (auf Stufe Mandat / Ziele) Wirksamkeitsindikatoren Bereitstellen von Entscheidgrundlagen zur Erarbeitung der Nachfolgestrategie zur Prävention der saisonalen Grippe 2012/2013ff Optimierung der Wirksamkeit der zukünftigen Strategie durch gute Grundlagen für deren Entwicklung (evidence base) Formulierung von bedarfsgerechten Empfehlungen zuhanden der Abteilung Übertragbare Krankheiten des BAG bezüglich der zu entwickelnden Strategie (Ziele, Massnahmen, Ressourcen) 4 Fragestellungen der Evaluation Hauptfragestellungen der Evaluation Welche Botschaften erreichen über welche Infokanäle welche Zielgruppen? Welche Informationsbedürfnisse haben diese Zielgruppen? Und werden diese abgedeckt? Wie ist der Wirkungsgrad der Informationsmassnahmen bei den Zielgruppen? Welches sind die effektivsten (Wirksamkeit) und effizientesten (Wirtschaftlichkeit) Informationsmassnahmen der Kommunikationsstrategie? Wo gibt es Optimierungspotential in Bezug auf welche Massnahmen? Werden die strategischen Ziele der Kommunikationsstrategie insgesamt erreicht? Detailfragestellungen (in Ergänzung zu den Hauptfragestellungen) Wie sind die Wirkungszusammenhänge, die dazu führen, dass sich die Zielgruppen impfen lassen (Motivation)? Bei Nicht-Geimpften: Was sind die Gründe für das Nicht-Impfen (inkl.: Was hat noch gefehlt, dass sie sich geimpft hätten)? Wie ist der Wissensstand in der Allgemeinbevölkerung (z.b. Was wird unter "Grippe" verstanden?), was für Erfahrungen wurden gemacht (z.b. wurde eine durchgemachte Grippe als schlimm empfunden? Wie zufrieden waren Geimpfte mit der Impfung?) und welche Einstellungen zum Thema herrschen vor? Fachstelle E+F Seite 4

Spezialfokus Medizinal- und Pflegepersonal: Überprüfung der Wirkungen der im Jahr 2009 angepassten Materialien und Botschaften unter dem Motto "Schutz der anderen und Solidarität" 5 Evaluationsdesign und Methodik Die Anbieter sind in der Wahl ihres Ansatzes und der geeigneten Evaluationsmethodik frei. Diese muss jedoch grundsätzlich eine Kombination verschiedener Methoden und Perspektiven umfassen. Die nachfolgenden Kommentare sind dabei in Betracht zu ziehen, bzw. Abweichungen davon zu begründen. Neben Dokumentenanalyse und Expertengesprächen müssten bei verschiedenen Zielgruppen (repräsentative) Erhebungen zu Wissen, Einstellungen, Verhalten (z.b. Impfstatus), Erfahrungen und Bedürfnissen stattfinden. Folgende Zielgruppen sind in dieser Studie zu berücksichtigen: Zielgruppen Allgemeinbevölkerung Personen im Alter von 65 Jahren oder höher Ärzteschaft Medizinal- und Pflegepersonal (Weitere) Partner Bemerkungen Repräsentative Befragung, selber durchgeführt oder in Zusammenarbeit mit einem Befragungsinstitut. Repräsentative Befragung, evtl. integriert in die allgemeine Bevölkerungsbefragung (mit Oversampling); Kern des Fragebogens vergangener Jahre liegt vor. Z.B. auf Kantonsebene (allg. Verwaltung, kantonsärztliche Dienste, Spitäler etc.) und in der Privatwirtschaft. Es interessiert primär der Beitrag dieser Partner zur Zielerreichung. Die Zielgruppe der Personen im Alter von 65 Jahren und höher wurde in den Jahren 2000/2001 bis 2008 jeweils im Verlauf des Juni befragt bezüglich Impfstatus (ja/nein) und der Gründ für den Impfentscheid. Der Kern dieser Befragung soll im Rahmen dieser Evaluation und evtl. auch in Zukunft wiederum durchgeführt werden, jedoch nicht mehr so weit nach hinten verschoben (Neu: Februar, siehe auch Zeitplan unter Punkt 7). Das BAG legt Wert darauf, dass die Bedürfnisse und Besonderheiten der Kategorien Geschlecht, Migration, Alter nach Möglichkeit und wo es Sinn macht berücksichtigt werden, z.b. durch spezifische Fragen bei Expertengesprächen. Im Rahmen von allfälligen quantitativen Befragungen müssen die "Schlüsselmerkmale zur Erfassung des Migrationshintergrundes in schweizerischen Gesundheitserhebungen" erfasst werden, so dass die Daten im Rahmen dieser Evaluation und evtl. für weitere Analysen migrationsspezifisch ausgewertet werden können: http://www.bag.admin.ch/themen/gesundheitspolitik/07685/07693/07832/index.html?lang=de Die Fachstelle E+F erwartet von den Anbietern, dass sie das Evaluationsdesign in Form einer Tabelle unterbreiten, um das Verständnis der vorgeschlagenen Hauptaspekte zu erleichtern (kann nach Bedarf angepasst werden): Wichtigste Fragestel-lungen der Evaluation Methoden der Datenerhebung und analyse Zielgruppe(n) Bereits bestehende Daten (und Quellen) Noch zu erhebende Daten Fachstelle E+F Seite 5

6 Erwartete Produkte und Leistungen An die Produkte und Leistungen der Evaluation werden folgende Anforderungen gestellt: Produkte / Leistungen Detaillierte Arbeitsplan (Terminkalender) Evaluationsbericht (Entwurf und Endversion) Zusammenfassung, D/F Quantitative Indikatoren Am Kick-off Meeting präsentierte Tabelle Word- oder Excel-Dokument, Ausdruck Max. 60 A4 Seiten (ohne Anhang) Word- und PDF-Dokument Vgl. Vorgaben des BAG unter: www.health-evaluation.admin.ch >Arbeitshilfen (Tools) >Checklisten und Vorlagen Dokumente müssen solange als Entwurf gekennzeichnet sein, bis sie von der Fachstelle Evaluation und Forschung als "definitiv" genehmigt sind. Max. 3 A4 Seiten Liegt als eigenes Word- oder PDF- Dokument und im Schlussbericht integriert vor. Qualitative Indikatoren - Klare und chronologische Aufführung der Evaluationsetappen - Nennung von Terminen, Leistungen und Produkten - Fristeinhaltung - Klarer Aufbau, gute Lesbarkeit und Verständlichkeit des Textes - Präzise Quellenangaben und Querverweise - Grafiken und Text ergänzen sich sinnvoll - Offene Darlegung von Schwierigkeiten und Grenzen der Evaluation - Klare Trennung von Beschreibung und Interpretation - Empirisch gestützte und plausible Schlussfolgerungen und Erkenntnisse - Realistische und umsetzbare Empfehlungen - Fristeinhaltung - Gibt im Sinne eines Faktenblatts einen Überblick über Fragestellungen, Verfahren, Informationsquellen, Antworten und Resultate der Evaluation - Die Qualität der Übersetzung der Kurzfassung (Executive Summary) und der Zusammenfassung (D/F/E) muss von Evaluationsteammitgliedern der entsprechenden Muttersprache kontrolliert werden. - Fristeinhaltung Fachstelle E+F Seite 6

Kurzfassung (Executive Summary), D/F/E Mündliche Präsentation der Studienergebnisse Workshop zum Thema Umgang mit den Ergebnissen (Valorisierungsplan) Max. 10 15 A4 Seiten Liegt als eigenes Word- und PDF- Dokument vor. Vgl. Vorgaben des BAG unter: www.health-evaluation.admin.ch >Arbeitshilfen (Tools) >Checklisten und Vorlagen Umfang / Dauer und Form der Präsentation werden mit der Fachstelle E+F situationsgerecht festgelegt. Powerpoint-Folien und hand-out Dauer und Form des Workshops werden mit der Fachstelle E+F situationsgerecht festgelegt. Powerpoint-Folien und hand-out - Kurzfassung des Evaluationsberichts, gemäss Vorlage BAG - Abstrakt - Schlüsselwörter in drei Sprachen : D, F, E - Gibt knappen, aber vollständigen Einblick in Bericht und Gegenstand der Evaluation (stand-alonedocument). Sie muss: Mandat und Gegenstand erläutern, Begründung der Evaluation liefern, Zweck und Ziele, Fragestellungen enthalten Methodik und Zuverlässigkeit der Daten beschreiben Resultate, Schlussfolgerungen, Empfehlungen sowie gewonnene Erkenntnisse präsentieren Allenfalls Grenzen der Untersuchung aufzeigen - Richtet sich an ein breites Publikum - Die Qualität der Übersetzung der Kurzfassung (Executive Summary) und der Zusammenfassung (D/F/E) muss von Evaluationsteammitgliedern der entsprechenden Muttersprache kontrolliert werden. - Fristeinhaltung - Klare Struktur, gute Lesbarkeit und Verständlichkeit des Textes - Adressatengerechte Aufbereitung der Inhalte - Offene Darlegung allfälliger Schwierigkeiten und Grenzen der Evaluation - Fokussierung auf wichtigste handlungs- und entscheidrelevante Resultate - Anstösse für eine vertiefte Diskussion (vor allem strategischer und politischer Erkenntnisse) - Beitrag zur Planung des Workshops mit der Fachstelle E+F - Beitrag zu deren inhaltlichen Aufbereitung mit der Fachstelle E+F - Teilnahme am Workshop Im Evaluationsvertrag wird stehen, dass der Vertragsnehmer die im Rahmen des Mandats erhobenen Rohdaten anonymisieren und sie nach Vertragserfüllung dem Vertragsgeber übergeben muss. Für die sachgemässe Datenaufbereitung, vgl. http://www.unil.ch/fors (> Datenservice > Datenarchiv > Übergabe von Datensätzen). Sowohl die Evaluationsprodukte wie die Evaluationsprozesse müssen den Standards des Leitfadens für Wirksamkeitsüberprüfungen beim Bund entsprechen, die auf den Evaluationsstandards der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft SEVAL beruhen (vgl. Punkt 11). Die Evaluation und ihre Produkte müssen den vier Hauptkriterien Nützlichkeit, Durchführbarkeit, Korrektheit und Genauigkeit genügen. Fachstelle E+F Seite 7

7 Zeit- und Kostenrahmen, Zahlungsplan Vertragsdauer: 7 Monate; vom 01.02.2011 bis zum 30.08.2011 Globalbudget: 180'000.00 CHF inkl. MWST Die Auszahlung erfolgt in Raten und ist an die Erfüllung der Meilensteine gebunden. Gedeckt sind nur die effektiven Kosten. Zahlungen erfolgen nur gegen Vorweisung einer Rechnung samt Belegen. Meilensteine und entsprechende Leistungen / Fälligkeiten Produkte Vertragsstart 01.02.2011 Kick-off Meeting und Arbeitsplan (Terminkalender) 09.02.2011 Höhe der Auszahlung Fragebogenentwurf Bevölkerungsbefragung 15.02.2011 1. Auszahlung 80'000 CHF Durchführung der Bevölkerungsbefragung Februar 2011 Vorliegen Entwurf Schlussbericht und Präsentation im BAG Verabschiedung von Schlussbericht, Zusammenfassung und executive summary 31.05.2011 2. Auszahlung 50'000 CHF 31.08.2011 Schlusszahlung 50'000 CHF 8 Rollen und Verantwortlichkeiten Auftraggeber aller Evaluationen ist das BAG. Dennoch sind in jedes Evaluationsmandat mehrere Partner involviert; ihre Rollen, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen (Zuständigkeiten) werden nachstehend beschrieben: Verantwortliche/r für den Evaluationsgegenstand Die Abteilung Übertragbare Krankheiten ist für den Evaluationsgegenstand verantwortlich. Sie gibt die Evaluation in Auftrag, um ihren Informationsbedarf zu decken. Die Abteilung ist vertreten durch Daniel Koch, Abteilungsleiter und Roger Staub, Stv. Abteilungsleiter. Die Verantwortlichkeiten für die Aktivitäten im Rahmen der Prävention der saisonalen Grippe sind hauptsächlich auf die Sektionen "Impfprogramme und Bekämpfungsmassnahmen" (Virginie Masserey, Sektionsleitung) und "Prävention und Promotion" (Roger Staub, Sektionsleitung, Virginie Simon, Projektleitung Grippeprävention, Deborah Gaspoz, stv. Projektleitung) verteilt. Die für den Evaluationsgegenstand verantwortlichen Personen nehmen aktiv am Evaluationsprozess teil. Sie beteiligen sich an der Ausarbeitung des Pflichtenhefts, indem sie eigene Fragestellungen vorschlagen und ihren Informationsbedarf anmelden und bei der Auswahl des Evaluationsteams mitbestimmen. Sie stellen sich für den Evaluationsprozess zur Verfügung (beispielsweise für Interviews) und besorgen alle in Bezug auf das Evaluationsmandat sachdienlichen Dokumente: Referenzdokumente, Konzepte, usw. Eine erste Serie von Dokumenten dient der Vorbereitung der Offerte (vgl. Punkt 11). Die für den Evaluationsgegenstand verantwortlichen Personen sind ausserdem wichtigste Adressatinnen und Nutzerinnen der Evaluationsresultate: Sie erhalten den Bericht und überprüfen ihn. Ihnen obliegt es auch, über die Verwendung der Resultate zu entscheiden. Die Sektion "Strategien, Grundlagen und Planung" (Hans Matter, Sektionsleitung) wird eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Nachfolgestrategie spielen. Die aufgezählten Vertreter der Abteilung Übertragbare Krankheiten bilden die Begleitgruppe dieser Evaluation. Evaluationsverantwortliche/r Die Fachstelle Evaluation und Forschung (E+F) übernimmt die Gesamtleitung des Evaluationsmandats und sorgt unabhängig von der Linie (business line) für dessen wissenschaftliche Qualität. Die Fachstelle E+F muss in seiner Vermittlerrolle zwischen den für Fachstelle E+F Seite 8

den Evaluationsgegenstand verantwortlichen Personen und dem externen Evaluationsteam garantieren, dass die EvaluatorInnen eine neutrale und unparteiische Beurteilung des Evaluationsgegenstandes abgeben. Die Fachstelle E+F begleitet den gesamten Evaluationsprozess, ermöglicht den Zugang zu den vorhandenen Daten und unterstützt die Verwendung der Resultate. Es erstellt in Zusammenarbeit mit der für den Evaluationsgegenstand verantwortlichen Person das Pflichtenheft, leitet das Ausschreibungsverfahren und wählt zusammen mit den für den Evaluationsgegenstand verantwortlichen Personen das Evaluationsteam aus, das den Auftrag erfüllen wird. Externes Evaluationsteam Das externe Evaluationsteam hält sich an den Leitfaden für Wirksamkeitsüberprüfungen beim Bund für die Vorbereitung und Umsetzung des Mandats, die sich auf die Evaluationsstandards der Schweizerischen Gesellschaft für Evaluation (SEVAL) abstützen (vgl. Punkt 11). Die EvaluatorInnen müssen insbesondere die Gebote der Diskretion und der Vertraulichkeit befolgen. Generell müssen die im Hinblick auf die Evaluation ausgearbeiteten Instrumente vor ihrer Umsetzung in die Praxis mit der Fachstelle E+F diskutiert und abgesprochen werden. Während der ganzen Dauer des Mandats erstattet das externe Evaluationsteam der Fachstelle E+F regelmässig über das Fortschreiten der Arbeiten Bericht. 9 Valorisierung der Evaluationsresultate Die Fachstelle E+F misst der Valorisierung der Evaluationsresultate eine grosse Bedeutung bei. Sie umfasst die Verbreitung der Resultate und die Anregung zu ihrer Umsetzung in konkreten Massnahmen. Die Valorisierung erfolgt nach einem vorgegebenen Konzept und stützt sich auf die einschlägigen Arbeitshilfen (vgl. Konzept zur Valorisierung von Evaluationsstudien, Punkt 11). Alle Evaluationsstudien (executive summary, Zusammenfassung und Schlussbericht) werden veröffentlicht. Das BAG entscheidet über das Datum der Publikation. Die Frage des geistigen Eigentums und des Nutzungsrechts ist im Evaluationsvertrag geregelt, aus dem die nachstehenden Auszüge stammen. (Auszüge aus einem Evaluationsvertrag: 6.2 Geistiges Eigentum Gemäss Punkt 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Anhang I). Alle bisher und künftig im Rahmen dieses Vertrags alleine oder mit Dritten erstellten Produkte und die dazu gehörigen Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht und alle gewerblichen Schutzrechte gehen im Zeitpunkt ihrer Entstehung automatisch auf den Vertragsgeber über. Es ist alleine dem Vertragsgeber vorbehalten, die Produkte der Evaluation oder Teile davon als Erster zu veröffentlichen. 6.3 Nutzungsrechte Alle Produkte der Evaluation, Methoden, Resultate, Berichte und gesammelten Daten sind gemäss den Bestimmungen unter 6.2. Eigentum des Vertragsgebers. Nutzungsrechte kann der Vertragsgeber, nach Beendigung der Evaluation, auf schriftliches Gesuch hin, gewähren. Das BAG organisiert die Verbreitung der Evaluationsprodukte bei seinen Partnern sowie weiteren interessierten Kreisen und Adressatengruppen. Fachstelle E+F Seite 9

10 Ausschreibungsverfahren und Kriterien für die Auswahl des externen Evaluationsteams Auswahlkriterien Das Evaluationsteam, das den Evaluationsauftrag durchführt, wird (1) aufgrund von Kriterien in Bezug auf seine Offerte ausgewählt (vgl. Checkliste Beurteilung des Evaluationskonzepts, vgl. Punkt 11) und aufgrund von (2) Kriterien, die sich auf das Team selbst beziehen (vgl. Checkliste Beurteilung und Auswahl von EvaluatorInnen, vgl. Punkt 11). Um eine ausgeglichene Vertretung der Sprachgruppen sowie Interdisziplinarität zu fördern, unterstützt das BAG zum einen die Offerten interdisziplinär zusammengesetzter Teams, deren Mitglieder mindestens die französischsprachige und die deutschsprachige Schweiz repräsentieren, und zum anderen Offerten von Arbeitsgemeinschaften, sofern solche Sinn machen. Bei den EvaluatorInnen werden gute Kenntnisse der qualitativen und quantitativen Methoden vorausgesetzt. Die Anbieter vergewissern sich, dass es zwischen ihnen und dem BAG oder dem Mandat keine Interessenskonflikte gibt. Bei der Unterzeichnung des Evaluationsvertrags muss sich das Evaluationsteam zur Frage "Interessenkonflikte und ethische Integrität" vertraglich verpflichten. Die Auswahlkriterien stützen sich auf den BAG-Leitfaden für die Planung von Projekt- und Programmevaluationen und auf den Leitfaden für Wirksamkeitsüberprüfungen beim Bund, die auf den Qualitätsstandards der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft SEVAL beruhen (vgl. Punkt 11, "Unterlagen"). Ausschreibungsverfahren Die Anbieter werden aufgefordert, im Hinblick auf die Ausarbeitung ihrer Offerte die Checklisten des BAG-Leitfadens für die Planung von Projekt- und Programmevaluationen zu konsultieren, welche die Evaluationsofferte und die EvaluatorInnen betreffen insbesondere die Checkliste 3.2: Das Evaluationskonzept: Checkliste für EvaluatorInnen sowie den Leitfaden für Wirksamkeitsüberprüfungen beim Bund, der auf den Evaluationsstandards der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft SEVAL beruht (vgl. Punkt 11). Mit der Einreichung der Interessenbekundung wird bestätigt, dass die daraufhin erhaltenen weiteren Informationen vertraulich behandelt werden. Meilensteine Termine Ausschreibung 15.12.2010 Einreichung der Interessebekundung und Vertraulichkeitszusicherung 21.12.2010 (elektronisch) Einreichung von Offerten (elektronisch) 12.01.2011 Einladung der besten Offerten zur Präsentation 17.01.2011 Interview der drei ausgewählten Evaluationsteams (einschliesslich der 19.01.2011 mündlichen Präsentation der Offerte) und definitive Auswahl Erstellung des Vertrags mit dem Evaluationsmandat 01.02.2011 Fachstelle E+F Seite 10

11 Unterlagen Nachstehend werden die Links und Dokumente aufgeführt, die für die Anbieter bei der Ausarbeitung einer Offerte hilfreich sein können. Informationen zum Evaluationsgegenstand Evaluation der nationalen Grippe-Präventionskampagne 2001-2005: http://www.bag.admin.ch/evaluation/01759/02073/02328/index.html?lang=de Bulletin-Artikel zur Durchimpfung 2001 2007 (Nr. 41/2008, S. 704ff.) und Bulletin-Artikel mit Programmbeschreibung: Nationale Strategie zur Grippeimpfpromotion 2008 2012: (Nr. 41/2008, S. 709ff.): http://www.bag.admin.ch/dokumentation/publikationen/01435/04412/index.html?lang=de Weitere Dokumente werden nach der Interessenbekundung abgegeben (Fragebögen und weitere Grundlagendokumente zur Strategie). Informationen zum Thema Evaluation beim BAG BAG www.bag.admin.ch Kompetenzzentrum für Evaluationen http://www.health-evaluation.admin.ch BAG-Leitfaden für die Planung von Projekt- und Programmevaluationen http://www.bag.admin.ch/evaluation/02357/02362/index.html?lang=de Evaluationschecklisten des BAG: http://www.bag.admin.ch/evaluation/02357/02358/index.html?lang=de Valorisierungskonzepte des BAG und dazugehörige Instrumente http://www.bag.admin.ch/evaluation/02357/02358/05435/index.html?lang=de Leitfaden für Wirksamkeitsüberprüfungen beim Bund: Instrument zur Qualitätssicherung gestützt auf die Evaluationsstandards der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft (SEVAL-Standards) http://www.bag.admin.ch/evaluation/02357/02362/index.html?lang=de Evaluationsstandards der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft (SEVAL-Standards) http://www.bag.admin.ch/evaluation/02357/03059/index.html?lang=de 12 Kontaktpersonen Folgende Person kann für weitere Auskünfte zum Evaluationsmandat kontaktiert werden: Markus Weber, BAG / E+F, markus.weber@bag.admin.ch, 031 323 87 24 (abwesend 24.12.2010 3.1.2011) Fachstelle E+F Seite 11