Klangschalentherapie oder Arbeit? Kritische Würdigung von Förder-, Therapie- und Arbeitsangeboten für Menschen, die als 'nicht werkstattfähig' bezeichnet werden
Schwere und mehrfache Behinderung ist gekennzeichnet durch Exklusion und verhinderte gesellschaftliche Teilhabe
Diskriminierung aufgrund von Behinderung bedeutet jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung aufgrund von Behinderung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass das auf die Gleichberechtigung mit anderen gegründete Anerkennen, Ge- nießen oder Ausüben aller Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen oder jedem anderen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird. Sie umfasst alle Formen der Diskriminierung, einschließlich der Versagung angemessener Vorkehrungen; (Artikel 2) 3
Menschenbild Wir gehen von der Einzigartigkeit und Würde jedes Menschen aus. Wir begleiten Menschen mit besonderem Förderbedarf, indem wir ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen.
Präambel UN- Konvention e) dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern,
das negative Ergebnis einer Wechselwirkung von geschädig- ten Körperstrukturen und körperlichen Funktionen (z. B. Schädigung des Nervensystems/ eingeschränkte mentale Funktionen), Beeinträchtigungen der Aktivität, als Schwie- rigkeit oder Unmöglichkeit selbständig handelnd etwas zu tun und Beeinträchtigungen der Partizipation, als Teilhabe in einem Lebensbereich bzw. in einer Lebenssituation.
Zugangs- barrieren Gelegenheits- barrieren Partizipation Beukelman/ Mirenda 1998
Die Werkstatt steht allen Menschen im Sinne des Absatzes 1 unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung offen sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden. Dies ist nicht der Fall bei behinderten Menschen, bei denen trotz einer der Behinderung angemessenen Betreuung eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung zu erwarten ist oder das Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege die Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich oder sonstige Umstände ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Arbeitsbereich dauerhaft nicht zulassen. (SGB IX 136 Abs. 2)
Behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen, sollen in Ein- richtungen oder Gruppen betreut werden, die der Werkstatt angegliedert sind. (SGB IX 136 Abs. 3)
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe BAGüS es keine einheitlichen Organisationsformen und Konzepte im Bundesgebiet gibt, wie mit der Schnittstelle berufliche Teilhabe einerseits und tagesstrukturierende Förderung umgegangen wird. der überwiegende Anteil der Zugänge in Förder- und Betreuungsgruppen oder vergleichbaren Angeboten unmittelbar aus der Förderschule kommt. Den Menschen mit Behinderung wird damit der Zugang zur Teilhabe am Arbeitsleben verwehrt und nicht einmal die Möglichkeit eröffnet, durch eine Teilnahme am Eingangsverfahren der WfbM ihre Werkstattfähigkeit prüfen und feststellen zu lassen. Teilhabemöglichkeiten für schwerstbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter unterhalb der WfbM fehlen. Zudem gibt es keine Konzepte zur Förderung des Übergangs z.b. aus der Förderstätte in den Arbeitsbereich.
Menschen mit einer schweren und mehrfachen Behinderung sollen am Ende ihres Lebens auf ein gutes und erfülltes Leben zurückblicken können.
A Arbeitsweltorientierte Tätigkeiten Konzeptentwicklung Arbeit und Tätigsein Der Körper Humor und Spiel Mobilität Bewegung Lernen und sich entwickeln Kommunikation, Beziehung, Interaktion Leben als Individuum Leben in der Gesellschaft Alltagsorientierte Tätigkeiten
MitarbeiterInnenqualifizierung Unter Aspekten einer objektiven Wirklichkeit, deren Existenz im Sinne eines kritischen Konstruktivismus auch außerhalb menschlicher Erkenntnistätigkeit postuliert, aber nur in Abhängigkeit von dieser einfachst gesagt - beschrieben, d. h. begrifflich unterschieden und handelnd erfahren werden kann, verknüpft der Begriff zwei dialektisch sich vermittelnde Momente: nämlich (a) die erkenntnisrelevante Seite eines bestimmten Ausschnittes der Welt im Sinne einer insofern als ontologisch zu bezeichnenden Dimension, als die Wahrnehmungs- organe im Prozess der Evolution selbst aus dieser hervorgegangen sind und ihr zugeordnet werden können, und (b) die Erkenntnis bildende Seite der erlebensrelevanten tätigen Auseinandersetzung eines handelnden Subjekts mit einem bestimmten Ausschnitt der Welt, durch das es diese bewusstseinsmäßig und sich selbst als davon abgrenzbare Entität, als Ich- Selbst und auf höheren psychischen Ebenen als bewusstseinsbasierte Bewusstheit konstituiert. Feuser 2013, 285
Praxisrelevante theoretische Grundlagen
Praxisrelevante theoretische Grundlagen nach Bauersfeld & Terfloth 2012