Abfallwirtschaft in Berlin



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Transkript:

Abfallwirtschaft in Berlin Wie ist der Stand der Abfallwirtschaft in Berlin? Referenten: Kolja Kreß, Sandrina Lohse; Nanne Zwagerman

Gliederung 1. Einleitung Abfall in Berlin (Daten, Fakten und rechtliche Rahmenbedingungen) 2. Akteure der Berliner Abfallpolitik 3. Konflikte und Zukunftsausblick

Einleitung

Abfallarten Siedlungsabfälle: aus Haushaltung und Kleingewerbe: Hausmüll, Sperrmüll, Problemabfälle (schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen) Bioabfall, Werkstoffe aus Gewerbe, Industrie und Kläranlagen: hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, Straßenkehricht, Bauabfälle Kläranlagenrückstände Quelle: nach Abfallbilanz 2002 des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

Abfallarten Besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle) besonders überwachungsbedürftige Bauabfälle Altöle und andere produktionsspezifische Abfälle Quelle: nach Abfallbilanz 2002 des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

Gesamtes Abfallaufkommen 2002 (7.236.300 Mg) Quelle: Abfallbilanz 2002 des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

Siedlungsabfälle 2002 (6.505.800 Mg) Siedlungsaufkommen(gesamt) BSR/DASS Quelle: Abfallbilanz 2002 des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

Berlin Siedlungsabfallaufkommen 2002 BSR/DASS Siedlungsaufkommen (gesamt) 1.680.000 (23%) Beseitigung / BSR 1.050.000 (63%) Thermische Behandlung 508.600 (48%) Deponierung 538.400 (52%) Verwertung 630.000 (37 %) Duales System/DASS 389.100 (62%) Getrennte Erfassung durch die BSR 240.800 (38%) Quelle: nach Abfallbilanz 2002 des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

Bauabfall 2002 (4.730.000 t) Boden und Steine 43% Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik 35% Quelle: Abfallbilanz 2002, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

Kläranlagenrückstände Berlin Brandenburg Quelle: Abfallbilanz 2002, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

Verteilung der Entsorgungswege von Klärschlamm in Berlin 2003 Beseitigung Verwertung stoffliche 10% Rekultivierung/ Kompostierung 35% Monoverbrennung im Wirbelschichtofen energetisch 28% 27% Methanolgewinnung (Verwertung in SVZ)/ Trocknung Mitverbrennung in Kraftwerken Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

Entwicklung der Siedlungsabfälle 1997-2002 -37% -+17% +11% 29% Quelle: Abfallbilanz 2002, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

Entwicklung der Siedlungsabfälle Quelle: Abfallbilanz 2002, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

Zentrale Einrichtungen, Werke, Deponien und Werkstätten Quelle: Internetseite BSR-Berlin

Deponien im Umland Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

Verordnungen des KrW-/AbfG Quelle: http://www.zaw-sr.de/pdf/riz/vorlesungsskript_hofmann.pdf

Inhalte der Abfallwirtschaftkonzepte und -bilanzen Inhalte der Abfallwirtschaftskonzepte ( 19 KrW-/AbfG) Art und Menge des Abfalls Verbleib des Abfalls Entsorgungsweg des Abfalls Getroffene und geplant Vermeidungsmaßnahme/ Verwertungsmaßnahmen/ Maßnahmen der Abfallbeseitigung Begründung der Notwendigkeit der Abfallbeseitigung Standort- und Anlagenplanung einschließlich ihrer zeitlichen Abfolge bei Eigenentsorgern Darstellung des Verbleibes des Abfalls bei Abfallentsorgung außerhalb der Bundesrepublik Inhalte der Abfallbilanzen ( 20 KrW-/AbfG) Art und Menge des Abfalls Verbleib des Abfalls Begründung der Notwendigkeit der Abfallbeseitigung Darstellung des Verbleibes des Abfalls bei Abfallentsorgung außerhalb der Bundesrepublik

Quelle. BMU-Bundesministerium für Umwelt

Akteure

Akteure aus der Politik EU (durch Richtlinien z.b. EU Deponierichtlinie und Verbrennungsrichtlinie) Bundesumweltministerium (Erarbeitung von Gesetzen) Umweltbundesamt (wissenschaftlicher Hintergrund, Informationsbeschaffung u. - aufbereitung) SRU (Beratungstätigkeit) Bundestag- u. Bundesrat (Gesetzgebung / wobei: Umsetzung von EU-Richtlinien meist durch Verordnungen)

Akteure aus der Politik Land Berlin (Vollzug des Abfallrechts als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger) SenStadt Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Politische Parteien Land Brandenburg: Landesumweltamt ( Entsorgungsgebiet Berlin/Brandenburg ) Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)

Akteure aus der Wirtschaft Verursacher: produzierendes Gewerbe, Bauindustrie Verbände wie BDI, AGVU, BDE (Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft), IHK, ESA Entsorgungsunternehmen (BSR, nach Berliner Betriebegesetz)

Akteure aus der Gesellschaft Umweltverbände (z.b. BUND Kreisverband) Und Bürgerinitiativen bei Standortfragen vor allem von MVA Medien (Regionalteil in Zeitungen, lokales Fernsehen und offene Kanäle, Internet) Wissenschaft & priv. Unternehmen Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbh) Haushalte (als Verursacher und Vorsortierer(!))

Konflikte

Konflikt Abfallentsorgung Anleitung: Das Verbot ab Juni 2005 Abfälle ohne vorbehandelung auf Deponie zu verlagern Lösungsansatz BSR: Ausbreitung der Müllverbrennungsanlage Ruhleben um etwa 50% Kritik: Politische Parteien Umweltverbände Burgerinitiative Sachverständiger

Konflikt Abfallentsorgung (II) Zweiter Entwurf BSR/Senat Von Ausbreitung der MVA Ruhleben werde abgesehen, statt dessen werden neue Anlagen geplant Politische Kritik der Grünen Lösung: Europaweite Ausschreibung für die bisher deponierte Abfälle

Heutige Konflikte Kritik des BUNDs auf das Abfallwirtschaftskonzept Frage ob das Verfahren rechtswidrig ist. Kritik an fehlenden Etappenzielen. Inhaltliche Kritik. Privatisierung der BSR? Die FDP fordert Wettbewerb, die Grünen fordern es auch, die CDU fortert Privatisierung mit, nicht gegen der BSR.

Kommunale Abfallpolitik im Rahmen der Globalisierung Uruguay-Runde: Welthandel stimulieren durch Liberalisierung des Beschaffungswesens Umsetzung auf EU- Ebene: Neue Richtlinie über das öffentliche Auftragswesen: Abfallentsorgung als Dienstleistung Wettbewerbspolitik: Verbot Staatlicher Beihilfen, Gleichheitsgrundsatz

Kommunale Abfallpolitik im Rahmen der Globalisierung (II) Ergebnis: Einbeschränkung Möglichkeiten Politischer Steuerung Problem 1: Einbeziehen Umweltkriterien in Auftrag ermöglicht, aber nicht verpflichtet. Problem 2: Informierung und Beteiligung der Öffentlichkeit möglich gefährdert.

Noch Fragen, Kienzle?