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Transkript:

Die Organisation der Intensivierungsstunden Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen, in Abstimmung mit den Schulgremien (Schulforum und Elternbeirat) und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, haben wir uns für das Schuljahr 2015/16 zu folgenden Regelungen entschieden. Wir bieten an: a) Pflichtintensivierungen für die ganze Klasse (= kein Wahlfachpunkt) b) Pflichtintensivierungen für die Leistungsschwachen (= kein Wahlfachpunkt) c) Freiwillige Intensivierungen (= ein Wahlfachpunkt) Am Ende dieses Schreibens finden Sie die Beantwortung eines Fragenkatalogs. 5. Jahrgangsstufe: 27 Stunden Fachunterricht + 3 Stunden Pflichtintensivierungen für die ganze Klasse Deutsch Englisch Mathematik am Vormittag + 1 Stunde verpflichtender Wahlunterricht am Nachmittag (= 1 Wahlfachpunkt) Begründung: Dafür entfällt die 3. Sport-Pflichtstunde. Alle Schülerinnen haben an fünf Tagen bis 12:50 Uhr Unterricht, der verpflichtende Wahlunterricht findet in der 7. Unterrichtsstunde (13:15 Uhr 14:00 Uhr) oder in der 8. Unterrichtsstunde (14:00 Uhr 14:45 Uhr) statt.

6. Jahrgangsstufe: 29 Stunden Fachunterricht + 3 Stunden Pflichtintensivierung für die ganze Klasse Englisch Mathematik Latein oder Französisch + 1 Stunde verpflichtender Wahlunterricht am Nachmittag (= 1 Wahlfachpunkt) Begründung: Dafür entfällt die 3. Sport-Pflichtstunde. Alle Schülerinnen haben an einem Nachmittag (von 14:00 Uhr 15:30 Uhr) Pflichtunterricht. Das kann eine Intensivierungsstunde oder eine Fachunterrichtsstunde sein. Die 7. Stunde (13:15 Uhr 14:00 Uhr) ist an diesem Tag frei (Mittagspause, Lerntutorenangebot bzw. Wahlfach). Da alle Schülerinnen darüber hinaus verpflichtet sind, einen Wahlunterricht aus dem Wahlfachangebot auszuwählen, ergibt sich dadurch häufig ein zusätzlicher zweiter Nachmittag (bis 14:00 Uhr oder 14:45 Uhr). 7. Jahrgangsstufe: 32 Stunden Fachunterricht, einschließlich einer zusätzlichen Englischstunde. Pflichtintensivierung für die ganze Klasse: Englisch Pflichtintensivierung für leistungsschwächere Schülerinnen: Latein bzw. Französisch ab Note 4 Mathematik ab Note 4 Bei Notenverbesserung kann statt dessen ein Wahlfach besucht werden (1 Wahlfachpunkt) bzw. die Intensivierung freiwillig fortgesetzt werden (1 Wahlfachpunkt). Alle Schülerinnen haben an einem Nachmittag zwei Stunden Unterricht (14:00 Uhr 15:30 Uhr). Die 7. Stunde (13:15 Uhr 14:00 Uhr) ist an diesem Tag vom Pflichtunterricht frei (Mittagspause, Lerntutorenangebot bzw. Wahlfach). Die Intensivierungsstunden für die Leistungsschwächeren finden an anderen Nachmittagen statt.

8. Jahrgangsstufe: 32 Stunden Fachunterricht Französisch Empfohlene (Pflicht-)intensivierung für die Schülerinnen am SG als 3. Fremdsprache ( falls keine Überschneidung mit einem anderen Wahlunterricht vorliegt). ab Note 4 Pflichtintensivierung für leistungsschwächere Schülerinnen: Englisch ab Note 4 Latein ab Note 4 Französisch (WSG-W) ab Note 4* Mathematik ab Note 4 Bei Notenverbesserung kann statt dessen ein Wahlfach besucht werden (1 Wahlfachpunkt) bzw. die Intensivierung freiwillig fortgesetzt werden (1 Wahlfachpunkt). * freiwillige Intensivierung (wenn Französisch als 2. Fremdsprache am wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium; Schwerpunkt: Vorbereitung der mündlichen Schulaufgabe bzw. einer Lektüre (ein Wahlfachpunkt) Alle Schülerinnen haben an einem Nachmittag zwei Stunden Unterricht (14:00 Uhr 15:30 Uhr). Die 7. Stunde (13:15 Uhr 14:00 Uhr) ist an diesem Tag frei (Mittagspause, Lerntutorenangebot). Die Intensivierungsstunden für die Leistungsschwächeren finden an anderen Nachmittagen statt (13:15 Uhr 14:00 Uhr).

9. Jahrgangsstufe: 34 Stunden Fachunterricht Keine Intensivierungsstunden! Alle Schülerinnen haben an zwei Nachmittagen jeweils zwei Stunden Unterricht (14:00 Uhr 15:30 Uhr). Die 7. Stunde (13:15 Uhr 14:00 Uhr) ist an diesem Tag frei (Mittagspause, Lerntutorenangebot bzw. Wahlfach). 10. Jahrgangsstufe: 35 Stunden Fachunterricht, einschließlich einer zusätzlichen Deutschstunde Im Fach Mathematik ist eine Intensivierungsstunde für die Schülerinnen ab Note 4 verbindlich; dieser Unterricht erfolgt klassenweise. (kein Wahlfachpunkt!)

Fragen an die Schulleitung: 1. Wie kann ich die Wahlfachpunkte meiner Tochter überprüfen? Die 5 verpflichtenden Wahlfachpunkte können über entsprechende Vermerke in den Jahreszeugnissen 5-10 auf Vollständigkeit überprüft werden, d. h. jedes benotete Wahlfach ist ein Punkt und jeder Vermerk über eine Teilnahme an einer freiwilligen Intensivierung ist ein Punkt. 2. Ab welcher Note gilt meine Tochter als leistungsschwach, so dass sie die zusätzliche Intensivierungsstunde belegen muss? Die Pflichtintensivierungsstunden für Leistungsschwache dienen der individuellen und gezielten Förderung einzelner Schülerinnen in einer kleinen Gruppe. Ist die Zeugnisnote im Jahreszeugnis Ihrer Tochter in dem entsprechenden Fach die Note 4 oder 5 oder 6 (in Mathematik der 7. Klasse Note 5 oder 6), dann muss Ihre Tochter an der angebotenen Intensivierungsstunde teilnehmen. Sie wird von Fachlehrkräften (sozusagen als kostenloser Nachhilfeunterricht ) angeboten. 3. Meine Tochter hat in der 7. Klasse in Mathematik und Latein die Note 5. Muss sie an beiden Intensivierungsstunden für Leistungsschwache teilnehmen? Ja. 4. An welchen Wochentagen finden die Intensivierungsstunden nachmittags statt? Der Mittwochnachmittag (ab 14:00 Uhr) und der Freitagnachmittag sind zum Teil für Wahlfächer freigehalten, aber auch um privaten Sport- und Musikgruppen sowie kirchlichen Jugendgruppen die Möglichkeit zur Ausübung ihrer Aktivitäten zu geben. Die Intensivierungsstunden finden daher am Montag, Dienstag, Mittwoch (bis 14:00 Uhr) oder Donnerstag statt. 5. Wie viele Wochenstunden Wahlunterricht muss meine Tochter an der Schule absolvieren? Nach Vorgabe des Ministeriums muss Ihre Tochter in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 mindestens 5 Wochenstunden Wahlunterricht (oder stattdessen freiwillig Intensivierungskurse) belegen.

6. Wird der verpflichtende Wahlunterricht in der 5. Jahrgangsstufe (statt der 3. Sportstunde) mit einem Punkt angerechnet? Ja. 7. Werden die in den Jahrgangsstufen 5, 6, 7 und 8 verpflichtenden Intensivierungsstunden mit einem Punkt angerechnet? In der 5. und 6. Jahrgangsstufe müssen alle Schülerinnen den Intensivierungsstunden teilnehmen; sie sind sozusagen Teil des regulären Stundenplans. Finden in den 7. und 8. Klassen Intensivierungsstunden für alle Schülerinnen verpflichtend statt (weil sie im Stundenplan vorgeschrieben sind), gilt das Gleiche wie für die 5./6. Klassen: Nimmt Ihre Tochter dagegen an einer Intensivierungsstunde freiwillig teil, weil sie sich z. B. im Laufe des Schuljahres verbessert hat, dann wird dafür ein Punkt vergütet. (ein Wahlfachpunkt) Grundsätzlich gilt: Pflichtintensivierungen für alle Schülerinnen und Pflichtintensivierung für leistungsschwache Schülerinnen: kein Wahlfachpunkt Freiwillige Teilnahme an Intensivierungen: ein Wahlfachpunkt 8. Kann meine Tochter auch eine andere Verteilung des Wahlunterrichts auf die Jahrgangsstufen vornehmen? Grundsätzlich ist dies möglich; so kann Ihre Tochter z. B. in der 7. Jahrgangsstufe keinen Wahlunterricht belegen, dafür die fehlende Stunde in der 8., 9. oder 10. Jahrgangsstufe (z. B. durch die Theatergruppe) hereinholen. 9. Meine Tochter besucht die Schülerakademie am Nachmittag am Albertus- Magnus-Gymnasium. Gilt dies als Wahlunterricht? Ja.

10. Zählt der Erste-Hilfe-Kurs in der 5. Klasse auch als Wahlfach, das einen Punkt in dem 5-Punkte-Katalog einbringt? Ja. Dieses Wahlfach zählt allerdings nicht als Ersatz für die 3. Sportstunde. 11. Ist es möglich, vor Schulaufgaben freiwillig an den angebotenen Intensivierungsstunden teilzunehmen? Grundsätzlich ist die Intensivierungsstunde den Leistungsschwächeren vorbehalten. Für die Leistungsstärkeren sollten die Unterrichtsstunden am Vormittag zur Vorbereitung einer Schulaufgabe ausreichen. Eine Ausnahme ist nach Rücksprache mit der Lehrkraft bzw. Schulleitung möglich. 12. Kann eine Schülerin (falls sie nicht mehr leistungsschwach ist) den verpflichtenden Intensivierungskurs verlassen, um am normalen Wahlfachangebot der Schule teilzunehmen? Zum Schulhalbjahr ist dies möglich. Ausnahmen sind nach Rücksprache mit der Schulleitung auch zu einem früheren Zeitpunkt möglich. 13. Muss eine Schülerin (falls sie im Laufe eines Schuljahres mit ihren Leistungen in einem Fach nachlässt) das Wahlfach verlassen, um am verpflichtenden Intensivierungskurs teilzunehmen? Die Entscheidung liegt in diesem Fall bei der Schulleitung. 14. Werden private Aktivitäten (Sportverein, Musikgruppe, Katholische Junge Gemeinde, Klavierunterricht, etc.) als Wahlfächer angerechnet? Das ist nicht möglich. Nur Wahlfachangebote, die in der Schule stattfinden, können angerechnet werden. 15. Zählen 2-stündige Wahlfachangebote (z. B. Schulspiel) als 2 Punkte in dem 5-Punkte-System? Nein, ein zweistündiges Wahlfach wird mit 1 Punkt bewertet.

16. Müssen Schülerinnen in den 10. Klassen auch noch Wahlfächer belegen? Schülerinnen der 10. Jahrgangsstufe müssen nur noch dann Wahlfächer belegen, wenn sie in den Klassen 5 9 die geforderten 5 Wahlunterrichtsstunden noch nicht erbracht haben. 17. Warum findet in der 10. Jahrgangsstufe eine Intensivierungsstunde im Fach Mathematik statt? Um den Schülerinnen für die Qualifikationsphase (Q 11/Q 12) ein möglichst solides Fundament im Abiturpflichtfach Mathematik zu ermöglichen, entschloss sich die Schulleitung zur Einführung einer zusätzlichen Intensivierungsstunde für Schülerinnen, die in der 9. Jahrgangsstufe Note 4 bzw. schlechter erzielt haben. 18. Warum findet in der 10. Jahrgangsstufe eine zusätzliche, verpflichtende Übungsstunde im Fach Deutsch statt? Um den Leistungsschwächeren eine solide Vorbereitung für die Qualifikationsphase (Q 11/Q 12) zu garantieren und den Leistungsstarken praxisorientierte Übungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Abiturprüfung zu ermöglichen. 19. Kann die zusätzliche Übungsstunde in der 10. Jahrgangsstufe im Fach Mathematik als Punkt in dem 5-Punkte-Wahlfach-System verrechnet werden? Die zusätzliche Intensivierungsstunde für die leistungsschwächeren Schülerinnen in Mathematik wird nicht als Punkt angerechnet.