Handbuch Schulinspektion

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Transkript:

Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Handbuch Schulinspektion Informationen zu Konzept, Verfahren und Ablauf der Schulinspektion in Hessen 6

Impressum Herausgeber: Institut für Qualitätsentwicklung (IQ) Walter-Hallstein-Str. 5-7 65197 Wiesbaden Tel.: 0611/5827 0 Fax: 0611/5827 109 E-Mail: info@iq.hessen.de Internet: www.iq.hessen.de Redaktion: Heike Grosser, Dr. Tanja Nieder, Herbert Schäfer Text: Kirsten Ewald, Marianne Heiser, Claudia Henning-Eberlein, Thilo Traub, Jan Weckler Fotos: Dr. Reinhold Fischenich, istockphoto (Titel) Layout: Claudia Balzer, Wiesbaden Druck: mww.druck und so GmbH Auflage: 4., veränderte Auflage, Juni 2009 Hinweis: Als Online-Fassung finden Sie diese Publikation auch auf der Internetseite des IQ: www.iq.hessen.de Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Hessischen Landesregierung herausgegeben. Sie stellt jedoch keine verbindliche, amtliche Verlautbarung des Hessischen Kultusministeriums dar. Vielmehr will sie zur Diskussion über die behandelten Themen anregen und zur Weiterentwicklung des hessischen Schulwesens beitragen. Dem Land Hessen (Institut für Qualitätsentwicklung) sind an den abgedruckten Beiträgen alle Rechte an der Veröffentlichung, Verbreitung, Übersetzung und auch die Einspeicherung und Ausgabe in Datenbanken vorbehalten.

Inhalt Einführung 3 1. Schulinspektion als Verfahren der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung 4 2. Das Inspektorat 7 3. Der Hessische Referenzrahmen Schulqualität 9 4. Erhebungsmethoden und -instrumente 11 5. Das Verfahren der Schulinspektion 19 6. Qualitätssicherung 26 Kontakt 28 Einführung Zum 1. September 2006 wurde die Schulinspektion in Hessen landesweit eingeführt. Alle vier bis fünf Jahre wird eine Schule nun von dafür ausgebildeten Schulinspektorinnen und -inspektoren des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ) evaluiert. Die Ergebnisse sollen Impulse für eine nachhaltige Schulentwicklung geben. Die vorliegende Handreichung enthält alle wichtigen Informationen zu Konzept, Verfahren und Ablauf von Schulinspektionen in Hessen. Die während einer Schulinspektion verwendeten Instrumente wie Fragebögen oder Beobachtungsbögen, der Hessische Referenzrahmen Schulqualität sowie weitergehende Informationen und Materialien können im Internet unter www.iq.hessen.de unter dem Stichwort Schulinspektion abgerufen werden. 3

1 Schulinspektion als Verfahren der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung Evaluation von Schulen Schulprogramm und Evaluation Der Begriff Evaluation bezeichnet ein wissenschaftliches Verfahren zur systematischen Sammlung, Analyse und Bewertung von Informationen, in diesem Fall über schulische Arbeit. Ziel der Schulevaluation ist es, die Qualität von Schule und Unterricht zu entwickeln: Gelungene Evaluation initiiert Lernen, das Lernen der Akteure und der Organisation. 1 Dazu ist es zunächst notwendig, die Stärken und Schwächen einer Schule zu ermitteln. Um dies zu gewährleisten, werden im Rahmen der Evaluation geeignete Methoden eingesetzt, z. B. Fragebögen, Interviews oder Beobachtungen. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Fortschreibung ihres Schulprogramms sind den hessischen Schulen Verfahren zur internen Evaluation in unterschiedlicher Intensität bereits vertraut. Viele Schulen nutzen die Möglichkeiten der internen Evaluation für ihre eigene Weiterentwicklung. Damit befinden sie sich auf dem Weg zu mehr Qualität in eigener Verantwortung. Nach Vorbildern im europäischen Ausland (z. B. England, Schottland, Niederlande) setzt sich auch in Deutschland die durch Bildungsforschung erhärtete Erkenntnis durch, dass neben der internen Evaluation ebenso der kritische Blick von außen wichtig ist. Im Rahmen der externen Evaluation werden die Schulen in Hessen einer mehrtägigen Inspektion unterzogen. Dies geschieht nach festgelegten Qualitätskriterien und mithilfe standardisierter Instrumente. Die Ergebnisse werden in einem Inspektionsbericht festgehalten. 1 Böttcher, W.: Zur Notwendigkeit von Rechenschaftslegung Oder: Wozu Schulinspektion. In: Institut für Qualitätsentwicklung (Hg.): Qualitätsentwicklung durch externe Evaluation. Konzepte Strategien Erfahrungen. Dokumentation zur Fachtagung 30. Juni 1. Juli 2005 in Wiesbaden. Wiesbaden 2006. S. 166 173, hier S. 170. 4

Die Schulinspektion will die Schule in ihrer eigenständigen Entwicklung hin zu mehr Qualität unterstützen durch die datengestützte Beschreibung der Qualität von Unterricht, Erziehung und Schulleitungshandeln auf der Basis eines transparenten Referenzrahmens mit Qualitätskriterien, die Einschätzung der schulischen Arbeit anhand von Leistungsdaten zu Ergebnissen und Wirkungen und anhand von Angaben zur subjektiven Zufriedenheit mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, Hinweise auf Stärken und Schwächen, die Erhöhung der Gültigkeit des schulinternen Qualitätsurteils durch die Fremdsicht, die Förderung des innerschulischen Diskussions- und Entwicklungsprozesses durch den Inspektionsbericht, eine höhere Verbindlichkeit der im Schulprogramm beschlossenen Entwicklungsmaßnahmen. Im Zuge der stärkeren Eigenverantwortung der Schulen z. B. bei Personalentwicklung, Budgetierung oder schuleigenen Curricula schaffen die Ergebnisse der Schulinspektion die Basis für eine Rechenschaftslegung über die Nutzung der Entscheidungsspielräume nach innen und nach außen. Externe Evaluation/Schulinspektion Selbstevaluationen und interne Evaluationen der Schulen (u. a. Schulprogrammarbeit) Teilnahme an internationalen Schulleistungsvergleichsstudien (u. a.timss, PISA, IGLU und DESI) Qualitätsentwicklung an hessischen Schulen durch Orientierung an Standards schulinterne Vergleichsarbeiten landesweite, einheitliche Abschlussprüfungen zentrale, standardisierte Tests 5

Die Akteure Im Zusammenhang mit der Schulinspektion haben die verschiedenen Institutionen der hessischen Bildungsverwaltung unterschiedliche Verantwortlichkeiten. Institutionen der hessischen Bildungsverwaltung Das Hessische Kultusministerium (HKM) sorgt für die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung der Schulinspektion durch das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ). Innerhalb des IQ beschäftigt sich in der Abteilung I das Schulinspektorat mit der Planung, Durchführung und Weiterentwicklung der Schulinspektion. Außerdem sorgt das IQ auch für die Evaluation anderer qualitätssichernder Maßnahmen an hessischen Schulen. Dazu gehören beispielsweise die Evaluation der Vergleichsarbeiten, der landesweiten Abschlussprüfungen oder der Orientierung an Bildungsstandards sowie die Evaluation der hessischen Ergebnisse bei internationalen Schulleistungsvergleichsstudien. Mit der Auswertung und Zusammenfassung der gewonnenen Daten liefert das IQ auch Steuerungswissen für bildungspolitische Entscheidungen. Die Staatlichen Schulämter schließen auf der Grundlage des Inspektionsberichts konkrete Zielvereinbarungen mit der Schule ab. Diese enthalten die Entwicklungsschwerpunkte und -ziele und einen Maßnahmen- und Zeitplan. Die Staatlichen Schulämter haben den Auftrag, die weitere Qualitätsentwicklung der Schule zu begleiten und sie durch entsprechende Hilfsangebote zu unterstützen. Das Amt für Lehrerbildung (AfL) hat die Aufgabe, durch entsprechende Fortbildungsangebote die Schulleitungen mit der Handhabung des Referenzrahmens vertrauter zu machen und schulinterne Evaluationsprozesse zur Qualitätsentwicklung der eigenen Schule anzuregen. 6

2 Das Inspektorat Organisationsstruktur und Personal Das Inspektorat am IQ besteht aus allen Personen, die in ihrem Tätigkeitsfeld mit Schulinspektionen betraut sind. Dazu gehören in erster Linie die Inspektorinnen und Inspektoren, die Schulinspektionen durchführen, die pädagogischen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Mitarbeiterinnen des Organisationsbüros. Letztere sind zugleich Ansprechpartnerinnen in organisatorischen Fragen für die Schulleitungen und sorgen für einen geregelten Ablauf des Verfahrens an hessischen Schulen durch den Versand von Informationen, die Bereitstellung von Materialien und die technische Erstellung des Berichts. Eine Schulinspektion wird je nach Größe der Schule von einem Team aus zwei bis vier Inspektorinnen und Inspektoren durchgeführt, die in keiner persönlichen oder dienstlichen Verbindung zu der zu evaluierenden Schule stehen. Die Mitglieder dieser Teams sind Pädagogen und Psychologen, die Erfahrungen in schulischer Evaluation und schulischem Qualitätsmanagement besitzen und über eine erfolgreiche Schulpraxis verfügen. Außerdem bringen sie Kompetenzen bzw. Erfahrungen aus anderen Bereichen mit. So waren die Schulinspektorinnen und -inspektoren z. B. in Leitungsfunktionen, in der Lehrerausbildung, der Schulaufsicht oder der schulpsychologischen Arbeit tätig. Die Qualifizierung für die Aufgaben der Schulinspektion erfolgt in theoretischen und praxisbegleitenden Fortbildungsmodulen. Ein Schulinspektionsteam kann ergänzt werden durch sogenannte Externe, d. h. Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft, der Wirtschaft oder der Wissenschaft, die das Verfahren um eine außerschulische Perspektive bereichern. 7

Aufgaben der Inspektorinnen und Inspektoren Zum Arbeitsfeld der Inspektorinnen und Inspektoren gehören die in der folgenden Grafik unter IQ/Schule dargestellten Aufgaben: IQ/Schule Schule/SSA Vorbereitung Schulbesuch Auswertung Zielvereinbarung Ankündigung der Inspektion Versendung schriftlicher Informationen Planung des Schulbesuchs Analyse schulischer Daten Bearbeitung und Auswertung von Fragebögen Erhebung der Daten durch: Schulrundgang Unterrichtsbesuche Interviews Präsentation der Schule Einsichtnahme in Schuldokumente Auswertung der erhobenen Daten im Team Erstellen des Berichts Vorstellung der Ergebnisse in der Schule Zielvereinbarung zwischen der inspizierten Schule und dem Staatlichen Schulamt Neben der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Schulevaluationen sind die Inspektorinnen und Inspektoren damit befasst, den Referenzrahmen, das Verfahren und die einzusetzenden Instrumente auf dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Praxis fortwährend weiterzuentwickeln. Sie werden bei dieser Aufgabe von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Die aus der flächendeckenden externen Evaluation hessischer Schulen gewonnenen Daten werden darüber hinaus in zusammengefasster Form in Jahresberichten dokumentiert; diese liefern wichtige Informationen für die bildungspolitische Steuerung. 8

3 Der Hessische Referenzrahmen Schulqualität Die zentrale Bezugsgröße für die Ermittlung des Qualitätsstands hessischer Schulen ist der Hessische Referenzrahmen Schulqualität (kurz: HRS). Im europäischen Ausland sind entsprechende Orientierungsrahmen bereits seit längerem im Einsatz, während die meisten deutschen Bundesländer zeitnah mit Hessen Rahmenkonzepte zur Erfassung von Schulqualität erarbeitet haben. Als besonders wichtig wurden hierbei die Vorlagen von Ditton und Stufflebeam 1 eingeschätzt, deren Modelle von Schulqualität in die Entwicklung des Referenzrahmens mit eingeflossen sind. 1 Ditton, H.: Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung in Schule und Unterricht. Zeitschrift für Pädagogik, 41. Beiheft. Weinheim und Basel 2000. Stufflebeam, D. L.: Evaluation als Entscheidungshilfe. In: C. Wulf (Hrsg.): Evaluation. München 1972. Das dem Referenzrahmen zugrunde liegende, am IQ ausgearbeitete Modell von Schulqualität beinhaltet die Bereiche Voraussetzungen und Bedingungen (Input), Prozesse sowie Ergebnisse und Wirkungen (Output): Hessischer Referenzrahmen Schulqualität Input I. Voraussetzungen und Bedingungen II. Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung Prozesse VI. Lehren und Lernen III. Führung und Management Output VII. Ergebnisse und Wirkungen IV. Professionalität V. Schulkultur Qualitätsbereiche schulischer Entwicklung Mit dem Referenzrahmen liegen in Hessen zum ersten Mal schulorganisatorische und schulpädagogische Orientierungspunkte für Schulqualität vor, die 9

der einzelnen Schule Hinweise zur Schulentwicklung geben und eine standardbildende Funktion einnehmen können. Die im Referenzrahmen auf der Basis von Erkenntnissen der Bildungsforschung beschriebenen Kriterien von Schulqualität nehmen Leitungs-, Organisations-, Kooperations- sowie Lehrund Lernprozesse und deren Ergebnisse in den Blick. Der Referenzrahmen ist der Bezugspunkt sowohl für die Arbeit der einzelnen Schule im Hinblick auf ihre pädagogische Weiterentwicklung als auch für die Arbeit der Staatlichen Schulämter und des Amtes für Lehrerbildung. Langfristiges Ziel ist der Aufbau eines landesweiten Systems verbindlicher Qualitätssicherung durch interne und externe Evaluation auf der Grundlage des Referenzrahmens. Für die einzelne, zunehmend selbstständiger werdende Schule bietet der HRS eine gute Orientierung und unterstützt sie dabei, ihren eigenen Entwicklungsstand zu überprüfen und gezielt Entwicklungsprozesse anzustoßen. Zielvereinbarung Schulprogramm (Schwerpunkte, Ziele) Reflexion/ Auswertung Qualitätsbereiche schulischer Entwicklung Realisierung von Entwicklungsmaßnahmen interne Evaluation externe Evaluation Evaluation Eine Liste der priorisierten Kriterien finden Sie unter: www. iq.hessen.de (Schulinspektion) In der begrenzten Zeit einer Inspektion können nicht alle Kriterien des Referenzrahmens in gleichem Maß und Umfang erfasst werden. Daher beziehen sich die Schulinspektorinnen und Schulinspektoren auf ausgewählte, priorisierte Kriterien. Welche Kriterien des Referenzrahmens bei einer Inspektion bevorzugt in den Blick genommen werden, ist im Internet unter www.iq.hessen.de (Schulinspektion) nachzulesen. 10

4 Erhebungsmethoden und instrumente Eine Orientierung bei der Datenerfassung im Rahmen einer Schulinspektion bieten die im HRS aufgeführten Kriterien und deren Konkretisierungen. Zur Erhebung der Daten werden folgende quantitative bzw. qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung verwendet: Erhebungsmethoden zur Erfassung schulischer Qualität Dokumentenanalyse Beobachtung Fragebögen Interviews Dokumentenanalyse Damit das Team ein umfassendes Bild der Schule bekommt, werden vor dem Schulbesuch Dokumente analysiert, aus denen Schwerpunkte der Arbeit der Schule ersichtlich sind. Dazu gehören Wichtige Schuldokumente das Schulprogramm, Konzeptpapiere, Beschlüsse, Regelungen (z. B. Erziehungsoder Förderkonzept, Schulordnung), der Fortbildungsplan, 11

das Vertretungskonzept und das Informationsmaterial der Schule (Flyer, Broschüren, Homepage etc.). Während des Schulbesuchs sieht das Inspektionsteam weitere Dokumente ein, wie z. B. schulinterne Informationen, Konferenzprotokolle, Sitzungsprotokolle, Evaluationen und deren Ergebnisse, Klassenbücher oder Kurshefte, Terminpläne, Beispiele für Förderpläne, Klassen- oder Kursarbeiten, Presseberichte. Beobachtungen Den Beobachtungsbogen sowie weitere Instrumente finden Sie unter: www.iq.hessen.de (Schulinspektion > Instrumente) Die Unterrichtsbeobachtungen bilden den Schwerpunkt des Schulbesuchs. Dabei steht nicht die Qualität einzelner Lehrkräfte oder Lerngruppen im Vordergrund, es geht vielmehr um die Qualität des Unterrichts insgesamt, um die Unterrichtskultur und um die Ansprüche und Entwicklungsschwerpunkte, welche die Schule in ihrem Schulprogramm formuliert hat. Die fachliche Qualität wird nicht gesondert in den Blick genommen; sie tritt zugunsten übergeordneter und fächerübergreifender Beobachtungskriterien in den Hintergrund. Zur Beobachtung des Unterrichts füllen die Inspektorinnen und Inspektoren einen Beobachtungsbogen aus. Der hessische Beobachtungsbogen bezieht sich auf die folgenden Aspekte des Qualitätsbereichs VI, Lehren und Lernen, im Referenzrahmen: Aufbau von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen, strukturierte und transparente Lehr- und Lernprozesse, Umgang mit heterogenen Lernvoraussetzungen, lernförderliches Klima und Lernumgebung. Mithilfe einer Abstufung von Ausprägungsgraden (Skalierung 1 4) tragen die Inspektorinnen und Inspektoren ihre Bewertung der beobachteten Unterrichtssequenz, bezogen auf die genannten Kriterien, in den Bogen ein. 12

Die Unterrichtsbesuche dauern in der Regel rund 20 Minuten; sie finden zu verschiedenen Zeitpunkten innerhalb der Unterrichtsstunden statt, damit sowohl Anfangs- als auch Mitte- und Endsequenzen beobachtet werden können. Die Dauer der Unterrichtsbesuche ist begrenzt, weil es anders als bei Unterrichtshospitationen in Prüfungssituationen wie im Staatsexamen nicht darum geht, die Lehrkraft einer Überprüfung zu unterziehen bzw. eine Lehrkraft oder eine Lerngruppe zu beurteilen. Deshalb erhalten die besuchten Lehrkräfte auch keine individuelle Rückmeldung über den beobachteten Unterricht. Ziel der Unterrichtsbesuche im Rahmen der Inspektion ist vielmehr, möglichst viele Einblicke in die an der Schule vorherrschende Unterrichtspraxis zu erhalten, aus der sich ein Gesamtbild der Unterrichtsqualität der Schule in Bezug auf die oben genannten Kriterien ergibt. Dabei stehen das Lernen der Schülerinnen und Schüler sowie dessen Bedingungen im Mittelpunkt. Die 20-minütigen Unterrichtsbesuche vermitteln in der Gesamtsumme ein aussagekräftigeres Bild vom Unterricht einer Schule als der Besuch einiger weniger vollständiger Schulstunden. Dies zeigen Erkenntnisse aus der Unterrichtsforschung, Erfahrungen aus der Schulinspektion in Hessen sowie die Inspektionspraxis in anderen Ländern. Das Gesamtbild der Schule steht im Vordergrund Zur besseren Abstimmung der Beobachtungen und Bewertungen werden einzelne Unterrichtsstunden zu Beginn der Inspektion von Teammitgliedern gemeinsam besucht. Dabei stimmen die Inspektorinnen und Inspektoren ihre Beobachtungen miteinander ab. Danach besuchen sie den Unterricht vorwiegend allein. Bei ihren Besuchen wollen sie den Unterricht in seinem Ablauf nicht stören. Daher bemühen sie sich, insbesondere beim Betreten und Verlassen des Klassenraumes, möglichst wenig Aufsehen zu erregen. Die Bewertungen aller besuchten Unterrichtssequenzen werden in einer Tabelle zusammengefasst, deren Ergebnis in die Beschreibung des Qualitätsbereichs VI, Lehren und Lernen, im Inspektionsbericht einfließen. Durch einen Gebäude- und Geländerundgang soll die pädagogische Lernumgebung der Schülerinnen und Schüler, aber auch die Arbeitssituation der Lehrkräfte, der Schulleitung und des nichtpädagogischen Personals erfasst werden. Beobachtet werden die räumlichen Bedingungen der Schule, die 13

Räumliche Bedingungen der Schule Ausstattung und Gestaltung der Räume sowie der Umgang damit. Beim Rundgang, der in der Regel am Anfang des Schulbesuchs steht, sollte ein Mitglied der Schulleitung das Inspektionsteam begleiten. An dem Rundgang nimmt auch eine Vertretung des Schulträgers teil, die von der Schule dazu eingeladen wird. Evaluationsstandards Die Evaluation orientiert sich an den vom Joint Committee on Standards for Educational Evaluation entwickelten vier grundlegenden Prinzipien: Fairness Die Evaluation soll rechtlich und ethisch korrekt durchgeführt werden. Sie soll dem Wohlergehen der in die Evaluation einbezogenen sowie der durch die Ergebnisse betroffenen Personen gebührende Aufmerksamkeit widmen. Nützlichkeit Die Evaluation soll sich an den Informationsbedürfnissen der vorgesehenen Evaluationsnutzer ausrichten. Durchführbarkeit Die Evaluation soll praxisnah, zielorientiert, kostenbewusst und realistisch geplant und ausgeführt werden. Genauigkeit Die Evaluation soll über die Güte des evaluierten schulischen Systems fachlich angemessene Informationen auf der Basis gültiger und zuverlässiger Daten hervorbringen und vermittteln. (Joint Commitee on Standards for Educational Evaluation/James R. Sanders (Hrsg.): Handbuch der Evaluationsstandards. Wiesbaden 2006.) 14

Befragung Im Vorfeld des Schulbesuchs nehmen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern sowie Ausbildungsbetriebe an einer Onlinebefragung teil. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten individuelle Zugangscodes (TANs) für diese Befragung, in der sie sich zu verschiedenen Qualitätskriterien des HRS äußern. Durch die Erstellung individueller Zugangscodes für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Eltern unterstützt das IQ die Schulen grundsätzlich bei der Realisierung einer Vollerhebung aller am Schulgeschehen Beteiligten. Da aber nicht alle Personen tatsächlich an der Onlinebefragung teilnehmen, sondern sich immer nur ein bestimmter Prozentsatz zur Teilnahme entschließt, handelt es sich in der Regel nicht um eine repräsentative Stichprobe. Das Auswertungsergebnis der Befragung stellt vielmehr eine Momentaufnahme der subjektiven Einschätzung der Befragten zum Zeitpunkt der Erhebung dar und wird auch so gehandhabt. Umfang und Inhalt des Fragebogens richten sich nach den jeweils befragten Gruppen. Es geht bei den Befragungen darum, die individuellen Erfahrungen mit der Schule abzurufen. Bei den Fragen handelt es sich um geschlossene Fragen, die anhand festgelegter Kategorien beantwortet werden können (siehe nachfolgende Tabelle). Antwortkategorien Schülerinnen und Schüler, Eltern, Ausbilderinnen und Ausbilder trifft nicht zu trifft eher nicht zu trifft eher zu trifft zu weiß nicht Grundschülerinnen und -schüler stimmt nicht stimmt nur ein bisschen stimmt ziemlich stimmt weiß nicht 15

Auffälligkeiten in den Bewertungen der verschiedenen Gruppen werden vom Inspektionsteam bei der Planung und Vorbereitung des Schulbesuchs berücksichtigt und können zu besonderen Beobachtungsschwerpunkten und präzisierenden Nachfragen im Rahmen der Interviews führen. Die gewonnenen Ergebnisse können andere Daten erhärten oder relativieren. Die Schule erhält nach Abschluss der Inspektion die Auswertungen der Fragebogendaten und eine Zusammenstellung der Fragen an die einzelnen Befragtengruppen auf einer CD-ROM und hat damit die Möglichkeit einer weiteren Nutzung im Rahmen ihrer internen Evaluation. Die Verteilung der TANs (Zugangscodes für die Onlinebefragung) liegt in der Verantwortung der Schulleiterin oder des Schulleiters. Bei der Vergabe der TANs an die Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Ausbilderinnen und Ausbilder sowie bei der Durchführung der Befragungen sollte auf Folgendes geachtet werden: Schüler- und Elternbefragung In der Grundschule nehmen an der Onlinebefragung nur Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 und 4 teil. Die Elternbefragung in der Grundschule richtet sich an alle Eltern. Für Eltern mit türkischer und russischer Muttersprache, kann die entsprechende Sprache für den Onlinefragebogen ausgewählt werden. Generell ist zu beachten, dass Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund sowie deren Eltern den Fragebogen unter Umständen erst mit Hilfestellung verstehen und bearbeiten können. Lehrkräfte- und Ausbilderbefragung An der Befragung sollten alle Lehrkräfte der Schule teilnehmen. In erster Linie sollten sich die Stammlehrkräfte einer Schule an der Befragung beteiligen. Allerdings können auch förderpädagogische und andere Lehrkräfte, die zur Abdeckung des Pflichtunterrichts an der Schule mit etwa halbem Stellenanteil tätig sind, teilnehmen. Vertretungskräfte sollten nicht in die Fragebogenbearbeitung einbezogen werden. An den Befragungen der Ausbildungsbetriebe sollten all diejenigen teilnehmen, die Interesse bekunden. 16

Schulleitungsbefragung Die Schulleiterinnen und Schulleiter bearbeiten das Schulportfolio. Darin werden im Teil A schulstatistische Angaben zur Schule, zu den Schülerinnen und Schülern, zum Lehr- und Schulpersonal, zur Unterrichtsversorgung und zu den Ergebnissen von Abschluss- und Vergleichsarbeiten erfragt. Im Teil B hat die Schulleitung die Möglichkeit, sich zu zentralen Qualitätsmerkmalen der Schule zu äußern. Interviews Zusätzlich zu der Onlinebefragung und der schriftlichen Befragung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters werden während des Schulbesuchs Interviews mit der Schulleitung, einer Gruppe der Lehrkräfte, der Eltern, der Schülerinnen und Schüler sowie mit dem nichtpädagogischen Personal (z. B. Schulhausverwalter, Sekretärin oder Bibliothekskräfte), bei Berufsschulen auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Ausbildungsbetriebe geführt. Die Dauer der Interviews variiert in der Regel zwischen 30 Minuten (nichtpädagogisches Personal) und 90 Minuten (Lehrkräfte). Die Interviews sollen den Befragten Meinungsbekundungen zu Aspekten der schulischen Realität ermöglichen und so die Eindrücke des Inspektionsteams aus der Dokumentenanalyse und den eigenen Beobachtungen vervollständigen sowie mögliche Unklarheiten beseitigen helfen. Die Fragen orientieren sich vom Inhalt her am Referenzrahmen und folgen weitgehend einem Leitfaden, der durch schulspezifische Fragestellungen ergänzt wird. Die Anzahl der zu Befragenden in den einzelnen Interviews liegt bei etwa sechs Personen. Die Interviews werden von einem Mitglied des Inspektionsteams geführt und von einem weiteren Mitglied protokolliert. Die Antworten aller Interviews werden anschließend in eine gemeinsame Protokolltabelle übertragen und lassen sich somit gegenüberstellen, vergleichen und auf die einzelnen Qualitätsbereiche bezogen auswerten. 17

18 Die Schulleitung stimmt die Termine der Interviews mit der Leitung des Inspektionsteams ab. Sie übernimmt auch die Bereitstellung der Räumlichkeiten und die Einladung der Interviewpartner. Die Auswahl der Interviewpartner erfolgt in Absprache mit der Leitung des Inspektionsteams. Es sollten sowohl Vertretungen der schulischen Gremien als auch zufällig ausgewählte Personen teilnehmen. Im Einzelfall ist zu überlegen, wie verschiedene Schulformen, Stufen, Abteilungen usw. berücksichtigt werden können.

5 Das Verfahren der Schulinspektion Ablauf einer Schulinspektion Schriftliche Information der Schule über Ziele, Ablauf und Verfahren der Inspektion sowie über die von ihr vorzulegenden Schuldokumente Telefonische Kontaktaufnahme der Leitung des Inspektionsteams mit der Schulleitung (etwa 8 Schulwochen vor dem Schulbesuch) Zustellung des Schulportfolios, der Zugangscodes für die Onlinebefragung (TANs) und sonstiger Materialien an die Schule (etwa 6 Schulwochen vor dem Besuch) Bearbeitung der Materialien durch die Schule und Rücksendung an das IQ (Bearbeitungszeit: 3 Wochen) Schulbesuch: 2 bis 4 Tage vor Ort mit Schulrundgang, Unterrichtsbeobachtungen, Interviews, gegebenenfalls Vorstellung der Schule und Feedback-Runde Auswertung der gesammelten Daten und Erstellen des Berichts Elektronische Übermittlung des Berichtsentwurfs an die Schulleiterin bzw. den Schulleiter zur möglichen Korrektur von sachlichen Fehlern innerhalb von 3 Arbeitstagen (etwa 6 bis 8 Wochen nach dem Schulbesuch) Anschließend: elektronische Übermittlung des fertigen Berichts an die Schule und die zuständige Schulaufsicht sowie eines Auszugs aus dem Bericht (Qualitätsbereich I: Voraussetzungen und Bedingungen ) an den Schulträger Nach vorheriger Terminvereinbarung zwischen der Schulleitung und dem Inspektionsteam: Vorstellung von Ergebnissen und Übergabe des Berichts an Schule und Staatliches Schulamt im Rahmen einer Auswertungskonferenz (etwa 8 bis 10 Wochen nach dem Schulbesuch) Einen detaillierten Ablaufplan finden Sie unter: www.iq.hessen.de (Schulinspektion) Hinweis: Bei den angegebenen Terminen und Fristen handelt es sich um Richtwerte. In Absprache mit der Schulleitung und der Leitung des Inspektionsteams kann davon abgewichen werden. 19

Vorbereitung Die ausgewählten Schulen werden schriftlich über Ziele, Ablauf und Verfahren der Schulinspektion sowie über die von ihnen vorzulegenden Schuldokumente informiert. Etwa acht Schulwochen vor der Inspektion besprechen die Leiterin bzw. der Leiter des Inspektionsteams und die Schulleitung in einem Telefongespräch den Ablauf der Inspektion an der Schule und klären organisatorische Fragen. Folgende Eckpunkte sind zu erörtern: Terminabsprache für die Programmpunkte außerhalb der Unterrichtsbesuche, wie Schulrundgang, Interviews, Vorstellungs- und Feedbackrunde im Kollegium etc., Zusammensetzung der Befragungsgruppen für die Interviews, Organisation der Onlinebefragung (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, gegebenenfalls Ausbilderinnen und Ausbilder, Versand von Schuldokumenten und Stundenplänen, Erörterung der (optionalen) Präsentation schulischer Schwerpunkte. Die Schule erhält die individuellen Zugangscodes zur Onlinebefragung; außerdem erhält sie das Formular für das Schulportfolio, die Arbeitsvereinbarung, die Liste einzureichender Schuldokumente sowie weitere Informationen. Sie sorgt für die Organisation der Onlinebefragung (Verteilung der Zugangscodes, bei Bedarf Bereitstellung von Räumen mit internetfähigen Computern etc.). Die Schulleitung bearbeitet außerdem das Schulportfolio und unterschreibt die Arbeitsvereinbarung. Innerhalb von drei Wochen sendet die Schule u. a. folgende Dokumente möglichst in elektronischer Form an das IQ: das Schulprogramm, Konzeptpapiere, Stundenpläne, Raum-, Klassen- und Lehrerpläne sowie gegebenenfalls weitere Erläuterungen zu den eingereichten Unterlagen. 20

Die Unterlagen sollten nicht älter als zwei Jahre und aussagekräftig im Hinblick auf die aktuelle Schulentwicklung bzw. bedeutsam für die Einschätzung des Qualitätsstands der Schule sein. Per Post schickt die Schule ein Exemplar des Schulprogramms und die unterschriebene Arbeitsvereinbarung an das IQ zurück. Die Schulleitung informiert den Schulträger über den Termin des Gebäude- und Geländerundgangs und bittet um Teilnahme. Tipps für die Schulleitung 1. Einrichtung einer Informationswand im Lehrerzimmer mit dem Referenzrahmen, dem Unterrichtsbeobachtungsbogen, einem Zeitplan für den Schulbesuch, einer Zusammenstellung der Interviewgruppen, organisatorischen Informationen, Materialien zum Verfahren der Inspektion, Raum für offene Fragen, einem Hinweis auf die Website des IQ (www.iq.hessen.de). 2. Kommunikation mit dem Inspektionsteam Alle offenen Fragen können Sie jederzeit der Leitung des Inspektionsteams per E-Mail mitteilen. So kann in der Regel bereits im Vorfeld der Inspektion vieles geklärt werden. 3. Vorbereitende Gesamtkonferenz und Information der schulischen Gremien Es empfiehlt sich, auf einer Gesamtkonferenz über die anstehende Schulinspektion zu informieren und entsprechende Materialien auszuteilen. Dort können offene Fragen gesammelt und anschließend mit der Teamleitung des IQ geklärt werden. Die Information sollte möglichst umfassend sein und sich an alle Angehörigen der Schulgemeinde richten. 21

Arbeitsvereinbarung Zwischen der Schule und dem Inspektionsteam wird eine schriftliche Arbeitsvereinbarung abgeschlossen, die von der Schul- und der Teamleitung unterzeichnet wird. Mit dieser Arbeitsvereinbarung werden Verantwortlichkeiten, Leistungen und Abläufe der Schulinspektion auf eine verlässliche und verbindliche Grundlage gestellt. Die Arbeitsvereinbarung ist als eine Selbstverpflichtung beider Seiten zu transparentem und eigenverantwortlichem Handeln zu verstehen. Schulbesuch Der Schulbesuch beginnt in der Regel mit einem Gebäude- und Geländerundgang zur Beurteilung des Zustands und der Ausstattung, möglichst unter Beteiligung einer Vertretung des Schulträgers. Die Vormittage werden überwiegend für Unterrichtsbesuche genutzt. Weitere Schuldokumente (z. B. Konferenzprotokolle, Klassenbücher) werden vor Ort eingesehen. Nachmittags finden Interviews mit den Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern, Ausbildungsbetrieben, dem nichtpädagogischen Personal und der Schulleitung statt. Beispiel für einen zweitägigen Schulbesuch 1. Tag 07:30 Begrüßung 08:00 Gebäude- und Geländerundgang 09:30 Pause: Vorstellung im Kollegium 09:45 13:00 Unterrichtsbesuche 13:00 Mittagspause 13:30 Interview mit den Schülerinnen und Schülern (1 Std.) 15:00 Vorstellung der Schule (1 Std., optional) 16:30 Interview mit Eltern (1 Std.) 17:30 Teambesprechung 2. Tag 08:00 13:00 Unterrichtsbesuche 13:00 Mittagspause 13:30 Interview nichtpädagogisches Personal (0,5 Std.) 14:30 Interview mit den Lehrkräften (1 Std.) 16:00 Interview mit der Schulleitung (1 Std.) 17:00 Teambesprechung 17:45 Feedback zum Ablauf der Inspektion 22

Die Schule hat weiterhin die Gelegenheit, ihr Profil und ihre Entwicklungsschwerpunkte in einer von ihr gewählten Form zu präsentieren. Die Präsentation sollte über das hinausgehen, was dem Inspektionsteam bereits durch vorgelegte Unterlagen bekannt ist. Es liegt im Ermessen der Schule, ob sie sich dafür oder dagegen entscheidet. Verzichtet eine Schule auf diesen Programmpunkt, so erwächst ihr daraus in der Bewertung kein Nachteil. Die Nutzung des Angebots eröffnet aber die Möglichkeit, diejenigen Dinge zu erläutern oder hervorzuheben, die für die Schule aktuell von großer Bedeutung sind. Die Präsentation sollte allerdings nicht mit Schülerdarbietungen verknüpft sein. Der Zeitrahmen sollte eine Stunde nicht überschreiten. An den Inspektionstagen werden jeweils Besprechungen des Inspektionsteams eingeplant, in denen die Beobachtungen und Erkenntnisse zusammengefasst und erörtert werden. Den Abschluss des Schulbesuchs bildet eine Feedbackrunde mit der Schulleitung und gegebenenfalls Gremienvertretern der Schule. In dieser Runde wird der Ablauf des Schulbesuchs vonseiten des Inspektionsteams und der Schule reflektiert. Ergebnisse der Qualitätsanalyse werden dabei noch nicht präsentiert. Auswertung und Bericht Die Grundlage des abschließenden Berichts bildet die Auswertung der Informationen und Daten, die bei der Inspektion gesammelt wurden. Ziel ist, das Qualitätsprofil der Schule zu erfassen und darzustellen. Der Bericht stellt sowohl Stärken als auch Schwächen der Schule mit Blick auf die Qualitätsbereiche des Referenzrahmens heraus. Er spiegelt das wider, was das Inspektionsteam aufgrund der eingesetzten Methoden und Instrumente erfahren hat. Der Inspektionsbericht erfasst Stärken und Schwächen Das systematische Bewertungsverfahren der Schulinspektion sichert die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Evaluationsergebnisse. Den Beurteilungen der Inspektorinnen und Inspektoren zu einzelnen Kriterien des Qualitätsrahmens liegen an allen Schulen die gleichen Kerninformationen zu- 23

Dokumentenanalyse Auswertung der Fragebögen Interviewprotokolle Unterrichtsbeobachtungen Vorstellung schulischer Schwerpunkte Gebäude- und Geländerundgang Qualitätsprofil der Schule grunde. Zugleich haben die Inspektionsteams die Möglichkeit, jeweils schulspezifische Ergänzungen vorzunehmen, um der besonderen Situation oder besonderen Lern- und Förderangeboten einer Schule gerecht zu werden. Damit erhöht sich für die Inspektorinnen und Inspektoren die Entscheidungssicherheit. Subjektive Einschätzungen werden vermieden. Die Schulen und die Schulöffentlichkeit können besser als bisher nachvollziehen, wie es zu einer Qualitätsaussage gekommen ist, d. h., welche Informationen zu einer Bewertung geführt haben. Auf diese Weise wird die Fairness der Inspektionsberichte sichergestellt und es wird der Unterschiedlichkeit der Schulen Rechnung getragen. Dennoch kann das Inspektionsteam in dem Bericht nicht jede Facette oder Besonderheit der Schule würdigen. Die Einschätzung und Bewertung besonderer schulischer Projekte sollte daher auch Gegenstand der internen Evaluation der Schule sein. Ein Entwurf des Berichts wird vor dem Versand von einer Schulinspektorin oder einem Schulinspektor im Hinblick auf Vollständigkeit, Plausibilität der Befunde sowie sprachliche Richtigkeit gegengelesen. Etwa sechs bis acht Wochen nach der Inspektion wird der Berichtsentwurf in elektronischer Form als PDF-Datei an die Schulleitung versandt. Innerhalb von drei Arbeitstagen kann die Schulleitung gegebenenfalls auf sachliche Unstimmigkeiten hinweisen, die von der Teamleitung korrigiert 24

werden können, wie z. B. falsche Zahlenangaben. Die Teamleitung führt vor der Auswertungskonferenz ein Telefonat mit der Schulleitung, um Organisatorisches und Fragen zur Präsentation ausgewählter Ergebnisse zu besprechen. Dabei geht es z. B. um besonderen Klärungsbedarf bei einzelnen Berichtsstellen, Fragen der Schulgemeinde zur Schulinspektion oder Ergebnisse, die für den Arbeitsprozess der Schule gegebenenfalls besonders relevant sind. Etwa eine Woche vor der Auswertungskonferenz erhalten die Schulleitung und das zuständige Dezernat des Staatlichen Schulamts die Endfassung des Berichts in elektronischer Form. Eine Veröffentlichung vor der Auswertungskonferenz wird nicht empfohlen. Der Schulträger erhält zeitgleich einen Auszug aus dem Bericht, nämlich die Ausführungen zum Qualitätsbereich I, Voraussetzungen und Bedingungen, welche die Befunde zur baulichen Beschaffenheit und Ausstattung des Gebäudes und Geländes beinhalten. Etwa acht bis zehn Wochen nach der Inspektion wird der Bericht den Vertreterinnen und Vertretern der Schulgemeinde im Rahmen einer Auswertungskonferenz vorgestellt, erläutert und Schule und Schulaufsicht in gedruckter und gebundener Form überreicht. Der Termin für die Auswertungskonferenz wird frühzeitig zumeist bereits während des Schulbesuchs im Einvernehmen mit der Schulleitung vereinbart. Es wird empfohlen, das Kollegium, Vertretungen der Eltern- und der Schülerschaft und die an den Interviews beteiligten Personen zur Auswertungskonferenz einzuladen. Schule und Schulaufsicht haben die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Inspektionsbericht zu verfassen; diese werden dem Bericht beigefügt. Der Bericht und weitere zentrale Dokumente der Schule werden in Papier- und elektronischer Form im IQ archiviert und dienen als Vergleichsbasis für den nächsten Inspektionsbesuch. Zielvereinbarungen Auf der Grundlage des Inspektionsberichts treffen die Schule und das zuständige Staatliche Schulamt Zielvereinbarungen und beschließen geeignete Maßnahmen zur Behebung der Schwächen. Bei der Umsetzung der gemeinsamen Ziel- und Leistungsvereinbarungen wird die Schule vom Staatlichen Schulamt begleitet. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich in einem Leitfaden, der vom Hessischen Kultusministerium herausgegeben wurde und beim Publikationsmanagement des Amtes für Lehrerbildung (Bestell-Nr. HKM 68) zu beziehen ist: Zielvereinbarungen nach Schulinspektion. Leitfaden für die Entwicklung von Zielvereinbarungen zwischen Schule und Schulaufsicht nach der Schulinspektion. Wiesbaden 2007. 25

6 Qualitätssicherung Um das Verfahren der Schulinspektion weiterentwickeln zu können, bedarf es systematischer Evaluation im Rahmen eines internen Qualitätsmanagements. Zu diesem Zweck werden die Rückmeldungen der Schulleitungen zu den Inspektionen ausgewertet, Berichte von verschiedenen Personen gegengelesen und auf Stimmigkeit und Beachtung der Gütekriterien geprüft. Es werden Peer Reviews mit anderen Bundesländern durchgeführt und ausgewertet, wissenschaftliche Gutachten eingeholt sowie die Erfahrungen aus der Praxis der Inspektionen fortlaufend reflektiert. Telefoninterviews Evaluation: Befragungen und Telefoninterviews Nach Abschluss der Inspektion werden per Stichprobe Schulleitungen der evaluierten Schulen sowohl schriftlich als auch im Rahmen eines strukturierten Telefoninterviews zu Verlauf und Ergebnis der externen Evaluation befragt. Die Erkenntnisse aus diesen Befragungen werden im Rahmen von Konferenzen und Klausuren des Inspektorats diskutiert und für die Optimierung des Verfahrens genutzt. Prüfung von Berichten Nach ihrer Fertigstellung durch die Leitung des Inspektionsteams werden die Berichte in einem zweistufigen Verfahren von Kolleginnen und Kollegen gelesen und auf Plausibilität und Einhaltung der Gütekriterien für die Erstellung von Berichten geprüft. 26

Peer Reviews Ein weiteres wichtiges Instrument der Qualitätssicherung sind die Peer Reviews. Im Rahmen einer länderübergreifenden Kooperation (zwischen Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden) haben sich die Partner darauf verständigt, Kolleginnen und Kollegen anderer Länder an Inspektionen im eigenen Land teilnehmen zu lassen. Im Anschluss daran werden Feedback-Berichte erstellt, die eine Stellungnahme zum Verfahren, den verwendeten Instrumenten und zur Professionalität der Inspektorinnen und Inspektoren enthalten. Dieser Blick über den Zaun liefert weitere wichtige Anhaltspunkte für die Weiterentwicklung des gesamten Inspektionsverfahrens. Wissenschaftliche Gutachten und Begleitung Sowohl durch externe Expertinnen und Experten als auch durch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen des Inspektorats werden Konzeption, Referenzrahmen, Verfahren und Instrumente fortlaufend begutachtet und weiterentwickelt. Im Rahmen verschiedener Arbeitsformen (Klausuren, Hearings, Arbeitskreis-Sitzungen) werden Erkenntnisse und Erfahrungen ausgetauscht und für die Weiterentwicklung und Optimierung von Verfahren und Instrumenten genutzt. Konferenzen und Klausuren Die Angehörigen des Inspektorats treffen sich zu regelmäßigen Konferenzen und Klausuren, die vor allem der Reflexion der Inspektionspraxis dienen. In internen Fortbildungen werden die Inspektorinnen und Inspektoren kontinuierlich weiterqualifiziert. Dieser Prozess wird in Portfolios dokumentiert. 27

Kontakt Hier haben Sie die Möglichkeit, sich Fragen zu notieren. Eine Übersicht über die Ansprechpartnerinnen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. 28

Wenn Sie Fragen zu Organisation und Ablauf der Schulinspektion haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Organisationsbüros. Während einer Schulinspektion ist immer die Leitung des Inspektionsteams Ihr Ansprechpartner bzw. Ihre Ansprechpartnerin. Wer dies ist, erfahren Sie bei der ersten Kontaktaufnahme. Schulinspektion in Hessen Institut für Qualitätsentwicklung (IQ) Externe Evaluation: Schulinspektion Walter-Hallstein-Str. 5-7 65197 Wiesbaden Internet: www.iq.hessen.de Leitung Eric Woitalla Tel.: (0611) 5827-100 E-Mail: e.woitalla@iq.hessen.de Organisationsbüro Birgit Madaras Tel.: (0611) 5827-141 E-Mail: b.madaras@iq.hessen.de Bärbel Schugt Tel.: (0611) 5827-142 E-Mail: b.schugt@iq.hessen.de Sabine Kenn Tel.: (0611) 5827-143 E-Mail: s.kenn@iq.hessen.de 29

Heike Rühl Tel.: (0611) 5827-121 E-Mail: h.ruehl@iq.hessen.de Elvira Menge Tel.: (0611) 5827-131 E-Mail: e.menge@iq.hessen.de Daniela Giese Tel.: (0611) 5827-156 E-Mail: d.giese@iq.hessen.de Corina Ramroth Tel.: (0611) 5827-103 E-Mail: c.ramroth@iq.hessen.de Jennifer Braunsdorf Tel.: (0611) 5827-464 E-Mail: j.braunsdorf@iq.hessen.de Wissenschaftliche Fundierung Dr. Tanja Nieder Tel.: (0611) 5827-150 E-Mail: t.nieder@iq.hessen.de Dr. Susanne Frühauf Tel.: (0611) 5827-151 E-Mail: s.fruehauf@iq.hessen.de 30

IQ Praxis Unterstützungsmaterialien für Schule und Unterricht Die Publikationsreihen des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ) zielen auf eine Kultur der Selbstverantwortung im hessischen Bildungswesen. Die Stärkung der eigenverantwortlichen Schule ist der Schlüssel, um die Qualität von Schule und Unterricht nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln. In der Reihe IQ Praxis erscheinen Materialien und Arbeitshilfen, die für den Einsatz in der Schule und im Unterricht konzipiert sind oder unmittelbar aus den Arbeitsprozessen der Schule hervorgehen. Die in der Reihe IQ Praxis bereitgestellten Arbeitshilfen und Unterrichtsmaterialien sind didaktisch geprüft, praxisnah aufbereitet und enthalten Impulse zur Weiterentwicklung von Schule und Unterricht. Weitere Reihen des Instituts für Qualitätsentwicklung sind: IQ Kompakt Auf dem Weg zur eigenverantwortlichen Schule IQ Report Analysen zur Schul- und Fortbildungslandschaft in Hessen IQ Forum Ergebnisse von Tagungen und dem wissenschaftlichen Diskurs 31

Zum 1. September 2006 wurde das Verfahren der Schulinspektion in Hessen landesweit eingeführt. Jede Schule wird nun alle vier bis fünf Jahre von Inspektorinnen und Inspektoren des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ) evaluiert. Das vorliegende Handbuch soll Schulleitungen und Lehrkräften alle wichtigen Fragen beantworten, die sich im Zusammenhang mit einer Schulinspektion stellen. Es informiert über die Zusammensetzung, Aufgaben und Erhebungsmethoden der Inspektionsteams, über den Hessischen Referenzrahmen Schulqualität (HRS), der die maßgebliche Bezugsgröße jeder Evaluation ist, und natürlich über den konkreten Ablauf einer Schulinspektion. Vor allem wird erläutert, was in der Vorbereitungsphase zu beachten ist, was während des Schulbesuchs im Einzelnen geschieht, wie die Auswertung und der Inspektionsbericht aussehen und auf welche Weise anschließend ein Feedback von den Schulen eingeholt wird. Hessisches Kultusministerium Walter-Hallstein-Str. 5-7 65197 Wiesbaden www.iq.hessen.de