VOB-Musterbriefe für Bauunternehmen und Ausbaubetriebe Bearbeitet von Prof. Wolfgang Heiermann, Liane Linke, Andrea Kullack 11., aktualisierte Auflage 2014. Buch mit CD/DVD. X, 276 S. Mit CD-ROM. Gebunden ISBN 978 3 8348 0291 0 Recht > Zivilrecht > Privates Baurecht, Architektenrecht Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.
II. Kurzübersicht über die Formerfordernisse VOB/B Gegenstand Mitteilung durch 2 Abs. 3 Nr. 2 2 Abs. 3 Nr. 3 Mengenüberschreitung Verlangen eines neuen Einheitspreises Mengenunterschreitung Verlangen eines erhöhten Einheitspreises 2 Abs. 4 Herausnahme eines Leistungsteils aus dem Leistungsumfang 1) Mitteilung 2) Abrechnung 2 Abs. 5 Änderung des Bauentwurfs; Anordnungen des Auftraggebers Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Preises 2 Abs. 6 Anspruch auf besondere Vergütung bei Forderung einer im Vertrag nicht vorgesehenen Leistung Anspruch auf besondere Vergütung 2 Abs. 8 Nr. 2 Ausführung von Leistungen, die für die Erfüllung des Vertrages notwendig waren und dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprachen 3 Abs. 3 Hinweispflicht des s gegenüber dem Auftraggeber bei Feststellung eines offensichtlichen oder vermuteten Fehlers in Ausschreibungsunterlagen 4 Abs. 3 Bedenken des s gegen die vorgesehene Art der Ausführung (evtl. in Form eines Nachtragsangebotes) (evtl. in Form eines Nachtragsangebotes) Auftraggeber aus : Auftraggeber möglichst umgehend schriftlich über die Abrechnung 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B unterrichten wird aus wird aus zwingend vorgeschrieben unverzügliche schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber möglichst schon vor Beginn der Arbeiten 11 W. Heiermann et al., VOB-Musterbriefe für, DOI 10.1007/978-3-8348-2017-4_2, Springer Fachmedien Wiesbaden 2014
VOB/B Gegenstand Mitteilung durch 4 Abs. 8 Zustimmung zu der Übertragung von Leistungen an Nachunternehmer 5 Abs. 2 Satz 1 5 Abs. 2 Satz 3 Mitteilung des Ausführungstermins Anzeige über den Beginn der Ausführung 6 Abs. 1 Behinderung des s in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung 6 Abs. 3 Berichtigung vom Wegfall hindernder Umstände 6 Abs. 7 Kündigung bei Unterbrechung von mehr als 3 Monaten Auftraggeber die Parteien können die auch noch träglich vertraglich ausschließen wird aus mündliche Anzeige kann der Rspr. genügen, weil nur zu Beweiszwecken dient wird aus Auftraggeber, bei Kündigung ist zwingend erforderlich 8 Abs. 3 Kündigung Auftraggeber bei Kündigung ist zwingend vorgeschrieben gemäß 8 Abs. 5 VOB/B 9 Abs. 1 Kündigung bei Kündigung ist zwingend vorgeschrieben gemäß 9 Abs. 2 VOB/B 11 Abs. 4 Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Abnahme 12 Abs. 1 Verlangen Abnahme der Leistung 12 Abs. 4 Verlangen einer förmlichen Abnahme 13 Abs. 3 aus dem Bereich des Auftraggebers herrührende Leistungsmängel Auftraggeber bei förmlicher Abnahme ist der Vorbehalt der Vertragsstrafe nur wirksam erklärt, wenn er in das Abnahmeprotokoll aufgenommen worden ist wird aus Auftraggeber, wird aus vgl. 4 Abs. 3 12
VOB/B Gegenstand Mitteilung durch 13 Abs. 5 Verlangen auf Mängelbeseitigung 15 Abs. 3 Ausführung von Stundenlohnarbeiten Nr. 3 16 Abs. 5 Ablehnung weiterer Zahlungen unter Hinweis auf Auftraggeber bereits geleistete Zahlungen und Ausschlusswirkung der vorbehaltlosen Annahme Vorbehalt gegen die Schlusszahlung innerhalb von 28 Tagen Begründung des Vorbehalts innerhalb von 28 Tagen Nachfristsetzung zur Zahlung Auftraggeber ist Wirksamkeitsvoraussetzung für das Entstehen des Nachbesserungsanspruchs; sie bewirkt den erneuten Lauf der Verjährungsfrist des 13 Abs. 4 VOB/B wird aus wird aus wird aus wird aus 17 Abs. 4 Bürgschaftserklärung 18 Abs. 1 Mitteilung des Sitzes der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle Nr. 1. S. 2 Nr. 1 S. 3 Nr. 2 S. 2 Entscheidung der vorgesetzten Stelle des öffentlichen Auftraggebers, bei Streitigkeiten innerhalb von 2 Monaten Einspruch gegen die Entscheidung der vorgesetzten Stelle des öffentlichen Auftraggebers innerhalb von 3 Monaten, sonst Anerkenntnis Mitteilung, das Verfahren Nr. 1 nicht weiter betreiben zu wollen Auftraggeber Entscheidung innerhalb von 2 Monaten Auftraggeber, Mitteilung beendet Hemmung der Verjährung 3 Monate deren Zugang 13
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