Mediengestalterin Digital und Print/ Mediengestalter Digital und Print und Mediengestalterin Flexografie/ Mediengestalter Flexografie

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Transkript:

Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Mediengestalterin Digital Print/ Mediengestalter Digital Print Mediengestalterin Flexografie/ Mediengestalter Flexografie Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 1 von 73

Herausgegeben vom Ministerium für Schule Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf 41012/2013 Seite 2 von 73 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 09/13 Sekarstufe II Berufskolleg; Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung; Vorläufiger Lehrplan RdErl. des Ministeriums für Schule Weiterbildung vom 14. 8. 2013 313-6.08.01.13-104517 Für den Unterricht in den Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung wurde, unter verantwortlicher Leitung des Ministeriums für Schule Weiterbildung, der Vorläufige Lehrplan Mediengestalterin Digital Print/Mediengestalter Digital Print Mediengestalterin Flexografie/Mediengestalter Flexografie an die Teilnovellierung dieses Berufes angepasst. Es wurde ein neuer Rahmenlehrplan Mediengestalter Digital Print Mediengestalterin Digital Print Mediengestalter Flexografie Mediengestalterin Flexografie (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.01.2007, i. d. F. vom 25.04.2013) beschlossen, durch den die Rahmenlehrpläne für die Ausbildungsberufe Mediengestalter Digital Print Mediengestalterin Digital Print (Beschluss der KMK vom 27.03.1998), Schriftsetzer Schriftsetzerin (Beschluss der KMK vom 18.06.1993), Dekorvorlagenhersteller Dekorvorlagenherstellerin (Beschluss der KMK vom 27.10.1994), Fotolaborant Fotolaborantin (Beschluss der KMK vom 06.07.1981) sowie Fotomedienlaborant Fotomedienlaborantin (Beschluss der KMK vom 17.10.1997) aufgehoben wurden. Im Rahmenlehrplan wird darauf hingewiesen, dass die Beschulung im Ausbildungsberuf Mediengestalter Flexografie Mediengestalterin Flexografie gemeinsam mit den Auszubildenden des Ausbildungsberufs Mediengestalter Digital Print Mediengestalterin Digital Print, Fachrichtung Gestaltung Technik erfolgt. Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Für diesen Ausbildungsberuf wurde der Landeslehrplan aktualisiert, indem die Änderungen in Teil IV des Rahmenlehrplans in Kapitel 3.4 eingearbeitet wurden. Inhaltlich sind durch die Teilnovellierung keine Änderungen erfolgt. Der aktualisierte Vorläufige Lehrplan ist im Bildungsportal veröffentlicht unter: (http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen oder http://www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/lehrplaene-fachklassen) Die bisher gültigen Richtlinien Lehrpläne (Anlage 2) treten ab dem 01.08.2013 auslaufend außer Kraft. Anlage 1 Vorläufiger Lehrplan für neue neugeordnete Ausbildungsberufe, der zum 01.08.2013 in Kraft tritt: Heft Ausbildungsberuf 41012 Mediengestalterin Digital Print/Mediengestalter Digital Print Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 3 von 73

Folgende Richtlinien Lehrpläne treten ab dem 01.08.2013 auslaufend außer Kraft: 1. Fotolaborantin/Fotolaborant (RdErl. v. 21. 10. 1996 (BASS 15 33 Nr. 133) Heft-Nr. 4233) 2. Fotomedienlaborantin/Fotomedienlaborant (RdErl. v. 27. 7. 2004 (BASS 15 33 Nr. 195) Heft-Nr. 41005) 3. Mediengestalterin/Mediengestalter Digital Print Mediengestalterin/Mediengestalter Flexografie (RdErl. v. 20. 7. 2011 (BASS 15 33 Nr. 202) Heft-Nr. 41012) Anlage 2 Seite 4 von 73 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Inhalt Seite 1 Rechtliche Grlagen... 7 2 Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang... 7 2.1 Aufgaben der Bildungsgangkonferenz... 8 2.2 Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung Leistungsbewertung... 9 2.3 Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming)... 9 3 Vorgaben Hinweise für den berufsbezogenen Lernbereich... 10 3.1 Stentafel... 10 3.2 Bündelungsfächer... 11 3.2.1 Zusammenfassung der Lernfelder... 11 3.2.2 Beschreibung der Bündelungsfächer... 12 3.3 Hinweise Vorgaben zum Kompetenzerwerb in weiteren Fächern... 13 3.3.1 Kompetenzerwerb im Fach Fremdsprachliche Kommunikation... 14 3.3.2 Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- Betriebslehre... 16 3.3.3 Integration der Datenverarbeitung... 19 3.4 KMK-Rahmenlehrplan... 20 4 Vorgaben Hinweise zum berufsübergreifenden Lernbereich... 52 4.1 Deutsch/Kommunikation... 52 4.2 Evangelische Religionslehre... 55 4.3 Katholische Religionslehre... 59 4.4 Politik/Gesellschaftslehre... 63 4.5 Sport/Gesheitsförderung... 68 5 Vorgaben Hinweise zum Differenzierungsbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife... 71 6 Anlage... 72 6.1 Entwicklung Ausgestaltung einer Lernsituation... 72 6.2 Vorlage für die Dokumentation einer Lernsituation... 73 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 5 von 73

1 Rechtliche Grlagen Grlagen für die Ausbildung in diesem Beruf sind Mediengestalterin Digital Print/Mediengestalter Digital Print die geltende Verordnung über die Berufsausbildung vom 26. April 2013, veröffentlicht im Besgesetzblatt (BGBl. I Nr. 23 S. 1 173 ff.) (Mediengestalterin Digital Print Mediengestalter Digital Print) sowie die geltende Verordnung vom 15. März 2011, veröffentlicht im Besgesetzblatt (BGBl. I Nr. 11, S. 440 ff.) (Mediengestalterin Flexografie Mediengestalter Flexografie) 1 2 der Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister -senatoren der Länder (KMK-Rahmenlehrplan) für den jeweiligen Ausbildungsberuf (s. Kapitel 3.4). Die Verordnung über die Berufsausbildung gemäß 4 5 BBiG bzw. 25 26 HWO beschreibt die Berufsausbildungsanforderungen. Sie ist vom zuständigen Fachministerium des Bes im Einvernehmen mit dem Besministerium für Bildung Forschung erlassen. Der mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmte KMK-Rahmenlehrplan ist nach Lernfeldern strukturiert. Er basiert auf den Anforderungen des Berufes sowie dem Bildungsauftrag der Berufsschule zielt auf die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz. Hierzu gehört auch die Sensibilisierung für die Wirkungen tradierter männlicher weiblicher Rollenprägungen die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen Männern (Gender Mainstreaming). Der vorliegende Lehrplan ist durch Erlass des Ministeriums für Schule Weiterbildung (MSW) in Kraft gesetzt worden. Er übernimmt den KMK-Rahmenlehrplan mit den Lernfeldern, ihren jeweiligen Zielformulierungen Inhalten als Mindestanforderungen. Er enthält darüber hinaus Vorgaben für den Unterricht die Zusammenarbeit der Lernbereiche gemäß der Verordnung über die Ausbildung Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- Prüfungsordnung Berufskolleg APO-BK) vom 26. Mai 1999 in der jeweils gültigen Fassung. 2 Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang Kernaufgabe bei der Umsetzung lernfeldorientierter Lehrpläne ist die Entwicklung, Realisation Evaluation von Lernsituationen, die sich an den didaktischen Kategorien Gegenwarts-, Zukunftsbedeutung sowie Exemplarität ausrichten. Lernsituationen sind didaktisch aufbereitete thematische Einheiten, die sich zur Umsetzung von Lernfeldern Fächern aus beruflich, gesellschaftlich oder privat bedeutsamen Problemstellungen erschließen. Solche Problemstellungen sind Ausgangspunkt, aber ebenso Zielperspektive eines handlungsorientierten Unterrichts zur Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz. Vor diesem Hintergr bereiten Lernsituationen Ziele Inhalte aus den Lernfeldern Fächern für die unterrichtliche Umsetzung didaktisch methodisch auf konkretisieren diese. Lernsituationen sind didaktisch als komplexe Lehr-Lern-Arrangements anzusehen. Sie schließen in ihrer Gesamtheit alle Erarbeitungs-, Anwendungs-, Übungs- Vertiefungsphasen sowie Erfolgskontrollen ein. Es gibt Lernsituationen, die ausschließlich zur Umsetzung eines Lernfeldes entwickelt werden 1 Hrsg.: Besanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Köln 2 s. Linksammlung zum Lehrplan: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/verweise/ Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 7 von 73

neben den Zielen Inhalten eines Lernfeldes die Ziele Inhalte eines oder mehrerer weiterer Fächer integrieren ausschließlich zur Umsetzung eines einzelnen Faches generiert werden neben den Zielen Inhalten eines Faches solche eines Lernfeldes oder weiterer Fächer integrieren. Lernsituationen knüpfen häufig aneinander an. Sie ermöglichen eine zielgerichtete, planvolle individuelle Kompetenzentwicklung der Lernenden, die auch eine zunehmende Komplexität im Bildungsgangverlauf ausdrücken kann. (vgl. Handreichung Didaktische Jahresplanung 1 ). 2.1 Aufgaben der Bildungsgangkonferenz Aufgabe der Bildungsgangkonferenz ist es, im Rahmen der didaktischen Jahresplanung eine Konkretisierung der curricularen Vorgaben für den Bildungsgang vorzunehmen dabei auch Besonderheiten der Region der Lernorte sowie aktuelle Bezüge zu berücksichtigen. Die Bildungsgangkonferenz arbeitet bei der didaktischen Umsetzung des Lehrplans mit allen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen (s. APO-BK, Erster Teil, Erster Abschnitt, 6 14 (3)) plant realisiert die Zusammenarbeit der Lernbereiche. Hinweise Anregungen zur Entwicklung Gestaltung der didaktischen Jahresplanung enthält die Handreichung Didaktische Jahresplanung. 1 Danach sind insbesondere folgende Aufgaben zu leisten: Anordnung der Lernfelder in den einzelnen Ausbildungsjahren Ausdifferenzierung der Lernfelder durch praxisrelevante, exemplarische Lernsituationen Festlegung des zeitlichen Umfangs der Lernsituationen didaktisch begründete Anordnung der Lernsituationen unter Beachtung des Kompetenzzuwachses Konkretisierung der Kompetenzentwicklung in den Lernsituationen unter Berücksichtigung aller Kompetenzdimensionen wie sie der KMK-Rahmenlehrplan vorsieht (s. Kapitel 3.4) unter Einbezug der im berufsbezogenen Lernbereich zusätzlich ausgewiesenen Fächer wie Fremdsprachliche Kommunikation oder Wirtschafts- Betriebslehre der Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs Zuordnung von einzuführenden oder zu vertiefenden Arbeitstechniken zu den Lernsituationen Vereinbarungen zu Lernerfolgsüberprüfungen Planung der Lernorganisation Belegung von Klassen-/Fachräumen, Durchführung von Exkursionen usw. zusammenhängende Lernzeiten Einsatz der Lehrkräfte im Rahmen des Teams sächliche Ressourcen Berücksichtigung der Besonderheiten bei Durchführung eines doppeltqualifizierenden Bildungsgangs (vgl. Handreichung Doppelqualifikation im dualen System 2 ) Die didaktische Jahresplanung ist zu dokumentieren die Bildungsgangarbeit zu evaluieren. 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/verweise/ 2 s. Linksammlung zum Lehrplan: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/verweise/ Seite 8 von 73 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

2.2 Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung Leistungsbewertung Lernerfolgsüberprüfung Leistungsbewertung erfordern, dass alle Dimensionen der Handlungskompetenz in Aufgabenstellungen berücksichtigt werden. Lernerfolgsüberprüfungen Leistungsbewertungen sind Grlage für die Planung Steuerung konkreter Unterrichtsverläufe Beratungen mit Schülerinnen Schülern zu deren Leistungsprofilen Beratungen mit an der Berufsausbildung Mitverantwortlichen insbesondere über die Zuerkennung des Berufsschulabschlusses, den Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse der Sekarstufe II sowie den nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekarstufe I. Lernerfolgsüberprüfungen Leistungsbeurteilungen orientieren sich am Niveau der in den Zielformulierungen der Lernfelder als Mindestanforderungen beschriebenen Kompetenzen. Dabei sind zu berücksichtigen: der Umfang die Differenziertheit von Kenntnissen, Fähigkeiten Fertigkeiten die Selbstständigkeit bei der Leistungserbringung die situationsgerechte, sprachlich richtige Kommunikation sowie das Engagement soziale Verhalten in Lernprozessen Leistungen in Datenverarbeitung werden im Rahmen der Umsetzung der Lernfelder erbracht fließen dort in die Bewertung ein. Leistungen in den Fächern Wirtschafts- Betriebslehre Fremdsprachliche Kommunikation werden in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern erbracht, jedoch gesondert bewertet. Im Fach Fremdsprachliche Kommunikation wird dabei unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Fachlehrplans für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung das Spektrum der allgemeinen sprachlichen Mittel, Wortschatzspektrum -beherrschung, grammatikalische Korrektheit, Aussprache Intonation, Diskurskompetenz sowie Redefluss -genauigkeit dem angestrebten Niveau zugeordnet. Das Niveau des europäischen Referenzrahmens, an dem sich der Unterricht orientiert hat, wird zusätzlich zur Note auf dem Zeugnis ausgewiesen. Um allen Schülerinnen Schülern gleiche Lernchancen zu ermöglichen, werden unterschiedliche Vorkenntnisse in der Fremdsprache grsätzlich durch ein binnendifferenziertes Unterrichtsangebot auf zwei unterschiedlichen Niveaustufen oder durch Kursbildung berücksichtigt. Die Leistungsbewertung im Differenzierungsbereich richtet sich nach den Vorgaben der APO-BK. 2.3 Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming) Es ist Aufgabe der Schule, den Grsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter zu achten auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken ( 2 Abs. 6 Satz 2 Schulgesetz). Grlagen Praxishinweise zur Förderung der Chancengleichheit ( Reflexive Koedukation ) sind den jeweils aktuellen Veröffentlichungen des Ministeriums für Schule Weiterbildung zu entnehmen. 1 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/verweise/ Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 9 von 73

3 Vorgaben Hinweise für den berufsbezogenen Lernbereich 3.1 Stentafel I. Berufsbezogener Lernbereich Unterrichtssten 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Summe Medienprojekte Arbeitsabläufe 80 120 1 60 80 2 220 260 Mediengerechte Gestaltung 20 60 1 160 80 2 260 300 Medienintegration Medienausgabe 100 140 1 60 120 2 280 320 Fremdsprachliche Kommunikation 0 40 0 40 0 40 80 Wirtschafts- Betriebslehre 40 1 40 40 120 Summe: 320 360 320 360 320 360 1 040 II. Differenzierungsbereich Die Stentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 A 3.2, gelten entsprechend. III. Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation Die Stentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, Religionslehre A 3.1 A 3.2, gelten entsprechend. Sport/Gesheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre 1 In die Lernfelder sind auf der Grlage der Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- Sozialke gewerblich-technischer Ausbildungsberufe (Beschluss der KMK vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung) insgesamt 40 Unterrichtssten Wirtschafts- Betriebslehre integriert. Die Bildungsgangkonferenz entscheidet, aus welchen Lernfeldern somit aus welchen Bündelungsfächern der vorgesehene Stenanteil im ersten Ausbildungsjahr entnommen wird. 2 Zur Differenzierung im 3. Ausbildungsjahr (bezüglich Fachrichtungen, Vertiefung, Beschulung im Ausbildungsberuf ) s. Kapitel 3.2 3.4, dort Teil IV V. Seite 10 von 73 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

3.2 Bündelungsfächer 3.2.1 Zusammenfassung der Lernfelder Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplans, die sich aus gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern ableiten, sind zu Bündelungsfächern zusammengefasst. Diese Bündelungsfächer sind in der Regel über die gesamte Ausbildungszeit ausgewiesen. Die Leistungsbewertungen innerhalb der Lernfelder werden zur Note des Bündelungsfaches zusammengefasst. Eine Dokumentation der Leistungsentwicklung über Ausbildungsjahre hinweg ist somit sichergestellt. Zusammenfassung der Lernfelder zu Bündelungsfächern in den einzelnen Ausbildungsjahren Fachrichtung Beratung Planung 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr LF 1, LF 5 LF 7 LF 10a Medienprojekte Arbeitsabläufe LF 2 LF 6, LF 9 LF 11a Mediengerechte Gestaltung LF 3, LF 4 LF 8 LF 12a, LF 13a Medienintegration Medienausgabe Fachrichtung Konzeption Visualisierung 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr LF 1, LF 5 LF 7 LF 10b Medienprojekte Arbeitsabläufe LF 2 LF 6, LF 9 LF 11b Mediengerechte Gestaltung LF 3, LF 4 LF 8 LF 12b, LF 13b Medienintegration Medienausgabe Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 11 von 73

Fachrichtung Gestaltung Technik 1 Vertiefung Printmedien 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr LF 1, LF 5 LF 7 LF 11c Medienprojekte Arbeitsabläufe LF 2 LF 6, LF 9 LF 10c Mediengerechte Gestaltung LF 3, LF 4 LF 8 LF 12c, LF 13c Medienintegration Medienausgabe Fachrichtung Gestaltung Technik 1 Vertiefung Digitalmedien 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr LF 1, LF 5 LF 7 LF 11c Medienprojekte Arbeitsabläufe LF 2 LF 6, LF 9 LF 10c Mediengerechte Gestaltung LF 3, LF 4 LF 8 LF 12d, LF 13d Medienintegration Medienausgabe 3.2.2 Beschreibung der Bündelungsfächer Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- Geschäftsprozesse in gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind. In den ersten beiden Ausbildungsjahren gliedert sich der Unterricht für alle Fachrichtungen gleichermaßen in die Bündelungsfächer. Im dritten Ausbildungsjahr erfahren die Bündelungsfächer unterschiedliche Schwerpunktsetzungen innerhalb der verschiedenen Fachrichtungen. Medienprojekte Arbeitsabläufe Lernfelder, die im Bündelungsfach Medienprojekte Arbeitsabläufe zusammengefasst sind, haben ihren Schwerpunkt darin, die wechselseitige Abhängigkeit von wirtschaftlichen produktionstechnischen Vorgaben sowie gestalterischen technischen Arbeitsabläufen an beispielhaften Medienprojekten zu verdeutlichen. Die Aufgabenstellungen sind dabei von Anfang an komplex. Mit fortschreitendem Lernstand übernehmen die Schülerinnen Schüler immer stärker auch planerische Verantwortung. Im ersten Ausbildungsjahr werden zunächst betriebliche Arbeits- Geschäftsprozesse am Beispiel des eigenen Medienbetriebes analysiert (LF 1), die Schülerinnen Schüler erstellen nach Vorgaben ein Medienprodukt (LF 5). Im zweiten Ausbildungsjahr wiederholt 1 Die Beschulung im Ausbildungsberuf Mediengestalterin Flexografie/Mediengestalter /Flexografie erfolgt gemeinsam mit den Auszubildenden des Ausbildungsberufs Medienestalterin Digital Print/Mediengestalter Digital Print, Fachrichtung Gestaltung Technik. Seite 12 von 73 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

sich diese Aufgabe unter besonderer Berücksichtigung unterschiedlicher Ausgabeprozesse (LF 7). Im dritten Ausbildungsjahr stehen für die Fachrichtung Beratung Planung Konzeption Visualisierung Aspekte des Marketings im Vordergr (LF 10a bzw. LF 10b). In der Fachrichtung Gestaltung Technik ist die gestalterisch-technische Umsetzung von Produkten zentral (LF 11c). Mediengerechte Gestaltung Die vielfältigen Aufgaben der visuellen Gestaltung von Medienprodukten werden hier unter Berücksichtigung der auftragsbezogenen Rahmenbedingungen realisiert. Strukturgebende Elemente sind dabei vor allem verschiedene Datenarten (Text, Bild, Grafik). Im ersten Ausbildungsjahr werden gestalterische Grsätze Techniken am Beispiel typografischer Mediengestaltung vermittelt (LF 2). Im zweiten Ausbildungsjahr stehen die Bild- Grafikgestaltung im Vordergr (LF 6 LF 9). Dabei wird immer auch die professionelle Datenaufbereitung berücksichtigt, sofern sie die Qualität der Gestaltung maßgeblich beeinflusst. In den Fachrichtungen Beratung Planung sowie Konzeption Visualisierung wird im dritten Ausbildungsjahr verstärkt die wirksame Vermittlung von Kommunikationsabsichten in den Blick genommen (LF 11a bzw. LF 11b). Für die Fachrichtung Gestaltung Technik steht die technische Realisierbarkeit von Gestaltungsentwürfen (LF 10c) im Vordergr. Medienintegration Medienausgabe Lernfelder mit vorwiegend technischem Schwerpunkt werden zum Bündelungsfach Medienintegration Medienausgabe zusammengefasst. Die Verarbeitungsstufen der technischen Herstellung werden nachvollzogen. Eingesetzte Produktionsgeräte Ausgabetechnologien, der Aufbau von Systemarchitekturen die Organisation von Datenflüssen werden analysiert. In den ersten beiden Ausbildungsjahren stehen neben der technischen Einrichtung des Arbeitsplatzes (LF 4) die Verfahrensschritte der Druck-Medienproduktion (LF 3) sowie das datenbankgestützte Publizieren (LF 8) im Vordergr. Im dritten Ausbildungsjahr finden sich die Schwerpunkte der Druck- Digitalmedienproduktion in jeder Fachrichtung jeweils in unterschiedlicher Perspektivnahme wieder. Für die Fachrichtung Beratung Planung sind Aufgaben der Produktionsplanung für Digital- Printmedien wesentlich (LF 12a, LF 13a). Die Fachrichtung Konzeption Visualisierung berücksichtigt die für die Gestaltung maßgeblichen technischen Möglichkeiten Besonderheiten der unterschiedlichen Medien (LF 12b LF 13b). Die Fachrichtung Gestaltung Technik erfährt je nach gewähltem Schwerpunkt eine Vertiefung der Produktionstechniken von Druckmedien (LF 12c, LF 13c) bzw. Digitalmedien (LF 12d, LF 13d). 3.3 Hinweise Vorgaben zum Kompetenzerwerb in weiteren Fächern Als weitere Fächer werden im berufsbezogenen Lernbereich das zusätzlich ausgewiesene Fach Fremdsprachliche Kommunikation die Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs bezeichnet. Der Unterricht in diesen Fächern ist für die Förderung umfassender Handlungskompetenz unverzichtbar. Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 13 von 73

3.3.1 Kompetenzerwerb im Fach Fremdsprachliche Kommunikation Grlage für den Unterricht im Fach Fremdsprachliche Kommunikation ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung. Die im Umfang von 40 Sten in den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplanes enthaltenen fremdsprachlichen Ziele Inhalte sind entsprechend den Anforderungen der Lerngruppe in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern unterrichtlich umzusetzen im Fach Fremdsprachliche Kommunikation zu benoten. Dasselbe gilt für die darüber hinaus sich aus den besonderen Anforderungen des Ausbildungsberufes ergebenden fremdsprachlichen Ziele Inhalte, die mit zusätzlich 80 Unterrichtssten in der Stentafel verankert sind. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. In der nachfolgenden Tabelle sind beispielhafte Anknüpfungspunkte für die fremdsprachliche Kommunikation in den Lernfeldern 1 für den Ausbildungsberuf aufgeführt: Kompetenzbereiche Fremdsprache Rezeption Erfassen der wesentlichen Aussagen fremdsprachlicher Texte (hörend lesend) Produktion Erstellen von mündlichen schriftlichen Mitteilungen aller Art in der Fremdsprache Mediation Übertragen von Texten, Sachverhalten Problemstellungen von einer Sprache in die andere Interaktion Führen von Gesprächen Austausch schriftlicher Mitteilungen in der Fremdsprache Lernfeld 1 typische Aufgaben Tätigkeiten im Ausbildungsbetrieb beschreiben Informationsmaterial des Ausbildungsbetriebs übertragen sich über Erfahrungen am Arbeitsplatz Arbeitseinsätze austauschen Lernfeld 2 gestalterische technische Vorgaben einer Kin/eines Ken verstehen auswerten sich über Bewertungskriterien für Gestaltung Präsentation austauschen Lernfeld 3 sich über Fehlerquellen in der Informationsübermittlung austauschen Lernfeld 4 Lizenzbestimmungen der Hersteller lesen verstehen sich über technische Spezifika von Hardwarekomponenten austauschen Lernfeld 5 Vorgaben für die Gestaltung einer Website verstehen auswerten einer Kin/einem Ken gestalterische Gesichtspunkte bei der Konzeption einer Website vorstellen Lernfeld 6 Erschließung von Informationen zur Erfassung von Bildern Schritte der Bildbearbeitung übertragen über Entscheidungen zur Bildbearbeitung diskutieren Lernfeld 7 Lernfeld 8 personalisierte Drucksachen Mailings erstellen 1 Ziele Inhalte der Lernfelder: s. Kapitel 3.4, Teil V des Rahmenlehrplans. Seite 14 von 73 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Lernfeld 9 Kompetenzbereiche Fremdsprache Rezeption Erfassen der wesentlichen Aussagen fremdsprachlicher Texte (hörend lesend) Kenvorgaben auswerten Fachrichtung Beratung Planung Lernfeld 10a Lernfeld 11a produktbezogene Marktforschungsstudien verstehen analysieren Produktion Erstellen von mündlichen schriftlichen Mitteilungen aller Art in der Fremdsprache Medienprodukte vor Kinnen/Ken präsentieren Briefinggespräche vorbereiten durchführen Präsentationsunterlagen erstellen Präsentationsmeetings durchführen Mediation Übertragen von Texten, Sachverhalten Problemstellungen von einer Sprache in die andere Lernfeld 12a Angebote erstellen Leistungskatalog übertragen Lernfeld 13a Fachrichtung Konzeption Visualisierung Lernfeld 10b Lernfeld 11b Lernfeld 12b Lernfeld 13b produktbezogene Marktforschungsstudien verstehen analysieren Fachrichtung Gestaltung Technik Lernfeld 10c Lernfeld 11c Fachrichtung Gestaltung Technik Vertiefung Printmedien Lernfeld 12c Lernfeld 13c Informationsquellen auswerten Kenanfragen bearbeiten Briefinggespräche vorbereiten durchführen Präsentationsunterlagen erstellen Präsentationsmeetings durchführen Entwürfe ausarbeiten präsentieren sich mit der Kin/dem Ken über Druckprodukte austauschen Präsentationsunterlagen erstellen Präsentationsmeetings durchführen Kinnen/Ken bei der Übernahme von Bilddaten beraten auftragsabhängige Urheber-, Verwertungs- Nutzungsrechte übertragen Interaktion Führen von Gesprächen Austausch schriftlicher Mitteilungen in der Fremdsprache sich über Gestaltungsideen für Medienprodukte austauschen sich über Medienprodukte austauschen über Ergebnisse Fehleranalysen austauschen sich über Medienprodukte austauschen sich über Medienprodukte austauschen Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 15 von 73

Kompetenzbereiche Fremdsprache Rezeption Erfassen der wesentlichen Aussagen fremdsprachlicher Texte (hörend lesend) Fachrichtung Gestaltung Technik Vertiefung Digitalmedien Produktion Erstellen von mündlichen schriftlichen Mitteilungen aller Art in der Fremdsprache Mediation Übertragen von Texten, Sachverhalten Problemstellungen von einer Sprache in die andere Interaktion Führen von Gesprächen Austausch schriftlicher Mitteilungen in der Fremdsprache Lernfeld 12d Lernfeld 13d Informationsquellen auswerten Medienprodukt präsentieren Projektablaufplan übertragen 3.3.2 Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- Betriebslehre Grlage für den Unterricht im Fach Wirtschafts- Betriebslehre ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung. Der Lehrplan berücksichtigt die Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- Sozialke gewerblich-technischer Ausbildungsberufe (Beschluss der Kultusministerkonferenz [KMK] vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung), die einen Umfang von 40 Unterrichtssten abdecken. Darüber hinaus sind weitere Handlungsbezüge enthalten, die bei zweijährigen Berufen im Umfang von 40 Unterrichtssten, bei dreijährigen Berufen im Umfang von 80 Unterrichtssten sowie bei dreieinhalbjährigen Berufen im Umfang von 100 Unterrichtssten zu realisieren sind. Die Umsetzung der Handlungsbezüge erfolgt in Lernsituationen (vgl. Handreichung Didaktische Jahresplanung, Kapitel 2.2 1 ). Dabei ist der für die Zwischen- Abschlussprüfung bzw. Teil 1 Teil 2 der Abschlussprüfung erforderliche Kompetenzerwerb zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. Die folgende Zusammenstellung zeigt Möglichkeiten der berufsspezifischen Orientierung Integration der Ziele Inhalte der curricularen Vorgaben für Wirtschafts- Betriebslehre in den Lernfeldern 2 des Bildungsgangs Mediengestalterin Digital Print/Mediengestalter Digital Print auf: 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/verweise/ 2 Ziele Inhalte der Lernfelder: s. Kapitel 3.4, Teil V des Rahmenlehrplans. Seite 16 von 73 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4 Lernfeld 5 Lernfeld 6 Lernfeld 7 Lernfeld 8 Handlungsbezüge Wirtschafts- Betriebslehre die berufliche Existenz sichern berufliche Identität entwickeln Chancen Risiken beruflicher Entwicklung abwägen berufliche Perspektiven entwickeln Kosten beurteilen Preise kalkulieren Personalkosten analysieren Investitionsentscheidungen vorbereiten Kostenverläufe planen Wirtschaftlichkeit der Unternehmen prüfen Kostenverläufe planen Kosten ermitteln mit Kinnen/ Ken sowie Auftragnehmern kommunizieren ein Unternehmen präsentieren in seiner Identität fördern verantwortlich handeln situationsgerecht kommunizieren verantwortlich handeln Verträge schließen mit Vertragsfolgen umgehen Abnehmerinnen/Abnehmer in die Nutzung von Produkten Dienstleistungen einweisen Schadensersatzansprüche erkennen Schadensersatzansprüche erkennen verantwortlich handeln Produktionsabläufe/Dienstleistungen organisieren Qualitätsstandards gewährleisten Arbeitsprozesse planen steuern Arbeit human gestalten Arbeitsprozesse planen steuern Qualitätsstandards gewährleisten Arbeit human gestalten Arbeitsprozesse planen steuern mit Ressourcen schonend umgehen Qualitätsstandards gewährleisten Interessen im Betrieb wahrnehmen sich in einer veränderten Lebenssituation orientieren Mitbestimmungsmöglichkeiten wahrnehmen Interessen abwägen gesetzliche, tarifliche betriebliche Rahmenbedingungen berücksichtigen im Team arbeiten im Team arbeiten Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 17 von 73

Lernfeld 9 Handlungsbezüge Wirtschafts- Betriebslehre die berufliche Existenz sichern Kosten beurteilen Fachrichtung Beratung Planung Lernfeld 10a Lernfeld 11a Lernfeld 12a Lernfeld 13a Möglichkeiten der Existenzsicherung abwägen unternehmerische Chancen Risiken abwägen Kosten ermitteln Kosten ermitteln Preise kalkulieren Preisuntergrenzen ermitteln Fachrichtung Konzeption Visualisierung Lernfeld 10b Lernfeld 11b Möglichkeiten der Existenzsicherung abwägen unternehmerische Chancen Risiken abwägen Kosten ermitteln mit Kinnen/ Ken sowie Auftragnehmern kommunizieren ein Unternehmen präsentieren in seiner Identität fördern Verträge schließen mit Vertragsfolgen umgehen Konflikten begegnen Wettbewerbssituationen bewerten Handlungen daraus ableiten situationsgerecht kommunizieren Verträge schließen mit Vertragsfolgen umgehen Abnehmerinnen/Abnehmer in die Nutzung von Produkten Dienstleistungen einweisen ein Unternehmen präsentieren in seiner Identität fördern situationsgerecht kommunizieren situationsgerecht kommunizieren Verträge schließen mit Vertragsfolgen umgehen Abnehmerinnen/Abnehmer in die Nutzung von Produkten Dienstleistungen einweisen ein Unternehmen präsentieren in seiner Identität fördern situationsgerecht kommunizieren Produktionsabläufe/Dienstleistungen organisieren Arbeitsprozesse planen steuern Termine planen Leistungsanreize durch Entlohnungssysteme beurteilen Arbeitsprozesse planen steuern Termine planen Materialbeschaffung Lagerhaltung organisieren Arbeitsprozesse planen steuern Termine planen Leistungsanreize durch Entlohnungssysteme beurteilen Arbeitsprozesse planen steuern Termine planen Interessen im Betrieb wahrnehmen als Auszubildende/Auszubildender handeln die individuelle Rolle im Betrieb reflektieren zu einem positiven Betriebsklima beitragen Rechte einzeln oder gemeinsam vertreten Seite 18 von 73 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Lernfeld 12b Lernfeld 13b Handlungsbezüge Wirtschafts- Betriebslehre die berufliche Existenz sichern Kosten beurteilen Kosten ermitteln Preise kalkulieren Preisuntergrenzen ermitteln Fachrichtung Gestaltung Technik Lernfeld 10c Lernfeld 11c Möglichkeiten der Existenzsicherung abwägen unternehmerische Chancen Risiken abwägen Kosten ermitteln Preisuntergrenzen ermitteln Fachrichtung Gestaltung Technik Lernfelder 12c, 12d Lernfelder 13c, 13d Preise kalkulieren mit Kinnen/ Ken sowie Auftragnehmern kommunizieren situationsgerecht kommunizieren ein Unternehmen präsentieren in seiner Identität fördern situationsgerecht kommunizieren Produktionsabläufe/Dienstleistungen organisieren Materialbeschaffung Lagerhaltung organisieren Arbeitsprozesse planen steuern Termine planen Arbeitsprozesse planen steuern Materialbeschaffung Lagerhaltung organisieren Leistungsanreize durch Entlohnungssysteme beurteilen Termine planen Qualitätsstandards gewährleisten Interessen im Betrieb wahrnehmen 3.3.3 Integration der Datenverarbeitung Ziele Inhalte der Datenverarbeitung sind in die Lernfelder integriert. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 19 von 73

3.4 KMK-Rahmenlehrplan R A H M E N L E H R P L A N für den Ausbildungsberuf Mediengestalter Digital Print Mediengestalterin Digital Print Mediengestalter Flexografie Mediengestalterin Flexografie 1 2 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.01.2007 i. d. F. vom 25.04.2013) 1 Hrsg.: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Besrepublik Deutschland, Bonn 2 s. Linksammlung zum Lehrplan: http://www.berufsbildung.nrw.de/cms/verweise/ Seite 20 von 73 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Teil I Vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister -senatoren der Länder (KMK) beschlossen worden. Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bes (erlassen vom Besministerium für Wirtschaft Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Besministerium für Bildung Forschung) abgestimmt. Der Rahmenlehrplan baut grsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf beschreibt Mindestanforderungen. Auf der Grlage der Ausbildungsordnung des Rahmenlehrplans, die Ziele Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische berufliche Fort- Weiterbildungsgänge geschaffen. Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Bei der Unterrichtsgestaltung sollen jedoch Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenz unmittelbar gefördert wird, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges verantwortungsbewusstes Denken Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung muss Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts sein. Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan erzielte Ergebnis der fachlichen zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt. Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 21 von 73

Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule Die Berufsschule die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülern Schülerinnen berufliche allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsschule hat eine berufliche Gr- Fachbildung zum Ziel erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt Gesellschaft in sozialer ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für die Berufsschule geltenden Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf beseinheitlich erlassenen Ordnungsmitteln: - Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister -senatoren der Länder (KMK) - Verordnung über die Berufsausbildung (Ausbildungsordnung) des Bes für die Ausbildung. Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK vom 15.03.1991) hat die Berufsschule zum Ziel, - eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner sozialer Art verbindet - berufliche Flexibilität Mobilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln - die Bereitschaft zur beruflichen Fort- Weiterbildung zu wecken - die Fähigkeit Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln. Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule - den Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont - unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln - ein differenziertes flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt Gesellschaft gerecht zu werden - Einblicke in unterschiedliche Formen von Beschäftigung einschließlich unternehmerischer Selbstständigkeit vermitteln, um eine selbstverantwortliche Berufs- Lebensplanung zu unterstützen - im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte Benachteiligte umfassend stützen fördern - auf die mit Berufsausübung privater Lebensführung verbenen Umweltbedrohungen Unfallgefahren hinweisen Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen. Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht, soweit es im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie zum Beispiel Seite 22 von 73 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

- Arbeit Arbeitslosigkeit, - friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern Kulturen in einer Welt unter Wahrung kultureller Identität, - Erhaltung der natürlichen Lebensgrlage sowie - Gewährleistung der Menschenrechte eingehen. Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz Sozialkompetenz. Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung, auf der Grlage fachlichen Wissens Könnens Aufgaben Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet selbstständig zu lösen das Ergebnis zu beurteilen. Humankompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen Einschränkungen in Familie, Beruf öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung, soziale Beziehungen zu leben zu gestalten, Zuwendungen Spannungen zu erfassen zu verstehen sowie sich mit Anderen rational verantwortungsbewusst auseinander zu setzen zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung Solidarität. Bestandteil sowohl von Fachkompetenz als auch von Humankompetenz als auch von Sozialkompetenz sind Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz Lernkompetenz. Methodenkompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte). Kommunikative Kompetenz meint die Bereitschaft Befähigung, kommunikative Situationen zu verstehen zu gestalten. Hierzu gehört es, eigene Absichten Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen darzustellen. Lernkompetenz ist die Bereitschaft Befähigung, Informationen über Sachverhalte Zusammenhänge selbstständig gemeinsam mit Anderen zu verstehen, auszuwerten in gedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit Bereitschaft, im Beruf über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken Lernstrategien zu entwickeln diese für lebenslanges Lernen zu nutzen. Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 23 von 73

Teil III Didaktische Grsätze Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt. Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grsätzlich in Beziehung auf konkretes, berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen Anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) geben. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen für das Lernen in aus der Arbeit geschaffen. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass das Ziel die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt. Auf der Grlage lerntheoretischer didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt: - Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln). - Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln). - Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, gegebenenfalls korrigiert schließlich bewertet werden. - Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, zum Beispiel technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen. - Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden. - Handlungen sollen auch soziale Prozesse, zum Beispiel der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, sowie unterschiedliche Perspektiven der Berufs- Lebensplanung einbeziehen. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen. Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergr Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet Schüler Schülerinnen - auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert. Seite 24 von 73 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital Print zur Mediengestalterin Digital Print zum Mediengestalter Flexografie zur Mediengestalterin Flexografie ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital Print zur Mediengestalterin Digital Print vom 26. April 2013 (BGBl. I Nr. 23 S. 1 173 ff.) der Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Flexografie zur Mediengestalterin Flexografie vom 15.03.2011 (BGBl. I Nr. 11, S. 440 ff.) abgestimmt. Die Rahmenlehrpläne für die Ausbildungsberufe Mediengestalter für Digital- Printmedien Mediengestalterin für Digital- Printmedien (Beschluss der KMK vom 27.03.1998), Schriftsetzer Schriftsetzerin (Beschluss der KMK vom 18.06.1993), Dekorvorlagenhersteller Dekorvorlagenherstellerin (Beschluss der KMK vom 27.10.1994), Fotolaborant Fotolaborantin (Beschluss der KMK vom 06.07.1981) Fotomedienlaborant Fotomedienlaborantin (Beschluss der KMK vom 17.10.1997) werden durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben. Die Beschulung im Ausbildungsberuf Mediengestalter Flexografie Mediengestalterin Flexografie erfolgt gemeinsam mit den Auszubildenden des Ausbildungsberufs Mediengestalter Digital Print Mediengestalterin Digital Print, Fachrichtung Gestaltung Technik. Die Erklärung der Länder zur Beschulung für den Ausbildungsberuf Flexograf Flexografin (Beschluss der KMK vom 14.03.1997) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben. Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- Sozialke wesentlicher Lehrstoff der Berufsschule wird auf der Grlage der Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- Sozialke gewerblich-technischer Ausbildungsberufe (Beschluss der KMK vom 07.05.2008) vermittelt. Ziele Inhalte des Rahmenlehrplans beziehen sich auf berufliche Qualifikationen, die sich aus typischen Tätigkeitsfeldern von Unternehmen der Druck- Medienwirtschaft, Agenturen der Marketingkommunikation, Mediendienstleistern Unternehmen der IT-Branche ableiten. Mediengestalter Digital Print Mediengestalterinnen Digital Print sind im Rahmen der Herstellung von Medienprodukten mit planerischen, gestalterischen technischen Aufgaben betraut, die sie unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte ausführen. Zur ganzheitlichen Kompetenzvermittlung wurden konzeptionell-gestalterische technische Kompetenzen gemeinsam in die Lernfelder integriert. Die dabei relevanten Sozial-, Methoden- Kommunikationskompetenzen sind in ihrer berufstypischen Ausprägung in den Lernfeldern verankert. Der Ausbildungsberuf gliedert sich in die drei Fachrichtungen Beratung Planung, Konzeption Visualisierung sowie Gestaltung Technik. Im ersten zweiten Ausbildungsjahr legt der Rahmenlehrplan den Schwerpunkt auf die Vermittlung fachrichtungsübergreifender Kompetenzen, die allgemeine crossmediale Aspekte der Medienproduktion berücksichtigen. Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt die Differenzierung in die Fachrichtungen. In den Fachrichtungen Beratung Planung sowie Konzeption Visualisierung findet keine Differenzierung in Digitalmedien Printmedien statt. Für diese beiden Fachrichtungen sind zwei gemeinsame Lernfelder im Umfang von insgesamt 160 Unterrichtssten vorgesehen. Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 25 von 73

Die verbleibenden 120 Unterrichtssten dienen der fachrichtungsbezogenen Vertiefung. In der Fachrichtung Gestaltung Technik ist eine Vertiefung im Umfang von 120 Unterrichtsten in den Bereichen Digitalmedien Printmedien erforderlich. Die Vermittlung von fremdsprachlichen Qualifikationen gemäß der Ausbildungsordnung zur Entwicklung entsprechender Kommunikationsfähigkeit ist mit 40 Sten in die Lernfelder integriert. Darüber hinaus können 80 Sten berufsspezifische Fremdsprachenvermittlung als freiwillige Ergänzung der Länder angeboten werden. Die Lernfelder gliedern sich in Ziele Inhalte. Beide sind jeweils als Mindestanforderungen zu verstehen. Dabei beschreiben die Zielformulierungen die zu erwerbenden Endkompetenzen. Die Reihung der Lernfelder verfolgt das Ziel zunehmender Komplexität. Ziele Inhalte der Lernfelder eins bis sieben sind mit den geforderten Qualifikationen der Ausbildungsordnung für die Zwischenprüfung abgestimmt. Seite 26 von 73 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/

Struktur des Rahmenlehrplans Mediengestalter Digital Print Mediengestalterin Digital Print 1. Ausbildungsjahr, 320 Sten Fachtheorie 1 Den Medienbetrieb seine Produkte präsentieren 2 Medienprodukte typografisch gestalten 3 Ausgabedateien druckverfahrensorientiert erstellen 4 Computerarbeitsplatz Netzwerke nutzen, pflegen konfigurieren 5 Eine Website gestalten realisieren 40 Sten 60 Sten 80 Sten 60 Sten 80 Sten 2. Ausbildungsjahr, 280 Sten Fachtheorie 6 Bilder gestalten, erfassen bearbeiten 7 Daten für verschiedene Ausgabeprozesse aufbereiten 8 Medien datenbankgestützt erstellen 9 Logos entwickeln Corporate Design umsetzen 80 Sten 60 Sten 60 Sten 80 Sten 3. Ausbildungsjahr, 280 Sten Fachtheorie in einer der drei Fachrichtungen Beratung Planung Konzeption Visualisierung 10a + 10b Ken beraten Marketingziele bestimmen 80 Sten 11a +11b Medienprodukte konzipieren präsentieren 12a Druckprodukte planen kalkulieren 80 Sten 12b Printmedien gestalten Grafiken erstellen Gestaltung Technik 10c Medienelemente gestaltungsorientiert integrieren 80 Sten 11c Ein Medienprojekt realisieren 12c Farbmanagement nutzen pflegen 80 Sten 12d Dynamische Websites konzipieren programmieren 80 Sten 13a Digitalmedienprodukte planen kalkulieren 80 Sten 13b Konzeptionen für Digitalmedien gestalterisch umsetzen 60 Sten 13c Ausgabetechnik nutzen 60 Sten 13d Digitalmedien gestalten bearbeiten - 40 Sten 40 Sten 60 Sten 60 Sten Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/ Seite 27 von 73

Teil V Lernfelder Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Mediengestalterin Digital Print Mediengestalter Digital Print Lernfelder Zeitrichtwerte in Unterrichtssten Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 1 Den Medienbetrieb seine Produkte präsentieren 40 2 Medienprodukte typografisch gestalten 60 3 Ausgabedateien druckverfahrensorientiert erstellen 80 4 Computerarbeitsplatz Netzwerke nutzen, pflegen konfigurieren 60 5 Eine Website gestalten realisieren 80 6 Bilder gestalten, erfassen bearbeiten 80 7 Daten für verschiedene Ausgabeprozesse aufbereiten 60 8 Medien datenbankgestützt erstellen 60 9 Logos entwickeln Corporate Design umsetzen 80 Summe Sten 320 280 FR Beratung Planung 10a Ken beraten Marketingziele bestimmen 80 11a Medienprodukte konzipieren präsentieren 80 12a Druckprodukte planen kalkulieren 80 13a Digitalmedienprodukte planen kalkulieren 40 Summe Sten 280 FR Konzeption Visualisierung 10b Ken beraten Marketingziele bestimmen 80 11b Medienprodukte konzipieren präsentieren 80 12b Printmedien gestalten Grafiken erstellen 80 13b Konzeptionen für Digitalmedien gestalterisch umsetzen 40 Summe Sten 280 FR Gestaltung Technik 10c Medienelemente gestaltungsorientiert integrieren 80 11c Ein Medienprojekt realisieren 80 Vertiefung Printmedien 12c Farbmanagement nutzen pflegen 60 13c Ausgabetechnik nutzen 60 Vertiefung Digitalmedien 12d Dynamische Websites konzipieren programmieren 60 13d Digitalmedien gestalten bearbeiten 60 Summe Sten 280 280 Seite 28 von 73 Quelle: http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen/