1 Der Fonds im Gesetzentwurf

Ähnliche Dokumente
Innovationsfonds aus Sicht des G-BA Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender im Gemeinsamen Bundesausschuss

Der Innovationsfonds

Versorgungsstärkungsgesetz Chancen für Innovationen und mehr Qualität nutzen

Der Innovationsfonds im Überblick

Der Innovationsfonds als neues Finanzierungsinstrument zur Förderung neuer Versorgungsformen und von Versorgungsforschung

WILLKOMMEN im virtuellen Konferenzraum

Innovationsfonds Ran an die Töpfe!

Der Innovationsfonds: Stand der Dinge. November 2017

Der Innovationsausschuss in Zahlen

Universität Bremen Zentrum für Sozialpolitik

Förderung der Versorgungsforschung in Deutschland Erfahrungsbericht aus dem Innovationsfonds

Bedeutung des Innovationsfonds für die Rehabilitationsforschung

Das neue Vergaberecht und die besondere Versorgung nach 140a SGB V

zukunftsweisende Projekte realisieren mit Förderung Aus dem innovationsfonds

Der Innovationsfonds Übersicht und aktueller Stand

Der Innovationsfonds

Innovationsfonds der Bundesregierung

WILLKOMMEN im virtuellen Konferenzraum

Einführung in das Thema, Begutachtungs- und Qualitätskriterien im Rahmen des Innovationsfonds aus Sicht der DNVF-Delphi-Befragung

Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss

vdek-bewertung des Koalitionsvertrages Deutschlands Zukunft gestalten von CDU, CSU und SPD für die ambulante Versorgung

Von der Idee zur Innovation Projekte zum Innovationsfonds

Der Innovationsfonds: Stand der Dinge. Dezember 2018

Aufgaben und Arbeitsweisen des Expertenbeirats im Rahmen des Innovationsfonds

Der Innovationsfonds: Stand der Dinge

Der Innovationsfonds: Stand der Dinge

Der Innovationsfonds erste Erfahrungen und Perspektiven

Aktuelle Entwicklungen des Innovationsfonds aus Sicht des BMC

Begutachtungs- und Evaluationskriterien die Delphi-Befragung des DNVF e. V.

Innovationsfonds: Aufgaben und Arbeitsweise des Expertenbeirats

Angestrebte Neuregelung, Artikel 9 (Änderung des Krankenpflegegesetzes), Nummer

Eckpunkte des Versorgungsstärkungsgesetzes I Beschlussvorlage vom 11. Juni 2015

Innovationsfonds Nutzungspotentiale aus Sicht der GKV

Was erwarten Patienten vom Innovationsfonds?

Welche Möglichkeiten bietet der Innovationsfonds in Bezug auf die Förderung von Telemedizin-Projekten?

Schlüsselfaktor Konsortiumbildung Erfahrungen von Kooperationen im Innovationsfonds aus Sicht der BARMER

Der Gemeinsame Bundesausschuss

Förderbekanntmachung. Vom 20. Oktober 2017

Innovationen im Gesundheitswesen regulieren wir richtig?

Der Innovationsfonds. Die Grundlagen des Innovationsfonds

Gleicher Zugang zu Leistungen, Integration der Sektoren, interprofessionelle Zusammenarbeit Reformbaustellen bei den Versorgungsstrukturen

Verfahrensordnung. des Innovationsausschusses nach 92b SGB V (VerfO IA) in der Fassung vom 27. November 2015 in Kraft getreten am 14.

Was leistet die Förderung durch den Innovationsfonds für innovative Strukturen in der Regelversorgung?

WILLKOMMEN im virtuellen Konferenzraum

Das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter

Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Was ist neu?

Seminar zur Gesundheitsökonomie in der Dermatotherapie: Rabattverträge für topische Dermatika Ende in Sicht?

Angestrebte Neuregelung, Artikel 9 (Änderung des Krankenpflegegesetzes), Nummer

Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who?

Teil A: Vorschläge zum Referentenentwurf des GKV VSG

Informationsveranstaltung der Krankenhausgesellschaft Sachsen am Innovationsfonds GKV-VSG

Faktenblatt Thema: Rechtsrahmen zum Verbot von Zuweisungen gegen Entgelt

Erwartungen an die Hilfsmittelversorgung (in der GKV) aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Der Gemeinsame Bundesausschuss. PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Innovationsfonds Intention, Chancen und Erfahrungen

Umsetzung von Modellprojekten nach 64b SGB V

Selektivverträge neu strukturiert

Stellungnahme des DNVF *

IMPLICONplus. Gesundheitspolitische Analysen

Leitfaden neue Versorgungsformen

Translationale Zentren

Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie. Berlin, Bernhard Egger GKV-Spitzenverband

Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes: Zukunft des Innovationsfonds

Versorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am

Innovationsfonds Qualität, Transparenz und Nachhaltigkeit Handlungsbedarf aus Sicht des DNVF e.v.

Die Verfahrensordnung zur Erprobungsregelung Neue Wege in die Versorgung: Richtlinien zur Erprobung

22. Leitlinien-Konferenz der AWMF

WILLKOMMEN im virtuellen Konferenzraum

Innovationen im Gesundheitswesen regulieren wir richtig?

Palliative Versorgung in Deutschland was haben wir was brauchen wir.?

Wettbewerb im Gesundheitswesen Funktioniert der Kassenwettbewerb? Zur Notwendigkeit einer Solidarischen Wettbewerbsordnung

Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit zum GKV-VSG am Mittwoch, den 25. März 2014 von bis Uhr

30 Jahre Sachverständigenrat für Gesundheit Versuch einer Zwischenbilanz

Pflegebedürftiger. Workshop der Diakonie. Ministerialrat Joachim Becker. Damit Deutschland gesund bleibt.

Keynote Speak. Prof. Holger Pfaff. Halbzeit beim Innovationsfonds Rückblick und Zukunftsperspektive BKK Innovativ. Universität zu Köln

Innovationsfonds Projektförderung nach altem Muster oder nachhaltige Versorgung in der Fläche?

BGM-innovativ. Entwurf eines arbeitsplatznahen, trägerübergreifenden Versorgungsmanagements der Betriebskrankenkassen

Stellungnahme des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe

Selbstverwaltung sichert Qualität Die Sicht einer großen Krankenkasse

300 Jahre BKK. Betriebs Kranken Kassen. Magazin für Politik, Recht und Gesundheit im Unternehmen

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Position der DVfR zur geriatriespezifischen Versorgung Positionspapiere 2012 / Berlin

Änderungen im Versorgungsstärkungsgesetz Schwerpunkt Entlassungsmanagement

Health 2015 GKV-Finanzarchitektur und Handlungsspielräume

Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht?

Tragende Gründe. Vom 18. Oktober 2018

Nutzenbewertungen des IQWiG im Bereich Medizinprodukte

Solidarische Wettbewerbsordnung

Innovative Medizintechnik: Transfer in die Versorgung. Stellungnahme der GKV. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung Köln,

Aktuelle Herausforderungen der Gesundheitspolitik Die gesundheitspolitische Agenda 2015

Carus Consilium Sachsen am 2. März GKV-Versorgungsstrukturgesetz bundesdeutscher Rahmen für länderspezifische Umsetzung?

Palliativmedizin in der ambulanten Versorgung

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Förderung anerkannter Praxisnetze in Hessen

Forum des Sozialen. Ausbau kommunaler Pflegeinfrastruktur

Ambulante Notfallversorgung im Krankenhaus: Chance oder Problem?

Gesetzlich zulässige Kooperationen und ihre Grenzen

Was kommt nach PEPP?

Transkript:

1 1 Der Fonds im Gesetzentwurf Kabinettsentwurf vom 17.12.2014 ( 92a-NEU, 92b-NEU SGB V) Innovationsfonds beim G-BA zur Förderung von Innovationen in der Versorgung und von Versorgungsforschung Volumen von 300 Mio. Euro p.a., zunächst 2016 bis 2019 (Auswirkungen werden evaluiert, nach Zwischenbericht entscheidet Bundestag über Fortsetzung) 225 Mio. Euro für neue Versorgungsformen ( 92a Absatz 1) mit dem Ziel einer qualitativen Weiterentwicklung der GKV-Versorgung 75 Mio. Euro für Versorgungsforschung ( 92a Absatz 2), die auf eine Verbesserung der GKV-Versorgung ausgerichtet ist Finanzierung durch Gesundheitsfonds und Krankenkassen, BVA erhebt und verwaltet die Fondsmittel

2 92a Absatz 1 Förderung neuer Versorgungsformen

3 Fördergegenstand und -Voraussetzungen Vorhaben müssen über die bisherige Regelversorgung hinausgehen Förderung von Vorhaben, die auch Leistungen der Regelversorgung umfassen, ist auf Kosten außerhalb der Vergütungssysteme der Regelversorgung begrenzt (--> Förderung von zusätzlichem Aufwand wie Koordinierung, nicht aber von Krankenbehandlung) Vorhaben sollen insbesondere die sektorenübergreifende Versorgung verbessern Vorhaben können auch die dauerhafte Weiterentwicklung der selektivvertraglichen Versorgung zum Ziel haben Müssen hinreichendes Potenzial haben, dauerhaft in die Versorgung (Regelversorgung) aufgenommen zu werden

4 Förderkriterien Grundlage für Förderentscheidungen sind insbesondere: Verbesserung der Versorgungsqualität und Versorgungseffizienz Behebung von Versorgungsdefiziten Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb und zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen, Versorgungseinrichtungen und Berufsgruppen interdisziplinäre und fachübergreifende Versorgungsmodelle Übertragbarkeit der Erkenntnisse, insbesondere auf andere Regionen oder Indikationen Verhältnismäßigkeit von Implementierungskosten und Nutzen Evaluierbarkeit Diese allgemeinen Förderkriterien werden konkretisiert durch den Innovationsausschuss.

5 Innovationsausschuss Mitglieder: GKV-SV (3), DKG (1), KBV (1), KZBV (1), unparteiischer G-BA- Vorsitzender, BMG (2), BMBF (1), Patientenorganisationen (3) (nur Mitberatungs- und Antragsrecht) Entscheidungen bedürfen einer Mehrheit von 7 Stimmen Geschäfts- und Verfahrensordnung Geschäftsstelle Expertenbeirat (Vertreter aus Wissenschaft und Versorgungspraxis) Aufgaben des Innovationsausschusses 1. Förderbekanntmachungen: Festlegung der Förderschwerpunkte und -kriterien 2. Einleitung eines Interessensbekundungsverfahrens 3. Entscheidung über die eingegangenen Förderanträge

6 Mögliche Förderschwerpunkte (Beispiele aus GE) Telemedizin Versorgungsmodelle in strukturschwachen Gebieten Modelle mit Substitution und Delegation von Leistungen Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung Modellprojekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten

7 Formelle Vorgaben für Verträge/Förderanträge (1/2) Kein neues Vertragsinstrumentarium Insbesondere in Form von Selektivverträgen Keine für GKV nicht zugelassenen Leistungserbringer Keine Produktinnovationen Wissenschaftliche Evaluation zwingend notwendig Tragfähiges und ergebnisorientiertes Evaluationskonzept bereits mit Antragstellung einzureichen (Evaluationskosten werden mit gefördert)

8 Formelle Vorgaben für Verträge/Förderanträge (2/2) Mögliche Antragsteller: Krankenkassen und ihre Verbände Vertragsärzte, zugelassene medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser Landeskrankenhausgesellschaften, Kassenärztliche Vereinigungen, pharmazeutische Unternehmer, Hersteller von Medizinprodukten im Sinne des Medizinproduktegesetzes Patientenorganisationen nach 140f Bei Antragstellung ist i.d.r. eine Krankenkasse zu beteiligen.

9 92a Absatz 2 Förderung der Versorgungsforschung

10 Versorgungsforschung Fördergegenstand und -voraussetzungen Versorgungsforschung, die darauf abzielt konkrete Erkenntnisse über bestehende Versorgungsstrukturen zu gewinnen und die Versorgungseffektivität und -effizienz zu fördern Forschungsvorhaben müssen Zusammenhang zur Versorgung in der GKV haben von hoher praktischer Relevanz sein besondere Nähe zur praktischen Patientenversorgung haben geeignet sein, Erkenntnisse zu liefern für G-BA-Richtlinien oder Gesetzgeber Konkrete Förderschwerpunkte und -kriterien legt Innovationsausschuss fest

11 Versorgungsforschung Vorgaben für Verträge und Antragsteller Mögliche Antragsteller sind insbesondere Forschungseinrichtungen (universitäre und nichtuniversitäre), daneben auch: Einrichtungen nach Abs. 1 (s.o.) Ebenfalls förderfähig: Forschungsvorhaben zur Weiterentwicklung und insbesondere zur Evaluation der G-BA-Richtlinien Förderung der Evaluation von Altverträgen zur besonderen Versorgung nach 73c und 140a (Prüfziel: Potenzial für Übernahme in Regelversorgung) aus Versorgungsforschung-Topf möglich Förderung der Evaluation von Neuverträgen aus Versorgungsforschung- Topf dagegen nicht möglich