DOKUMENTATION: MEDIKAMENTENABGABE UND MEDIZINISCHE BEHANDLUNGEN

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Transkript:

DOKUMENTATION: MEDIKAMENTENABGABE UND MEDIZINISCHE BEHANDLUNGEN TEILNEHMER*IN:!NAME NAME DER VERANSTALTUNG: 1 TERMIN!GEBURTSDATUM MEDIKAMENTENABGABE Datum: Name des Medikaments: Morgens 1 Dosierung: Mittags 1 Dosierung: Abends 1 Dosierung: Bemerkungen: Verantw. Mitarbeitende: Datum: Name des Medikaments: Morgens 1 Dosierung: Mittags 1 Dosierung: Abends 1 Dosierung: Bemerkungen: Verantw. Mitarbeitende: MEDIZINISCHE BEHANDLUNGEN Datum I Uhrzeit: Bemerkung (Fieber. Verletzung, Verantwortl. Verband wechseln, Zecke entfernen Mitarbeitende usw) ggf. Zeuge/Zeugin NOTIZEN Anlage zum FREIZEITPASS 1 Stand 12/2015

IN FORMATIONEN UND EINWILLIGUNGEN DES/DER SORGEBERECHTIGTEN AN DEN/DIE VERANSTALTER*IN Der/die Veranstalter* in übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene, beschädigte oder verlorene Gegenstände, die meiner Tochter/ meinem Sohn oder einem Dritten gehören, es sei denn, dass dem/der Veranstalter* in ein Verschulden anzulasten ist. Wenn meine Tochter/mein Sohn mit ihrem/seinem Verhalten die Veranstaltung gefährdet oder durch sein Verhalten sich selbst oder andere gefährdet, kann der/die Veranstalter*in meine Tochter/meinen Sohn auf meine Kosten nach Hause schicken. In diesem Fall ist der/die Veranstalter*in berechtigt den Vertrag der Teilnahme an dieser Veranstaltung fristlos zu kündigen. Die vom/von der Veranstalter*in eingesetzten Leiter* innen oder sonstigen Verantwortlichen sind ausdrücklich bevollmächtigt, Abmahnungen und Kündigungen namens des Veranstalters/der Veranstalterin vorzunehmen. Die zusätzlich entstandenen Kosten gehen in diesem Fall zu Lasten des/der Gekündigten. Sind mit Ihnen bzw. Ihrer Tochter/Ihrem Sohn Teilnahme- oder Reisebedingungen rechtswirksam vereinbart worden, dann gelten in Ergänzung zu den vorstehenden Erklärungen die dortigen Regelungen zur Kündigung des Teilnahme- oder Reisevertrages. Während der Veranstaltung werden Fotos und teilweise Videos durch Mitarbeiter* innen des Veranstalters/der Veranstalterin und Teilnehmer*innen der Veranstaltung gemacht, auf denen ggf. auch Ihre Tochter/Ihr Sohn zu sehen ist. Vereinzelt werden Fotos vom/von der Veranstalter*in in seinen Publikationen abgedruckt und im Internet Fotos und kurze Videos verwendet. Wir wählen die Fotos und Videos sorgfältig und gewissenhaft aus. Sie erteilen mit Ihrer Unterschrift die ausdrückliche, jederzeit widerrufliche, ansonsten jedoch unbefristete, Zustimmung zur entsprechenden Verwendung von Bildern und Videos, auf denen Ihre Tochter/Ihr Sohn abgebildet ist. Eine Verwendung ohne ihre Zustimmung ist darüber hinaus in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig. Ihnen ist dabei bekannt, dass digitale Bilder und Videos aus dem Internet kopiert, woanders verwendet oder auch verändert werden können, ohne dass der/die Veranstalter*in darauf Einfluss hätte. Einer Veröffentlichung können Sie jederzeit widersprechen. Der/die Veranstalter*in wird im Falle eines Widerspruchs das Bild oder das Video zeitnah aus dem von ihr/ihm verantworteten Bereich im Internet (Homepage des/der Veranstalter*in) entfernen. Eine Verpflichtung zur Veranlassung der Beseitigung in Suchmaschinen, Social-Media-Portalen, Bildportalen oder sonstigen digitalen Medien (z.b Facebook, Twitter, lnstagram, WhatsApp) besteht jedoch nicht, soweit der/die Veranstalter*in die Einstellung dort nicht selbst vorgenommen oder aktiv veranlasst hat. Auf eine Vergütung für die Veröffentlichung eines Bildes oder einer Videosequenz verzichten Sie hiermit ausdrücklich. Auf die Fotos oder Videos, die die Teilnehmer*innen machen, hat der/die Veranstalter*in keinen Einfluss; er/sie ist nicht verpflichtet, diesbezüglich Verbote oder Gebote auszusprechen bzw. Kontrollen vorzunehmen. Meine Tochter/mein Sohn ist von mir angewiesen worden, den Anordnungen der Verantwortlichen der Veranstaltung Folge zu leisten. Mir ist bekannt, dass der/die Veranstalter* in für Folgen von selbstständigen Unternehmungen und dadurch verursachte Schäden nicht haftet. Mir ist bekannt, dass die Teilnehmer*innen während der Veranstaltung im Rahmen des Programms und ihrem Alter entsprechend freie Zeit haben, in der sie selbstständig und ohne direkte Aufsicht unterwegs sein dürfen. Ich versichere, dass meine Tochter/mein Sohn an keiner ansteckenden Krankheit leidet und frei von Ungeziefer (z B. Kopfläusen, Flöhen) ist bzw. zur Veranstaltung kommt. Das Merkblatt GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN des Robert Koch-Instituts zu~ 34 Abs. 5 S. 2 lnfektionsschutzgesetz habe ich gelesen und meine Tochter/meinen Sohn entsprechend belehrt. Meine Tochter/mein Sohn und ich/ wir selbst haben diese Informationen zur Kenntnis genommen. Mit der Unterschrift bestätigt der/die Sorgeberechtigte/n, dass die Informationen akzeptiert werden und alle Angaben richtig und vollständig sind. Als Alleinunterzeichner*in bestätige ich gleichzeitig, dass ich alleinige/r Sorgeberechtigte/r bin, bzw. vom anderen Sorgeberechtigten (anderen Elternteil) mit der Abgabe der entsprechenden Erklärungen beauftragt bin und in dessen Kenntnis und Einverständnis handle. DATUM UNTERSCHRIFT DES/DER SORGEBERECHTIGTE(N) (BEIDE ELTERNTEILE) X X Bitte diesen FREIZEITPASS spätestens 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung zurücksenden. Sollte Ihre Anmeldung kurzfristig erfolgen, muss der ausgefüllte FREIZEITPASS mit der Anmeldung vorliegen. Herzlichen Dank! Anlage Merkblatt GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN ~ :5' ~ tl -t ~....... Hinweis Die Mitarbeiter*innen des Veranstalters/der Veranstalterin versichern den vertrauensvollen Umgang mit den Informationen in diesem FREIZEITPASS. Die Daten Ihrer Tochter/Ihres Sohnes werden von den Mitarbeiter*innen der Veranstaltung nur weitergegeben bei Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen und gegenüber Behörden. Dieser FREIZEITPASS wird bis zur Verjährung von möglichen rechtlichen Ansprüchen des/der Teilnehmer*in oder des/der Sorgeberechtigten beim/bei der Veranstalter*in, unter Beachtung des Datenschutzes, aufbewahrt. Nach Ende dieser Aufbewahrungsfrist wird der FREIZEITPASS mit dem Aktenvernichter vernichtet. Evangelisches Jugendwerk in Württemberg 1Stand1212015

A B c D E F G H J K L M N 0 p Q R s T u V W X y z TEILNEHMER*IN:!FAMILIENNAME NAME FREIZEIT PASS DER VERANSTALTUNG: ITERMIN!STRASSE HAUSNR. ~Lzl. l. 1 1 1 I GEB.-DATUM 1 111 1 11 ======== {MOBIL-)TELEFONNUMMER WOHNORT, EVTL. LAND 1 GESCHLECHT D weiblich D männlich Liebe Eltern. liebe Sorgeberechtigten. Qualität und Sicherheit unserer Veranstaltungen sind uns ein besonderes An liegen. Die Aufsicht über Ihre Tochter/Ihren Sohn wollen wi r inhaltlich angemessen. den Interessen Ihrer Tochter/Ihres Sohnes und der anderen Teilnehmer* innen entsprechend, wahrnehmen. Hierzu benötigen wir konkrete Informationen von Ihnen sowie Ihre Einwilligung. Wir bitten Sie daher. die sen FREIZEITPASS vollständig und sorgfältig auszufüllen. Nur die Verantwortlichen und die Verwa ltung der Veransta ltung erhalten in diesen FREIZEITPASS Einsicht. Bei Bedarf ergänzen Sie weitere Hinweise bitte auf einem Beiblatt. Ihre Leiter*innen der Veranstaltung! ERREICHBARKEIT DES/DER SORGEBERECHTIGTEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG: FAMILIENNAME 1:MOBIL-)TELEFONNUMMER ~. ~~~~~~~~~~~~~. ~'~'~' -' ---' ~'~'----... ---...,~V-OR_N_A_M_E~~~~~~~~~~~~~~~~~l_E -M-A-IL -A-D -RE-SS-E------------------------------, 1 STRASSE HAUSNR. NAME{N) VON VERWANDTEN, FREUND*INNEN, NACHBAR*INNEN usw DIE IM NOTFALL WEITERHELFEN KÖNNEN (L~ 1 1 WOHNORT, EVTL. LAND l{mobi L-)TELEFONNUMMER 1 1 1 1 1 1 1

GESUNDHEITSFÜRSORGE Krankenversichert bei folgender D gesetzlicher rame DER KRANKENKASSE D privater Krankenkasse: IVERSI CH ERUNGSNU MM ER 1 1 1 1 1 1 1 Name des/der Familienangehörigen, über den die oben genannte Person versichert ist IVOR- UND FAMILIENNAME D Die Versicherten karte ist diesem FREIZEITPASS beigelegt Besteht eine private Auslandskrankenversicherung D nein D ja D Diese wird zur Veranstaltung mitgebracht NAME DER AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG 1VERS1 CH E RU NGSN UM ME R Kontaktdaten der Hausärztin oder des Hausarztes NAME 1 1 1 1 1 1 1 Teilnahme am Hausarztmodell: D nein D ja Impfungen (Bitte die Impfungen eintragen oder Impfpass oder Fotokopie des Impfpasses beilegen. Siehe Merkblatt) Geimpft gegen Tetanus/Wundstarrkrampf/ D nein D ja Geimpft gegen FSME (Zeckenbiss)7 D nein D ja LETZTES IMPFDATUM LETZTES IMPFDATUM Ich bin damit einverstanden, dass ein/eine Mitarbeiter*in eine Zecke bei meiner Tochter/meinem Sohn entfernen darf Ist nein" angekreuzt. dann gehen die Mitarbeiter*innen mit Ihrer Tochter/Ihrem Sohn zu einer Ärztin/einem Arzt. Folgende ärztliche Atteste sind beigelegt D nein D ja Medikamente Generell dürfen verschreibungspflichtige Medikamente nur nach einer Anamnese durch eine Ärztin/ein Arzt verabreicht werden. Daran halten wir uns. Sollte Ihre Tochter/Ihr Sohn Medikamente während der Veranstaltung einnehmen, informieren Sie uns bitte darüber. Wenn wir die Einnahme des Medikamentes aus einem besonderen Grund sicherstellen sollen, brauchen wir von Ihnen dazu den folgenden Auftrag : Worauf muss besonders geachtet werden? (Z. B. Allergien, Behinderungen, Herzfehler, Hitzeempfindlichkeit, Bettnässen, Medikamentenunverträglichkeit, Abhängigkeiten von Medikamenten und Rauschmitteln, ADS/ADHS, Zahnspange, Verhalten usw. - ggf. gesonderte Mitteilung beifügen). Ggf. können ärztliche Atteste beigefügt werden. Sollte Ihre Tochter/Ihr Sohn Medikamente während der Veranstaltun einnehmen, informieren Sie uns bitte darüber INAME DES MEDIKAMENTS D nimmt meine Tochter/mein Sohn selber ein l OSIERUNG D soll von den Mitarbeiter* innen verabreicht werden: WARNHINWEISE Verabreichung rezeptfreier Medikamente durch die Mitarbeiter*innen der Veranstaltung Bei Bedarf können wir Ihrer Tochter/Ihrem Sohn rezeptfreie Medikamente wie Kopfschmerztabletten, Halstabletten, Wund- oder Stichsalbe verabreichen oder eine Zecke entfernen, bedürfen hierzu aber Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Hinweis: Bei größeren Problemen nehmen wir in jedem Fall Kontakt mit Ihnen oder einer Ärztin/einem Arzt vor Ort auf. Wenn Sie uns keine Zustimmung geben, müssten wir Ihre Tochter/Ihren Sohn bei jeder Verletzung (z. B. Wespenstich) zur Ärztin/zum Arzt bringen. Ich stimme der Verabreichung von rezeptfreien Medikamenten zu: D nein D ja

ZU DEN PROGRAMMANGEBOTEN Badeerlaubnis unter Aufsicht: D nein D ja Schwimmer*in D nein D ja SCHWIMMABZEICHEN: (Z. B. SEEPFERDCHEN, JUGENDSCHWIMMABZEICHEN, SCHWIMMABZEICHEN,SEERAUBER'...) Erlaubnis für besondere Aktivitäten (z. B. Radfahren, Klettern, Ka nu/boot fahren, lnlin eskaten, Reiten usw) wird erteilt: D nein D ja (E in zelheiten hierzu sind im Informationsbrief zu find en) [GGF. ERGANZENDE HINWEISE: Das. ist das sogenannte Gender-Sternchen. Wir nutzen das Gender-Sternchen als ein sichtbares und hörbares Zeichen für Vielfalt und gegen die Ausgrenzung von Menschen durch Sprache. Mit dem Gender-Sternchen machen wir deutlich, dass wir alle Menschen ansprechen wollen, unabhängig von ihrer Geschlechteridentität. Durch das Gender-Sternchen werden nicht nur Frauen und Männer, sondern alle sozialen Geschlechter sprachlich abgebildet. gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend o aej 9il ''" 0 1 Evangelisches Jugendwerk in Württemberg Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.v.

Belehrung gemäß fi 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlager befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese wollen wir Sie mit diesem Merkblatt informieren. 1. Gesetzliche Besuchsverbote Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in den Kindergarten, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Freizeiten, Zeltlagern usw.) gehen darf. wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht. Diese Krankheiten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. Bei einigen Infektionen ist es möglich. dass Ihr Kind die Krankheitserreger nach durchgemachter Erkrankung (oder seltener: ohne krank gewesen zu sein) ausscheidet. Auch in diesem Fall können sich Spielkameraden, Mitschüler/-innen oder das Personal anstecken. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider" bestimmter Bakterien nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der festgelegten Schutzmaßnahmen wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen (Tabelle 2). Bei manchen besonders schwerwiegenden Infektionskrankheiten muss Ihr Kind bereits dann zu Hause bleiben, wenn eine andere Person bei Ihnen im Haushalt erkrankt ist oder der Verdacht auf eine dieser Infektionskrankheiten besteht (Tabelle 3) Natürlich müssen Sie die genannten Erkrankungen nicht selbst erkennen können. Aber Sie sollten bei einer ernsthaften Erkrankung Ihres Kindes ärztlichen Rat in Anspruch nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit. wiederholtem Erbrechen. Durchfällen und anderen ungewöhnlichen oder besorgniserregenden Symptomen). Ihr Kinderarzt/Ihre Kinderärztin wird Ihnen darüber Auskunft geben. Merkblatt des ROBERT KOCH-INSTITUT zum Freizeitpass für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte ob Ihr Kind eine Erkrankung hat. die einen Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung nach dem 1 nfektionsschutzgesetz verbietet. Gegen einige der Krankheiten stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Ist Ihr Kind ausreichend geimpft. kann das Gesundheitsamt darauf verzichten, ein Besuchsverbot auszusprechen. 2. Mitteilungspflicht Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht. informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet und tragen dazu bei, dass wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen können. 3. Vorbeugung ansteckender Krankheiten Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet. über allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen. nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z B. Masern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: www.impfen-info.de Sollten Sie noch Fragen haben. wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin oder Kinderarzt/Kinderärztin oder an Ihr Gesundheitsamt.

Tabelle 1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten: ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) ansteckungsfähige Lungentuberkulose bakterieller Ruhr (Shigellose) Cholera Darmentzündung (Enteritis). die durch EHEC verursacht wird Diphtherie durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser. das heißt von Viren oder Bakterien verursachter. Durchfall und/oder Erbrechen (gilt nur für Kinder unter 6 Jahren) Keuchhusten (Pertussis) Kinderlähmung (Poliomyelitis) Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung noch nicht begonnen wurde) Krätze (Skabies) Masern Meningokokken-lnfektionen Mumps Pest Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes Typhus oder Paratyphus Windpocken (Varizellen) virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z. B. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger: Cholera-Bakterien Diphtherie-Bakterien EHEC-Bakterien Typhus- oder Paratyphus-Bakterien Shigellenruhr-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft ansteckungsfähige Lungentuberkulose bakterielle Ruhr (Shigellose) Cholera Darmentzündung (Enteritis). die durch EHEC verursacht wird Diphtherie durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien Kinderlähmung (Poliomyelitis) Masern Meningokokken-lnfektionen Mumps Pest Typhus oder Paratyphus virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z. B. Ebola) Stand 22.01.2015