Sachstand zur Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) Axel Kreutle, Andrea Weiß MSRL-Sekretariatsfunktionen im BMUB-Geschäftsbereich Meeresumwelt-Symposium Hamburg, 03.06.2014 1
Sachstand zur Umsetzung der MSRL 1) Ziele der MSRL 2) Umsetzungsstruktur der MSRL 3) Berichte Art. 8-10 und Bewertung durch die EU-KOM 4) Monitoringprogramme 5) Maßnahmenprogramme 6) Fazit
Ziele der MSRL EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG) Artikel 1 die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen... werden Meeresstrategien entwickelt und umgesetzt die Meeresumwelt zu schützen und zu erhalten, ihre Verschlechterung zu verhindern oder, wo durchführbar, Meeresökosysteme in Gebieten, in denen sie geschädigt wurden, wiederherzustellen;
Guter Umweltzustand D1 Biologische Vielfalt D2 Neobiota D3 Genutzte Fischbestände D4 Nahrungsnetze Anhang 1 Anhang 3 Merkmale Physikalische und chemische Merkmale Biotoptypen Biologische Merkmale Sonstige Merkmale D5 Eutrophierung D6 Integrität des Meeresbodens D7 Hydromorphologie D8 Schadstoffe (Umwelt) D9 Schadstoffe (Meeresfrüchte) D10 Abfälle im Meer Belastungen und Auswirkungen (Ausbreitung und Intensität) physische Eingriffe (Physischer Verlust & Schädigung) biologische Störungen (z.b. Neobiota) Einträge (z.b. Nährstoffe, Schadstoffe, Müll und Lärm) D11 Energie/Unterwasserlärm
Umsetzungsstruktur der MSRL 6-Jahres-Zyklus Monitoring Art. 11 Bewertung Ist-Zustand Art. 8 Biologische Merkmale Belastungen/Auswirkungen Reduktion von Belastungen/Auswirkungen + Verbesserung des Status der Biologischen Merkmale Umweltziele Art. 10 Verhinderung einer Verschlechterung von Belastungen/Auswirkungen + Erhaltung des Status der Biologischen Merkmale Beschreibung GES Art. 9 Biologische Merkmale + Belastungen/Auswirkungen GES erreicht Art. 1 / Art. 9 Maßnahmenprogramm Art. 5, 13, 14
www.meeresschutz.info Sachstand Berichte Art. 8-10 (2012) MSRL MSRL Umsetzung Umsetzung Aufgaben Aufgaben Strategien Strategien Art. 8 Anfangsbewertung (Ist-Zustand) Nord- und Ostsee insgesamt nicht in einem guten Umweltzustand Art. 9 Beschreibung eines guten Umweltzustandes Quantifizierung der Schwelle für das Erreichen/Verfehlen des guten Umweltzustands nicht für alle Kriterien und Indikatoren Art. 10 Festlegung von Umweltzielen Sieben übergeordnete Ziele als Richtschnur Jeweils durch operative Ziele spezifiziert
Bewertung durch EU-KOM nach Art. 12 MSRL Bewertung der Berichte der EU Mitgliedsstaaten durch EU-KOM Verzögerung der Bewertung durch verspätete Berichterstattung Veröffentlichung der Bewertung im Frühjahr 2014 alle MS außer PL und PT (für die Azoren und Madeira) DE hat fristgerecht und formal korrekt gemeldet Anfangsbewertung: Sammelsurium GES: nicht ambitioniert Umweltziele: unzureichend um GES zu erreichen, ungenügende Berücksichtigung der Belastungen -> Kohärenz in den Meeresregionen nicht erreicht
Bewertung durch EU-KOM nach Art. 12 MSRL Regionalgespräche der EU-KOM (EU-MS einer Region + Sekretariat) Regionale Harmonisierung ein zentraler Punkt für EU- KOM bestehende Kooperationsstrukturen sollen genutzt werden Schlüssel zur Kohärenz sind gemeinsame Indikatoren MS sollen die Ergebnisse des Art. 12 Berichtes bei der Erstellung von Monitoring- und Maßnahmenprogrammen nutzen
MSRL-Monitoringprogramm Ziel bei OSPAR/HELCOM: Entwicklung regionaler Kernindikatoren Indikatoren als Grundbausteine der Bewertung Maßstabsentwicklung und Verbesserung bestehender Bewertungsverfahren Festlegung von Schwellenwerten des Guten Umweltzustandes auf der Indikatorebene
Guter Umweltzustand für Biologische Vielfalt, Nahrungsnetze und Meeresboden Verbreitungsgebiet und muster Abundanz Anthropogene Mortalität Artenzusammensetzung Abundanzverhältnisse Veränderungen trophischer Ebenen Produktivität des Planktons Verbreitung und Fläche Zustand Beeinträchtigungen Quelle: HELCOM Verbreitungsgebiet und muster Abundanz/Biomasse Beifang Gefährdungsstatus
MSRL-Monitoringprogramm Teil A Rahmenkonzept Öffentlichkeitsbeteiligung (Oktober 2013 April 2014) Bund und Küstenländer prüfen derzeit die eingegangen Stellungnahmen Teil B Umsetzung nationales Monitoring Handbuch Ausgestaltung der konkreten Monitoringprogramme -> Ziel ist die Etablierung der online Monitoringkennblätter
MSRL-Maßnahmenprogramme Nord- und Ostsee sind gesondert zu bewirtschaften ( 45a WHG) Inhalt der Maßnahmenprogramme nach 45h WHG Notwendige Maßnahmen zur Zielerreichung Räumliche Schutzmaßnahmen bei Bund und Ländern Nationale und internationale Schutzgebiete Erläuterung des Beitrags der Maßnahmen zur Zielerreichung Berücksichtigung der Auswirkungen auf Meeresgewässer anderer EU-Staaten und Drittstaaten Vorsorge/Nachhaltigkeitsprinzip Strategische Umweltprüfung, Sozioökonomische Analyse Schriftliche Anhörung
Zeitlinie Maßnahmenprogramme 31.12.2016 Maßnahmenprogramme operationell 31.12.2015 Fertigstellung der Maßnahmenprogramme 01.04.-30.09.2015 Öffentlichkeitsbeteiligung Kabinettsbefassung Sozioökonomische Analyse SUP-Bericht 13
Umweltziel (Art. 10 Bericht, 2012) Maßnahme(n) vorhanden Differenz/ Lücken? Notwendige neue MSRL-Maßnahmen? UZ 1: Meere ohne Beeinträchtigung durch Eutrophierung UZ 1.2: Schadstoffeinträge aus der Atmosphäre sind weiter zu reduzieren. Nationale Umsetzung: -IUV Richtlinie -NEC Richtlinie UNECE LRTAP Übereinkommen / Götheborg Protokoll IMO Regelungen für die Schifffahrt Ostsee: HELCOM BSAP Nährstoff-Reduktionsziele erfordert in DE wesentliche Reduzierung atmosphärischer N- Einträge. Nordsee: Zwischen 1990-2004 lag der Beitrag atmosphärischer Stickstoffeinträge am Gesamteintrag bei 25-39%. Maßnahmen zur Senkung der NOx Einträge durch die Schifffahrt, inkl. Einrichtung eines NECA in Nord- und Ostsee. Meeresrelevante Umsetzung der Reduktionsverpflichtungen des Göteborgprotokolls. Revision der Düngeverordnung. Hauptquellen: Verkehr und Landwirtschaft. Förderung des Ökolandbaus.
Umweltziel (Art. 10 Bericht, 2012) Maßnahme(n) vorhanden Differenz/ Lücken? Notwendige neue MSRL-Maßnahmen? UZ 3: Meere ohne Beeinträchtigung der marinen Arten und Lebensräume durch die Auswirkungen menschlicher Nutzungen UZ 3.1: Räumlich und zeitlich ausreichende Rückzugs- und Ruheräume für Ökosystemkomponente n. Zum Schutz vor anthropogenen Störungen werden z.b. ungenutzte und/oder eingeschränkt genutzte Räume und Zeiten ( No-take-zones und No-take-times, für die Fischerei gemäß den Regeln der GFP) eingerichtet. Natura 2000- Meeresschutzgebiete. 30 BNatSchG geschützte Biotope. Anh. III Tab.1 MSRL nur in Teilen abgedeckt durch FFH-RL Anh. I LRT und Anh. II Arten. Keine ungenutzten und/oder eingeschränkt genutzten Räume und Zeiten. Aufnahme weiterer Ökosystemkomponenten in die Schutzgebietsverordnungen. Einrichtung von Fischereiausschlussgebieten. Einrichtung von Ausschlussgebieten für Nutzung nicht lebender Ressourcen. Neue Schutzgebiete.
Fazit Nord- und Ostsee insgesamt nicht in einem guten Umweltzustand (GES) Gewünschte Kohärenz der MSRL-Umsetzung bisher nicht erreicht Ein Weg zur Kohärenz sind gemeinsame Indikatoren Ein Erreichen des Guten Umweltzustandes (GES) ist nur durch Maßnahmen möglich, die anthropogene Aktivitäten regulieren Bund- und Länderministerien und -behörden beraten derzeit über die notwendigen Maßnahmen Zeitziele der MSRL sind nur zu erreichen, wenn alle konstruktiv zusammenarbeiten
Vielen Dank!