KfW - Geschäftsbereich Kommunalbank KfW-Förderprogramme: Konjunkturpaket der Bundesregierung und energetische Sanierung öffentlicher Gebäude 22.April 2010 Janine Riethbaum, Handlungsbevollmächtigte, KfW
Ihre Referentin Janine Riethbaum Handlungsbevollmächtigte KfW-Bankengruppe Kommunalfinanzierung Geschäftsbereich KfW Kommunalbank KfW Niederlassung Berlin Tel. 030 / 20264-5555 E-Mail: kommune@kfw.de 2
Geschäftsbereich KfW Kommunalbank Teil der inländischen Förderung Inländische Förderung Finanzierung Finanzierung Finanzierung Mittelstand, Existenzgründer, Umwelt- und Klimaschutz, Start-ups Infrastruktur und Soziales, Wohnungswirtschaft, Bildung kommunaler Infrastrukturvorhaben und Förderung in Europa Internationale Projekt- und Exportfinanzierung Förderung Entwicklungs- und Transformationsländer Geschäftsbereich KfW Kommunalbank 3
Gliederung 1 Programmübersicht 2 Sonderförderung: Kommunalkredit Investitionsoffensive Infrastruktur (207) 3 Basisprogramm: Investitionskredit Kommunen (208/209) 4 Förderfenster: Energieeffizient Sanieren - Kommunen (218) 5 Ansprechpartner 4
Geschäftsbereich KfW Kommunalbank Programmübersicht Kommunalfinanzierung Basisprogramme Investitionsoffensive i Energieeffizient i Infrastruktur Sanieren Kommunen Eigenbetriebe Zweckverbände Dir ektkredit Bankdurchle eitung KfW Investitionskredit Kommune (208) KfW Investitionskredit Kommune Flexibel (209) Kommunalkredit - Investitionsoffensive Infrastruktur (207) Kommunale Kommunal Investieren Investi- Kommunal Investieren (148) Unternehmen tionsoffensive i Infrastruktur (212) Gemeinnützige Organisationen Sozial Investieren (147) Sozial Investieren Investitionsoffensive Infrastruktur (211) Energieeffizient Sanieren Kommune (218) Sozial Investieren Energetische Gebäudesanierung (157)
Geschäftsbereich KfW Kommunalbank Kommunalfinanzierung 2 Sonderförderung: Kommunalkredit Investitionsoffensive Infrastruktur (207) 6
Kommunalkredit Investitionsoffensive Infrastruktur (207) Antragsteller kommunale Gebietskörperschaften rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften kommunale Zweckverbände die sich im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe f zur Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur ( GA-Gebiete ) befinden die sich in Haushaltsnotlage oder -sicherungslageg g befinden (Nachweis durch formlose Bescheinigung der Kommunalaufsicht) Was wird finanziert? alle Investitionen in kommunale und soziale Infrastruktur z. B. Investitionen zur Erneuerung der kommunalen Straßenbeleuchtung 7
Kommunalkredit Investitionsoffensive Infrastruktur (207) Zinssätze 1.-2. Jahr: 0,00% p.a.* 3.-5. Jahr: 1,35 % p.a. nom. (1,36 % p.a. eff.)* * bis 30 Jahre Laufzeit, 5 tilgungsfreie Jahre, 5 Jahre Zinsbindung (Stand: 21.04.2010)
Kommunalkredit Investitionsoffensive Infrastruktur (207) Konditionen Zinsbindung: Laufzeit: Finanzierungsanteil: Abruffrist: Tilgungsfreie Anlaufjahre: Tilgung: Vorzeitige Rückzahlung: Kombination: Bereitstellungsprovision: 5 Jahre max. 30 Jahre bis 100% 6 Monate, verlängerbar max. 5 Jahre vierteljährlich li h gegen Vorfälligkeitsentschädigung mit Krediten, Zuschüssen, Zulagen (z.b. aus KP II) Achtung: keine Kombination mit anderen KfW- Programmen für dasselbe, förderfähige Vorhaben! keine
Geschäftsbereich KfW Kommunalbank Kommunalfinanzierung 3 Basisprogramm: Investitionskredit Kommunen (208/209) 10
KfW Investitionskredit Kommunen (IKK) Variante Standard (208) und Variante Flexibel (209) Antragsteller Kommunale Gebietskörperschaften und ihre rechtlich h unselbständigen Eigenbetriebe Gemeindeverbände mit Null-Gewicht nach Einzelfallprüfung Was wird finanziert? alle Investitionen in kommunale und soziale Infrastruktur Standardvariante (208) Standardisierte Kreditkonditionen (Laufzeit, Freijahre, Zinsbindung, Zins- und Tilgungstermine) und einheitlicher Programmzinssatz (tägliche Veröffentlichung im Internet) Flexibel-Variante (209) individuelle Kreditkonditionen / Zinskalkulation Mindestbetrag 2,0 Mio. EUR (max. 50 % des Kreditbedarfs) 11
KfW-IKK (208) und KfW-IKK flexibel (209) Konditionen Zinsbindung: Laufzeit: Finanzierungsanteil: Abruffrist: Tilgungsfreie Anlaufjahre: Tilgung: KfW-IKK (208) 10 Jahre >2 Mio. EUR: 50% <2 Mio. EUR: 100% max. 5 Jahre vierteljährlich max. 30 Jahre 12 Monate KfW-IKK-flex (209) bis max. 20 Jahre bis zu 50% des Kreditbedarfs Mindestbetrag: 2 Mio. EUR wählbar, bis zu 20 Jahre monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich, endfällig Vorzeitige Rückzahlung: gegen Vorfälligkeitsentschädigung Kombination: kombinierbar mit öfftl. Fördermitteln (außer Zuschüsse KPII, keine Kombination mit 209 und Lfi-Darlehen wenn Förderanteile überschritten kombinierbar mit öfftl. Fördermitteln (außer Zuschüsse KP II, keine Kombination mit 208 und Lfi-Darlehen finanziert durch KfW Bereitstellungsprovision: t i i 0,25% p.m. beginnend 2 BAT nach keine Angebotsannahme 12
Geschäftsbereich KfW Kommunalbank Kommunalfinanzierung 4 Förderfenster: Energieeffizient Sanieren - Kommunen (218) 13
Energieeffizient Sanieren Was wird finanziert? Die energetische Sanierung von folgenden Gebäuden, die bis zum 1.1.1995 fertig gestellt worden sind: Schulen Sport- und Schwimmhallen des Schul- und Vereinssports, Kindertagesstätten Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit
Energieeffizient Sanieren Kommunen (218) Antragsteller Kommunale Gebietskörperschaften Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Kommunale Zweckverbände Was wird finanziert? Kosten unmittelbar bedingt durch energetische Maßnahmen an folgenden Einrichtungen, die bis 01.01.1995 fertig gestellt wprden sind: - Schulen, Schulsport- und Schulschwimmhallen - Kindertagesstätten - Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit z. B. Austausch der Beleuchtung in v. g. Gebäuden Erneuerung Straßenbeleuchtung nicht förderfähig! Zinssätze ab 1,35% p.a. nom. (1,36 % p.a. eff.)* * bis 30 Jahre Laufzeit, 5 tilgungsfreie Jahre, 10 Jahre Zinsbindung (Stand: 16.04.2010) 15
Energieeffizient Sanieren Kommunen (218) Komplettsanierung Energetische Sanierung zum KfW-Effizienhaus 100 (EnEV20009) Variante A Bestätigung durch Sachverständigen KfW-Finanzierungsanteil 100% in GA-Gebieten bzw. 70% in Nicht-GA-Gebieten 350 je m 2 Netto-Grundfläche
Energieeffizient Sanieren Kommunen (218) Einzelmaßnahmen/ Maßnahmenpakete Variante B Austausch Beleuchtung Gefördert wird der Einbau von: - Leuchten mit elektronischen Vorschaltgeräten - Leuchten mit elektronischen Vorschaltgeräten und Einbau einer - Tageslichtsteuerung oder - Präsenzsteuerung oder - Tageslicht- sowie Präsenzsteuerung oder - Tageslichtregelung (Dimmen) Wärmedämmung AW, Dach, oberste GD, Kellerdecke Einbau Fenster, Ersatz von Sonnenschutzeinrichtungen Maßnahmen an Lüftungsanlagen
Energieeffizient Sanieren Kommunen (218) Hinweise zu Einzelmaßnahmen/ Maßnahmenpakete Maßnahmen müssen komplett durchgeführt werden - Ausnahmen vom Umfang möglich vom Sachverständigen begründen - Maßnahmen müssen technische Mindestanforderungen gemäß Anlage zum Programmmerkblatt erfüllen Variante B 1 Maßnahmenpaket besteht aus mindestens 3 Einzelmaßnahmen KfW-Finanzierungsanteil 100% in GA-Gebieten bzw. 70% in Nicht-GA-Gebieten 50 je m 2 Netto-Grundfläche je Einzelmaßnahme 200 je m 2 Netto-Grundfläche je Maßnahmenpaket Max. 300 je m 2 Netto-Grundfläche bei Kombination von Maßnahmenpaketen mit weiteren Einzelmaßnahmen
Energieeffizient Sanieren Kommunen (218) Konditionen Zinsbindung: Laufzeit: Finanzierungsanteil: Abruffrist: Tilgungsfreie Anlaufjahre: Tilgung: Auszahlung: Bereitstellungsprovision: Vorzeitige Rückzahlung: Kombination: 10 Jahre max. 30 Jahre bis 100% in GA-Gebieten; sonstige bis 70% 12 Monate max. 5 Jahre vierteljährlich 100% keine gegen Vorfälligkeitsentschädigung kombinierbar mit anderen öfftl. Fördermitteln nicht kombinierbar mit Kommunalkredit - Investitionsoffensive Infrastruktur (207) und KfW-Programm Erneuerbare Energien
Energieeffizient Sanieren Beispiel 1: Vorhaben im Haushaltsjahr h 2010: Die Stadt Musterstadt (kein GA-Fördergebiet) will in der im Jahre 1975 erbauten Grundschule die Heizungsanlage sanieren (Komplettaustausch). Die Netto-Grundfläche der Grundschule beträgt 800 m². Die Gesamtkosten der Erneuerung der Heizungsanlage belaufen sich auf 60.000. Die technischen Mindestanforderungen des Programms werden eingehalten. Dies wird bei Antragstellung von einem Sachverständigen bestätigt.
Energieeffizient Sanieren Beispiel i 1: Kein GA-Gebiet: Der max. Finanzierungsanteil (70% von 60.000 = 42.000 ) darf insgesamt nicht überschritten werden. Der Förderhöchstbetrag beträgt 800 m² x 50 = 40.000. Investition: Finanzierung: Erneuerung d. Heizung 60.000 En.-eff. San. Komm. 40.000000 Eigenmittel 20.000 Gesamt 60.000000 Gesamt 60.000000
Energieeffizient Sanieren Beispiel 2: Vorhaben: wie eben, aber Dämmung Außenwände, Dämmung Dach, Dämmung Kellerdecke, Austausch Fenster und Erneuerung Heizung. Gesamtinvestitionskosten: 500.000 Die technischen Mindestanforderungen werden eingehalten. Dies wird bei Antragstellung von einem Sachverständigen bestätigt.
Energieeffizient Sanieren Beispiel i 2: Kein GA-Gebiet: Der max. Finanzierungsanteil (70% von 500.000 = 350.000 ) darf insgesamt nicht überschritten werden. Die Förderung als Maßnahmenpaket ist möglich, da mindestens 3 Einzelmaßnahmen ausgewählt wurden. Die 4. und 5. Einzelmaßnahme erhöhen den Förderhöchstbetrag auf 300 Euro/m². Der Förderhöchstbetrag beträgt 800 m² x 300 = 240.000. Die verbleibenden Investitionskosten (260.000 ) können zu 100% über das Basis-Programm KfW-Investitionskredit Kommunen finanziert werden. Investition: Finanzierung: Maßnahmenpaket (5 Maßn.) 500.000 En.-eff. San. Komm. 240.000000 KfW-Inv.-kr. Komm. 260.000 Gesamt 500.000000 Gesamt 500.000
Geschäftsbereich KfW Kommunalbank Kommunalfinanzierung 5 Ansprechpartner 24
Geschäftsbereich KfW Kommunalbank Ansprechpartner für Kommunen und Zweckverbände für kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen KfW-Infocenter KfW-Infocenter Telefon: 030 20264 5555 Telefon: 0180 1335577 E-Mail: kommune@kfw.de E-Mail: infocenter@kfw.de
KfW - Geschäftsbereich Kommunalbank Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!