BU-Versicherung für Beamte Die Dienstunfähigkeitsklausel Die Auswahl von Berufsunfähigkeitsversicherungen speziell bei Beamten, ist schwieriger geworden seitdem viele Versicherer bei den entsprechenden Produkten die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) modifiziert oder gar gänzlich gestrichen haben. Als Ursache kann die erhebliche Zunahme der Leistungsfälle gesehen werden, denn immer häufiger, so hat es den Anschein, werden verbeamtete Mitarbeiter aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen statt in den Vorruhestand in die Dienstunfähigkeit»versetzt«. 1. Die Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht 2. Die DU-Klausel kaum noch im Angebot 3. Beispiele aus der Praxis 4. Fazit 1. Die Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht Das Beamtenrecht verwendet anstelle des Begriffs der Berufsunfähigkeit den Begriff der Dienstunfähigkeit. Nach 42 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) ist der Beamte auf Lebenszeit dann in den Ruhestand zu versetzen,»wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird.«die Entscheidung über die Dienstfähigkeit eines Beamten oder einer Beamtin trifft übrigens diejenige Dienststelle, die für die Ernennung zuständig wäre; ärztliche Gutachten haben lediglich den Charakter einer»entscheidungshilfe«. Dies gilt auch dann, wenn die Minderung der Arbeitskraft weniger als 50 Prozent beträgt. Keine Frage: Für den versicherten Beamten stellt die Anerkennung seiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit eine wesentliche Vereinfachung der Leistungsprüfung dar. Entsprechende Klauseln können den Versicherungs-schutz bei Beamten erweitern, soweit eine Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit erfolgt, und damit den Anspruch auf Zahlung einer BU-Rente begründen auch wenn eine Berufsunfähigkeit nicht gegeben ist. Ob allerdings ein Anspruch auf BU-Rente besteht, hängt entscheidend vom Status des jeweiligen Beamten ab. Denn der Gesetzgeber differenziert zwischen Beamte auf Lebenszeit sie werden grundsätzlich in den Ruhestand versetzt Beamte auf Probe sie sind bei dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu entlassen Beamten auf Widerruf sie sind bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu entlassen»versetzung«oder»entlassung«eine vermeintlich vernachlässigbare Differenzierung, die aber durchaus ihre Haken und Ösen hat. Deutlich wird das, wenn man einmal die DU-Klauseln in den Versicherungsbedingungen genauer unter die Lupe nimmt, soweit sie dort überhaupt noch auftauchen.
2. Die DU-Klausel kaum noch im Angebot Bei unserer Untersuchung von rund 130 aktuellen BUZ-Produkten haben wir festgestellt, dass die so genannte Dienstunfähigkeitsklausel mehr und mehr vom Markt verschwindet; 85 Prozent der untersuchten Angebote enthalten keine entsprechende Regelung, bieten demnach auch keine zusätzlichen Vorteile für Beamte. Verbreitung der Dienstunfähigkeitsklausel vollständige DU-Klausel unechte DU-Klausel u unvollständige DU-Klausel keine Regelung Wie die Grafik ferner zeigt, haben wir nur in 11 Prozent der untersuchten aktuellen Versicherungsbedingungen eine echte Dienstunfähigkeitsklausel vorgefunden. 36 Prozent aller im Markt befindlichen "DU-Klauseln" bieten allerdings Formulierungen, die die Wirkung für den auf Null reduzieren können; solche DU-Klauseln bezeichnen wir als unecht. Unter einer echten Dienstunfähigkeitsklausel verstehen wir Regelungen, die dem Beamten einen wirklich meßbaren Nutzen bringen. An dieser Stelle gilt es allerdings zu beachten, dass der jeweilige Nutzen oftmals vom Status des Beamten abhängig ist. Der Beamte auf Lebenszeit befindet sich hier in der günstigsten Stellung. Jede echte Dienstunfähigkeitsklausel bietet ihm einen ausreichenden Schutz. Für Beamte auf Zeit, Probe oder Widerruf muß auch innerhalb der echten Dienstunfähigkeitsklausel differenziert werden, denn der volle "Dienstunfähigkeitsschutz" erstreckt sich zumeist nicht auf alle Beamtengruppen gleichermaßen. Gilt die Dienstunfähigkeitsklausel uneingeschränkt für alle Beamtengruppen, sprechen wir von einer vollständigen (echten) Dienstunfähigkeitsklausel. Ist der Schutz auf Beamte auf Lebenszeit begrenzt, handelt es sich um eine unvollständige (echte) Dienstunfähigkeitsklausel. Die von uns vorgenommene Unterscheidung spielt für Beamte auf Lebenszeit keine Rolle. Die Bedeutung dieser von uns vorgenommenen Unterscheidungen wollen wir anhand einiger Praxisbeispiele verdeutlichen; es handelt sich um Originalbedingungstexte. 3. Beispiele aus der Praxis Beispiel:»Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.«Anmerkung: Eine ohne Wenn und Aber formulierte, vollständige (echte) DU-Klausel. Sie gewährleistet den umfangreichsten Schutz, da Versetzung und Entlassung in den Ruhestand eindeutig geregelt und privilegiert sind. Beispiel:»Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.«Anmerkung: Auch solche Formulierungen bezeichnen wir als echte Dienstunfähigkeitsklausel. Weil hier allerdings lediglich die Versetzung aber nicht die Entlassung in den Ruhestand geregelt ist, handelt es sich um eine unvollständige (echte) Dienstunfähigkeitsklausel. Der uneingeschränkte
Schutz besteht nur für Beamte auf Lebenszeit und nicht im Fall der Entlassung eines Beamten auf Probe. Beispiel:»(1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person in Folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande ist, ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. (2) Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad erfüllt sind. (3) Für Beamte gilt: Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des versicherten Beamten nach der Anwendung der Absätze 1 und 2.«Anmerkung: Eine solche Formulierung bezeichnen wir als unechte Dienstunfähigkeitsklausel, denn sie bringt dem Beamten bei der Leistungsprüfung keinen zusätzlichen Versicherungsschutz: Absatz 3 stellt vielmehr klar, dass auch bei Beamten die Berufsunfähigkeit nach den allgemeinen Grundsätzen beurteilt wird. Beispiel:»Bei einem Beamten ist die Berufsunfähigkeit nachgewiesen, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden ist.«anmerkung: Das besonders spitzfindig formulierte Beispiel einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel, und zwar wegen der Formulierung»ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes«; denn der die Dienstunfähigkeit feststellende Dienstherr ist in seiner Entscheidung zum einen nicht zwangsläufig an das amtsärztliche Gutachten gebunden und kann zum anderen die Dienstunfähigkeit auch aussprechen, wenn die Minderung der Arbeitskraft weniger als 50 Prozent beträgt. Neben den von uns aufgezeigten Beispielen gibt es in der Bedingungsrealität eine Vielzahl von Mischformen und Zwischenstufen 4. Fazit Die Untersuchung der angebotenen Dienstunfähigkeitsklauseln macht deutlich: Regelungen, die in Werbeaussagen einzelner Gesellschaften als Dienstunfähigkeitsklausel deklariert werden und dem Kunden erhebliche Vorteile versprechen, können sich bei genauerem Hinsehen im konkreten Einzelfall als nutzlos darstellen. Ob ein BU-Produkt ohne (echte) DU-Klausel für Beamte überhaupt empfehlenswert ist, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden. Wie dargelegt, wird die DU-Klausel von vielen Versicherern aus durchaus nachvollziehbaren Gründen nicht mehr angeboten. Es bleibt abzuwarten, ob sie in naher Zukunft gänzlich vom Markt verschwindet. Die Formulierung von»pseudo-du-klauseln«führt eher zu Irritationen und Irreführung als zu Produkttransparenz und ist daher abzulehnen. Für den Beamten wird es immer schwieriger, ein gutes BU-Produkt mit einer DU-Klausel zu bekommen. Die interessierten Kunden müssen sich beeilen.
Angebotene DU-Klauseln Hamburg-Mannheimer bzw. DANV echte Dienstunfähigkeitsklausel ohne med. Nachprüfungsrecht des Versicherers Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung In den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit. Signal-Iduna Ist die versicherte Person Beamter im öffentlichen Dienst, so gilt sie als vollständig berufsunfähig, wenn sie vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze - aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allg. Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird. 4 e) Einreichen der Entlassungs- bzw. Ruhestandsversetzungs-Verfügung des Dienstherrn. Condor 2 Was ist Berufsunfähigkeit (Pflegebedürftigkeit) im Sinne dieser Bedingungen? Absatz (3) Berufsunfähigkeit kann von Beamten auch durch Vorlage der Verfügung über die Entlassung oder dauernde Versetzung in den Ruhestand belegt werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass diese Verfügung nach ärztlicher Beurteilung und ausschließlich wegen eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte erfolgt (Vorlage des amtsärztlichengutachtens). In diesem Fall werden wir keine weiteren Untersuchungen gemäß 4 Absatz 2 durch von uns beauftragte Ärzte verlangen. Die Leistungen werden dann ab dem Entlassungs- bzw. Versetzungstermin erbracht. Der Ausschluss der Verweisung (siehe Absatz 1) gilt auch hier. DBV Winterthur Bei Beamten auf Lebenszeit leisten wir auch, wenn derversicherte Beamte ausschließlich wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden ist und solange der Beamte Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes erhält. 2 (1) Vertragsgrundlage 753 (1)-T04 Stand 01.2004 Debeka Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein versicherter Beamter vor erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherren als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird 1 (7) und 2 (1) BBUZ 2005 B Teilweise BU liegt vor, wenn die Arbeitszeit eines versicherten Beamten ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen begrenzter Dienstfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die begrenzte Dienstfähigkeit festgestellt wird, reduziert wird. 2 (2) BBUZ 2005 B
Inter Versicherung Sofern keine besonderen beruflichen oder gesundheitlichen Risiken vorliegen, gilt für Beamte im öffentlichen Dienst auf Lebenszeit,auf Widerruf oder auf Probe diie Versetzung in den Ruhestand bzw. die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit und begrenzter Dienstunfähigkeit ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen als vollständige Berufsunfähigkeit. Individuelle Beamtenklausel keine obligatorische Vereinbarung. Allgemeine Bedingungen für BU Stand 01. 2005 BBV beschrankte Dienstunfähigkeitsklausel nur Lebenszeitbeamte med. Nachprüfungsrecht des Versicherers Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn ein versicherter Beamter vor erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses in den Ruhestand versetzt wird. Bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit gilt dies längstens für einen Zeitraum von 24 Monaten. Danach muss Berufsunfähigkeit nach den Absätzen 1 bis 4 vorliegen, die der Versicherte zu beantragen und nachzuweisen hat. 2 (5) Bed. für BUZ BBV L (01.2004) Universa Bei Beamten des öffentlichen Dienstes und Richtern gilt auch die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit allein aus gesundheitlichen Gründen bzw. die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit allein aus gesundheitlichen Gründen als Berufsunfähigkeit. WWK Dienstunfähig ist ein, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwächen seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist und dazu wegen Dienstunfähigkeit im allgemeinen Verwaltungsdienst in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist. Nürnberger Alternativ zu der Voraussetzung für bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit, dass die versicherte Person ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann, reicht es bereits aus, wenn die versicherte Person als Beamtin/Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder geistigen Kräfte zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig ist und dazu wegen Dienstunfähigkeit im allgemeinen Verwaltungsdienst in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist.