Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz



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Anmeldung Industrie- und Handelskammer Dresden Geschäftsbereich Bildung Referat Prüfungswesen Frau Sabine Frasiak Mügelner Str. 40 01237 Dresden Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Ich melde mich hiermit verbindlich an für die * Beschleunigte Prüfung Güterkraftverkehr Prüfung Personenverkehr beschleunigte beschleunigte beschleunigte Quereinsteiger beschleunigte Quereinsteiger beschleunigte Umsteiger beschleunigte Umsteiger Wiederholungsprüfung (Die theoretische und die praktische Prüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden) Prüfung Güterkraftverkehr Theorie Prüfung Personenverkehr: Theorie Quereinsteiger Quereinsteiger Umsteiger Umsteiger Praxis Quereinsteiger Umsteiger Wiederholungsprüfung Praxis Quereinsteiger Umsteiger (*Zutreffendes bitte ankreuzen)

Prüfungsart: (z. B. Beschleunigte Güterverkehr) Nachfolgende Angaben bitte in Druckschrift: Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Geburtsland: Staatsangehörigkeit: Geschlecht: männlich weiblich Privatanschrift PLZ/Ort: Straße/Nr.: Telefon: Telefax: E-Mail: Ich bitte, mich frühestens ab/am (Monat/Jahr) für eine Prüfung vorzumerken. Die Termine der Prüfungen finden Sie auf der Website der IHK Dresden unter www.dresden.ihk.de/berufskraftfahrer. Ausbildungsstätte: Gebührenbescheid an: Privat Arbeitgeber sonstige Kostenträger Anschrift des Arbeitgebers/Kostenträgers: Bestätigung Unternehmen / sonst. Kostenträger: Ort/Datum Unterschrift/Stempel Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich eine Einladung zur Prüfung erst erhalte, wenn bei der IHK die Prüfungsgebühr sowie bei Anmeldung zur praktischen Prüfung zusätzlich das Blatt "Technische Daten des Prüfungsfahrzeugs für die praktische Prüfung der " und die Kopie des Führerscheins eingegangen sind. Ich erkläre hiermit, dass ich die Angaben zu meiner Person wahrheitsgemäß beantwortet habe. Datenschutz: Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten gespeichert und statistisch ausgewertet werden. Die personenbezogenen Daten dienen ebenso der ordnungsgemäßen Bearbeitung bis hin zur Ausstellung der Bescheinigung. Datum/Unterschrift 2/2

Technische Daten des Prüfungsfahrzeugs für die praktische Prüfung der (bitte ausgefüllt dem Anmeldeformular beifügen, wenn eine Prüfung abgelegt werden soll): Name, Vorname: Geburtsdatum: Zugfahrzeug/Sattelzugmaschine/Bus Fahrzeugart: Fahrzeugtyp: Fahrzeughersteller: Länge: Breite: Höhe: Radstand: Leergewicht: Zulässiges Gesamtgewicht: Einzelachslasten: Achsabstand/-abstände: ggf. Daten für mögliche asymmetrische Beladung: Technische Daten Zugeinrichtung: Zusatzausstattung: Assistenzsysteme: Anhänger/Sattelauflieger Fahrzeugart: Fahrzeugtyp: Fahrzeughersteller: Länge: Breite: Höhe: Radstand: Leergewicht: Zulässiges Gesamtgewicht: Einzelachslasten: Achsabstand/-abstände: ggf. Daten für mögliche asymmetrische Beladung: Technische Daten Zugeinrichtung: Zusatzausstattung: Assistenzsysteme: Stand März 2010 3/7

Hinweise zur Prüfung Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG Bitte teilen Sie uns anhand der beigefügten Erklärung mit, welche Prüfung Sie ablegen möchten und ab wann Sie dazu bereit sind. Nach eingegangener Anmeldung erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Beachten Sie bitte, dass Sie erst nach Eingang der Prüfungsgebühr bei uns zur Prüfung eingeladen werden können, da Ihre Anmeldung erst dann für uns verbindlich ist. Lesen Sie die Anlagen sorgfältig durch und senden Sie uns die erforderlichen Unterlagen zu. Praktische Prüfung der : Sie müssen bei der Ablegung der Prüfung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Bitte weisen Sie uns dies durch Kopie Ihres Führerscheins nach. Denken Sie daran, dass die Prüfung grundsätzlich auf einem selbst gestellten Prüfungsfahrzeug (Fahrschulausstattung) und in Anwesenheit eines Fahrlehrers abgenommen wird. Zur Vorbereitung der Prüfung benötigen wir die technischen Angaben des Prüfungsfahrzeugs einschließlich Anhänger/Sattelauflieger. Bitte übermitteln Sie uns diese auf dem beigefügten Formblatt. Erst wenn uns diese Unterlagen vorliegen, können wir Sie für die praktische Prüfung einplanen. Ihr Ansprechpartner für die Prüfung ist: Frau Sabine Frasiak Tel. 0351 2802-684 Fax. 0351 2802-7684 E-Mail: frasiak.sabine@dresden.ihk.de www.dresden.ihk.de Stand März 2010 4/7

Erläuterungen Die Prüfung und die Prüfung beschleunigte ermöglichen das Führen von Lkw oder Bus ab folgendem Lebensalter: Fahrerlaubnisklasse Güterkraftverkehr/ Personenverkehr Mindestalter bei (Voraussetzung Fahrerlaubnis) C/CE 18 Jahre 21 Jahre C1/C1E 18 Jahre 18 Jahre D/DE 21 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) Mindestalter bei beschleunigter D1/D1E (bis 16 Sitzplätze) 21 Jahre 21 Jahre 23 Jahre : Die uneingeschränkte Prüfung bzw. beschleunigte müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen noch eine Prüfung über eine für Güterkraftoder Personenverkehr. Quereinsteiger: Die Prüfung Quereinsteiger bzw. beschleunigte Quereinsteiger können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr, berechtigt nur zur Quereinsteigerprüfung für den Personenverkehr und die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nur zur Quereinsteigerprüfung für den Güterkraftverkehr. Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden. Umsteiger: Die Prüfung Umsteiger bzw. beschleunigte Umsteiger können die Fahrer ablegen, die bereits eine oder beschleunigte für Güterkraft- oder Personenverkehr besitzen. Umfang der Prüfung: Prüfungsteile Beschleunigte Regelprüfung theoretische Prüfung 240 Minuten 90 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. - Insgesamt 210 Minuten Quereinsteiger theoretische Prüfung 170 Minuten 60 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. - Insgesamt 210 Minuten Umsteiger theoretische Prüfung 110 Minuten 45 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 60 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 30 Min. - Insgesamt 120 Minuten Stand März 2010 5/7

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung je nach Prüfungsart: Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Original des Schulungsnachweises Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Umsteiger ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie der Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll Original eines gültigen Führerscheines (nur wenn Schlüsselzahl 95 eingetragen) Wenn Schlüsselzahl "95" nicht im Führerschein eingetragen ist: Original der von einer IHK ausgestellten Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Quereinsteiger ist die Vorlage des Originals des von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gem. Berufszugangsverordnung. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll Original des Fachkundenachweises Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse. gültiger Führerschein Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Umsteiger ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse und der Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. gültiger Führerschein Wenn Schlüsselzahl "95" nicht im Führerschein eingetragen ist: Original der von einer IHK ausgestellten Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Quereinsteiger ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse und die Vorlage eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung. gültiger Führerschein Original des Fachkundenachweises Die praktische Prüfung wird grundsätzlich auf einem selbst gestellten Prüfungsfahrzeug (Fahrschulausstattung) und in Anwesenheit eines Fahrlehrers abgelegt. Hinweis: Mit der Prüfungsanmeldung sind geforderte Originale in Kopie einzureichen. Die Vorlage der Originale hat immer am Prüfungstag zu erfolgen und ist zwingende Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme. Stand März 2010 6/7

Auszug aus dem Gebührentarif 19. PRÜFUNG ZUM ERWERB DER GRUNDQUALIFIKATION DER BERUFSKRAFTFAHRER IM GÜTERKRAFT- UND PERSONENVERKEHR ZIFFER GEBÜHRENTATBESTAND EURO 19.1 19.1.1 Theoretische Prüfung 180,00 19.1.2 Theoretische Prüfung Quereinsteiger 160,00 19.1.3 Theoretische Prüfung Umsteiger 140,00 Bei Nichtantritt zu einer Theoretischen Prüfung nach erfolgter Anmeldung erfolgt keine Gebührenerstattung. 19.1.4 Praktische Prüfung 980,00 19.1.5 Praktische Prüfung Quereinsteiger 980,00 19.1.6 Praktische Prüfung Umsteiger 790,00 Bei Rücktritt nach Anmeldung zur Praktischen Prüfung aus wichtigem Grund erfolgt die volle Gebührenerstattung. Bei sonstigem Rücktritt bis 14 Werktage vor Prüfungstermin volle Gebührenerstattung bis 7 Werktage vor Prüfungstermin 75 Prozent Gebührenerstattung bis 4 Werktage vor Prüfungstermin 50 Prozent Gebührenerstattung ab 3 Werktage vor Prüfungstermin keine Gebührenerstattung. 19.2 Beschleunigte 19.2.1 Theoretische Prüfung 105,00 19.2.2 Theoretische Prüfung Quereinsteiger 100,00 19.2.3 Theoretische Prüfung Umsteiger 95,00 Bei Nichtantritt zu einer Theoretischen Prüfung nach erfolgter Anmeldung erfolgt keine Gebührenerstattung. 19.3 Nachholung einer Theoretischen Prüfung Halbe Gebühr nach Ziffern 19.1 und 19.2 Bei Nichtantritt zu einer Theoretischen Prüfung nach erfolgter Anmeldung erfolgt keine Gebührenerstattung. 19.4 Sonstige Verwaltungsakte Zweitschrift einer Bescheinigung 15,00 19.5 Fälligkeit 19.5.1 Die Gebühren nach Ziffern 19.1, 19.2 und 19.3 werden mit Prüfungsanmeldung fällig. 19.5.2 Die Gebühren nach Ziffer 19.4 werden sofort fällig. Stand März 2010 7/7