Nr.: Erwitte, Jahrgang



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Transkript:

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Erwitte Nr.: 06 59597 Erwitte, 03.05.2016 21. Jahrgang Inhalt Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Haushaltssatzung des Schulzweckverbandes Sekundarschule Anröchte/Erwitte für das Haushaltsjahr 2016 2 2. Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Erwitte zum 31.12.2014 5 3. Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Rates der Stadt Erwitte am 12. Mai 2016 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses 8 Herausgeber: Stadt Erwitte Der Bürgermeister Am Markt 13, 59597 Erwitte Telefon: 02943 8960, E-Mail: post@erwitte.de Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Peter Wessel Erscheinungsweise: Nach Bedarf Druck: Stadt Erwitte Das Amtsblatt liegt kostenlos zur Mitnahme im Rathaus, bei der Sparkasse Erwitte-Anröchte in Erwitte einschl. der Zweigstellen Bad Westernkotten und Horn-Millinghausen sowie den Volksbanken in Erwitte, Horn-Millinghausen und Bad Westernkotten aus. Einzelexemplare werden dort unentgeltlich abgegeben Im Abonnement beträgt der Bezugspreis einschl. Versandkosten 24 im Kalenderjahr. Amtsblatt im Internet: www.erwitte.de (auf der Homepage der Stadt Erwitte unter der Rubrik Rathaus \ Politik \ Wahlen )

Nr.: 05 21. Jahrgang Seite: 2 Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung des Schulzweckverbandes Sekundarschule Anröchte/Erwitte für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), des 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 204) und 8 und 13 der Satzung des Schulzweckverbandes Sekundarschule Anröchte/Erwitte vom 31.12.2011, zuletzt geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Schulzweckverbandes Sekundarschule Anröchte/Erwitte vom 15.05.2014, hat die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Sekundarschule Anröchte/Erwitte mit Beschluss vom 04.11.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Schulzweckverbandes Sekundarschule Anröchte/Erwitte voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 365.300 EUR dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 365.300 EUR im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 365.300 EUR 365.300 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR

Nr.: 05 21. Jahrgang Seite: 3 2 Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen. 5 Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. 6 Die von den Zweckverbandsmitgliedern zu entrichtende allgemeine Umlage wird auf 365.300 EUR festgesetzt. Die Verbandsumlage wird jeweils am 1. eines jeden Quartals des Haushaltsjahres mit einem Viertel fällig. 7 Für den Ergebnisplan gilt, dass Mehrerträge und Minderaufwendungen für Mehraufwendungen verwendet werden können. Für den Finanzplan gilt, dass Mehreinzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und Minderauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit für Mehrauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit verwendet werden können. Über die Leistung von unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Zweckverbandsvorsteher, wenn die Überschreitung nicht mehr als 5.000 EUR beträgt oder wenn die Überschreitung auf interne Verrechnungen oder gesetzliche Verpflichtungen zurückzuführen ist. Entwurf der Haushaltssatzung des Schulzweckverbandes Sekundarschule Anröchte/Erwitte für das Haushaltsjahr 2016 aufgestellt: bestätigt: Anröchte, den 12. Oktober 2015 gez. Lohoff Kämmerer gez. Hüls Zweckverbandsvorsteher

Nr.: 05 21. Jahrgang Seite: 4 Bekanntmachungsanordnung gemäß 15 der Satzung des Schulzweckverbandes Sekundarschule Anröchte/Erwitte Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Zweckverbandsvorsteher hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Schulzweckverband Sekundarschule Anröchte/Erwitte vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Anröchte, 11. April 2016 Schulzweckverband Sekundarschule Anröchte/Erwitte gez. Hüls Zweckverbandsvorsteher

Nr.: 05 21. Jahrgang Seite: 5 Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Erwitte zum 31.12.2014 1. Der Rat der Stadt Erwitte hat in seiner Sitzung am 10.11.2015 folgendes einstimmig beschlossen: Die Eröffungsbilanz, der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014 werden festgestellt. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 endet mit einer Summe von 28.480.740,13. Die Schlussbilanz zum 31.12.2014 endet mit einer Summe von 27.787.936,24. Als Ergebnis für das Jahr 2014 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 514.415,64. In die Rücklage für Buchwertabgänge sind 1.525,59 einzustellen sowie 0,00 für Anlagenabgänge des Wirtschaftsjahres zu entnehmen. An die Stadt Erwitte wird eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 392.883,00 gezahlt. In den Abwasserabgabenfonds werden 0,5% der jährlichen Umsatzerlöse eingestellt. Im Jahr 2014 sind das 17.017,37. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 102.989,68 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Auch für 2015 und Folgejahre sind Zahlungen für die Bildung von Rücklagen (für Buchwertabgänge) und für die an die Stadt Erwitte zu zahlende Eigenkapitalverzinsung zu leisten und jeweils während des laufenden Geschäftsjahres zu buchen. 2. Jahresabschluss, Lagebericht und Erfolgsübersicht sind während der Dienststunden, montags freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr montags dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr im Rathaus der Stadt Erwitte, Am Markt 13, 59597 Erwitte, Zimmer 201 einzusehen. 3. Der Abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes lautet: Abschließender Vermerk der GPA NRW Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Abwasserwerk Erwitte. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2014 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON GmbH - Niederlassung Bad Oeynhausen, Bad Oeynhausen, bedient. Diese hat mit Datum vom 21.04.2016 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Nr.: 05 21. Jahrgang Seite: 6 Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserwerkes Erwitte für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften (und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung) und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht des Eigenbetriebes abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften (und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung) und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Abwasserwerkes Erwitte. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. "

Nr.: 05 21. Jahrgang Seite: 7 Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON GmbH - Niederlassung Bad Oeynhausen ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 21.04.2016 GPA NRW Im Auftrag gez. Gregor Loges Bekanntmachungsanordnung Gem. 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 (GV. NRW S. 644) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13.08.2012 (GV. NRW S. 296) werden die Bilanz zum 31.12.2014, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2014 des Abwasserwerkes der Stadt Erwitte, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes hiermit öffentlich bekanntgemacht. Erwitte, den 29.04.2016 Der Bürgermeister gez. Wessel

Nr.: 05 21. Jahrgang Seite: 8 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erwitte Am Donnerstag, dem 12. Mai 2016, 18.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Erwitte eine Sitzung des Rates der Stadt Erwitte (14. Sitzung in der Wahlperiode 2014/2020) mit folgender Tagesordnung statt: Öffentliche Sitzung TAGESORDNUNG TOP Vorlagen-Nr. 1. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 2. Mitteilungen der Verwaltung 3. Anfragen von Ratsmitgliedern 4. 47/2016 Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Erwitte 5. 54/2016 Jahresabschluss 2014 der Stadt Erwitte; Kenntnisnahme und Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen 6. 51/2016 Zuleitung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Erwitte 7. 52/2016 Zuleitung des Gesamtabschlusses 2014 der Stadt Erwitte 8. 49/2016 Beteiligungsbericht zum 31.12.2014 der Stadt Erwitte Nichtöffentliche Sitzung TOP Vorlagen-Nr. 9. Mitteilungen der Verwaltung 10. Anfragen von Ratsmitgliedern 11. 53/2016 Aufstellung über gerichtliche Streitverfahren