Aktuelle Entwicklung in der Wirtschaftsförderung Informationen von der Sächsischen AufbauBank Förderbank Niels Gehrmann Plauen, 12.Juni 2014
Agenda A) Ergebnisse Wirtschaftsförderung Vogtlandkreis B) Stand Vorbereitung Förderperiode C) Mittelstandsrichtlinie D) Investitionsförderung E) Technologieförderung F) Fachkräfteschulung 2
Ergebnisse Wirtschaftsförderung Vogtlandkreis
Wirtschaftsförderung Bewilligungen 2013 Bürgschaften 10,5 Technologie 125,2 Mittelstandsprogramme 18,4 GuW 50,5 Sonderprogramme 4,8 MKD 2,8 Hochwasser 13,6 GRW Darlehen 13,6 GRW inv. Zuschuss 305,7 Technologie 543 Sonderprogramme Bürgschaften 28 16 Hochwasser 146 GRW inv. Zuschuss 414 GRW Darlehen 34 MKD 178 GuW 108 Mittelstandsprogramme 2.225 Volumen: 545,1 Mio. EUR Vorjahr: 628,6 Mio. EUR Anzahl: 3.692 Stück Vorjahr: 3.975 Stück 4
Wirtschaftsförderung Bewilligungen 2013 Vogtlandkreis Bürgschaften 6,4 Technologie 0,7 Mittelstandsprogramme 1,3 GuW 4,9 MKD 0,1 Sonderprogramme 0,6 GRW Darlehen 0,4 Hochwasser 0,3 GRW inv. Zuschuss 32,0 Mittelstandsprogramme 156 Bürgschaften 3 Technologie 12 Sonderprogramme 3 Hochwasser 2 GRW inv. Zuschuss 31 GRW Darlehen 2 MKD 6 GuW 13 Volumen: 46,7 Mio. EUR Vorjahr: 58,0 Mio. EUR Anzahl: 228 Stück Vorjahr: 233 Stück 5
GRW-Zuschuss* Bewilligung Gesamt und Vogtlandkreis Bewilligungen 2007 bis 27.Mai 2014 Jahr Gesamt Anzahl Vogtlandkreis Volumen in Mio. EUR Gesamt Vogtlandkreis 2007 614 40 240,4 23,3 2008 597 40 246,9 16,7 2009 618 40 239,1 17,0 2010 788 58 311,2 36,6 2011 451 40 244,3 16,0 2012 536 34 359,7 38,3 2013 413 31 305,2 32,0 Ist/2014 182 21 185,5 29,1 Gesamt 4.199 304 (7,2%) 2.132,3 209,0 (9,8%) Quelle: hauseigene Daten jeweils zum 27.Mai 2014 * Nur GRW investiv, Daten unter Berücksichtigung von Reduzierungen im Laufe der Jahre durch Verwendungsnachweise bzw. Änderungsbewilligungen etc. 6
GRW-Nachrangdarlehen* Bewilligung Gesamt und Vogtlandkreis Bewilligungen 2011 bis 27.Mai 2014 Jahr Gesamt Anzahl Vogtlandkreis Volumen in Mio. EUR Gesamt Vogtlandkreis 2011 5 2 1,8 1,1 2012 25 0 15,3 0 2013 33 2 12,7 0,4 Ist/2014 1 0 0,8 0 Gesamt 64 4 (6,2%) 30,6 1,5 (4,9%) Quelle: hauseigene Daten jeweils zum 27.Mai 2014 * Daten unter Berücksichtigung von Reduzierungen im Laufe der Jahre durch Verwendungsnachweise bzw. Änderungsbewilligungen etc. 7
Stand Vorbereitung Förderperiode
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Mittelstandsrichtlinie
Mittelstandsprogramme - Gesamt* Ergebnisse zum 31. Mai 2014 Anzahl Volumen in Mio. EUR 2012 2013 5/2014 2012 2013 5/2014 Antragseingang 2.639 2.576 846 23,0 22,3 7,1 Bewilligungen 2.393 2.208 757 16,3 17,9 5,3 Ablehnung/ Rücknahme 418 419 213 5,0 4,9 2,0 Antragsbestand 496 343 337 6,5 4,0 4,2 * Übersicht ohne Kurzberatung, ÜBS, sonstige Maßnahmen Quelle: hauseigene Daten zum 31.Mai 2014 11
Mittelstandsprogramme Übergangszeit Richtlinienverlängerung bis 31.12.2014 erfolgt Kooperationsförderung, E-Business, Gründungsberatung Antragsstopp Messeförderung Bewilligungen zu Lasten aktueller Förderperiode noch für Veranstaltungen, die bis einschl. August 2014 stattfinden, möglich Intensivberatung/Coaching (eingeschränkt Außenwirtschaftsberatung), Markteinführung innovativer Produkte (eingeschränkt Werbematerialien) normale Bearbeitung möglich Perspektive Kooperationsförderung wird nicht fortgeführt Messeförderung Anträge für neue Förderperiode werden entgegen genommen, damit Anmeldung beim Messeveranstalter nach Antragstellung bei der SAB möglich Neue Richtlinie Richtlinienentwurf liegt vor, Veröffentlichung voraussichtlich im 2. Halbjahr 2014 12
Was kommt - Mittelstandsrichtlinie 2014 Struktur (vereinfacht) Teil B (Einzelrichtlinie) Wissenstransfer Prozessoptimierung Markterschließung Gründungsberatung Kurzberatung E-Business Messen, Außenwirtschaft MEP (Zuschuss) Betriebsberatung Coaching Umweltmanagement Informationssicherheit MEP (Darlehen) Hinweis: Antragstellung nur KMU Quelle: aktueller Richtlinienentwurf des SMWA Wissensbilanz Projektaktivitäten 13
Was kommt - Mittelstandsrichtlinien 2014 Programm Fördersatz Zuschuss Gründerberatung entfällt 1 pauschal 400 EUR/Tag Nachfolgen 500 EUR/Tag Betriebsberatung/Coaching 40/50% 2 Bis 350 EUR/Tag, max. 8/10 TEUR/Jahr 3,4 Umweltmanagement 50% keine wesentlichen Änderungen MEP 50% Zuschuss: bis 100 TEUR 80% Darlehen: bis 5 Jahre, 30 bis 500 TEUR Zinssatz markt-/bonitätsabhängig Messen, Außenwirtschaft entfällt 5 Messen Inland/Ausland 4/5 TEUR Symposien Inland/Ausland 2/3 TEUR E-Business Informationssicherheit (neu) Wissensbilanz (neu) Industriebezogene und netzwerkunterstützende Projektaktivitäten (neu) 40% 40% entfällt 50% bis 40 TEUR keine betragsmäßige Festlegung 3 TEUR 6 i. d. R. bis 100 TEUR in Einzelfällen bis 200 TEUR 1) Pauschale pro Tag, mind. zwei, max. zehn Tage 2) ohne/mit Qualitätssicherer 3) höherer Betrag für Außenwirtschaft/Unternehmensnachfolge 4) eine Förderung innerhalb von 12 Monaten möglich 5) Pauschale für Messen/Symposien 6) Festbetrag Quelle: aktueller Richtlinienentwurf des SMWA 14
Investitionsförderung
GRW-Bewilligungen nach bestehender Richtlinie Bearbeitungsstand für GRW-Anträge mit Unterlagenvollständigkeit bis 31.12.2013 - Garantie einer Entscheidung nach bisherigen Regularien bis 30.6.2014 Umsetzungsstand zum 31.05.2014: Von 277 Fällen wurden 254 Fälle entschieden 23 Fälle sind in Vorbereitung und werden 300 250 200 150 23 46 noch zu bearbeiten vorbereitete Bewilligungen Bescheide planmäßig bis 30.06.2014 entschieden 100 208 50 0 Anzahl 16
Investitionszuschuss GRW Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen Beihilfevorschriften der EU, befürchtet werden Einschränkungen bei der Förderung von Nicht-KMU Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur des Bundes ab 2009 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur 17
Investitionszuschuss GRW Zielgruppen und Ausschlüsse Zielgruppe Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Freistaat Sachsen mit überwiegend überregionalen Absatz (50 km) Unternehmensgegenstand lt. Positivliste des Rahmenplanes Ergänzende Regelungen für den Bereich Tourismus Ausschlüsse Unternehmen in Schwierigkeiten ( Koordinierungsrahmen) Branchenausschluss ( Koordinierungsrahmen) sächsische Branchenausschlüsse primäre Baumaterialien bestimmte Dienstleistungsarten, Handel und Finanzdienstleister u. a. 18
Investitionszuschuss GRW Voraussetzungen Voraussetzungen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz des Unternehmens bzw. der Betriebsstätte in Sachsen überregionaler Absatz (> 50 km) bzw. Positivliste 70.000 Mindestinvestition Keine 5 Vorförderungen innerhalb der letzten 10 Jahre Ausnahmen: a.) 50% neue Dauerarbeitsplätze (DAP) werden geschaffen b.) 30% neue DAP + förderfähige Kosten > 50 % der aktuellen Bilanzsumme oder 30% neue DAP + förderfähige Kosten > 125 % des Sachanlagevermögens c.) Voraussetzungen für F&E-Bonus erfüllt (Aufwendungen > 8% BWS*) Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze, förderfähige Kosten 500 T pro neu geschaffenem Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatz (Ausbildungsplatz zählt nicht mehr doppelt) Hinweis: Plausibilisierung der Dauerarbeitsplätze nach Vollzeit-, Teilzeit- sowie Saisonarbeitsplätzen, geringfügig Beschäftigten und LAN (Formular der SAB Ermittlung der Dauerarbeitsplätze) * BWS Bruttowertschöpfung: Gesamtleistung./. Material./. Vorleistung 19
Investitionszuschuss GRW förderfähige Kosten Förderfähige Kosten Neue Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens Immaterielle Wirtschaftsgüter Ausgenommen Grundstücke Ersatzinvestitionen Gebrauchte Wirtschaftsgüter (außer bei Erwerb) Geringwertige Wirtschaftsgüter Fahrzeuge, die für den Straßenverkehr zugelassen sind nicht betriebsnotwendige Investitionen (z.b. Betriebswohnung) gemietete und geleaste bewegliche und unbewegliche WG, deren Miet- oder Leasingvertrag nicht den Erwerb des WG vorsehen 20
Wesentliche Änderungen der RIGA Zukünftig werden Erweiterungsinvestitionen denen bei Errichtung gleichgestellt Höchstfördersätze erreichbar bei Errichtung einer Betriebsstätte oder Erwerb einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte neu: Erweiterung einer Betriebsstätte mit mindestens 15% neuen Arbeitsplätzen neu: Diversifizierung der Produktion mit mindestens 5% neuen Arbeitsplätzen und AfA- Kriterium* neu: FuE-Bonus für KMU: FuE- Aufwendungen > 8% BWS, >= 1 neuer Arbeitsplatz, AfA-Kriterium* *AfA-Kriterium: Investitionsvolumen mindestens das 1,5-fache der durchschnittlichen Abschreibungen der letzten 3 Jahre Quelle: Vortrag SMWA, Herr Wiederhold, 04.April 2014 bei IHK Dresden 21
Wesentliche Änderungen der RIGA Abgesenkter Fördersatz bei KMU Diversifizierung (AfA-Kriterium und mindestens 1 neuer Arbeitsplatz) mit weniger als 5 % neuen Arbeitsplätzen ohne 8 % FuE-Anteil Höchstfördersatz um 5 Prozentpunkte abgesenkt 22
Neue Regionalleitlinien - Neue Regionalfördergebietskarte 01.07.2014-31.12.2020 prädefiniertes C- Fördergebiet prädefiniertes C- Fördergebiet mit Grenzzuschlag nicht prädefiniertes C- Fördergebiet genehmigt am 11.03.2014 von KOM Quelle: Vortrag SMWA, Herr Wiederhold, 04.April 2014 bei IHK Dresden 23
Investitionszuschuss GRW Zuwendung Fördersatzmodell für die gesamte Förderperiode bis 2020 Errichtung Erweiterung besondere Diversifizierung einfache Diversifizierung kleines Unternehmen 30 % 25 % mittleres Unternehmen 20 % 15 % großes Unternehmen 10 % 10 % Übergangsregelung in den Regierungsbezirken Dresden und Chemnitz: im Zeitraum 2014 2017 wird ein Aufschlag i.h.v. 5% gewährt Sonderstatus Landkreis Görlitz: für die gesamte Förderperiode wird ein Aufschlag i.h.v. 10% gewährt (ohne Übergangsregelung) Quelle: RIGA-Entwurf des SMWA (Februar 2014) Punkt 5.3 24
Investitionszuschuss GRW Zuwendung Fördersatzmodell für die gesamte Förderperiode bis 2020 für Plauen (Fördergebiet Chemnitz) Errichtung Erweiterung besondere Diversifizierung einfache Diversifizierung kleines Unternehmen 35 % 30 % mittleres Unternehmen 25 % 20 % großes Unternehmen 15 % 15 % ab 2018 wird der Fördersatz um 5% reduziert Quelle: RIGA-Entwurf des SMWA (Februar 2014) Punkt 5.3.1 25
Investitionszuschuss GRW - Finanzierungsansätze Gesamtfinanzierung muss gesichert sein Beihilfefreier Eigenbeitrag des Zuschussnehmers zur Gesamtfinanzierung mind. 25 % (u. a. Cash-Flow, Aktvierungsfähige Eigenleistung, Hausbankdarlehen, Mietkauf) darin enthaltener Eigenmittelanteil von mind. 10 % zur freien Disposition (wie Barmittel, Bankguthaben, Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt, Beteiligungskapital ohne Beihilfeelemente) Hausbankbestätigung! Weitere Subventionen Zinsverbilligte Darlehen wie Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) GRW-Nachrangdarlehen 26
Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Nicht vor Genehmigung durch die SAB mit dem Vorhaben beginnen! Förderschädlichen Investitionsbeginn Auslösen von verbindliche Bestellungen oder Ausschreibungen Verbindliche Beauftragung der Bauüberwachung Abschließen von Liefer- und Leistungsverträgen Vollständige und aussagekräftige Antragsunterlagen Formgebundenes Antragsformular und Anlagen gemäß Informationsblatt (Merkblatt GRW- Antragstellung) Vorhabensbeschreibung mit Kostenaufstellung Hausbankerklärung Beantragung und Begründung des vorzeitigen Maßnahmebeginns möglich, wenn Unterlagen vollständig 27
Technologieförderung
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Fachkräfteschulung
Förderung von Unternehmen Europäischer Sozialfonds im Freistaat Sachsen Förderung von Unternehmen Beispiel Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter Weiterbildungsscheck betrieblich: Zuschüsse Weiterbildung eines oder mehrerer Mitarbeiter des Unternehmens Bsp. Computerschulung Förderung der Berufsausbildung für Jugendliche (Verbundausbildung) Kosten: 3.000 EUR Finanzierung: 2.100 EUR Zuschuss (max. 70 %) 900 EUR Eigenmittel 31
Kontakt
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