Urheberrechtskonforme Bereitstellung elektronischer Lehrbücher nach 52 UrhG: Rahmenbedingungen und Umsetzungsszenarien mit Visual Library



Ähnliche Dokumente
Elektronische Leseplätze [an der ULB Darmstadt]

Umgang mit dem Urheberrecht

Mit- oder Gegeneinande? Digitalisierungsstrategien von Bibliotheken und Verlagen Der Streit um den 52b UrhG Der Kasus Darmstadt

Digitale Sammlungen im Internet Ein Überblick über scantoweb- Projekte im deutschen Sprachraum

Urheberrecht in der wissensbasierten Gesellschaft

Urheberrecht in der Lehre

Die Digitale Bibliothek Mecklenburg-Vorpommern. Bruno Blüggel

Urheberrecht. Schutzwirkungen II: Schranken. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Subito und Urheberrecht

Lesen, Drucken, Mailen?

Urheberrecht. Schutzwirkungen II: Schranken. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Lesen, Drucken, Mailen? Elektronische Ressourcen an der StaBi effizient und rechtssicher nutzen!

Elektronische Semesterapparate

Subito und (neues) Urheberrecht

Zweitveröffentlichungsrecht ( 38 UrhG) Elektronische Leseplätze ( 52b UrhG)

Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft

Was ist zulässig? Was nicht? Fragen und Antworten zum Urheberrecht für Hochschullehrende. Dr. Janine Horn, ELAN e.v.

Dr. Jana Kieselstein, UB Augsburg

Aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht Kopienversand Elektronische Leseplätze

Arbeitsteilig - Kooperativ - Ökonomisch Elektronische Pflichtexemplare in Baden-Württemberg

Urheberrecht in der Fassung vom 10.Sept. 2003

Innovative Dienstleistungen fördern: Verhandlung erweiterter Nutzungsszenarien für elektronische Medien

So funktioniert s: Urheberrecht und digitale Lehre. Elvira Schulze Technische Universität München ITSZ Medienzentrum München, 11.

Der Digitale Semesterapparat. Booktex. Die Seiten, auf die es ankommt. Booktex GmbH, Stuttgart Dr. Bertram Salzmann

scantoweb hosted by hbz Anette Seiler 10. Dezember 2009

Dr. Ruth Katzenberger-Schmelcher. Das UrhWissG. und seine Auswirkungen auf die bibliothekarische Arbeit

Elektronischer Semesterapparat (ESA)

Novellierung des Urheberrecht

WAS ÄNDERT SICH MIT DEM URHEBERRECHTS-WISSENS- GESELLSCHAFTS-GESETZ?

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen

Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach 53 UrhG; Ergänzungsvereinbarung zu digitalen Vervielfältigungen an Schulen

DBV Sektion IV Frühjahrstagung Elektronische Service-Angebote der UB Würzburg auf der Basis 52a und 52b UrhG

Was passiert, wenn nichts mehr geht?

Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Alles elektronisch Datenbanken, ejournals, ebooks

Lehrende: Welche Nutzungen erlaubt ihnen 60a UrhG- NEU?

Aus 53a UrhG wird 60e, was ändert sich sonst noch?

Informationsveranstaltung zu 52a UrhG für Lehrende und Forschende. Aktueller Stand und Konsequenzen für Lehre und Forschung ab 1.1.

Volltextserver der Verbünde

Digitalisierung und Erschließung des historischen Buch- und Zeitschriftenbestands der Weimarer Kunst- und Bauhochschulen

Urheberrecht für Bibliothekare

DFNDezember 2009 Infobrief Recht

Kopier- und Urheberrechtbestimmungen Unterrichtsmaterialien

Urheberrecht im Zeitalter moderner Onlinemedien Referent: Heiko Reeck, FWU Institut für Film und Bild

Von der Wertlosigkeit der Gesetzgebung im digitalen Wandel.

ProQuest. Ebook Central. Anleitung

Elektronische Lehrbücher als Verbunddienstleistung

52 b und die Gerichte Workshop Urheberrecht Berlin Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt Dr.

Amnesie als Rechtspflicht?! Die urheberrechtlichen Probleme der digitalen Langzeitarchivierung.

52a UrhG im Kontext. Rainer Kuhlen. FB Informatik und Informationswissenschaft Universität Konstanz CC-Lizenz

DIGITALEN SEMESTERAPPARAT ERSTELLEN. von CiL-Support-Team Stand:

Handlungsempfehlung für Bibliotheken zum Kopienversand und für elektronische Leseplätze

Neues zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts- Gesetz. Katrin Falkenstein-Feldhoff

Bibliotheksdienstleistungen für E-Learning-Plattformen

Bericht der dbv-rechtskommission

Janin Präßler. The library that never sleeps E-Books an der Staatsbibliothek zu Berlin

Große Koalition: Endlich ein Happy End für das Urheberrecht?

Eine Wissenschaftsklausel ist nötig und möglich

UB Stuttgart Benutzung und Dienstleistungen Markus Malo

und der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg, für diese handelnd die Universitätsbibliothek Holstenhofweg Hamburg

Forschende: Welche Nutzungen erlaubt ihnen 60c UrhG- NEU?

Karin Schwarzer Sachsen-Anhalt

Synopse UrhWissG (Auszüge)

Neuerungen im Urheberrecht

Bibliothekssystem und Dokumentenserver integrieren: Arbeitsbericht zum DSpace-Einsatz an der BSB

Anforderungen an und Praxisbeispiele für das Rechtemanagement beim Access in der digitalen Archivierung

Aktuelle Entwicklungen im Urheberrecht

12. DFN-Rechtsseminar

52a UrhG im Kontext. Rainer Kuhlen. FB Informatik und Informationswissenschaft Universität Konstanz CC-Lizenz

GeSIG Expertenbefragung 2009

Digitale Quellen zur Islamwissenschaft und Islamischen Theologie im Fachrepositorium MENAdoc

Zweiter Korb" Das neue Urheberrecht in der Informationsgesellschaft

Dokumenten- und Publikationsserver der Alice Salomon Hochschule Berlin. - Leitlinien -

EoD Ebooks on Demand PoD Print on Demand. Bruno Blüggel

Raubkopien und Fälschungen sind die häufigsten Formen der Tonträgerpiraterie. In beiden Fällen werden Originaltonträger wie z.b. Hörbuch-CDs kopiert.

Integration von multimedialen Objekten in den GVK

Die Urheberrechtsreform: Das ändert sich für Bibliotheken zum 1. März 2018

Vorstandsaktivitäten des dbv in Sachen Digitalisierung und Urheberrecht

Die Digitale Bibliothek Baden-Württemberg Dr. Herbert Kristen Universitätsbibliothek Karlsruhe

Zwischen Verlagsrecht und Bibliothekspflicht Langzeitarchivierung im Zusammenspiel von Bibliothek und Verlag

Ein Zeitungsportal im Rahmen der DDB Ideen Möglichkeiten Perspektiven

Lizenzierung von Online-Musik Recht und Praxis. Dr. Mario Rehse IT Law Camp 17. März 2012

Der Archivserver SaarDok

Werkzeuge für die Unterstützung von Autoren und Herausgebern von Open-Access-Publikationen

Retrieval und LZA System für digitale Objekte

Tipps für die Seminararbeit - Musik -

DIGITALEN SEMESTERAPPARAT ERSTELLEN. von CiL-Support-Team Stand:

Fernleihe von ebooks ein offenes Problem. 28. Mai 2008 Dr. Berthold Gillitzer

Blockiert das Urheberrecht den Zugriff auf Wissen?

Digitale Blütenlese. Suchen, Schmökern, Lesen in den Digitalisierten Sammlungen der SBB. Berlin,

Urheberrecht versus Bildung

Informationsfreiheit für Bildung und Wissenschaft durch vergütungsfreie Schranken des Urheberrechts

emedien Die Welt der digitalen Bücher

Auch darf ein vollständiges Buch nach dieser Vorschrift nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.

Perinorm - Erfahrungsordner

Ergebnisse des Workshops Zur Online-Bereitstellung älterer Publikationen: Wie geht es weiter nach der Übergangsfrist des 137l UrhG?

Bücher online lesen E-Books an der Staatsbibliothek zu Berlin

Urheberrecht Technische Schutzmaßnahmen. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 7. Vorlesung

Digitale Quellen zu Iran und dem iranischsprachigen Raum im Fachrepositorium MENAdoc

UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK KOBLENZ

TIPPS IRRTÜMER BEIM UMGANG MIT DIGITALEN INFORMATIONEN. Verletzung des Urheberrechts im Arbeitsalltag: Weiterleitung an Kollegen

Transkript:

Urheberrechtskonforme Bereitstellung elektronischer Lehrbücher nach 52 UrhG: Rahmenbedingungen und Umsetzungsszenarien mit Visual Library 13. Inetbib-Tagung Stuttgart, 11. Februar 2016 Nicolai Sternitzke

Wer wir sind & = scantoweb Anbieter von Komplettlösungen für digitale Geschäftsgänge auf Basis von Visual Library Entwicklung, Organisation und Implementierung von Digitalisierungslösungen Konzeption, Projektconsulting, Softwareentwicklung, technischer Support, Hosting, Scannerhardware

Visual Library Geschäftsgänge

Zugriffsrechte auf digitale Objekte Persönlichkeitsrechtliche und urheberrechtliche Restriktionen auf einzelne Seiten aus retrodigitalisierten Werken (z.b. Autographen, Kirchenbücher, Zeitschriften, Zeitungen) Elektronische Pflichtexemplare Elektronische Dokumente in Kursräumen elektronischer Semesterapparate Elektronische Lehrbücher

Zugriffsrestriktionen auf Retrodigitalisate

Elektronische Pflichtexemplare

E-Lehrbücher: Rechtliche Rahmenbedingungen vor dem BGH-Urteil Mehrinstanzlicher Rechtsstreit zwischen dem Ulmer Verlag, unterstützt durch den Börsenverein d. dt. Buchhandels gegen die ULB Darmstadt zur Auslegung von 52b UrhG Laut Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 24.11.2009 zum elektronischen Leseplatz (AZ 11 U 40/09) war die Digitalisierung von Lehrbuchbeständen der Bibliothek und der Zugriff auf die digitale Lehrbücher an ausgewiesenen Leseplätzen (PCs) innerhalb der Bibliothek zwar legitimiert, aber das Kopieren der Digitalisate durch Speichern auf USB-Stick sowie das Ausdrucken untersagt.

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen Urteil des I. Zivilsenates des BGH vom 16. April 2015: Vollständige Abweisung der Klage des Eugen Ulmer Verlages gegen die TU Darmstadt und damit Bestätigung des Urteils des EuGH-Vorabentscheidungsverfahrens vom 11. September 2014: Der Universitätsbibliothek wird auch ohne Einwilligung des Rechteinhabers das Recht eingeräumt, Lehrbücher aus ihrem Bestand einzuscannen und an elektronischen Leseplätzen zugänglich zu machen die Möglichkeit zum werksanteiligen Ausdruck und Abspeichern auf USB-Stick anzubieten selbst angemessene Lizenzangebote der Verlage hindern diese Rechte der Bibliotheken nicht

Pflichten der Bibliotheken Betreiber elektronischer Leseplätze sind verpflichtet, die ihnen möglichen und zumutbaren technischen Vorkehrungen zu treffen, um unbefugte Vervielfältigungen von Werken durch Nutzer der elektronischen Leseplätze zu verhindern (nur einzelne Vervielfältigungsstücke oder kleine Teile eines Werkes, keine graphischen Aufzeichnungen von Werken der Musik, keine vollständigen Bücher oder Zeitschriften) Hinweis, dass Nutzer die an den elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke nur unter bestimmten Voraussetzungen des 53 UrhG vervielfältigen dürfen.

Technische Erfordernisse für die Realisierung? Aufbau einer technischen Infrastruktur innerhalb der Bibliothek oder im Verbund (Hosting) Bereitstellung einer Clientumgebung, die die technischen Zugriffsbeschränkungen systemseitig unterstützt Hinweis / Disclaimer auf 53 UrhG, deren Inhalt der Nutzer explizit bestätigen muss Technische Anforderungen sind bereits realisierbar!

Visual Library - Elektronische Lehrbuchsammlung VL-Servermodul zur Implementierung eines Produktionsworkflows von der Digitalisierung der Lehrbuch- Printausgaben über die Erschließungsprozesse bis zur urheberrechtskonformen Anzeige und Nutzung in einer browserunabhängigen Clientumgebung Zielsetzung: Rechtssicherer Zugriff und wissenschaftsfreundliche Nutzung digitaler Lehrbücher an Lesesaalarbeitsplätzen der Bibliothek Steuerung der Simultanzugriffe in Abhängigkeit von der Anzahl der Printausgaben im Bestand

Visual Library Reader (VLR) VLR-Client reglementiert den Zugriff und die browserunabhängige Nutzung urheberrechts- oder persönlichkeitsrechtsbehafteter Materialen Geschützte plattformunabhängige Clientumgebung (WIN / Linux) Zugriff auf den VL-Server durch dedizierte Clients von zugelassenen bibliotheksinternen IP-Adressen über SSL-geschützte Verbindung Lokale VLR-Installation am Lesesaalarbeitsplatz Anzeige, Speichern, Drucken, Copy & Paste können granular aktiviert oder deaktiviert werden Druck- Speicherdialog mit konfigurierbarem prozentualem Anteil Optional: OCR-Volltextgenerierung zur Volltextsuche Unterstützung von PDF und E-PUB

Produktionsworkflow: Titelauswahl

Produktionsworkflow: Digitalisierung

Produktionsworkflow: Erschließung

Strukturierung, Paginierung, OCR

Rechtesteuerung

Produktionsprozess: VLR-Clientzugriff

Zugriff außerhalb des IP-Adressbereichs

Zugriff am IP-registrierten Lesesaalplatz

Disclaimer

VLR-Anzeige mit Thumbnail-Leiste

Navigation über Strukturdaten

Volltextsuche und Highlighting

VLR: Druck- und Speicherdialog

Nutzen und Mehrwert Permanente digitale Verfügbarkeit des stark frequentierten Lehrbuchbestandes unabhängig vom Ausleihstatus der Printausgabe Ermittlung der Lehrbuchinhalte im Rahmen der Literaturrecherche Prüfung der Relevanz durch Einsichtnahme Nutzerinteressen und wissenschaftliche Arbeitspraxis werden durch BGH-Urteil begünstigt Nutzerfreundliche Recherche- u. Navigationsfunktionen in bibliographischen Metadaten, Strukturdaten und Volltexten Reduzierung von Fehlausleihen und Vormerkungen

Weitere Perspektiven und offene Fragen Wie hoch darf der prozentuale Werksanteil bei der Privatkopie zur wissenschaftlichen Nutzung sein? Tantiemenregelung zwischen VG Wort / Börsenverein und Bibliotheken? Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nach der Verfassungsbeschwerde des Ulmer Verlages? Berücksichtigung des BGH-Urteils im 3. Korb des Urheberrechtsgesetzes ist erforderlich!

Vielen Dank! Nicolai Sternitzke n.sternitzke@walternagel.de