Zwischen Schweigepflicht und Rechtspflege Dr. Maria Kletečka-Pulker 22.4.2015 Institut für Ethik und Recht in der Medizin www.univie.ac.at/ierm
Spannungsfeld Vertrauensverhältnis Interessensabwägung Schweigepflicht anderen Interessen Entscheidende Frage: Wann darf oder muss die Schweigepflicht durchbrochen werden?
Gesetzliche Grundlagen der Schweigepflicht Verfassungsrecht: Art 8 MRK, 1 DSG Verwaltungsrecht Berufsrechte: ÄG, ZÄG, GukG, HebG, PG etc KAKuG LänderKAG Sonstige: 71 GTG, 13 BSG, 15 UbG, 15 SMG etc Zivilrecht: 16 ABGB, 1328a ABGB Strafrecht: 121 StGB Arbeits- und Dienstrecht Behandlungsvertrag Anstaltsordnung Patientencharta etc
Schweigepflicht bei gesetzlicher Vertretung Geheimnisherr: entscheidend Einsichts- und Urteilsfähigkeit Spannungsverhältnis: Schweigepflicht <=> Obsorge der Eltern und Abschluss des Behandlungsvertrages! Sonderproblem: Therapeutisches Privileg
54 ÄrzteG Der Arzt und seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Durchbrechungen: Gesetzlich vorgesehene Meldepflichten Erforderliche Mitteilungen oder Befunde des Arztes an die Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeanstalten oder sonstige Kostenträger Entbindung zum Schutz höherwertiger Interessen der öffentlichen Gesundheitspflege oder der Rechtspflege Anzeigepflicht bei Tod, schwerer Körperverletzung, sexuellem Missbrauch
Schweigen? Der Patient - nebenberuflich als Rettungswagenfahrer beim Arbeiter-Samariter-Bund tätig war gegen 4 Uhr früh bewusstlos in einem Lokal zusammengebrochen und wurde in einer KA eingeliefert. Die Untersuchung ergab einen Restalkoholwert von 1,3 %o, die Ursache der anfallsartigen Bewusstlosigkeit konnte nicht festgestellt werden. Nach Entlassung des Klägers gegen Revers übermittelte die Krankenanstalt den Befund an den Amtsarzt der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft zur Überprüfung der Kfz-Tauglichkeit. OGH 12.12.2002, 6 Ob 267/02m
Gesetzlich vorgesehene Meldepflichten Anzeige- und Meldepflicht bei strafbaren Handlungen 286 StGB: Verpflichtung für jedermann Verhinderung bzw Benachrichtigung der Behörde Vorsatzstraftat unmittelbar bevorsteht, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist Anzeige- und Meldepflichten bei Erkrankungen GeschlechtskrankheitenG, SMG, Tuberkulose etc AIDSG Sonstige Anzeige- und Meldepflichten Arzneimittelzwischenfälle, Rücktritt der Behandlung, FMedG, GTG, UbG etc
Entbindung Entbindung ist die Einwilligung des Patienten in die Offenbarung seines Geheimnisses beachte: Voraussetzung Geheimnis! Form der Entbindung Entbindungswille muss eindeutig zum Ausdruck gebracht werden konkludente Einwilligung Achtung Funktion der Vertrauensperson Wer kann entbinden? Entbindung nur durch Geheimnisherr möglich => Vorsicht bei Drittgeheimnissen! Substitution der Entbindung
Durchbrechung zu Gunsten höherwertiger Interessen Sonstige höherwertige Interessen 54 Abs 2 Z 4 ÄrzteG demonstrative Aufzählung Die Bekanntgabe eines ärztlichen Befundes an die Führerscheinbehörde, um eine Verletzung Dritter als Verkehrsteilnehmer durch die Fahruntauglichkeit des Klägers zu vermeiden, kann im Einzelfall gerechtfertigt sein (OGH 6 Ob 267/02m) HIV-Patienten Rechtspflege zb Bekanntgabe der Patientendaten zwecks klagsweisen Einbringung des Honorars Verteidigung gg Vorwurf eines Behandlungsfehlers anders im Abgabeverfahren (Belege dürfen nicht Patientendaten preisgeben) Gesundheitspflege
Ärztliche Anzeigepflicht Grundsätzlich Verschwiegenheitspflicht Ausnahmen 54 (3) bis (6) Relevant hier 4 Gruppen: Misshandlung, Quälen, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch Schwere Körperverletzung Tod Meldepflichten an den JWT 54 ÄrzteG
Misshandlung, Quälen, Vernachlässigung, sexueller Missbrauch Keine Anzeige bei Volljährigen Anzeige bei Minderjährigen Ausnahme: Verdacht gegen nahen Angehörigen Wohl des MJ Zusammenarbeit mit JWT und gegebenenfalls Einbeziehung einer KSG 54 (5) ÄrzteG
Misshandlung, Quälen, Vernachlässigung, sexueller Missbrauch Verdacht wird durch jeden Umstand begründet, der nach menschl. Erfahrung mit einiger Wahrscheinlichkeit auf die Begehung einer strafbaren Handlung schließen lässt Anzeige kann so lange unterbleiben.. Nahen Angehörige Ehegatte Verwandten in gerader Linie Geschwister und andere Angehörigen, sofern sie mit dem Opfer in einer Hausgemeinschaft leben. 54 (5) ÄrzteG
Misshandlung, Quälen, Vernachlässigung, sexueller Missbrauch Pflicht des Arztes unverzügliche und nachweisliche Meldung an zuständigen Jugendwohlfahrtsträger ( 54 Abs 6 ÄrztG) Jugendwohlfahrtsträger hat dies Meldungen personenbezogen zu erfassen und unverzüglich zu überprüfen 54 (6) ÄrzteG
Anzeige bei Misshandlung, Quälen, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch Volljährige Person Minderjährige (0-18) Volljährige Person, kann jedoch ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen Anzeigepflicht an SB Ausnahme: Ärzte ( 54 ÄrzteG) Keine Anzeigepflicht - Verdacht gegen nahen Angehörigen Anzeigepflicht an SB - Wohl des Minderjährigen - Meldepflicht an den JWT Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe Keine Anzeigepflicht Meldepflicht an den JWT Berechtigung zur Meldung an Dritte Meldepflichte an das Pflegschaftsgericht Berechtigung zur Meldung an Dritte Angehörige von medizinischen Gesundheitsberufen, die Minderjährige behandeln oder betreuen, z.b. Psychotherapeuten und Psychologen ( 37 JWG) Keine Anzeigepflicht Meldepflicht an den JWT Keine Anzeigepflicht Behörden und öffentliche Dienststellen ( 78 StPO) Anzeige an SB Ausnahme: Vertrauensverhältnis Anzeige an SB Ausnahme: Vertrauensverhältnis Anzeige an SB Ausnahme: Vertrauensverhältnis
Schwere Körperverletzung Verdacht, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung eine schwere KV herbeigeführt wurde => Unverzügliche Anzeige bei Volljährigen vorsätzlich begangener schweren KV - Hinweispflicht Unverzügliche Anzeige bei Minderjährige Ausnahme: - Verdacht gegen nahen Angehörigen - Wohl des MJ - Zusammenarbeit mit JWT 54 (4) ÄrzteG
Schwere Körperverletzung Hat die Tat eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge oder ist die Verletzung oder Gesundheitsschädigung an sich schwer wenn wichtige Organe oder Körperteile in einer Weise beeinträchtigt werden, dass damit wesentliche Funktionseinbußen oder erhebliche Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes verbunden sind (z.b. Knochenbrüche, Eröffnung von Körperhöhlen, schwere Gehirnerschütterung, erhebliche Verbrennungen sowie Verletzungen wichtiger Organe). Die an sich schweren Tatfolgen können auch psychischer Natur sein (z.b. Auftreten eines depressiven Syndroms oder einer anderen seelischen Erkrankung).
Anzeigepflicht bei Tod Ergibt sich der Verdacht, dass eine Person durch eine gerichtlich strafbare Handlung (z.b. fahrlässige Tötung) getötet wurde, => sind der Arzt und die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe verpflichtet, unverzüglich Anzeige an die Sicherheitsbehörde zu erstatten unabhängig davon, ob das Opfer minder- oder volljährig war.
Anzeigepflicht bei schwerer Körperverletzung Volljährige Person Minderjährige (0-18) Volljährige Person, kann jedoch ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen Anzeigepflicht an SB Anzeigepflicht an SB Ausnahme: Anzeigepflicht an SB Ärzte ( 54 ÄrzteG) Bei schwerer KV: Hinweis auf Verdacht gg nahen Angehörigen Wohl des Minderjährigen Bei schwerer KV: Hinweis auf Opferschutzeinrichtung Meldepflicht an den JWT Opferschutzeinrichtung Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe Anzeigepflicht an SB Ausnahme: Vertrauensverhältnis Bei schwerer KV: Hinweis auf Opferschutzeinrichtung Meldeermächtigung Anzeigepflicht an SB Ausnahme: Vertrauensverhältnis Bei schwerer KV: Hinweis auf Opferschutzeinrichtung Meldeermächtigung Anzeigepflicht an SB Ausnahme: Vertrauensverhältnis Bei schwerer KV: Hinweis auf Opferschutzeinrichtung Meldeermächtigung Angehörige von medizinischen Gesundheitsberufen, die Minderjährige behandeln oder betreuen, zb Psychotherapeuten und Psychologen 40 B- KJHG 2013 Keine Anzeigepflicht Meldepflicht zur Verhinderung einer weiteren erheblichen Gefährdung Ansonsten Berechtigung zur Meldung Keine Anzeigepflicht ) Behörden und öffentliche Dienststellen ( 78 StPO) Anzeige an SB Ausnahme: Vertrauensverhältnis Anzeige an SB Ausnahme: Vertrauensverhältnis Anzeige an SB Ausnahme: Vertrauensverhältnis
Gesundheits- und Krankenpflege Anzeigepflicht bei Tod Anzeigepflicht bei schwerer KV Ausnahme: Vertrauensverhältnis (Alter egal!) Meldeermächtigung Tod und KV Quälen, Vernachlässigen, sexuellen Missbrauch von Minderjährigen 8 GuKG
Psychologen, Psychotherapeuten Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen sowie ihre Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Absolute Schweigepflicht? Entbindung möglich! uu Anzeigerecht oder auch kann Anzeigeflicht: 95 StGB 286 StGB 14 PG 15 PthG
Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 Ergibt sich in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit der begründete Verdacht, dass Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder worden sind oder ihr Wohl in anderer Weise erheblich gefährdet ist, und kann diese konkrete erhebliche Gefährdung eines bestimmten Kindes oder Jugendlichen anders nicht verhindert werden, ist von folgenden Einrichtungen unverzüglich schriftlich Mitteilung an den örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger zu erstatten: 40 B-KJHG 2013
Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 Gerichten, Behörden und Organen der öffentlichen Aufsicht; Einrichtungen zur Betreuung oder zum Unterricht von Kindern und Jugendlichen; Einrichtungen zur psychosozialen Beratung; privaten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe; Kranken- und Kuranstalten; Einrichtungen der Hauskrankenpflege; die Entscheidung über die Mitteilung ist erforderlichenfalls im Zusammenwirken von zumindest zwei Fachkräften zu treffen Die schriftliche Mitteilung hat jedenfalls Angaben über alle relevanten Wahrnehmungen und daraus gezogenen Schlussfolgerungen sowie Namen und Adressen der betroffenen Kinder und Jugendlichen und der mitteilungspflichtigen Person zu enthalten.
Zusammenarbeit Gemeinsame und einheitliche Vorgangsweise Anzeige im Dienstweg Der Kinder- und Jugendhilfeträger ist berechtigt Daten an andere Kinder- und Jugendhilfeträger, Gerichte sowie Einrichtungen und Personen, die in der Begutachtung, Betreuung und Behandlung Kinder und Jugendlicher tätig sind oder tätig werden sollen, im Einzelfall zu übermitteln, sofern dies im überwiegenden berechtigten Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erforderlich ist.
Schweigepflicht im Verfahren - Zeuge Zivilprozessrecht Entschlagungsrecht Nicht generell, nur bezüglich einzelner Aussagen Wurde Arzt gültig entbunden von Patient muss aussagen Außerstreitverfahren Keine ausdrückliche Regelung oft kein Entschlagungsrecht va bei Fragen der Obsorge Strafverfahren Nur Psychiater, Psychologen etc haben Entschlagungsrecht Verwaltungsverfahren 49 AVG, muss begründen, staatlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit ist ein Grund