Zwischen Schweigepflicht und Rechtspflege



Ähnliche Dokumente
Die Schweigepflicht und die Meldepflichten des Arztes

Verschwiegenheits-, Anzeige- und Meldepflichten der Gesundheitsberufe

GESETZESTEXT. BGBl. I 110/ Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird - 2. Ärztegesetz-Novelle

Die ärztliche Schweigepflicht zwischen Fürsorge und Rechtspflege

21 VERSCHWIEGENHEITS-, ANZEIGE- UND MELDEPFLICHT

Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege Berufsbild Berufspflichten

Verschwiegenheitspflicht in der Jugendwohlfahrt

Was passiert mit den Kindern?

EinSatz aus Sicht der Polizei Oberst Harald Stöckl

Kontrolle der Kinder- und Jugendhilfe

Impfmüdes Österreich. Noch 6 Monate bis zur nächsten Grippewelle Das Gesundheitspolitische Forum. Wilhelm Frank

Behandlung möglicher Misshandlungs- und Missbrauchsopfer

Seminar Zahnarzt & Recht

Gebündeltes Wissen gegen Gewalt: Die Arbeit von Kinderschutzgruppen

4. Interdisziplinäres Symposium zur Suchterkrankung. Die Weitergabe patientenbezogener Daten im Spannungsfeld

Ergänzende spezifische Richtlinie Meldepflicht bei Gefährdung der Kundin/des Kunden von mobilen Betreuungs- und Pflegediensten

Substitutionsbehandlung und Strafrecht. Ao. Univ. Prof. Dr. Hubert Hinterhofer, Universität Salzburg

D e e ge g s e e s t e zl z ich c h vo v r o ge g s e c s h c r h ieb e e b n e e n e Ko K o o pe p r e at a ion o

SCh Hon.Prof. Dr. Gerhard Aigner

Tag der angestellten Psychotherapeuten - Stuttgart

Medizinischer Rechtsdienst

Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Die Verschwiegenheit in der Sozialen Arbeit. Berufliche Pflicht unter Strafandrohung (K)ein Grund zur Sorge?

Melderechte und Pflichten

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig

Ärztliche Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz im Spannungsverhältnis zur Verkehrssicherheit

Informationen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Telemedizin und ärztliches Berufsrecht

Vorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009

Transparenz und Datenschutz

Was haben ArbeitsmedizinerInnen beim Impfen aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... III Abkürzungsverzeichnis... XI

Datenschutz in der Zahnarztpraxis Gesetzliche Grundlagen

Auszug aus Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz Verschwiegenheitspflicht

Fortbildungstage für den gehobenen Fachdienst im Operationsbereich

Anwaltsgeheimnis. RA Konrad Jeker

Umgang mit Transportverweigerung

Kinder- und Jugendhilfe in Tirol

Textgegenüberstellung

Verpflichtungsgesetz

Ärzte im Fokus der Strafverfolgung. Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer

Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Psycholog/innen

PFLEGERECHT. Pflegeprozess und Dokumentationspflicht. Checkliste: Unterstützung pflegender Angehöriger. Psychopharmaka im Seniorenheim

Professionell, aber mit einem Bein im Knast? Input für den Workshop beim ASD- Bundeskongress am 5. September 2013

Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen mit Schmerzen oder lebenslimitierenden Erkrankungen

Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant

Das arztliche Berufsgeheimnis gemass Art. 321 StGB

Fassung vor 2002 Geltende Fassung Entwurf. 180a Ausbeutung von Prostituierten (1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem

Die ärztliche Schweigepflicht des Vollzugsmediziners im schweizerischen Strafvollzug aus strafrechtlicher Sicht

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Verdacht auf Gewalt in Institutionen

WICHTIGE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE ARBEIT IN DER AUGENÄRZTLICHEN PRAXIS

Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS08 Teil 12. Teil 12

Strafgesetzbuch (StGB) 133 Verwahrungsbruch

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG von Angestellten, Lehrlingen und sonstigen Mitarbeitern bei Rechtsanwälten

(Name der Fremdkraft) 1. Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG

Strafgesetzbuch (StGB) 133 Verwahrungsbruch

VERSTOß GEGEN DIE ANZEIGEPFLICHT DER BEHÖRDE WO LIEGT DIE GRENZE? RA Mag. Dr. Gerit Katrin Jantschgi

Die Bedeutung der Prozessbegleitung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe

Opioiderhaltungstherapie und rechtliche Risikoprävention

Textgegenüberstellung

Erklärung betreffend der Verschwiegenheitspflicht

Jugendwohlfahrt (Kinder- und Jugendhilfe) in Tirol. Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 1

Verschwiegenheitspflicht nach dem Psychotherapiegesetz, dem Psychologengesetz, dem Psychologengesetz 2013 und dem Musiktherapiegesetz

Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern

Umgang mit Daten in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Grundlagen + Vertiefung Fortbildungstage OViRO

Generalvollmacht - Vorsorgevollmacht

Verjährungsfristen von Sexualstraftaten

Verjährungsfristen von Sexualstraftaten

Zulässigkeit der Sterbe- und Suizidhilfe in den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz

Ergänzende Richtlinien für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen zum Verbot der sexuellen Diskriminierung und Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen

Grenzsituationen zwischen Medizin und Recht

Der betreute Mensch als Patient

Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)

Inhaltsverzeichnis. Teil A Ausgewählte Bereiche des Strafrechts Allgemeiner Teil. Literatur- und Rechtsgrundlagenverzeichnis... 9

Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung

16: Weitere Körperverletzungsdelikte

Kinder- und Jugendhilfe Interventions-, Unterstützungs- und Kooperationsmöglichkeiten

Die Patientenverfügung Überblick über das Erwachsenenschutzgesetz Diskussion

Der betreute Mensch als Patient. Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin

Aufgabenbereich der Forensischen Psychiatrie

Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen Möllwaldplatz 4/4/ Wien. wegen: Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2012

RECHTLICHE GRUNDLAGEN IN DER ERWACHSENEN PSYCHIATRIE. Grundlagen der Unterbringung. Zivilrechtliche Unterbringung

Verschwiegenheitserklärung

Merkblatt zum Auskunftsersuchen nach dem Meldegesetz und zum Verhalten bei der Beschlagnahme von Patientenunterlagen (Aktualisierte Auflage 2011)

Das Gesetz schützt die Rechte und Interessen der Bewohner von Pflegeheimen. Grundsatz ist die Wahrung der Menschenwürde, der Schutz der persönlichen F

Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Vorname, Name:...

HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG

Ethische u. Jur. Implikationen bei Demenz

Behandlung minderjähriger Patienten

Gewalt in engen sozialen Beziehungen, in Fällen von Nachstellung (Stalking) sowie in Fällen von Kindeswohlgefährdung

STELLUNGNAHME DES MENSCHENRECHTSBEIRATS AN DIE VOLKSANWALTSCHAFT

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht:

Häusliche Gewalt. (Gewalt im häuslichen Nahbereich)

Transkript:

Zwischen Schweigepflicht und Rechtspflege Dr. Maria Kletečka-Pulker 22.4.2015 Institut für Ethik und Recht in der Medizin www.univie.ac.at/ierm

Spannungsfeld Vertrauensverhältnis Interessensabwägung Schweigepflicht anderen Interessen Entscheidende Frage: Wann darf oder muss die Schweigepflicht durchbrochen werden?

Gesetzliche Grundlagen der Schweigepflicht Verfassungsrecht: Art 8 MRK, 1 DSG Verwaltungsrecht Berufsrechte: ÄG, ZÄG, GukG, HebG, PG etc KAKuG LänderKAG Sonstige: 71 GTG, 13 BSG, 15 UbG, 15 SMG etc Zivilrecht: 16 ABGB, 1328a ABGB Strafrecht: 121 StGB Arbeits- und Dienstrecht Behandlungsvertrag Anstaltsordnung Patientencharta etc

Schweigepflicht bei gesetzlicher Vertretung Geheimnisherr: entscheidend Einsichts- und Urteilsfähigkeit Spannungsverhältnis: Schweigepflicht <=> Obsorge der Eltern und Abschluss des Behandlungsvertrages! Sonderproblem: Therapeutisches Privileg

54 ÄrzteG Der Arzt und seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Durchbrechungen: Gesetzlich vorgesehene Meldepflichten Erforderliche Mitteilungen oder Befunde des Arztes an die Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeanstalten oder sonstige Kostenträger Entbindung zum Schutz höherwertiger Interessen der öffentlichen Gesundheitspflege oder der Rechtspflege Anzeigepflicht bei Tod, schwerer Körperverletzung, sexuellem Missbrauch

Schweigen? Der Patient - nebenberuflich als Rettungswagenfahrer beim Arbeiter-Samariter-Bund tätig war gegen 4 Uhr früh bewusstlos in einem Lokal zusammengebrochen und wurde in einer KA eingeliefert. Die Untersuchung ergab einen Restalkoholwert von 1,3 %o, die Ursache der anfallsartigen Bewusstlosigkeit konnte nicht festgestellt werden. Nach Entlassung des Klägers gegen Revers übermittelte die Krankenanstalt den Befund an den Amtsarzt der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft zur Überprüfung der Kfz-Tauglichkeit. OGH 12.12.2002, 6 Ob 267/02m

Gesetzlich vorgesehene Meldepflichten Anzeige- und Meldepflicht bei strafbaren Handlungen 286 StGB: Verpflichtung für jedermann Verhinderung bzw Benachrichtigung der Behörde Vorsatzstraftat unmittelbar bevorsteht, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist Anzeige- und Meldepflichten bei Erkrankungen GeschlechtskrankheitenG, SMG, Tuberkulose etc AIDSG Sonstige Anzeige- und Meldepflichten Arzneimittelzwischenfälle, Rücktritt der Behandlung, FMedG, GTG, UbG etc

Entbindung Entbindung ist die Einwilligung des Patienten in die Offenbarung seines Geheimnisses beachte: Voraussetzung Geheimnis! Form der Entbindung Entbindungswille muss eindeutig zum Ausdruck gebracht werden konkludente Einwilligung Achtung Funktion der Vertrauensperson Wer kann entbinden? Entbindung nur durch Geheimnisherr möglich => Vorsicht bei Drittgeheimnissen! Substitution der Entbindung

Durchbrechung zu Gunsten höherwertiger Interessen Sonstige höherwertige Interessen 54 Abs 2 Z 4 ÄrzteG demonstrative Aufzählung Die Bekanntgabe eines ärztlichen Befundes an die Führerscheinbehörde, um eine Verletzung Dritter als Verkehrsteilnehmer durch die Fahruntauglichkeit des Klägers zu vermeiden, kann im Einzelfall gerechtfertigt sein (OGH 6 Ob 267/02m) HIV-Patienten Rechtspflege zb Bekanntgabe der Patientendaten zwecks klagsweisen Einbringung des Honorars Verteidigung gg Vorwurf eines Behandlungsfehlers anders im Abgabeverfahren (Belege dürfen nicht Patientendaten preisgeben) Gesundheitspflege

Ärztliche Anzeigepflicht Grundsätzlich Verschwiegenheitspflicht Ausnahmen 54 (3) bis (6) Relevant hier 4 Gruppen: Misshandlung, Quälen, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch Schwere Körperverletzung Tod Meldepflichten an den JWT 54 ÄrzteG

Misshandlung, Quälen, Vernachlässigung, sexueller Missbrauch Keine Anzeige bei Volljährigen Anzeige bei Minderjährigen Ausnahme: Verdacht gegen nahen Angehörigen Wohl des MJ Zusammenarbeit mit JWT und gegebenenfalls Einbeziehung einer KSG 54 (5) ÄrzteG

Misshandlung, Quälen, Vernachlässigung, sexueller Missbrauch Verdacht wird durch jeden Umstand begründet, der nach menschl. Erfahrung mit einiger Wahrscheinlichkeit auf die Begehung einer strafbaren Handlung schließen lässt Anzeige kann so lange unterbleiben.. Nahen Angehörige Ehegatte Verwandten in gerader Linie Geschwister und andere Angehörigen, sofern sie mit dem Opfer in einer Hausgemeinschaft leben. 54 (5) ÄrzteG

Misshandlung, Quälen, Vernachlässigung, sexueller Missbrauch Pflicht des Arztes unverzügliche und nachweisliche Meldung an zuständigen Jugendwohlfahrtsträger ( 54 Abs 6 ÄrztG) Jugendwohlfahrtsträger hat dies Meldungen personenbezogen zu erfassen und unverzüglich zu überprüfen 54 (6) ÄrzteG

Anzeige bei Misshandlung, Quälen, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch Volljährige Person Minderjährige (0-18) Volljährige Person, kann jedoch ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen Anzeigepflicht an SB Ausnahme: Ärzte ( 54 ÄrzteG) Keine Anzeigepflicht - Verdacht gegen nahen Angehörigen Anzeigepflicht an SB - Wohl des Minderjährigen - Meldepflicht an den JWT Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe Keine Anzeigepflicht Meldepflicht an den JWT Berechtigung zur Meldung an Dritte Meldepflichte an das Pflegschaftsgericht Berechtigung zur Meldung an Dritte Angehörige von medizinischen Gesundheitsberufen, die Minderjährige behandeln oder betreuen, z.b. Psychotherapeuten und Psychologen ( 37 JWG) Keine Anzeigepflicht Meldepflicht an den JWT Keine Anzeigepflicht Behörden und öffentliche Dienststellen ( 78 StPO) Anzeige an SB Ausnahme: Vertrauensverhältnis Anzeige an SB Ausnahme: Vertrauensverhältnis Anzeige an SB Ausnahme: Vertrauensverhältnis

Schwere Körperverletzung Verdacht, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung eine schwere KV herbeigeführt wurde => Unverzügliche Anzeige bei Volljährigen vorsätzlich begangener schweren KV - Hinweispflicht Unverzügliche Anzeige bei Minderjährige Ausnahme: - Verdacht gegen nahen Angehörigen - Wohl des MJ - Zusammenarbeit mit JWT 54 (4) ÄrzteG

Schwere Körperverletzung Hat die Tat eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge oder ist die Verletzung oder Gesundheitsschädigung an sich schwer wenn wichtige Organe oder Körperteile in einer Weise beeinträchtigt werden, dass damit wesentliche Funktionseinbußen oder erhebliche Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes verbunden sind (z.b. Knochenbrüche, Eröffnung von Körperhöhlen, schwere Gehirnerschütterung, erhebliche Verbrennungen sowie Verletzungen wichtiger Organe). Die an sich schweren Tatfolgen können auch psychischer Natur sein (z.b. Auftreten eines depressiven Syndroms oder einer anderen seelischen Erkrankung).

Anzeigepflicht bei Tod Ergibt sich der Verdacht, dass eine Person durch eine gerichtlich strafbare Handlung (z.b. fahrlässige Tötung) getötet wurde, => sind der Arzt und die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe verpflichtet, unverzüglich Anzeige an die Sicherheitsbehörde zu erstatten unabhängig davon, ob das Opfer minder- oder volljährig war.

Anzeigepflicht bei schwerer Körperverletzung Volljährige Person Minderjährige (0-18) Volljährige Person, kann jedoch ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen Anzeigepflicht an SB Anzeigepflicht an SB Ausnahme: Anzeigepflicht an SB Ärzte ( 54 ÄrzteG) Bei schwerer KV: Hinweis auf Verdacht gg nahen Angehörigen Wohl des Minderjährigen Bei schwerer KV: Hinweis auf Opferschutzeinrichtung Meldepflicht an den JWT Opferschutzeinrichtung Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe Anzeigepflicht an SB Ausnahme: Vertrauensverhältnis Bei schwerer KV: Hinweis auf Opferschutzeinrichtung Meldeermächtigung Anzeigepflicht an SB Ausnahme: Vertrauensverhältnis Bei schwerer KV: Hinweis auf Opferschutzeinrichtung Meldeermächtigung Anzeigepflicht an SB Ausnahme: Vertrauensverhältnis Bei schwerer KV: Hinweis auf Opferschutzeinrichtung Meldeermächtigung Angehörige von medizinischen Gesundheitsberufen, die Minderjährige behandeln oder betreuen, zb Psychotherapeuten und Psychologen 40 B- KJHG 2013 Keine Anzeigepflicht Meldepflicht zur Verhinderung einer weiteren erheblichen Gefährdung Ansonsten Berechtigung zur Meldung Keine Anzeigepflicht ) Behörden und öffentliche Dienststellen ( 78 StPO) Anzeige an SB Ausnahme: Vertrauensverhältnis Anzeige an SB Ausnahme: Vertrauensverhältnis Anzeige an SB Ausnahme: Vertrauensverhältnis

Gesundheits- und Krankenpflege Anzeigepflicht bei Tod Anzeigepflicht bei schwerer KV Ausnahme: Vertrauensverhältnis (Alter egal!) Meldeermächtigung Tod und KV Quälen, Vernachlässigen, sexuellen Missbrauch von Minderjährigen 8 GuKG

Psychologen, Psychotherapeuten Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen sowie ihre Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Absolute Schweigepflicht? Entbindung möglich! uu Anzeigerecht oder auch kann Anzeigeflicht: 95 StGB 286 StGB 14 PG 15 PthG

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 Ergibt sich in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit der begründete Verdacht, dass Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder worden sind oder ihr Wohl in anderer Weise erheblich gefährdet ist, und kann diese konkrete erhebliche Gefährdung eines bestimmten Kindes oder Jugendlichen anders nicht verhindert werden, ist von folgenden Einrichtungen unverzüglich schriftlich Mitteilung an den örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger zu erstatten: 40 B-KJHG 2013

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 Gerichten, Behörden und Organen der öffentlichen Aufsicht; Einrichtungen zur Betreuung oder zum Unterricht von Kindern und Jugendlichen; Einrichtungen zur psychosozialen Beratung; privaten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe; Kranken- und Kuranstalten; Einrichtungen der Hauskrankenpflege; die Entscheidung über die Mitteilung ist erforderlichenfalls im Zusammenwirken von zumindest zwei Fachkräften zu treffen Die schriftliche Mitteilung hat jedenfalls Angaben über alle relevanten Wahrnehmungen und daraus gezogenen Schlussfolgerungen sowie Namen und Adressen der betroffenen Kinder und Jugendlichen und der mitteilungspflichtigen Person zu enthalten.

Zusammenarbeit Gemeinsame und einheitliche Vorgangsweise Anzeige im Dienstweg Der Kinder- und Jugendhilfeträger ist berechtigt Daten an andere Kinder- und Jugendhilfeträger, Gerichte sowie Einrichtungen und Personen, die in der Begutachtung, Betreuung und Behandlung Kinder und Jugendlicher tätig sind oder tätig werden sollen, im Einzelfall zu übermitteln, sofern dies im überwiegenden berechtigten Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erforderlich ist.

Schweigepflicht im Verfahren - Zeuge Zivilprozessrecht Entschlagungsrecht Nicht generell, nur bezüglich einzelner Aussagen Wurde Arzt gültig entbunden von Patient muss aussagen Außerstreitverfahren Keine ausdrückliche Regelung oft kein Entschlagungsrecht va bei Fragen der Obsorge Strafverfahren Nur Psychiater, Psychologen etc haben Entschlagungsrecht Verwaltungsverfahren 49 AVG, muss begründen, staatlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit ist ein Grund