Barmenia Baufinanzierung. Produktinformationen und Finanzierungskriterien



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Transkript:

Barmenia Baufinanzierung Produktinformationen und Finanzierungskriterien Stand: 11/2012

I Darlehensnehmer 1. Personenbezogene Anforderungen 1.1. Unbefristete Angestellte, o Probezeit: nein bzw. muss vor Auszahlung beendet sein Beamte, Rentner und (Nachweis erforderlich) Pensionäre o befristete Arbeitsverhältnisse: nein Ausnahme: berufstypische Befristungen, z. B. bei Ärzten, Vorständen, Dozenten, Professoren etc. o Rentner und Pensionäre: ja (s. Ziffer 1.3 Altersgrenzen beachten) 1.2 Selbständige, Freiberufler Ja, Mindestdauer der Selbständigkeit 3 Jahre und Gewerbetreibende 1.3 Altersgrenze o Untergrenze: mind. 20 Jahre bei Vertragsabschluss o Obergrenze: Für 1a-Darlehen: Volltilgung bis Endalter 77 (Renteneintrittsalter + 12 Jahre) Für 1b-Darlehen: Volltilgung bis Endalter 70 1.4 Staatsangehörigkeit o Darlehensnehmer muss der deutschen Sprache mächtig sein o Staatsangehörigkeit sollte deutsch oder aus den EU-Mitgliedsstaaten sein Darüber hinaus: Einzelfallentscheidung 1.5 Wohnsitz Grundsätzlich fester Wohnsitz in Deutschland o Bei einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands muss ein Zustellungsbevollmächtigter in Deutschland benannt werden 1.6 Schufa / InFoScore / Bürgel o Finanzierung bei Negativmerkmal nicht möglich o Keine Bagatellgrenzen 1.7 Identifikationsprüfung o Ausweiskopie o Identifizierungsnachweis (Formular in barmenia24.de / maklerservice.de) 1.8 Mitverpflichtung des Ehepartners / Gesamt- Ja, grundsätzlich Mitverpflichtung des Ehepartners Ausnahme: schuldnerische Haftung o Alleineigentum des Darlehensnehmers und Vereinbarung über Güterstand Gütertrennung Alleineigentum des Darlehensnehmers und Trennungsvereinbarung bei getrennt lebenden Ehepartnern 2. Bonitätsbezogene Anforderungen 2.1 Anrechnung der o Nettolohn/Gehalt/Rentenbezüge: 100% Einkünfte o 13./14. Gehalt: 0% o Urlaubs- und Weihnachtsgeld: 0% o Tantiemen und Provisionen: 50%, wenn jährl. wiederkehrend o Einkommen aus selbständiger Arbeit: Durchschnitt der letzten 3 Jahre o Kindergeld: 100% o Elterngeld: 0% o Unterhaltszahlungen: 0% o Mieteinkünfte: 70% der Nettokaltmieteinnahmen o 400 Jobs: 100%, sofern schon mind. 12 Monate o Überstundenansatz: 0% Ausnahme: Berufstypisch, nur bei Darlehen bis 45% des VKW s: 100% des Durchschnitts der letzten 3 Monate 2

2.2 Ansatz der Ausgaben / o Unterhaltszahlungen Belastungen o Konsumenten-/Ratenkredite/Leasing o Kreditbelastung für weitere Immobilien o Beiträge für Tilgungssurrogate o Beiträge zur privaten Krankenversicherung, soweit diese nicht in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt wurden 2.2.1 Finanzierungsbedingte o Bei Zinsbindung > = 15 Jahre: tatsächliche Höhe Belastungen o Bei Zinsbindung < 15 Jahre: i. d. R. 8% pauschal 2.2.2 Lebenshaltungskosten Höhe der anzusetzenden Lebenshaltungskosten: o 45% des Familien-Nettoeinkommens, jedoch Mindestansätze: - 1. Person 750-2. Person/Lebenspartner 250 - Kinder 250 II Beleihungsobjekt 1. Objektbezogene Anforderungen 1.1 Bauweisen o massiv o Fertighäuser, Blockhäuser, Holzbau: nur mit Gütesiegel 1.2 Objektart o Einfamilienhaus (EFH) o Mehrfamilienhaus (MFH) o Eigentumswohnung (ETW) 1.3 Objektgröße o Wohnfläche: 70 qm o Mindestanzahl Zimmer: 2 o Maximale Anzahl Wohneinheiten im Objekt (bei ETW): 24 Wohneinheiten pro Teilungserklärung 1.4 Lage der Immobilie Keine Finanzierungen bei einem Bodenrichtwert von unter 30,00 /qm. 1.5 Alter der Immobilie o Keine Altersbegrenzung, Immobilie muss heutigen Wohnansprüchen genügen oder im Zuge der Finanzierung saniert werden 1.6 Nutzung Grundsätzlich nur wohnwirtschaftliche Nutzung. Ausnahme: Gewerbeanteil darf 49% der Gesamtfläche und der gesamten Mieteinnahmen nicht überschreiten 2. Objektbewertung 2.1 Bewertungsgrundlage Generell bei selbstgenutzten Immobilien und bei vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern: Verkehrswert (=Sachwertobjekt) = bei bestehenden Immobilien: Kaufpreis = bei Neubauten: Grundstücks- und Herstellungskosten Bei allen vermieteten Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten: Ertragswert (=Ertragswertobjekt) = Jahreskaltmiete x regionaler Faktor (max. 14) 3

3. Wertgutachten 3.1 Wertgutachten o bei 1a-Darlehen (siehe hierzu Abschnitt III, Finanzierungsstruktur 1.5): Je nach Beleihungsauslauf: Gutachten oder Besichtigungsbericht bei 1b-Darlehen: Gutachten immer erforderlich 4. Grundbuch 4.1 Vorlasten in Abt. II keine wertmindernde Rechte 4.2 Vorlasten in Abt. III keine 4.3 Grundpfandrecht Briefgrundschuld 4.5 Besonderheiten bei Grundschuldabtretungen 4.5.1 Mindestgrundschuldzins bei Abtretungen Gutachten werden von der Barmenia vor dem Zustandekommen des Darlehensvertrages in Auftrag gegeben Besichtigungsberichte werden nach dem Zustandekommen des Darlehensvertrages eingeholt. Die Kosten für Gutachten und Besichtigungsberichte übernimmt die Barmenia o Grundschuldabtretungen sind möglich: wenn die Brief- oder Buchgrundschuld erstmals nach dem 19.08.2008 bestellt wurde Die Buchgrundschuld zwar vor dem 20.08.2008 bestellt, aber erstmals nach dem 19.08.2008 abgetreten worden ist bzw. im Rahmen unserer Beleihung erstmals abgetreten wird o Eine abzutretende Buchgrundschuld muss zwingend in eine Briefgrundschuld umgewandelt werden 12% (10% bei Nebenleistungen) 5. Erbbaurecht 5.1 Erbbaurecht ja 5.2 Rangrücktritt Nein, Erbbauzins und Vorkaufsrecht werden kapitalisiert und als Vorlast bewertet 5.3 Restlaufzeit 50 Jahre III Finanzierungsstruktur 1. Darlehen 1.1 Zinsbindungen o 5, 10, 15, 20, 25 und 30 Jahre o Abweichende Zinsbindungen auf Anfrage möglich o Variable Zinsbindung (VarioCap): siehe Weitere Besondere Produkte 1.2 Maximaler Beleihungsauslauf 85% des Verkehrswertes bzw. 100% des Ertragswertes 1.3 Darlehensgrenzen o Mindestens 25.000 o Maximal 1 Mio., darüber hinaus auf Anfrage 1.4 Maximale Gesamtfinanzierung 1.5 Aufteilung 1a- und 1b- Teil 1 Mio. Ja, und zwar bei Sachwertobjekten: o 1a-Darlehen: bis 45% des Verkehrswertes o 1b-Darlehen: von 46 bis 85 % des Verkehrswertes (siehe Punkt VII 4

Zusatzsicherheiten bei Finanzierungen über 85% des Verkehrswertes) sowie bei Ertragswertobjekten o 1a-Darlehen bis 60% des Ertragswertes o 1b-Darlehen: von 61 bis 100 % des Ertragswertes 1.6 Zahlungsmodalitäten Zinsen: mtl. mittelschüssig / Tilgungsverrechnung: mtl. nachschüssig 1.7 Disagio Auf Anfrage IV Tilgungsvarianten 1. Tilgung 1.1 Mindesttilgungssatz o 1% p. a. Für 1a-Darlehen: Volltilgung bis Endalter 77 Für 1b-Darlehen: Volltilgung bis Endalter 70 1.2 Maximaler Tilgungssatz o 5% p. a. Ausnahmen: Volltilger (Regeltilgungssatz + Sondertilgung darf 15% p. a. nicht überschreiten) kein Sotirecht bei Volltilgern mit einer Zinsfestschreibung bis zu 10 Jahren 1.3 Änderung des Tilgungssatzes während der Zinsbindung o Bis zu 2x kostenlos innerhalb der Zinsfestschreibung möglich o Änderungen sind immer zu Beginn eines Quartals möglich und schriftlich anzukündigen. Eine Reduzierung des Tilgungssatzes unter den bei Darlehensvertragsabschluss ursprünglich vereinbarten Tilgungssatz bedarf der Zustimmung der Barmenia. 1.4 Tilgungsbeginn 1 Monat nach Vollauszahlung 2. Tilgungsaussetzung 2.1 Akzeptanz o von Kapital bildende LV`s inländischer Versicherungsunternehmen (keine Fondsversicherungen, es sei denn mit garantierter Leistung) o von Kapital bildender RV`s inländischer Versicherungsunternehmen (keine Fondsversicherungen, es sei denn mit garantierter Leistung ) o von Bausparverträgen Bausparsumme muss mindestens dem Darlehensbetrag entsprechen o von Fondsgebundenen Versicherungen der Barmenia nur im 1a-Bereich Die Ablaufleistung der Fonds LV/RV muss mit einer fiktiven Gewinnannahme von 3% gerechnet, dem Darlehensbetrag entsprechen Genereller Hinweis: Pro Darlehensvertrag werden max. 3 Produkte akzeptiert Genereller Hinweis bei Versicherungen: Es sollte ein Sicherheitspuffer von 10% der Ablaufleistung wegen Besteuerung der Ablaufleistung eingerechnet werden. 3. Sondertilgung 1.1 Sondertilgung o Darlehen > 25.000 : bis zu 10% des ursprünglichen Nettodarlehensbetrags, mind. 2.500 o Darlehen < 25.000 : jeweils genau 10% des ursprünglichen Nettodarlehensbetrags o einmal pro Jahr kostenlos möglich o zum Ende eines Monats zu leisten o wenigstens einen Monat vorher anzukündigen 5

frühestmöglicher Sondertilgungstermin ist der auf die Vollauszahlung folgende Monat V Verwendungszweck 1.1 Finanzierungsgrund o Neubau o Kauf einer bestehenden Immobilie o Renovierungen / Modernisierungen o Umschuldung o Kapitalbeschaffung (nur im 1a-Bereich möglich) o Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung (Vorababsprache notwendig) VI Eigenleistungen 1.1 maximal anzusetzende Obergrenze 25% des Bauwertes mit Nachweis der Qualifikation, max. jedoch 50.000,00 VII Zusatzsicherheiten 1.1 Akzeptanz o von Kapital bildender Lebensversicherungen (keine Fondsversicherungen, es sei denn mit garantierter Leistung) o von Kapital bildender Rentenversicherungen (keine Fondsversicherungen, es sei denn mit garantierter Leistung ) o von Bausparverträgen Generelle Hinweise: Pro Darlehensvertrag werden max. 3 Produkte akzeptiert, die Rückkaufswerte bzw. das Bausparguthaben muss jeweils mindestens 10.000,00 EUR betragen 1.2 Auswirkung auf die Risikobeurteilung 1.3 Auswirkung auf die Konditionsermittlung Beleihungsauslauf (BLA) kann in Höhe des Rückkaufswertes bzw. des in Höhe des Bausparguthabens erhöht werden. Aufschlag auf 1a-Kondition: Bei Barmenia-Produkten: 0,00% p. a. Bei Fremdprodukten: 0,15% p. a. VIII Provision 1.1 Maximale Provision 1,5% 1.2 Umrechnung der Pro- Umrechnung der Provision erfolgt auf Basis des von der Barmenia zur vision auf die Kondition Verfügung gestellten Provisionstableaus. Es können nur Provisionshöhen in 0,10er Schritten vereinbart werden. 1.3 Provision für 0% Zwischenfinanzierung 1.4 Provision für Prolongation 1.5 Provision für VarioCap Darlehen Keine Max. 1% 1.6 Provision bei Wandlung 0,5% von variablen Darlehen in Festzins-Darlehen 1.7 Fälligkeit der Provision 100 % bei Vertragsannahme (auch bei Forward-Darlehen) 6

IX Bürgschaften/Finanzierungsbestätigungen 1.3. Bürgschaftsabgabe durch Kreditgeber 1.4.Finanzierungsbestätigung durch den Kreditgeber Es wird keine Bürgschaft durch die Barmenia abgegeben. Finanzierungsbestätigung wird kostenlos ausgestellt. X Konditionengestaltung 1. Auf- und Abschläge 1.1 Aufschläge für Erstrangkonditionen gelten bis 45% des 1a-Darlehens Beleihungsausläufe Der darüber liegende Darlehensbetrag wird als separate Tranche dargestellt, deren Kondition 0,5% über der 1a-Kondition liegt. 1.2 Forward-Konditionen Konditionen werden einmal wöchentlich, zu Beginn der Woche erstellt und in barmenia24.de sowie auf maklerservice.de veröffentlicht. 1.3 Konditionen für o Zwischenfinanzierung mittels Barmenia-Cap-Darlehen möglich Zwischenfinanzierung o Aktuelle Konditionen entnehmen Sie der Konditionsübersicht. o Kondition ist abhängig von 1a/1b-Auslauf 2. Kosten 2.1 Bearbeitungskosten keine 2.2. Kontoführungs- keine gebühren 3. Bereitstellungszinsen 3.1 Höhe der Bereitstellungszinsen 3.2 Bereitstellungszinsfreie Zeit 3.3 Erster Bereitstellungszinstermin 0,25% p. m. 12 Monate 13. Monat nach Vertragsabschluss XI Weitere besondere Produkte 1. KfW und Landesfördermittel 1.1 Beantragung von KfWbzw. Landesfördermitteln 1.2 Akzeptanz von KfW- und Landesfördermitteln nicht möglich Wenn der Kunde die Mittel selber beantragt und Teilauszahlungen auch bereits vor Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgen, ist eine Finanzierung über die Barmenia möglich. 2. Zwischenfinanzierung 2.1 Möglichkeit 1. Von Eigenkapital aus Objektverkauf 2. Von Eigenkapital wegen fehlender Verfügbarkeit zum Fälligkeitstermin 2.2 Darlehensgrenzen keine Einschränkung im 1a-Bereich Im 1b-Anteil müssen mind. 15.000 als langfristiges Darlehen bestehen bleiben. 2.3 Maximale Laufzeit siehe VarioCap Bedingungen 2.4 Berücksichtigung im Die Zwischenfinanzierung wird in den Beleihungsauslauf hineingerechnet. Die Beleihungsauslauf Kondition richtet sich nach dem Beleihungsauslauf (1a/1b-Kondition). 2.5 Ansatz in der Haus- Ja Ansatz der tatsächlichen Rate, bei Zwischenfinanzierung mit 7

haltsrechnung VarioCap Ansatz einer fiktiven Rate von 8% 2.6 Art der Absicherung Grundschuld auf neuem und ggf. auf altem Objekt Max. Beleihungsauslauf 85% des Verkehrswertes bzw. 100% des Ertragswertes 2.7 Möglichkeit ohne Lang- nicht möglich fristfinanzierung 2.8 Notwendige zusätzliche Unterlagen Zu 1. Objektunterlagen Zu 2. Nachweis der zwischenfinanzierenden Eigenmittel 3. Forward-Darlehen 3.1 Eckdaten zum Forward-Darlehen o o Konditionen sind abhängig vom aktuellen Zinsmarkt, von der Zeitspanne bis zur Inanspruchnahme des Darlehens und der gewünschten neuen Zinsbindung sind. Die Konditionen werden jeweils zu Beginn einer Woche in barmenia24.de sowie auf maklerservice.de veröffentlicht. Zinsfestschreibung: 5, 10, 15, 20 oder 25 Jahre Forwardzeit bis zu 3 Jahren in 3-Monats-Schritten möglich 4. VarioCap-Darlehen 4.1 Eckdaten zum VarioCap-Darlehen 5. Nachfinanzierungen 5.1 Möglichkeit von Nachfinanzierungen 5.2 Unterlagen für Nachfinanzierungen o Variabler Zins: dreimonatiger EURIBOR + 1 % bzw. 1,5% o Feste Zinsober- und Untergrenze o Zinsbindung: bis Quartalsende o Sondertilgung: zu jedem Quartalsende entschädigungsfrei o Festzinswechsel: ohne Kosten zu jedem Quartalsende auf Festzinskondition o möglich ab 15.000 o aktuelle Konditionen o Absicherung durch Grundbucheintragung Genereller Hinweis: Innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme des Nachtragsdarlehens darf in der Höhe des neuen Darlehens keine Sondertilgung auf die bereits bestehenden Darlehen erfolgen. o Nachweis des Grundes o evtl. Einkommensnachweise (bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Abt. Baufinanzierung auf) XII Sonstiges 1. Konditionsreservierungen 1.1 Möglichkeit von Konditionsreservierungen Sobald eine Konditionserhöhung feststeht, erfolgt eine Information in barmenia24.de und maklerservice.de. Innerhalb der Nachlauffrist ist eine Reservierung der alten Konditionen möglich. Hierfür ist in barmenia24.de und maklerservice.de ein Reservierungsformular hinterlegt. Dieses Formular ist an folgende Adresse zu richten: Baufi/mail-in/barmenia@barmenia.de Der vollständige Antrag muss innerhalb der vorgegebenen Frist nach Bekanntgabe der Konditionsänderung bei der Barmenia eingehen. Die genauen Fristen / Termine werden zu jeder Konditionsänderung mitgeteilt. 8

2. Barmenia-BestZins Zinsnachlass für Versicherungsabschluss 2.1 Barmenia BestZins Mit Abschluss eines neuen oder einer Erhöhung eines bestehenden Versicherungsvertrages bei der Barmenia Krankenversicherung, Barmenia Lebensversicherung und/oder der Barmenia Allgemeine Versicherung können Sie Ihren Kunden ein Zinsnachlasszertifikat der Barmenia-Baufinanzierung zur Verfügung stellen. Hiermit erhalten Ihre Kunden für eine etwaige spätere Barmenia- Baufinanzierung für einen Darlehensbetrag in Höhe des etwa 500fachen des Monatsbeitrages einen Zinsnachlass auf den Nominalzins von 0,15 %- Punkten. Der Zinsnachlass gilt ab Erreichen eines Monatsbeitrages von 50,00. 2.2 Wie erhalte ich Barmenia BestZins Das Zinsnachlasszertifikat steht Ihnen unter barmenia24.de und maklerservice.de (Service Formulare zur Baufinanzierung) zur Verfügung. Daraus können auch alle weiteren Details zum Barmenia BestZins entnommen werden. Drucken Sie das Zertifikat ergänzt um Ihre Kontaktdaten aus und stellen Sie es Ihrem Kunden bei Abschluss eines neuen Barmenia-Produktes oder Erhöhung eines bestehenden Vertrages zur Verfügung. Will Ihr Kunde den Zinsnachlass in Anspruch nehmen, reicht er das Zertifikat unterzeichnet mit der Barmenia-Baufinanzierungsanfrage ein. 3. Wohnriester 3.1 Wohnriester Wird von der Barmenia nicht angeboten. 4. Prolongationen 4.1 Prolongationen Unsere Kunden erhalten automatisch, ca. ein halbes Jahr vor dem Sollzinsbindungsende, ein Prolongationsangebot aus der Abteilung Baufinanzierung. Wenn der Kunde auf das Prolongationsangebot nicht reagiert, ist die Vorgehensweise abhängig von der Zinssituation. D. h.: bei niedrigerem Zinsniveau läuft das Darlehen zu den alten Zinsen weiter, bei gestiegenen Zinsen erfolgt nach Erinnerung und erfolglosem Versuch der Kontaktaufnahme die Darlehenskündigung. Forwardprolongationen sind bis zu 3 Jahren vor Ablauf der Zinsfestschreibung möglich. 4.2 Provision keine 5. Forderungsverkauf 5.1 Offizielles Statement Diese Verkäufe praktiziert die Barmenia nicht. Die Barmenia verweist auf die zu manch großen Mitwettbewerbern gewollt abweichende Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, die bewusste Beibehaltung traditioneller Werte und Gepflogenheiten, sowie auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, denen die Barmenia zu 100 % nachkommt und die insbesondere in Deutschland einen sehr hohen Schutz des Verbrauchers gewährleistet. Es gibt ein Musterschreiben für Kunden, das seitens der Barmenia im Einzelfall auf Kundenanfrage herausgegeben wird. Die Barmenia lässt eine Streichung der Klausel im DV nicht zu. Die Barmenia hat in ihrer Geschichte (Gründung 1904) bis dato keine Forderungsverkäufe durchgeführt und plant es auch nicht. Allerdings möchte sich die Barmenia derzeit die Option offen halten. Falls Vertragsübernahmen durch einen Dritten erfolgen, hat der Darlehensnehmer ein Kündigungsrecht. 9