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Transkript:

S Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Fakten, Analysen, Positionen 16 Für die Kunden der Sparkassen ändert sich nichts Informationen zu Anstaltslast und Gewährträgerhaftung Im Juli 2005 ändern sich die Haftungsgrundlagen von Sparkassen und Landesbanken. Dies hat keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der Institute. Die Sparkassen werden sich weiterhin für die Region, den Mittelstand und die privaten Kunden engagieren. Sie werden dabei auch künftig ihre Aufgaben in vollem Umfang erfüllen.

Drei Fragen an Dr. Dietrich H. Hoppenstedt, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes 1. Im Juli 2005 wird die Anstaltslast ersetzt, und die Gewährträgerhaftung für neue Verbindlichkeiten fällt weg. Sind dann die Einlagen der Kunden bei den Sparkassen noch so sicher wie früher? An der Sicherheit der Einlagen wird sich nichts ändern. Hinter einer jeden Sparkasse steht die Gesamtheit aller deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen. Sie stellen sicher, dass Einlagen und Inhaberschuldverschreibungen der Kunden zu 100 Prozent ohne betragliche Begrenzung gesichert sind. Seit Bestehen dieser Sicherung hat noch nie ein Kunde einer Sparkasse oder eines angeschlossenen Instituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten. Es mussten noch nie Einleger entschädigt werden und es hat noch nie eine Insolvenz einer Sparkasse oder eines anderen angeschlossenen Instituts gegeben. Wir haben kürzlich das Haftungsvolumen nochmals deutlich aufgestockt. Damit werden wir auch künftig gewährleisten, dass Kunden ihre Einlagen bei uns nicht verlieren. 2. Ändert sich ab 2005 etwas an der Leistungsfähigkeit der Sparkassen? Die Vereinbarung mit der Europäischen Kommission zu Anstaltslast und Gewährträgerhaftung betrifft nur die Haftungsgrundlagen. Dies hat weder auf die Leistungsfähigkeit der Institute noch auf die Beziehungen zu den Kunden negative Auswirkungen. Sparkassen werden sich weiterhin auf die Betreuung ihrer insgesamt 50 Millionen Kunden konzentrieren. Ihre Leistungsfähigkeit wird sich dabei nicht verändern. Auch in Zukunft werden Sparkassen deshalb der führende Finanzierer des deutschen Mittelstandes bleiben. Über die dafür notwendige gute Eigenkapitalausstattung verfügen sie. Unser Eigenkapital wird ausreichen, um zum Beispiel die Kreditvergabe an den Mittelstand dauerhaft um mindestens fünf Prozent jährlich ausweiten zu können. Es wäre schön, wenn der Markt in Deutschland tatsächlich in diesem Maße wachsen würde. 3. Werden die Sparkassen nach dem Wegfall der Gewährträgerhaftung ihre Leistungen künftig teurer anbieten? Sparkassen refinanzieren sich im Normalfall in ihren regionalen Märkten durch die Einlagen ihrer Kunden. In der Gesamtheit der Sparkassen übertrifft die Höhe der Kundeneinlagen sogar die Kreditvergabe. Damit sind wir nur in so geringem Umfang von Refinanzierungen an den Kapitalmärkten abhängig, dass in Folge der Änderungen der Haftungsgrundlagen keine Änderungen an den Konditionen für die Kunden zu erwarten sind. 2

Formale Änderungen durch Ersetzung der Anstaltslast und Wegfall der Gewährträgerhaftung für neue Verbindlichkeiten Im Jahr 2005 ändern sich die Haftungsgrundlagen von Sparkassen und Landesbanken. Die Ersetzung der Anstaltslast und das Auslaufen der Gewährträgerhaftung ab dem 18. Juli 2005 haben für die Sparkassen allerdings lediglich formale Auswirkungen: Im Hinblick auf die Anstaltslast bedeutet dies, dass ein öffentlicher Träger künftig seiner Sparkasse nur Kapital zur Verfügung stellen darf, wenn sich dies für ihn wirtschaftlich lohnt, also eine Rendite erwartet werden kann. Ein Träger soll wie ein privater Unternehmer handeln, wenn er Kapital zur Verfügung stellt. In der Praxis hat die neue Regelung wenig Bedeutung: Denn die Institute erwirtschaften ihr Kapital ganz überwiegend selbst im hartenwettbewerb. Der Wegfall der Gewährträgerhaftung für neue Verbindlichkeiten hat zur Folge, dass ein öffentlicher Träger künftig nicht mehr für diese Verbindlichkeiten des Instituts haftet. Auch dies ist in der Praxis allerdings ohne Bedeutung. Denn kein öffentlicher Träger musste in der Vergangenheit für Verbindlichkeiten seiner Sparkasse gegenüber Kunden haften. Auch bisher sicherte der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe die Institute ab. Dieser Haftungsverbund deckt etwaige Stützungsfälle vollständig ab. Hintergrund: Anstaltslast und Gewährträgerhaftung Die so genannte Anstaltslast bezeichnet die Verpflichtung des Trägers einer Sparkasse oder Landesbank, das jeweilige Institut für die Dauer des Bestehens mit den nötigen finanziellen Mitteln auszustatten. Mit dieser Verpflichtung sollte sichergestellt werden, dass die öffentlichen Institute immer über genügend Eigenkapital verfügen, um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, beispielsweise um einen flächendeckenden Zugang zu Finanzdienstleistungen für alle Bevölkerungsteile zu sichern. In der Praxis hatte die Anstaltslast nur geringe Auswirkungen auf die Sparkassen: Sie haben sich ihr Eigenkapital ganz überwiegend selbst im Wettbewerb verdient. Die so genannte Gewährträgerhaftung verpflichtet den Träger öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute, für Verbindlichkeiten des Instituts zu haften. Schon seit Jahrzehnten stehen die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe jedoch selbst im institutssichernden Haftungsverbund füreinander ein. Sie garantieren damit die Einlagen der Kunden und gewährleisten, dass deren kreditwirtschaftlicher Partner erhalten bleibt. Hintergrund: Verhandlungen mit der Europäischen Kommission Mit der Verständigung vom 17. Juli 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Kommission über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung wurden intensive Verhandlungen zum Abschluss gebracht. Diese waren im Dezember 1999 durch eine Beschwerde der Europäischen Bankenvereinigung bei der Europäischen Kommission ausgelöst worden. Die Beschwerde hatte sich exemplarisch gegen die Westdeutsche Landesbank (WestLB), die Stadtsparkasse Köln sowie die Westdeutsche Immobilienbank (WIB) gerichtet, zielte aber letztlich auf die Haftungsgrundlagen der öffentlichen Banken in Deutschland insgesamt. Unter Mitwirkung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes gelang es in Deutschland, eine gemeinsame Gesprächsplattform für die Verhandlung mit der Kommission zu bilden. Daran waren neben dem Bundesfinanzministerium die Finanzminister der Bundesländer sowie die Vertreter der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat in den Verhandlungen abgestimmt mit den Trägern der Institute ihre wesentlichen Ziele erreicht. Insbesondere wurde eine langjährige Auseinandersetzung mit der Europäischen Kommission sowie vor Gerichten vermieden. Diese hätte Sparkassen und Landesbanken davon abgehalten, sich zum Nutzen ihrer Kunden auf den Markt zu konzentrieren. Zum anderen wären die Kunden und die Märkte stark verunsichert worden, was negative Folgen für die Institute gehabt hätte. Die Verständigung mit der Europäischen Kommission sichert langfristig die geschäftspolitische Grundorientierung der Sparkassen und ermöglicht ihnen, sich auch zukünftig für die Regionen, den Mittelstand und die privaten Kunden zu engagieren. 3

Verständigung über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung Im Juli 2001 wurde zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland eine Verständigung im so genannten Beihilfestreit um Anstaltslast und Gewährträgerhaftung der öffentlich-rechtlichen Kreditwirtschaft erzielt. Die Bundesrepublik Deutschland schloss diese Verständigung auch interessewahrend für die Sparkassen-Finanzgruppe ab. Beteiligt an den Verhandlungen waren das Bundesfinanzministerium, mehrere Länder-Finanzminister sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Die Verständigung sieht die Ersetzung der Anstaltslast sowie den Wegfall der Gewährträgerhaftung für neue Verbindlichkeiten vor. Dafür wurden einheitliche und angemessene Übergangsfristen vereinbart. Grundlage der Verständigung ist die Beibehaltung der wesentlichen Strukturelemente der Sparkassen. Die öffentliche Trägerschaft bleibt ebenso erhalten wie die Ausrichtung auf das regionale Geschäftsgebiet, die flächendeckende Präsenz sowie die Konzentration auf den Markt für Privatkunden und den Mittelstand. Die Sparkassen werden also auch in Zukunft weiterhin auf der Grundlage ihrer bewährten Prinzipien arbeiten. Zudem ermöglicht ihnen die Einigung, sich nunmehr wieder ganz auf den intensiven Wettbewerb im deutschen Bankenmarkt zu konzentrieren. Dies ist zum Wohl der Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Verständigung, die für Sparkassen und Landesbanken gleichermaßen gilt, sieht vor, dass die Gewährträgerhaftung nach Auslaufen der vereinbarten Übergangsfristen schrittweise abgeschafft wird. Die Anstaltslast wird durch eine normale wirtschaftliche Beziehung gemäß marktwirtschaftlichen Grundsätzen ersetzt. Diese ist vergleichbar mit derjenigen zwischen einem privaten Anteilseigner und einem Unternehmen in einer Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung. Dies bedeutet: Der Träger hat weiter die Möglichkeit, dem Institut nach seinem Ermessen Mittel jeglicher Art zuzuführen. Erst wenn Unterstützungsleistungen erbracht würden, die ein privater Unternehmer in dieser Form nicht erbracht hätte, würde eine Beihilfe vorliegen, die nach den europarechtlichen Vorschriften zu behandeln, vor allem durch die EU-Kommission zu genehmigen wäre. Die öffentlichen Träger sind zur wirtschaftlichen Unterstützung der Institute rechtlich nicht verpflichtet. Sie haften auch nicht automatisch und unbeschränkt für Verbindlichkeiten ihrer Kreditinstitute. 4

Leistungsfähigkeit der Sparkassen bleibt unverändert Mit der Verständigung über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ändern sich die Haftungsgrundlagen von Sparkassen. Für die 50 Millionen Privatkunden und die vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die Kunden einer Sparkasse sind, ist dies nicht relevant. Denn am Schutzniveau für ihre Einlagen ändert sich nichts. Und Ratings der Sparkassen an den internationalen Kapitalmärkten sind für die privaten Kunden nicht von Bedeutung. Somit werden die Sparkassen sich auch in Zukunft in ihrer Region vor allem über die Einlagen ihrer Kunden refinanzieren. Diese Refinanzierung werden sie als Kredite für die Menschen und die Unternehmen vor Ort wieder in die Region zurückgeben. Die Höhe der Kundeneinlagen bei allen Sparkassen in Deutschland beläuft sich insgesamt auf rund 670 Milliarden Euro (Stand: Ende 2003). Damit übersteigen die Kundeneinlagen sogar das Kreditvolumen aller Sparkassen in Höhe von 615 Milliarden Euro. Da sich diese Refinanzierungsstrukturen der Sparkassen nicht wesentlich ändern, werden Sparkassen auch in Zukunft ihre attraktiven Preise und Konditionen anbieten können. Dies gilt natürlich nicht nur für das Kredit- und Einlagengeschäft, sondern auch für das Provisionsgeschäft: zum Beispiel für den Zahlungsverkehr, Bausparverträge sowie den Kauf oder Verkauf von Aktien, Wertpapieren und Investmentfonds. Auch dieses Geschäft ist unabhängig von den Haftungsgrundlagen der Institute, weshalb sich auch hier keine Veränderungen der Leistungsfähigkeit ergeben. Änderungen ergeben sich nur in den Fällen einer Refinanzierung über die internationalen Kapitalmärkte. Diese werden auf die Änderung der Haftungsgrundlagen durch das Auslaufen der Gewährträgerhaftung sowie die Ersetzung der Anstaltslast reagieren. Die kleine Gruppe der Sparkassen, die sich über die internationalen Kapitalmärkte refinanziert, verfügt vielfach über Ratings von internationalen Rating-Agenturen. Diese Ratings liegen auch ohne Berücksichtigung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung im sehr guten bzw. guten Bereich 1 und ermöglichen damit eine günstige Refinanzierung. Im Moody s Bericht 2 zum Rating-Floor für Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen bescheinigt die Agentur den Sparkassen eine hohe Anpassungsfähigkeit an sich ändernde ökonomische und politische Rahmenbedingungen. Entsprechend ist Moody s der Überzeugung, dass die Änderung der Haftungsgrundlagen ab Juli 2005 keine nennenswerten Auswirkungen auf das Geschäftsmodell und die Ertragsstärke der Sparkassen haben wird. Da die Geldaufnahme der Landesbanken in der Regel über die Kapitalmärkte erfolgt, kommt der Einschätzung ihrer Ertragsstärke ab Mitte 2005 eine stärkere Gewichtung zu. Aus diesem Grund arbeiten die Landesbanken derzeit intensiv an einer Neuausrichtung ihrer Geschäftsmodelle und setzen diese bereits um. Konkret geht es darum, die Zusammenarbeit mit den Sparkassen zu intensivieren und Ertragssteigerungs- sowie Kostensenkungspotenziale zu generieren. Parallel straffen die Landesbanken ihre internen Strukturen und Arbeitsabläufe. Hierdurch soll erreicht werden, dass sich auch die Landesbanken weiterhin zu attraktiven Konditionen refinanzieren können und wichtige Partner für die mittelständische Wirtschaft, Großunternehmen sowie Sparkassen und Länder bleiben. 1 Drei von 477 Sparkassen haben ein externes Rating (alle von Moody s): Sparkasse Aachen: Aa3/Prime-1 [Langfristiges bzw. kurzfristiges Depositenrating], B [Financial Strength]; Stadtsparkasse Köln: 1/Prime-1, B; Kreissparkasse Köln: A1/Prime-1, B. 2 Der Moody s Bericht zum Rating-Floor ist unter www.dsgv.de/ sparkassen-finanzgruppe/rating-floor abrufbar. 5

Weiteres Wachstum aus eigener Kraft auch in Zukunft gesichert Sichere Einlagen und verlässliche Geschäftsbeziehungen Der Wegfall der Anstaltslast hat somit keinerlei Auswirkungen auf die Eigenkapitalsituation der Sparkassen. Sie sind damit in der Lage, dauerhaft und ohne Einschränkungen ihre Aufgabe als Hausbank und verlässlicher Kreditgeber für den Mittelstand zu erfüllen. 2003 hat sich die Eigenkapitalquote der Sparkassen auf 11,5 Prozent weiter verbessert, die Kernkapitalquote liegt bei 7,4 Prozent. Die Stärke der Eigenkapitalbasis der Sparkassen zeigt sich darin, dass sie langfristig den Kreditbedarf der mittelständischen Wirtschaft abdecken können. Wenn die Sparkassen in Zukunft jährlich mindestens den durchschnittlichen Gewinn der letzten fünf Jahre erwirtschaften, so können sie ihre Kreditvergabe in den nächsten 20 Jahren um rund 5 Prozent pro Jahr ausdehnen. Dies wäre möglich, ohne dass hierfür auch nur ein zusätzlicher Euro an Kapital von außen zugeführt werden müsste. Durch den Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung werden die Möglichkeiten für weiteres Wachstum der Sparkassen nicht eingeschränkt. Denn die Sparkassen haben eine überaus solide Eigenkapitalbasis. Auf Kapital ihrer Träger sind sie auch weiterhin nicht angewiesen. Auch bisher haben die Institute ihr Eigenkapital ganz überwiegend selbst erwirtschaftet. Auch nach dem Auslaufen der Gewährträgerhaftung und der Ersetzung der Anstaltslast bieten die Sparkassen ihren Kunden weiterhin ein Höchstmaß an Sicherheit und Verlässlichkeit. Der institutssichernde Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe schützt bei den ihr angeschlossenen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen stets B zu 100 Prozent, B ohne betragliche Begrenzung die Einlagen und Inhaberschuldverschreibungen der Kunden. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe B hat noch nie ein Kunde einer Sparkasse oder eines angeschlossenen Instituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten, B mussten noch nie Einleger entschädigt werden, B hat es noch nie eine Insolvenz einer Sparkasse oder eines angeschlossenen Instituts gegeben. Die Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen stehen im Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe füreinander ein. Das zur Verfügung stehende Haftungsvolumen im Verbund wurde vor kurzem noch einmal deutlich erhöht. Die Kunden haben also jederzeit langfristige Planungssicherheit, weil ihre kreditwirtschaftlichen Partner erhalten bleiben. 6

Zeitplan für Auslaufen der Gewährträgerhaftung Die Deutsche Bundesbank betont, die Institutssicherung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken sei ein wesentliches Element der Stabilität des deutschen Bankenmarktes. Sie hebt hervor, dass dadurch das Vertrauen der Gläubiger in den Verbund gestärkt wird. Darüber hinaus stehe die Ausgestaltung der Institutssicherung in vollem Einklang mit den europäischen Vorschriften. Die Bundesbank stellt abschließend fest: Im Hinblick auf den immanenten Vertrauensschutz sollte die Verbundsicherung als Institutssicherung erhalten bleiben. 3 3 Monatsbericht der Deutschen Bundesbank, 55. Jahrgang, Nr. 12, Dezember 2003, Seite 47. Aufgrund der Verständigung vom 17. Juli 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der EU-Kommission werden die Haftungsgrundlagen der Sparkassen nach einem Übergangszeitraum von vier Jahren geändert. Danach wird die Gewährträgerhaftung ab Juli 2005 nach einem gestaffelten Zeitplan auslaufen: B Für Verbindlichkeiten, die bis zum 18. Juli 2001 begründet wurden, besteht die Gewährträgerhaftung unbegrenzt fort. B Für diejenigen Verbindlichkeiten, die in der Zeit vom 19. Juli 2001 bis zum 18. Juli 2005 vereinbart wurden, besteht weiterhin Gewährträgerhaftung, wenn deren Laufzeit nicht über den 31. Dezember 2015 hinausgeht. B Für ab dem 19. Juli 2005 begründete Verbindlichkeiten besteht keine Gewährträgerhaftung mehr. 7

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