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Transkript:

Besoldungstabellen Berlin für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. August 2014

Für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin Nach massiver Kritik des DGB höhere Besoldung Die Berliner Parlamentarier haben die Brisanz der Lage des Berliner Öffentlichen Dienstes erkannt. Mit dem Anfang Juli 2014 im Parlament verabschiedeten Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Berliner Beamtinnen und Beamten gingen die Abgeordneten weiter, als es die Vorlage des Senats vorsah. Der Senat war nur zu einer Anpassung der Besoldung in zwei Schritten um nominal jeweils 2,5 Prozent zum 1. August 2014 und 2015 bereit. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte diese Erhöhung als deutlich zu niedrig, weil Berlin bei der Besoldung im bundesweiten Vergleich schon jetzt das Schlusslicht ist und dadurch beim Wettbewerb um Nachwuchskräfte immer stärker das Nachsehen hat. Eine Erhöhung der Besoldung um nur 2,5 Prozent hätte den Besoldungsrückstand nicht nur zementiert, sondern faktisch sogar weiter vergrößert, da diese Erhöhung noch unter dem Tarifergebnis für die Länder vom März 2013 gelegen hätte. Der DGB forderte eine Perspektive, mit der Berlin endlich wieder an die Besoldung der Länder und des Bundes herangeführt wird. Die Abgeordneten griffen die Kritik des DGB zum Teil auf und beschlossen abweichend vom Gesetzentwurf des Senats eine Erhöhung der Besoldung um 3 Prozent zum 1. August 2014 und 3,2 Prozent zum 1. August 2015 (abzüglich 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage des Landes Berlin). Außerdem sollen ab August 2016 die zukünftigen Besoldungsanpassungen mindestens um 0,5 Prozent über dem entsprechenden Durchschnittswert der Anpassungen aller anderen Bundesländer liegen. Die beharrlichen Anstrengungen des DGB für eine faire und angemessene Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten haben sich ausgezahlt. Für die Pfennigfuchserei des Senats auf Kosten der Beschäftigten haben immer weniger Politikerinnen und Politiker Verständnis. Die jetzige Erhöhung der Besoldung kann nur als ein Anfang gesehen werden. Sie ist aber ein wichtiges Signal der Wertschätzung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Der DGB Stark für Beamtinnen und Beamte! www.beamte.berlin-brandenburg.dgb.de

Riester-Rente + Sondertarif = Das RentenPlus Besoldungstabelle A ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in ) 2 Jahre 3 Jahre (in den Besoldungsgr. A4 A7 (2 Jahre) 4 Jahre (in den Besoldungsgr. A4 A8 (3 Jahre) 1 2 3 4 5 6 7 8 A 4 1.743,51 1.800,31 1.848,53 1.896,76 1.922,47 1.950,34 1.998,56 2.062,85 A 5 1.757,45 1.826,03 1.875,32 1.926,76 1.977,13 2.030,71 2.078,93 2.125,00 A 6 1.799,23 1.857,10 1.966,40 2.022,13 2.072,49 2.130,37 2.181,80 2.236,45 A 7 1.878,53 1.934,26 2.003,92 2.130,37 2.207,52 2.272,89 2.324,33 2.416,48 A 8 1.995,34 2.141,08 2.233,24 2.325,40 2.460,42 2.532,22 2.586,88 2.639,39 A 9 2.126,07 2.204,30 2.325,40 2.462,57 2.561,16 2.683,31 2.754,04 2.821,55 A 10 2.291,11 2.395,05 2.561,16 2.728,33 2.847,27 2.966,22 3.075,53 3.165,54 A 11 2.640,46 2.795,83 2.951,22 3.107,67 3.210,55 3.322,00 3.454,88 3.536,32 A 12 2.839,77 3.131,25 3.210,55 3.422,73 3.520,24 3.709,92 3.782,79 3.914,60 A 13 3.354,14 3.526,68 3.699,20 3.872,81 4.035,69 4.112,85 4.275,74 4.361,46 A 14 3.530,96 3.752,78 3.998,18 4.216,79 4.365,75 4.509,34 4.663,65 4.822,25 A 15 4.331,46 4.555,42 4.686,16 4.840,47 4.994,78 5.148,02 5.273,40 5.456,65 A 16 4.783,68 5.017,28 5.195,18 5.373,07 5.549,88 5.727,77 5.905,65 6.080,33 Besoldungstabelle B ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in ) Besoldungsgruppe B B 1 5.452,20 B 3 6.719,62 B 5 7.567,43 B 7 8.411,29 B 9 9.383,46 B 11 11.486,65 B 2 6.342,65 B 4 7.114,46 B 6 7.995,19 B 8 8.844,99 B 10 11.055,67 Besoldungstabelle C ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in ) 1 2 3 C 1 2.986,55 3.091,42 3.196,24 3.301,10 3.405,89 3.510,82 3.915,67 3.720,52 C 2 2.993,09 3.160,18 3.327,30 3.494,42 3.661,51 3.828,60 3.995,71 4.162,81 C 3 3.295,89 3.485,09 3.674,32 3.863,53 4.052,72 4.241,94 4.431,13 4.620,34 C 4 4.186,65 4.376,86 4.567,06 4.757,26 4.947,47 5.137,66 5.327,87 5.518,06 Besoldungsgruppe Besoldungsgruppe Besoldungsgruppe 9 10 11 C 1 3.825,36 3.930,22 4.035,08 4.139,93 4.244,79 4.349,65 C 2 4.329,91 4.497,01 4.664,10 4.831,22 4.998,31 5.165,41 5.332,52 C 3 4.809,55 4.998,78 5.187,97 5.377,18 5.566,39 5.755,59 5.944,80 C 4 5.708,26 5.898,46 6.088,67 6.278,85 6.469,04 6.659,25 6.849,45 4 12 5 13 6 14 7 15 8

www.das-rentenplus.de Besoldungstabelle W ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in ) Besoldungsgruppe W W 1 3.778,02 W 2 4.315,76 W 3 5.240,56 Besoldungstabelle R ab 01.08.2014 (Monatsbeträge in ) 1 2 3 4 5 6 7 8 R 1 3.673,48 3.895,31 4.314,31 4.740,81 4.976,57 5.186,61 5.381,64 5.613,11 R 2 4.397,89 4.611,15 4.825,47 5.262,68 5.487,73 5.706,33 5.904,58 6.124,27 R 3 6.720,08 R 4 7.115,51 R 5 7.567,72 R 6 7.995,29 R 7 8.412,15 R 8 8.845,08 R 9 9.384,10 R 10 11.532,68 Familienzuschlag ab 01.08.2014 (Monatsbeträge) Besoldungsgruppe 1 ( 40 Abs. 1) Besoldungsgruppen A 4 bis A 8 111,21 übrige Besoldungsgruppen 116,80 Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag der 1 um je 99,90 ( 2 und 3), für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 311,30 ( 4 und höher). Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 Der Familienzuschlag der 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungs gruppen A 4 bis A 5 um je 5,11, ab 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je 25,56, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34. Soweit dadurch im Einzelfall die Be soldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungs gruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG: ; in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 103,38 ; in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 109,75 Jährliche Sonderzahlung Auszahlung mit Dezemberbezügen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter (bei Teilzeit anteilig) 640,00 Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst 200,00 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger 320,00 Sonderbetrag für jedes Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht 25,56

Für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin Anwärtergrundbetrag ab 01.08.2014 (Monatsbeträge) Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt A 2 bis A 4 786,60 A 5 bis A 8* 907,14 A 9 bis A 11 961,04 A 12 1.100,59 A 13 1.132,33 A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe c der Vorbemerkungen zu den 1.167,20 Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1 *) Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden beginnen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, Anwärterbezüge in Höhe von 1.088,57. Ausgewählte Zulagen (Monatsbeträge) Allgemeine Stellenzulage (Nr. 27) ab 1.8.2013 A 5 bis A 8 18,18 mittlerer Dienst A 9 und A 10 71,09 gehobener Dienst A 9 bis A 13 79,01 höherer Dienst A 13 79,01 Ausgewählte Zulagen für Beamtinnen und Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben sowie der Feuerwehr (Nr. 9 und 10) nach einer Dienstzeit von einem Jahr 63,69 nach einer Dienstzeit von zwei Jahren 127,38 bei Justizvollzugseinrichtungen und psychiatrischen Krankenanstalten (Nr. 12) 95,53 mit Meisterprüfung oder Abschlussprüfung als staatlich geprüfte/r Techniker/in (Nr. 25) 38,35 im Außenprüfungsdienst der Steuerverwaltung (Nr. 26) des mittleren Dienstes 17,05 es gehobenen Dienstes 38,35

www.das-rentenplus.de Ausgewählte Erschwerniszulagen Zulage je Stunde für den Dienst zu ungünstigen Zeiten gem. 4 EZulV an Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, an Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr sowie am 24.12. und 31.12. nach 12 Uhr (sofern dies kein Sonntag ist) 3,01 an den übrigen Samstagen zwischen 13 und 20 Uhr im Polizeivollzugsdienst, Einsatzdienst der Feuerwehr und in Justizvollzugsanstalten sonst 0,77 0,64 im Übrigen in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr 1,28 Monatliche Zulagen für Wechselschicht- und Schichtdienst Wechselschichtzulage gem. 20 Abs. 1 EZulV 102,26 Schichtzulage gem. 20 Abs. 2 a) EZulV 61,36 Schichtzulage gem. 20 Abs. 2 b) EZulV 46,02 Schichtzulage gem. 20 Abs. 2 c) EZulV 35,79 Mehrarbeitsvergütung ab 01.08.2014 Je Stunde für Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe ( 4 Abs. 1 MVergV) A 4 11,00 A 9 bis A 12 17,82 A 5 bis A 8 13,00 A 13 bis A 16 24,58 Je Unterrichtsstunde im Schuldienst der Lehramtsinhaber/innen ( 4 Abs. 3 MVergV) des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt mindestens A 12 sowie des höheren Dienstes an Grund- und Hauptschulen 20,56 des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt mindestens A 13 sowie des höheren Dienstes an Sonderschulen und Realschulen 24,42 des gehobenen Dienstes in allen anderen Fällen 16,61 des höheren Dienstes an Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Fachhochschulen 28,52 Kontakt DGB Bezirk Berlin-Brandenburg, Matthias Schlenzka, Keithstr. 1 3, 10787 Berlin, Telefon 030 21240-200, Telefax 030 21240-114, matthias.schlenzka@dgb.de Impressum Herausgeber: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, Fuchslochweg 1, 74933 Neidenstein; Verantwortlich für den Inhalt und redaktionelle Bearbeitung: Uwe Tillmann, Telefon 0211 72134571, Telefax 0211 72134573, infoservice@ beamten-informationen.de, www.beamten-informationen.de; Gestaltung: Monika Rohmann, Dormagen; Druck: Pomp, Bottrop Stand: August 2014

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