Verfahren zur Rahmenvertragsabwicklung



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Transkript:

Verfahren zur Rahmenvertragsabwicklung Zur schnelleren und einfacheren Handhabung von Rahmenverträgen führt die Flughafen München GmbH (AG) ein neues elektronisches Verfahren zur Rahmenvertragsabwicklung ein (Systemüberblick in Anlage 5). Die Neuerungen, die im Nachfolgenden einzeln beschrieben werden betreffen: - Abruf an den Auftragnehmer (AN) aus dem Rahmenvertrag durch den AG (Anlage 1), - Rückmeldung von erbrachten Leistungen (Aufmaß) durch den AN (Anlage 1), - Vorgehen bei notwendigen, aber nicht im Rahmenvertrag vorhandenen Leistungen (Nachtrag) (Anlage 2), - Angebotserstellung auf Basis von vorhandenen Rahmenverträgen (Anlage 3), - Rechnungs- und Zahlungsabwicklung (Anlage 4). 1) Abruf und Beauftragung von Rahmenvertragsleistungen (Anlage 1) Bereitstellung der Abrufbestellung aus einem bestehenden Rahmenvertrag über eine elektronische, internetfähige Plattform in digitaler Form. Die Benachrichtigung des AN über eine, auf der Plattform eingestellte Abrufbestellung, erfolgt über eine e-mail. 2) Durchführung von abgerufenen Leistungen (Anlage 1) a) im Rahmenvertrag vereinbarte Leistungen Der Abruf (einschließlich Art und Umfang) sowie die Durchführung von Leistungen aus der zugrunde liegenden rahmenvertraglichen Vereinbarung richtet sich nach den dortigen Bestimmungen soweit in dieser Vereinbarung nichts Abweichendes oder Ergänzendes geregelt ist. b) nicht im Rahmenvertrag vereinbarte Leistungen (Zusatzleistungen) Im Fall des Abrufs von Leistungen oder Teilen davon, die nicht Bestandteil des zugrunde liegenden Rahmenvertrages sind, kommt ein Vertrag über diese Leistungen oder Leistungsteile noch nicht durch einen Leistungsabruf des AG auf der Plattform und dessen Annahme oder die Ausführung durch den AN zustande. Dies gilt auch für Leistungen oder Leistungsteile, die für die Erbringung einer abgerufenen Leistung notwendig, aber nicht Bestandteil des Rahmenvertrags, sind. In diesen Fällen ist ein Leistungsabruf da vom zugrundeliegenden Rahmenvertrag nicht gedeckt als Aufforderung des AG an den AN zur Abgabe eines Angebots (Nachtrag) (invitatio ad offerendum) zu verstehen. Der AN hat dann an die Einkaufsabteilung des AG unverzüglich ein schriftliches Nachtragsangebot zum Rahmenvertrag

Verfahren zur Rahmenvertragsabwicklung unter Zugrundelegung der rahmenvertraglichen Vereinbarungen und Bedingungen zu richten (siehe Anlage 2). Erst nach Annahme dieses Nachtragsangebots durch den AG kommt eine rechtsverbindliche Beauftragung über die vom Rahmenvertrag nicht erfassten Leistungen oder Teile davon zustande. Mit der Annahme des Nachtragsangebots gilt der Leistungskatalog des Rahmenvertrages um die entsprechende Leistung bzw. den entsprechenden Leistungsteil erweitert. Der AG informiert den AN schriftlich und führt die Erweiterung in den EDV Systemen nach. Hinweis: Eine erforderliche zusätzliche Leistung, die nicht im Rahmenvertrag vereinbart ist, kann ohne Erweiterung des Rahmenvertrags über einen Nachtrag systemtechnisch auch nicht abgerechnet werden! (Ein etwaiger Anspruch wird dadurch aber nicht abgeschnitten.) 3) Leistungsrückmeldung durch den AN (Aufmaß) (Anlage 1) Die vom AN erbrachten Leistungen sind unter Bezugnahme auf den Rahmenvertrag und des daraus erfolgten Abrufes bzw. eines vereinbarten Nachtrages mit Angabe der Leistungspositionen sowie der jeweils erbrachten Leistungsmenge unverzüglich über die o.g. elektronische internetfähige Plattform in digitaler Form durch den AN zu erfassen. Dem AN steht auch die Möglichkeit offen, mehrere Teilaufmaße je Abrufbestellung zurückzumelden. Hierfür stimmt er sich im Vorfeld mit dem AG ab. Die für die Prüfung der Leistungsrückmeldung bzw. Abrechnung oder Dokumentation notwendigen Unterlagen (z.b. Aufmaßunterlagen, Zeichnungen, Skizzen, Berechnungen, Bilder, usw.) sind in elektronisch lesbarem Format (z.b. pdf, jpeg, tiff, usw.) auf der Plattform einzustellen. Solange die erforderliche Leistungsrückmeldung durch den AN nicht erfolgt ist, kann der AG die Zahlung an den AN verweigern, es sei denn, die fehlende erforderliche Leistungsrückmeldung beruht nicht auf einem Verschulden des AN. Die ordnungsgemäße Leistungsrückmeldung setzt die Fristen gemäß 16 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Abs. 3 Nr. 1 VOB/B bzw. 17 Nr. 1 VOL/B in Gang. 4) Leistungsprüfung durch den AG (keine rechtsgeschäftliche Abnahme) (Anlage 1) Der zuständige Sachbearbeiter (Baubeauftragter) des AG wird nach erfolgreicher Leistungsrückmeldung durch den AN automatisch per e-mail informiert und prüft die erfassten Daten auf der elektronischen Plattform. Geänderte Aufmaße erhält der AN über die Plattform zur Einsichtnahme und Prüfung zurück, freigegebene Aufmaße gelangen als Grundlage der Rechnungslegung in die Finanzbuchhaltung des AG. Der AN wird über die Flughafen München GmbH Seite 2 von 5 Seiten Stand: 08.02.2012

Verfahren zur Rahmenvertragsabwicklung Freigabe elektronisch informiert bzw. kann die Freigabe auf der elektronischen Plattform einsehen. Die Leistungsprüfung stellt keine rechtsgeschäftliche Abnahme dar, weder in ausdrücklicher noch in konkludenter Form. 5) Rechnungslegung (Anlage 4) Der AG nutzt für Abrechnungen von Leistungen aus Rahmenverträgen grundsätzlich das Gutschriftenverfahren. Der AN stimmt gem. 14 Abs. 2 Satz 3 UStG der Umkehrung der Rechnungsprüfungslast zu. Die Gutschriftenanzeige des AG wird alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten und dem AN bis auf weiteres schriftlich zugestellt. Eine signierte elektronische Zustellung zu einem späteren Zeitpunkt behält sich der AG ausdrücklich vor. Auf Ziff. 3 (Zurückbehaltungsrecht des AG) wird verwiesen. Übergangszeit (Anlage 1a) In einer Überganszeit (voraussichtlich bis Ende 2010) bis zur Bereitstellung der elektronischen internetfähigen Plattform durch den AG erfolgt die Bestellabwicklung sowie die Leistungsrückmeldung durch den AN und die Leistungsfreigabe durch den AG auf dem Papierweg. Die Leistungsrückmeldung ist auch in diesem Fall unverzüglich nach der Leistungserbringung durch den AN vorzunehmen. Hierbei müssen bei der Leistungsrückmeldung durch den AN an den AG in Papierform folgende Mindestangaben enthalten sein: - Rahmenvertragsnummer, - Nummer der Abrufbestellung, - Ausführungszeitraum, -punkt, - Leistungsschein-Nr. des AN, - LV Positionsnummern gem. Auftragsleistungsverzeichnis des AG für die erbrachten Leistungen, - Kurztext der Leistungsposition gem. Auftragsleistungsverzeichnis des AG, - Massen der ausgeführten Leistungen, - Mengeneinheit der ausgeführten Leistungen. Die oben beschriebene Möglichkeit der Rückmeldung von Teilleistungen ist ebenfalls möglich und im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. In jedem Fall sind aber die o.g. Mindestangaben zu machen. Die rückgemeldeten Leistungen werden durch den AG geprüft und durch den AG elektronisch erfasst. Flughafen München GmbH Seite 3 von 5 Seiten Stand: 08.02.2012

Verfahren zur Rahmenvertragsabwicklung Solange die erforderliche Leistungsrückmeldung durch den AN nicht erfolgt ist, kann der AG die Zahlung an den AN verweigern, es sei denn, die fehlende erforderliche Leistungsrückmeldung beruht nicht auf einem Verschulden des AN. Hinweis: Eine erforderliche zusätzliche Leistung, die nicht im Rahmenvertrag vereinbart ist, kann ohne Erweiterung des Rahmenvertrags über einen Nachtrag systemtechnisch nicht abgerechnet werden! (Ein etwaiger Anspruch wird dadurch aber nicht abgeschnitten.) Der AN stellt auf Basis der durch den AG freigegebenen Leistungsrückmeldung eine Rechnung, außer die Rechnungslegung wird bereits nach dem Gutschriftenverfahren, wie unter Punkt 5 beschrieben, durchgeführt. Angebote mit abweichenden Konditionen basierend auf Rahmenvertrag (Anlage 3) Auf dem Rahmenvertrag basierende Angebote, die der AN auf Anforderung des AG erstellt, müssen zwingend folgenden Mindestangaben enthalten sein: - Rahmenvertragsnummer, - Beschreibung der geplanten Leistung, - geplanter Ausführungszeitraum, -punkt, - LV Positionsnummern gem. Auftragsleistungsverzeichnis des AG für die angebotenen Leistungen, - Kurztext der Leistungsposition gem. Auftragsleistungsverzeichnis des AG, - geplante Massen der angebotenen Leistungen, - Mengeneinheit der angebotenen Leistungen, - Einheitspreis der angebotenen Leistungen, - Gesamtpreis der angebotenen Leistungen, - Summe der Gesamtpreise der angebotenen Leistungen. Nicht im Rahmenvertrag enthaltene Leistungen sind zeitgleich als Nachtragsangebot vorzulegen bzw. als Nachtragsposition in o.g. Angebot eindeutig auszuweisen. Hinweis: Die spätere Abrechnung derartiger Positionen ist nur nach vorheriger Beauftragung durch den AG möglich. Ziffer 2b) gilt analog. Voraussetzungen: Zugangsvoraussetzungen auf die elektronische internetfähige Plattform sind ein Firmenname, Benutzername und Passwort. Diese werden durch den AG bereitgestellt. Der AN ist verpflichtet, sicherzustellen, dass Mitarbeiter nach Ausscheiden aus seinem Unternehmen keinen unbefugten Zugriff auf die Plattform mehr vornehmen können. Dies kann entweder durch Wechsel des Passworts (bei Flughafen München GmbH Seite 4 von 5 Seiten Stand: 08.02.2012

Verfahren zur Rahmenvertragsabwicklung zentraler Accountnutzung) erfolgen, bzw. durch Meldung an den AG, damit dieser den betreffenden Account löschen kann (bei Einzelnutzung). Systemtechnisch benötigt der AN einen Internetbrowser in einer aktuellen Version mit einem Standardverschlüsselungsverfahren (z.b. https), einen internetfähigen Standard PC, einen Internetzugang sowie eine auf den Auftrag bezogene offizielle Emailadresse. Die Kommunikation zu einem Auftrag läuft zentral über diese Emailadresse. Der AN ist verpflichtet, diese Emailadresse in regelmäßigen Abständen, mindestens 1x täglich, abzurufen, um eine zeitnahe Kommunikation über diese Plattform zu gewährleisten. Rechtsverbindliche Erklärung des AN/Bieters Der AN / Bieter stimmt dem o.g. Verfahren zur Rahmenvertragsabwicklung uneingeschränkt zu und bestätigt die notwendigen Systemvoraussetzungen. Rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel des Auftragnehmers/ Bieters Flughafen München GmbH Seite 5 von 5 Seiten Stand: 08.02.2012

Prozessbild SAP MM-SRV mit Lieferanten-Rückmeldung Phase 2: Rückmeldung Phase 3: E-Vergabe Internet- Plattform Aufmass- Angebote Rückmeldung Angebote Internet Aufmass prüfen und freigeben Ausschreibung Angebot abgeben Bieter / Lieferant Aufmass erstellen Anlage 5 FMG-Netz In Phase 1: Manuelle Erfassung In Phase 1: Manuelle Erfassung geplant, Phase 3 SAP ERP MUCAVA Leistungsverz. neu anfragen geplant, Phase 2 Preisspiegel erstellen Ausschreibung starten Leistungen in SAP erzeugen Kontrakt erzeugen Vergabe Gutschrift erzeugen Bei Bedarf: Bestellabruf Bestellabruf an Lieferant