Vorgründungsphase Vorbemerkung Alle Informationen und Tips auf unseren Seiten stellen ausdrücklich keine wissenschaftlichen Abhandlungen dar. Wir sind Praktiker und legen ausschließlich Wert auf praktisch nutzbare Ausführungen. Kleine Zusammenfassung Die Selbständigkeit beginnt aus vielen unterschiedlichen Motivierungen, es werden Gründungsideen gesucht, geprüft, verworfen oder durchgeführt. Mit einer Idee geht s weiter in die Erfordernisse / Voraussetzungen u.a. kaufmännischer und / oder handwerklicher und / oder technischer Qualifikationen. Dies mündet in Gespräche mit der eigenen Familie, Freunden und Bekannten; man wundere sich nicht: Jeder steuert etwas bei! Fluch oder Segen...? Grundsätzlich ist der Entschluß zur Existengründung gefaßt. Hiermit tritt man in die Vorgründungsphase ein, in der über diverse Erkenntnis- und Planungsstationen mit ersten Umsetzungen die Gründung weitestgehend vorbereitet und vorgeprüft werden soll. Wohlgemerkt: Immer noch überwiegend in Eigenregie.
Am Ende des Meinungsbildungsprozesses der Vorgründungsphase steht dann regelmäßig der gezielte Entschluß: Ich mache mich selbständig! Und was dann? Vieles ist geprüft worden, die Entscheidung pro Existenzgründung ist gefallen, aber: Hier sitz ich nun, ich armer Tor und bin so klug als wie zuvor? Antworten gehören in die Existenzgründungsphase. Wir springen jetzt in die Vorgründungsphase! Die Vorgründungsphase Wir führen bei vielen Gelegenheiten Gespräche zur Existenzgründung. Gemeint sind nicht gezielte terminierte Gespräche, sondern sie ergeben sich aus Situationen. Ein Beispiel: Ich sitze in Lübeck beim Bäcker/Cafe vor dem Rewe-Markt. Ist schön entspannend; und am Nebentisch geht s zur Sache. Ein junges Mädel und ein junger Mann -beide ca. 25-28 Jahre altsprechen über ihre Unzufriedenheit im Beruf, fehlende Anerkennung der Chefs, geringe Fortbilungsmöglichkeiten, zu wenig Chancen zur Karriere usw., natürlich stimmt auch die Bezahlung nicht. Ich kann alles mithören und lausche erstmal gespannt. Und da kommt es schon: Warum machen wir uns nicht selbständig? Sie stellt die Frage, er nickt zustimmend. Na bitte, sind wir doch schon voll beim Thema, einfach so. Ich habe mich dann zugesetzt und war fast sofort mit im Boot, sodaß ich auch schon einiges beitragen konnte, was die Beiden zu weiteren Überlegungen gebracht hat und uns zur Verabredung an gleicher Stelle eine Woche danach. Dazu später mehr. Die allgemeine Ausgangssituation: Am Anfang steht die Frage: Kann ich mich selbständig machen? Und wenn ja, wenn ich alle Anforderungen erfülle, wie geht es? Und was will ich denn als Selbständiger tun: Geschäftsidee? Wir sehen 3 grundsätzliche Möglichkeiten: -die Gründung mit eigener Geschäftsidee -es fehlt noch diese Idee. Wie gehe ich vor? -ich verdiene gut und starte nebenberuflich. Wie gehe ich vor? Wir befassen uns heute mit Plangründern, die eine Gründungsidee haben.
Solche, die wollen, aber noch keine Idee haben sowie nebenberufliche Gründer behandeln wir separat in Folgebeiträgen. Die Gründung mit eigener Geschäftsidee Ich habe eine Idee. Wie gehe ich vor? --Arten der Existenzgründung: -Komplette Neugründung Hier wird eine Firma gegründet, die es bisher nicht gab. In welcher Form mit welchen Zielen und Anforderungen wird noch erörtert. -Übernahme/Kauf einer bestehenden Firma Diese Firma besteht schon einige Jahre; aus unterschiedlich möglichen Gründen wollen Inhaber / Gesellschafter sie veräussern. Es liegen also mehrere Jahresabschlüsse als Grundlage eines Firmenverkaufes vor; in Verbindung mit der aktuellen Situation ergibt sich die Firmensituation. Jahresabschlüsse sind immer vergangenheitsbezogen, durch die BWA betriebswirtschaftlichen Auswertungen wird die aktuelle Situation dargestellt. Sie ist zu analysieren. Grundlage jedes Firmenverkaufes ist regelmäßig eine Unternehmensbewertung, die als Grundlage zur Kaufpreisfindung dient. Sollte es ein Verkauf aus Altersgründen sein: Nachfolgeregelung, siehe dazu die Ausführungen unter Nachfolgeregelung Unternehmensbewertung. -Beteiligung an bestehender Firma: Achtung! Diverse Voraussetzungen, u.a. mindestens 50 % Anteile und Geschäftsführungsbefugnis (dies gilt insbesondere für Förderkredite) -Franchise: Lizenzerwerb ohne / mit Starteinlage sowie laufender Kostenbeteiligung beim Franchisegeber, Erfolgsbeteiligung des Franchisegebers möglich. Was hat der Gründungswillige zu tun? --Eigene Grundanalyse: Worin sehe ich die Erwartungen / Anforderungen an Unternehmer? Wie sehen meine Wünsche / Ziele aus? Erfülle ich die persönlichen und fachlichen Anforderungen?
Worauf lasse ich mich hier ein hinsichtlich Änderung meines Lebens? Wie beurteile ich die Risiken meines Vorhabens, wie die Chancen? Welche Umsetzungsmöglichkeiten habe ich? Wie sieht mein Einsatz zum Start aus? Welche Ressourcen kann ich noch einsetzen (Ressourcenanalyse)? Kann ich Fördergelder in der Vorgründungsphase erhalten? Welche? Von wem? Es sind hier die wesentlichsten Klärungen, die der Gründungswillige zunächst alleine / mit familiärer Unterstützung vornehmen muß. Individuell ergeben sich daraus weitere Fragen, die zu beantworten sind. Siehe dazu Fragebogen zur Gründung --Fundierung: Ausdrücklich empfehlen wir nach der Grundanalyse, gute Bekannte und Freunde einzubeziehen und mit ihnen das Vorhaben zu besprechen. Ganz besonders muß die ganze Familie dahinter stehen. Ansonsten sind Probleme vorgefertigt. --Informationsbeschaffung: Welche externen und internen Informationen betreffend meine Gründungsidee muß ich haben? Wo erhalte ich sie? In jedem Falle sollte der Gründer / die Gründerin selbst die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums für sein Vorhaben prüfen. Klicken: Fördergebiet (Bundesland) > Förderbereich (Existenzgründung und Festigung) > Förderart ( Zuschuß). Eigene Internetrecherchen sind nötig; hier werden viele Begriffe und Anforderungen definiert, Notwendigkeiten werden u.a. durch Checklisten begründet und erläutert. Informationen zur gewählten Branche, zu den Markt- und Konkurrenzverhältnissen und hier speziell zur Gründersituation in Deutschland sind unverzichtbar. Statistische Werte und Erhebungen spielen hier hinein, sie sind erhältlich über verschiedene Institutionen (u.a. Gründermonitor der KfW-Bank, die Kammern, Destatis). Nach Niederschrift eigener Vorstellungen etc. -siehe oben- sollte ein Gründungsberater hinzugezogen werden. Die Planung weiter selbst zu konkretisieren ist regelmässig alleine zu schwierig und nicht anzuraten. Insbesondere weil sich Fehler auf dieser Gründungsvorstufe ungebremst in die eigentliche Gründung auswirken und sie somit sehr gefährden. Das Finden des passenden Gründungsberaters gehört in die Startphase der Existenzgründung und wird dort beschrieben. Er muß allerdings nicht nur die fachlichen Qualifikationen nachweisen,
sondern insbesondere individuell zum Vorhaben und menschlich zum Gründer passen. Deshalb fragen wir hier, was der Gründungsberater anbieten sollte: --Leistungen des Gründungsberaters: ---kostenfreies Erstgespräch zur beidseitigen Information ---kostenfreies sachgerechtes Bewerten der Geschäftsidee, der persönlichen und fachlichen Qualifikationen sowie der Gründer-Planungen anhand seiner Niederschriften sowie des Erst- und eines Folgegespräches mit dem Gründungsberater ---Beauftragung des Gründungsberaters für die Erarbeitung der fachlichen Stellungnahme (für Gründerzuschuß vom JobCenter). Nach Bewilligung des JobCenters kann die Durchführung der Gründung in Angriff genommen werden; dazu wird dann ein neuer Auftrag an den Gründungsberater (oder einen anderen Gründungsberater?) erforderlich. Die Vorgründungsphase ist damit abgeschlossen; die eigentliche Gründungsdurchführung beginnt, siehe dazu unter Beratung für Existenzgründer. Doch zunächst hier weitere Informationen in der Vorgründungsphase: --Rechtsform: Möglich ist die Gründung als Einzelfirma, die nicht ins Handelsregister eingetragen werden muß. Wird mit Zusatz e.k. (eingetragener Kaufmann) firmiert, dann ist die Handelsregistereintragung notwendig. Die Einzelfirma eignet sich für Gewerbe und Freiberufler. Je nach Gründungsidee, Umfang oder evtl. Partnern sind andere Rechtsformen denkbar, hier beispielhaft in Auflistung: -GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts -Partnergesellschaft -KG Kommanditgesellschaft -OHG Offene Handelsgesellschaft -UG Unternehmergesellschaft -haftungsbeschränkt- -GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung -AG Aktiengesellschaft als kleine AG --als AG Hierbei sind eine Menge rechtlicher und steuerlicher Komponenten zu berücksichtigen; diese Problemathiken werden in Beiträgen unter Existenzgründung aufgegriffen, sie gehören nicht
mehr in die Vorgründungsphase. Möglich sind auch Kombinationen, allerdings trifft das weniger auf Gründungen zu: UG & CoKG / GmbH & CoKG / kgaa. --Gewerberecht: Es kann ein Gewerbe angemeldet werden beim jeweiligen Gewerbeamt oder bei freiberuflicher Tätigkeit diese angezeigt werden. Spezielle Zulassungen können in einigen Branchen notwendig sein, z.b. im Gastronomiebereich oder als Immobilienmakler. --Steuerliches: Wichtig ist z.b., ob für den Start die Kleinunternehmerregelung betreffend die Umsatzsteuer gemäß 19 UstG gewählt wird. Sie ist ein Wahlrecht: -Die Umsatzgrenze im Vorjahr beträgt derzeit 17.500,-- sowie die Annahme daß im laufenden Jahr der Umsatz 50.000,-- voraussichtlich nicht übersteigt -Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausweisen und sie auch nicht abführen. Es muß nur eine Umsatzsteuererklärung für das Gesamtjahr abgegeben werden. -Erfolgt die Gründung nicht zu Jahresbeginn, dann ist der Umsatz für das Restjahr zu schätzen und wird dann auf das ganze Gründungsjahr hochgerechnet. Übersteigt das Ergebnis die Grenze, so besteht volle Umsatzsteuerpflicht. --Gründerzuschuß: Hier handelt es sich um einen Beratungszuschuß des zuständigen JobCenters.Den bisherigen Rechtsanspruch auf diese Förderung zur Existenzgründung gibt es nicht mehr, die Bewilligung ist ins Ermessen des JobCenters gestellt. Was oftmals die Versagung des Zuschusses bedeutet trotz guten Verwirklichungschancen. Länderunterschiedlich gibt es dann unterschiedliche Voraussetzungen, die generelle Basis ist jedoch gleich: -wie erwähnt kein Rechtsanspruch -Zuschuß nur für allgemeine Beratung (wirtschaftlich, finanziell, organisatoriche Probleme); -Gründung muß im Land der Förderung erfolgen -Vorlage des Berichtes einer unabhängigen Stelle (Kammern, Berater) zu den Chancen und Risiken des Vorhabens mit Aussage zu langfristiger Tragbarkeit. Regelmäßig reicht es nicht, nur eigene Ausarbeitungen vorzulegen; die Planungen müssen bereits konkreter ausgearbeitet sein (Geschäftsidee, Geschäftsmodell, Marketingkonzept, persönliche und fachliche Qualitäten, erste Maßnahmenplanung). Das Ziel langfristiges Überleben am Markt muß erkennbar herausgearbeitet sowie die Chancenquote klar belegt sein.
Die Beraterhonorare sind sowohl in der Höhe als von der Zahl der Beratertage her begrenzt, Eigenanteile können gefordert sein (klären mit JobCenter). Steuerlich sind die Beraterhonorare als vorweggenommene Betriebsausgaben dann nach der Gründung absetzbar. Einige (Entwicklungs-) Informationen zu Gründungen Wir haben sie entnommen dem Gründungsmonitor 2014 / 2015 der KfW-Bank. Autor: Dr. Georg Metzger, research@kfw.de. -Gründer sind vermehrt in freiberuflichen Tätigkeitsfeldern aktiv (368.000), die Zahl der Gründer in gewerblichen Tätigkeitsfeldern sinkt (547.000) -Drei von vier Gründern eröffnen neue Unternehmen; Übernahmen sind bei Gründern weniger beliebt. -Arten der Gründer: -Chancengründer: 48 % der Gründer sind Chancengründer, die eine explizite Geschäftsidee umsetzen wollen. -Notgründer: Machen sich mangels anderer Alternativen selbständig: 30 % -Andere Gründer: Jeder fünfte hatte andere Motive (finanzielle, persönliche) In 2014 stieg die Zahl der Vollerwerbsgründer (+87.000), die der Nebenerwerbsgründer ging zurück (- 40.000). Der Kapitaleinsatz bei Gründern sinkt, der Durchschnitt wurde gedrückt. Der Anteil von Gründern mit Finanzierungsschwierigkeiten ist gestiegen. Frauen gründen auch im Vollerwerb stark: 43 % der Gründungen erfolgten durch Frauen. Im Nebenerwerb ging der Gründungsanteil leicht zurück. Vorgründungsphase und Steuern Die Steuerberatung gibt zur Vorgründungsphase und Existenzgründung grundlegende steuerliche Informationen. Jede Gründung muß allerdings auch steuerlich individuell betreut werden. Deshalb sind vor der Gründung die steuerlichen Aspekte zu klären, mittels eigenem Steuerberater der Gründer oder gerne durch Kontaktaufnahme mit uns.