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2 ab Klasse 11 III/5 Welche ist die richtige? Von Tobias Maier, Aalen Themen Finanzierung Firma Firmenbezeichnung 2 M 6 1 M 1 1 M 1 Geschäftsführung Grundkapital 2 2 M 5 M 4 Haftung Handelsregister 2 M 3 1 M 1 M 3 Kosten Nutzwertanalyse 2 M 6 ME Rechtsformen 1 M 2 M 3 2 M 3 M 6 People Images / E+ Vertretung Wahl der Rechtsform 2 M 5 2 M 1 M 8 Eine zündende Idee für ein neues Produkt oder Geschäftsmodell macht noch kein Unternehmen. Denn vor der Gründung steht eine schwierige Entscheidung an: Welche Rechtsform passt zu den Vorstellungen und Wünschen der Gründer ebenso wie zu den finanziellen und materiellen Rahmenbedingungen? Aufbau der Unterrichtseinheit MODUL h KOMPETENZEN MATERIALIEN 1 Von AG bis OHG Grundwissen Rechtsformen in Deutschland 2 Die Qual der Wahl welche Rechtsform für Lukas und Lena? METHODE Nutzwertanalyse 2 Den Fachbegriff Firma mithilfe von Gesetzen erklären und Firmierungsvorschläge beurteilen. Den Aufbau und die Wirkung des Handelsregistereintrags beurteilen. Die anhand der Rechtsformzusätze unterscheiden. 3 Die mithilfe der Kriterien Haftung, Grundkapital, Geschäftsführung & Vertretung, sowie Kosten & Finanzierung systematisieren und vergleichen, mit ihren typischen Kriterien auf einer Informationsbroschüre darstellen, aus der Sicht eines Gründers mithilfe einer Nutzwertanalyse bewerten. Eine Entscheidung für eine Rechtsform empfehlen und begründen. Fallbeispiele zu Personen- und Kapitalgesellschaften beurteilen. Entscheidungskriterien gewichten und als gute oder schlechte Werte kategorisieren. Die sich ergebenden Nutzwerte vergleichen und auf dieser Basis eine Entscheidung treffen. M 1 M 3 M 1 M 8 ZM1 ZM2 ME Die Dauer ist in Unterrichtsstunden à 45 Minuten angegeben. Die Angaben sind als Richtwert zu betrachten. RAAbits Wirtschaft September

3 ab Klasse 11 III/5 Modul 1 Von AG bis OHG Grundwissen Rechtsformen in Deutschland Fachliche Hinweise Unter dem Begriff Firma versteht man zum einen die Firmenbezeichnung (Firmenkern), die aus dem Gegenstand des Unternehmens (Sachfirma), z. B. Apps & Zubehör, aus dem Namen des Kaufmanns (Personenfirma), z. B. Schmied, aus einer Fantasiebezeichnung (Fanatasiefirma), z.b. SilverApps, oder einer Mischung aus Gegenstand, Name und Fantasiebezeichnung (gemischte Firma), z. B. Schmied Apps, bestehen kann. Zum anderen gehört zum korrekten Firmenbegriff der Firmenzusatz, der Auskunft über die gewählte Rechtsform gibt (Rechtsformzusatz). Voraussetzung hierfür ist allerdings die Eintragung des Kaufmanns oder des Unternehmens ins Handelsregister. Der Eintrag ins Handelsregister ist für einen Kaufmann Pflicht. Ein Einzelunternehmer, der beispielsweise einen kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetrieb mit einem Umsatz von mehr als Euro führt und hierfür eine Buchhaltung benötigt, ist im Handelsregister eingetragen (Istkaufmann). Er führt dann das Kürzel e.k.. Ein Kleingewerbe führt ein Einzelunternehmer dann, wenn er laut Handelsgesetzbuch (HGB) keine kaufmännische Organisation benötigt (Kannkaufmann). Wenn er sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt, gilt auch er als eingetragener Kaufmann. Formkaufleute, wie die AG oder die GmbH, existieren erst in der jeweiligen Rechtsform, sobald sie ins Handelsregister eingetragen sind (konstitutive Wirkung der Eintragung). Didaktisch-methodische Überlegungen Der Einstieg ins Unterrichtsmodul gelingt über exemplarische Fallbeispiele, auf die die Schülerinnen und Schüler* ihr neu erworbenes Wissen aus den Gesetzesauszügen anwenden. Eine Rechercheaufgabe leitet zur Auseinandersetzung mit den Rechtsformen über. Eine Schätzaufgabe aktiviert die Jugendlichen zunächst und motiviert sie gleichzeitig, sich näher mit den statistischen Größen zur Zahl und Umsatzstärke einzelner Rechtsformen in Deutschland zu beschäftigen. Aktiv werden die Jugendlichen auch bei einer Strukturlegeübung, mithilfe derer die Eigenschaften verschiedener Rechtsformen systematisiert werden. Modul 1: Von AG bis OHG Grundwissen Rechtsformen in Deutschland Lernziel: Die Schüler wissen, was in einem Handelsregister auf welche Weise eingetragen wird, und können verschiedene in Deutschland voneinander unterscheiden. Methoden: Analyse von Statistiken (M 1), Fallbeispiele (M 2), Schätzaufgabe (M 2), Strukturlegeübung (M 3) MODULPHASE ABLAUF MEDIEN Erarbeitung I Erarbeitung II/ Sicherung Anhand von Gesetzesauszügen und eines Informationstextes erarbeiten sich die Schüler grundlegendes Wissen über die Firmierung von Unternehmen sowie den Aufbau und den Informationsgehalt des Handelsregisters. Mithilfe von Fallbeispielen überprüfen die Schüler Firmierungen auf Korrektheit und formulieren selbst Firmenbezeichnungen. In einer Schätzaufgabe legen die Lernenden ihr Vorwissen zu deutschen Unternehmen mit verschiedenen Rechtsformen offen. Anschließend vergleichen sie ihre Schätzwerte mit einer Statistik. Ausgehend von einem Informationstext strukturieren die Jugendlichen die wichtigsten Eigenschaften der drei Rechtsformen Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaft in einer Strukturlegeübung. Weitere Zuordnungsaufgaben folgen. M 1 Kopien im Klassensatz M 2 M 3 Kopien im Klassensatz, Schere, Klebestift, leeres Blatt * Zur besseren Lesbarkeit wird nachfolgend Schüler verwendet, wenn Schülerinnen und Schüler gemeint sind. 2 RAAbits Wirtschaft September 2018

4 ab Klasse 11 III/5 Modul 2 Die Qual der Wahl welche Rechtsform für Lukas und Lena? Fachliche Hinweise Die Wahl der Rechtsform wird meistens im Rahmen der Existenzgründung virulent. Um sich auf eine Rechtsform festzulegen, ist es für Existenzgründer sinnvoll, sich eingehend mit Haftungsumfang, Geschäftsführung und Vertretung, Grundkapital sowie Formalitäten zu beschäftigen, die je nach Rechtsform unterschiedlich ausfallen. So reicht beispielsweise der Haftungsumfang von der unbeschränkten und persönlichen Haftung der Gesellschafter beim Einzelunternehmen und der OHG hin zur Haftungsbeschränkung bei Kapitalgesellschaften. Unbeschränkt und persönlich bedeutet hierbei, dass die Gesellschafter persönlich mit betrieblichem und privatem Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften. Bei den Kapitalgesellschaften haftet dagegen nur das betriebliche Vermögen. Die Kommanditgesellschaft bietet die Möglichkeit, diese beiden Haftungsmöglichkeiten miteinander zu kombinieren. Für Gesellschafter, die sogenannten Kommanditisten, kann die Haftung auf das eingebrachte Betriebsvermögen beschränkt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kommanditist sein Kapital bereits vollständig in die KG eingebracht hat und die Eintragung der KG ins Handelsregister schon erfolgt ist (vgl. 171 (1), 176 (1) HGB). Im Gegensatz zum Kommanditisten haftet der Komplementär wie ein Gesellschafter bei der OHG: unbeschränkt und persönlich. Bei der Geschäftsführung und Vertretung kann zwischen Innen- und Außenverhältnis unterschieden werden. Das Innenverhältnis beschreibt das Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Dieses wird in betriebsinternen Regelungen im Gesellschaftsvertrag festgelegt und ist somit Dritten, d. h. Kunden, Lieferanten usw., nicht bekannt. Sobald jedoch ein Vertrag mit einem Außenstehenden geschlossen wird, ist das Außenverhältnis betroffen. Weitere rechtsformabhängige Kriterien sind das gesetzlich vorgeschriebene Grundkapital und gewisse Formalitäten, wie z. B. die notarielle Beurkundung eines Gesellschaftsvertrages. Didaktisch-methodische Überlegungen In Modul 2 beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler* exemplarisch mit fünf typischen Rechtsformen: dem Einzelunternehmen als häufigster Rechtsform in Deutschland, den beiden Personengesellschaften, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung als häufigster Kapitalgesellschaft und der Aktiengesellschaft als Rechtsform für große Kapitalgesellschaften. Auf die Behandlung von Sonderfällen (z. B. KGaA) und Mischformen (z. B. GmbH & Co KG) sowie auf die Behandlung der GbR wird aus Gründen der didaktischen Reduzierung verzichtet. Im Zentrum des Moduls steht ein handlungsorientiertes Fallbeispiel, das die Frage nach der Wahl der Rechtsform bei einer Unternehmensgründung aufwirft. Um diese Frage als Experten beantworten zu können, erstellen die Jugendlichen arbeitsteilig für jede der fünf Rechtsformen eine vorstrukturierte Informationsbroschüre und führen für jede Rechtsform eine Nutzwertanalyse durch. Auf dieser Grundlage entscheiden sie sich für eine Rechtsform und begründen dies. Modul 2: Die Qual der Wahl welche Rechtsform für Lukas und Lena? Lernziel: Die Schüler vergleichen Rechtsformen und bewerten diese aus der Sicht eines Gründers. Methoden: Gruppenpuzzle (M 1 M 7), Nutzwertanalyse (M 7, M 8) MODULPHASE ABLAUF MEDIEN Einstieg Die Schüler werden mit dem Einstiegsfall konfrontiert, der die Frage nach der richtigen Rechtsform für die neue Firma von Lukas und Lena aufwirft (Problematisierung). Das Ziel der folgenden Gruppenarbeit ist es, eine begründete Empfehlung für Lukas und Lena zu formulieren. Die Lehrkraft erklärt mithilfe des Ablaufplans die Methode Gruppenpuzzle. M 1 Beamer/ OHP M 2 Beamer/ OHP, als Plakat RAAbits Wirtschaft September

5 ab Klasse 11 III/5 Fachbegriffe Aktiengesellschaft Außenverhältnis Einzelunternehmen Firma Gesellschaft mit beschränkter Haftung Handelsgewerbe Handelsregister Innenverhältnis Kommanditgesellschaft Offenen Handelsgesellschaft Vertretung Eine Kapitalgesellschaft, deren Gesellschaftsvermögen auf mehrere Gesellschafter (Aktionäre) verteilt ist, wobei die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Die Aktiengesellschaft (AG) hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das Grundkapital einer AG beträgt mindestens Euro ( 7 AktG). Wenn einzelne Gesellschafter z. B. Verträge mit Dritten (bspw. Kunden oder Lieferanten) abschließen, spricht man vom Außenverhältnis. Einschränkungen der Vertretungsbefugnisse nach außen können im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, haben aber in der Regel keine Wirkung gegenüber Dritten. Einzelunternehmen werden vom Eigentümer (Inhaber) geführt. Die Haftung ist persönlich und unbeschränkt. Handelt es sich beim Inhaber um einen Kaufmann oder ist er ins Handelsregister eingetragen, enthält seine Firma das Kürzel e.k. (eingetragener Kaufmann). Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt ( 17 (1) HGB). Eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung auf das betriebliche Vermögen beschränkt ist. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie schließt, vertreten durch die Gesellschafter bzw. Geschäftsführer, also selbst Verträge ab und kann auch verklagt werden. Hingegen besitzen das Einzelunternehmen, die OHG und die KG keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Summe aller Stammeinlagen, d. h. die Einlagen aller Gesellschafter, bildet das Stammkapital und beträgt mindestens Euro ( 5 (1) GmbHG). Jeder Gewerbebetrieb, der eine kaufmännische Einrichtung erfordert. Ein Gewerbebetrieb zeichnet sich dadurch aus, dass er nicht nur Vermögen verwaltet, sondern auf die Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis, in dem Kaufleute mit für den Geschäftsverkehr relevanten Unternehmensdaten in Abteilung A (Einzelkaufleute, Personengesellschaften) bzw. B (Kapitalgesellschaften) geführt werden. Geschäftspartner können sich auf Eintragungen im Handelsregister verlassen ( 15 (2) HGB). Rechtsverhältnis zwischen den Gesellschaftern, das durch einen Gesellschaftsvertrag geregelt werden kann. Eine Personengesellschaft mit mindestens einem vollhaftenden Gesellschafter (Komplementär) und einem haftungsbeschränkten Gesellschafter (Kommanditist), der nur mit seiner Einlage bzw. seinem Anteil am Betriebsvermögen haftet. Eine Personengesellschaft mit mindestens zwei vollhaftenden Gesellschaftern, die mit privatem und betrieblichem Vermögen haften und gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Siehe Außenverhältnis. RAAbits Wirtschaft September

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