Rechtsformen und Firmierung. Frank Lumma Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold
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- Franziska Winter
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1 Rechtsformen und Firmierung Frank Lumma Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold
2 Übersicht 1. Personen- und Kapitalunternehmen im Vergleich: Inhaberhaftung Gründungs- und Unterhaltungsaufwand Besteuerung 2. Unternehmensname: Freiheiten und Zwänge
3 Vergleich der Unternehmensformen Personenunternehmen Kapitalunternehmen z. B. Einzelunternehmen, GbR GmbH, UG (haftungsbeschränkt) (Persönliche) Haftung unbeschränkt beschränkt Gründungs- und Unterhaltungsaufwand Rechtsform- und Größenabhängig: gering bis mittel hoch Besteuerung einfach bis mittelschwer komplex
4 Begrenzung von Haftungsrisiken Ausgangsfrage: Gibt es die Existenz bedrohende Risiken? Für Existenzgründer gilt: Vorteile der Haftungsbegrenzung gegenüber dem Gründungs- Betriebs- und Besteuerungsaufwand nicht überbewerten!
5 Gründungs- und Betriebsaufwand im Vergleich Personenunternehmen Kapitalunternehmen Mindestkapital Nicht nötig Immer nötig GmbH: EUR; UG (haftungsbeschränkt): 1 EUR, aber mit Rücklagenpflicht Vertrag Formfrei möglich Schriftlich, beurkundet Unterhalb EUR Jahresumsatz oder EUR Jahresgewinn: Notar- u. Registerkosten Keine Immer Kfm. Buchführung Keine Immer Offenlegung/Hinterlegung Keine Immer
6 Notar- und Handelsregisterkosten (GmbH, ): Notar: Beurkundung Gesellschaftsvertrag 168 Beurkundung Geschäftsführerbestellung 168 Beglaubigung Unterschriften 42 Anfertigen Gesellschafterliste 13 zzgl. Telefon-, Porto-, Schreibauslagen Gericht: Eintragungsgebühr 100 Elektronischer Bundesanzeiger: Bekanntmachungsentgelt
7 Buchführungskosten (GmbH Umsatz): Steuerberaterkosten (teilweise Buchführungshelfer möglich): (erstmaliges) Einrichten einer Buchführung: ca. 30 Erledigung der gesamten Buchführung einschl. Kontieren der Belege und Anfertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen: 1 je Vorfall Aufstellung Eröffnungsbilanz: ca. 250 Erstellung einer Bilanz und GuV-Rechnung (Jahresabschluss ohne Anhang/Lagebericht): ca Telefon-, Porto-, Schreibauslagen
8 Besteuerungsvergleich Grundregel: Bei geringeren Gewinnen ist ein Personenunternehmen steuerlich immer besser.
9 Ertragssteuer Gewerbesteuer Verlustverrechnung Einzelunternehmen/ Personengesellschaft Einkommensteuer progressiver Tarif: % Grundfreibetrag: Euro Steuermesszahl: 3,5 v. H. Freibetrag Euro Anrechnung auf ESt Mit anderen Einkunftsarten des Unternehmers möglich Kapitalgesellschaft Körperschaftssteuer einheitlicher Steuersatz: 15 % kein Grundfreibetrag Abgeltungsteuer: 25 % Steuermesszahl: 3,5 v. H. kein Freibetrag keine Anrechnung auf KSt kein Ausgleich mit Verlusten des Unternehmers Gewinnermittlung Unternehmerlohn, Pensionsrückstellungen und Darlehenszinsen (Unternehmer an Unternehmen) nicht als Betriebsausgabe abziehbar Einnahmen- Überschussrechnung möglich Unternehmerlohn, Pensionsrückstellungen und Darlehenszinsen (Grenze: 8a KStG) sind Betriebsausgaben Betriebsvermögensvergleich
10 Besteuerungsvergleich Ein-Mann-Personenunternehmen (Zu versteuerndes Einkommen: bei Einkommensteuer Gewinn minus individuelle steuerliche Abzüge; bei Gewerbesteuer: Gewinn, durch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert, * Hebesatz 430) Ein-Mann-Kapitalunternehmen (Zu versteuerndes Einkommen: bei Körperschaftsteuer ggf. steuerlich korrigierter Gewinn ; bei Gewerbesteuer: Gewinn, durch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert) zu verst. Einkommen Pers: Einkommenst./Soli Gewerbest*. n. Anr Kap: Körperschaftst./Soli Gewerbest.* o. Anr
11 Besteuerungsvergleich Bei Kapitalunternehmen gilt zusätzlich: Gewinnausschüttungen an den/die Gesellschafter unterliegen der Abgeltungsteuer (wahlweise der ESt. nach Teileinkünfteverfahren) Gewinnaussch. nach KSt./GewSt auf Anteile im Privatvermögen AbgeltSt./Soli
12 Personenunternehmen Kleingewerbliche Unternehmen Einzelunternehmer/in Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) Handelsgewerbliche Unternehmen Eingetragener Kaufmann/Kauffrau (e. K.) Offene Handelsgesellschaft (ohg) oder Kommanditgesellschaft (KG)
13 Handelsregistereintragung Eintragungsrecht für Kleingewerbetreibende Eintragungspflicht: kaufmännischer Geschäftsbetrieb erforderlich (Umsätze über EUR oder Gewinn über EUR mindestens zwei volle Jahre nacheinander) Folge: Geltung des Handelsgesetzbuchs (HGB), z.b.: Formfreiheit bestimmter Geschäfte ( 350 HGB) Vorschriften über den Handelskauf ( 373 ff. HGB) Firmenführung Prokura Führen von Handelsbüchern, kfm. Buchführung wie bei Kapitalgesellschaften
14 Wichtige Kapitalunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) UG (haftungsbeschränkt) als Variante der GmbH Gründung auch durch Einzelpersonen möglich Immer handelsgewerblich unter einer Firma tätig
15 Geschäftsbezeichnung und Firma Geschäftsbezeichnung ist ein werbewirksamer Namensschmuck eines Unternehmens zusätzlich zur Inhaberbenennung (z. B. Hotel Zur Sonne; Modetreff Horn) Firma ist der Name eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens, unter dem es im Rechtsverkehr agiert Möglich sind Fantasie-, Sach- und Personenfirma, auch gemischt. (z. B. Atlantis Hotelbetriebs-GmbH; Schlänger Modekontor Friedrich Franzmann e. K., Pegasus Im- und Export OHG),
16 Geschäftsbezeichnung und Firma Voraussetzungen: Hinreichende Individualisierung Keine Verwechslungsgefahr mit bestehenden Namen Keine Täuschungseignung (Prüfung erfolgt auf Anfrage durch die IHK) Namenschutz entsteht durch tatsächliche Verwendung im Geschäftsverkehr ( 12 BGB)
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Frank Lumma Existenzgründung und Unternehmensförderung Recht und Steuern Tel.:
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