Gütekriterien. für Psychologische Beratungsstellen in kirchenbezirklicher und diakonischer Trägerschaft



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Transkript:

Psychologische Beratung in der Evangelischen Landeskirche in Baden mit ihren Diakonischen Werken Gütekriterien für Psychologische Beratungsstellen in kirchenbezirklicher und diakonischer Trägerschaft Orientierungsrahmen des Landesbeirats für die innerkirchliche/-diakonische Qualitätsdiskussion 1

1/2011 erarbeitet im Auftrag des Landesbeirats von der AG Rahmenbedingungen (Anja Dilthey, Andrea Klaas, Andreas Harder, Bodo Reuser, Ursula Bank-Mugerauer) 2/2011 empfohlen durch den Landesbeirat überarbeitet durch die AG, erweitert um Rüdiger Heger und Reinhardt Löhlein 3/2012 angenommen und empfohlen durch den Landesbeirat 9/2012 zur Kenntnis genommen durch das Kollegium des Evangelischen Oberkirchenrates Orientiert an den Gütekriterien für Beratungsstellen (2006) der Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.v. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL) 2

Grußwort von Herrn Oberkirchenrat Urs Keller 4 Gütekriterien - Vorwort 5 Konzeptqualität 6 Strukturqualität 7 Prozessqualität 11 Ergebnisqualität 13 Anhang: 14 Orientierungsrahmen für die prozentuale Verteilung der Personalkapazität (je 100%) Inhalt Abkürzungslegende AR-FWB bke DAKJEF DV EB EFL EKD EKFuL KJHG QS SGB Arbeitsrichtlinien - Fort- und Weiterbildung Bundeskonferenz für Erziehungsberatung Deutscher Arbeitskreis für Jugend, Ehe- und Familienberatung Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge Erziehungsberatung Ehe-, Familien- und Lebensberatung Evangelische Kirche in Deutschland Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung. ev. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision Kinder- und Jugendhilfegesetz Qualitätssicherung Sozialgesetzbuch 3

GruSSwort Viele Menschen rühmen ihre Güte; aber wer findet einen, der zuverlässig ist? (Sprüche 20, 6) In einer Zeit mit einem rasant wachsenden Markt von Beratungs-, Begleitungs-, Coachings- und Personaltrainingsangeboten, die sich alle aus unterschiedlichen Motiven heraus den potentiellen Klienten andienen und sich zugleich aus unterschiedlicher z. T. auch absolut fragwürdiger Fachlichkeit heraus speisen, stellt dieser Vers aus dem Buch der Sprüche die geradezu modern anmutende, alles entscheidende Frage: Wer findet einen, der zuverlässig ist? Es ist die Frage nach der Zuverlässigkeit, die Frage nach der Qualität und der Transparenz. Längst haben die ursprünglich im industriellen Sektor entwickelten Qualitätsmanagementansätze und Qualitätsmanagementsysteme die komplette Bandbreite der Leistungssektoren durchdrungen. Zu Recht wird auch im Sozialsektor nach der Qualität der angebotenen Leistung, nach verlässlichen und überprüfbaren Kriterien gefragt. Die Frage nach Qualität ist dabei sowohl für den Betroffenen, den Klienten, wie auch für den Kostenträger und den Leistungserbringer eine berechtigte, notwendige und nachvollziehbare Frage. Wir freuen uns daher, Ihnen die Gütekriterien für Psychologische Beratungsstellen in kirchenbezirklicher und diakonischer Trägerschaft vorlegen zu können. In den vier Qualitätsdimensionen von Konzept-, Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sind Kriterien, die Anforderungen sowie die zu bringenden Nachweise jetzt eindeutig formuliert. Wir sind davon überzeugt, dass die Gütekriterien eine Antwort auf die für den einzelnen Ratsuchenden durchaus bedrängende Frage Viele Menschen rühmen ihre Güte; aber wer findet einen, der zuverlässig ist? (Sprüche 20, 6) geben können. Urs Keller Oberkirchenrat, Referat Diakonie und Interreligiöses Gespräch und Vorstandsvorsitzender, Diakonisches Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden September 2012 4

Gütekriterien für Psychologische Beratungsstellen in der Evangelischen Landeskirche in Baden mit ihren Diakonischen Werken In ihrer Grundsatzbroschüre (6/2010) stellt sich die Psychologische Beratung in der Evangelischen Landeskirche in Baden mit ihrem Profil und ihren Angeboten dar. Als eigenständiger fachlich-psychologischer Zweig der Seelsorge übernimmt sie Verantwortung für wirksame Hilfe für Ratsuchende und Menschen in seelischer Not entsprechend dem kirchlich-diakonischen Auftrag. Die hier vorliegenden Gütekriterien konkretisieren die in der Grundsatzbroschüre beschriebene Fachlichkeit. In verschiedenen Dimensionen werden Kriterien für die Qualität der Arbeit in Psychologischen Beratungsstellen aufgelistet für Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen (EFL), für Erziehungsberatungsstellen (EB) und integrierte Beratungsstellen (EB und EFL) in evangelischer Trägerschaft. Gütekriterien dienen nach außen der Legitimierung und qualitativen Darstellung der psychologischen Beratungsarbeit gegenüber Geldgebern und Fachinstanzen. Nach innen sind sie ein Mittel, die Qualität der eigenen Arbeit immer wieder zu überprüfen und weiter zu entwickeln: Wie versteht und formuliert die Beratungsstelle ihre aktuelle Hauptaufgabe? Welche Aufgaben ergeben sich im Einzelnen aus der Hauptaufgabe? Was sind die fachlichen Kriterien, wie werden sie eingelöst, wie passen sie zu den Fragestellungen der Ratsuchenden, den Gegebenheiten in der kirchlichen und gesellschaftlichen Umwelt sowie den Möglichkeiten und Grenzen der Beratungsstelle? Welche Folgerungen ergeben sich daraus? Wie sieht die Position der Beratungsstelle im Geflecht von Ratsuchenden Berater/ innen Beratungsstelle Trägern Umwelt aus, und wie vertritt die Beratungsstelle in diesem Geflecht ihre Erfahrungen, Erkenntnisse und Möglichkeiten? An welchem Leitbild orientiert sich die Beratungsstelle? Gütekriterien bieten einen Rahmen für die Reflexion darüber, was, warum und in welcher Weise erhalten werden soll, und was warum und in welcher Weise verändert oder aufgegeben werden soll, ohne die Realität aus dem Blick zu verlieren und ohne einem Wunschdenken zu verfallen. 5

KONZEPTQUALITÄT Kriterien Anforderungen Belege Konzeption Aufgabe Für die Beratungsstelle liegen eine schriftliche Konzeption und die sich daraus ergebende Aufgabenbeschreibung des Trägers vor. Darin enthalten ist die grundsätzliche Ausrichtung des Trägers, in die das Beratungskonzept eingebunden ist. In dieser Konzeption sind die wissenschaftlichen Grundlagen und Annahmen der Beratungsarbeit benannt. Hingewiesen wird auf die Bedeutung und Veränderung regionaler Erfordernisse und Gegebenheiten und auf die Aufgabe, angemessen damit umzugehen. Die Beratungsstelle hat die Aufgabe, Einzelne, Paare und Familien dabei zu unterstützen, Lebenskrisen und Beziehungsprobleme mit fachlicher Hilfe zu bewältigen. Psychologische Beratung in evangelischer Trägerschaft wird in Baden in unterschiedlicher Form angeboten: sowohl als Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) als auch integriert, EFL und Erziehungs beratung (EB), und als ausschließlich EB. Sie nimmt damit sowohl Aufgaben der psychologischen Beratung Erwachsener als auch der Kinder- und Jugendhilfe (insbesondere nach 16-18, 28, 35 a, 36, 41 u. a. SGB VIII) wahr. Das Beratungsangebot ist nicht auf bestimmte Zielgruppen, Problemlagen oder Störungsbilder begrenzt. Grundsatzbroschüre Baden Grundlagenpapiere des Trägers Konzeption der Beratungsstelle Grundsatzbroschüre Baden Konzeption Leitlinien der EKD Aufgaben und Tätigkeiten DAKJEF QS 22 der bke Gesetzestexte Vereinbarungen mit öffentlichen Trägern der Jugendhilfe 6

STRUKTURQUALITÄT Kriterien Anforderungen Belege Niedrigschwelliger Zugang Für die Ratsuchenden ist der freie und unbürokratische Zugang zur Beratungsstelle und ihren Leistungen zu sichern. Für die Erziehungs- und integrierten Beratungsstellen ist der Zugang ohne förmliche Leistungsgewährung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe in jedem einzelnen Fall zu ermöglichen. Die Auswahl einer notwendigen und geeigneten bedarfsgerechten Hilfe wird durch die Hilfeplanung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte unterschiedlicher Fachrichtungen im multiprofessionellen Team der Beratungs stelle gewährleistet. Zum freien und unbürokratischen Zugang gehören darüber hinaus bedarfsgerechte Sprech- und Öffnungszeiten und eine gute Erreichbarkeit unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten und Anforderungen. Außerdem ist zu regeln, in welchem Zeitraum spätestens ein Erstgespräch zu führen bzw. ein geeignetes Beratungsangebot zu ermöglichen ist. Konzeption Leitlinien der EKD QS 22 der bke Interkulturelle / interreligiöse Öffnung Kurzfristige Beratung Erreichbarkeit Auf Träger- und Teamebene ist der kontinuierliche Prozess der interkulturellen Öffnung einschließlich interreligiöser Aspekte gewährleistet. Eine kurzfristige Beratung in Not- und Krisenfällen ist möglich und für bestimmte Klientengruppen wie z.b. Jugendliche erforderlich. Während der Sekretariats-Öffnungszeiten ist sichergestellt, dass die Ratsuchenden sich persönlich anmelden können. Konzeption Jahresbericht Konzeption Konzeption entsprechende personelle und technische Ausstattung 7

Kriterien Anforderungen Belege Multidisziplinarität Im multidisziplinär zusammengesetzten Fachteam sind in den Erziehungs- und integrierten Beratungsstellen Fachkräfte vertreten entsprechend den regelnden Empfehlungen der Fachverbände (EKFuL, DAKJEF, bke) (Fachkräfte der Disziplinen Psychologie, Sozialarbeit/Sozialpädagogik) und Fachkräfte für die beraterisch-therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Heilpädagogik, u. a.). Für die Ehe- und Lebensberatung sind entsprechend den Richtlinien des DAKJEF Fachkräfte mit beraterischer / therapeutischer Zusatzausbildung erforderlich. Neben anderen qualifiziert besonders die Weiterbildung des bundeszentralen Evangelischen Zentralinstitutes für Familienberatung Psychologische Beratung mit Einzelnen, Paaren und Familien. Integrierte familienorientierte Beratung (EKFuL) für die Mitarbeit in allen Beratungsstellen. Stellenplan Richtlinien Jahresbericht Personelle ausstattung (Beratungsfachkräfte) Die Beratungsstelle sollte mit hauptamtlichen Beratungsfachkräften im Umfang von mindestens 2,0 Deputaten besetzt sein. Wünschenswert sind mindestens 3,0 Vollzeitdeputate für Beratungsfachkräfte. Stellen- bzw. Aufgabenbeschreibungen liegen für alle Beratungsfachkräfte vor. Ein Orientierungsrahmen für die Verteilung der Personalkapazität ist als Auflistung angehängt. Stellenplan Leitlinien der EKD Gütekriterien EKFuL Stellenbeschreibungen Anhang: Personalkapazität (S. 13) Personelle ausstattung (Verwaltungsfachkraft) Soweit eine Beratungsstelle nicht in ein Beratungszentrum o.ä. integriert ist, sollte sie über mindestens eine Verwaltungsfachkraft (> 0,5 Deputat) für den Bereich Sekretariat/Verwaltung und v. a. für die persönliche Anmeldung verfügen. Stellenplan Stellenbeschreibung 8

Kriterien Anforderungen Belege Sollte eine Beratungsstelle nicht Teil eines Beratungszentrums o. ä. sein, ist ab einer Ausstattung mit hauptamtlichen Beratungsfachkräften von 3,0 Deputaten bzw. entsprechenden Zeitanteilen von Honorarkräften 1,0 Vollzeitplanstelle im Sekretariat vorzuhalten. Die Stellen beschreibung für die Verwaltungsfachkraft liegt vor. Zusatzqualifikation Einbeziehung zusätzlicher Fachrichtungen Wahrnehmung präventiver aufgaben Mitwirkung in Gremien und Ausschüssen Kooperation und Vernetzung Jede Fachkraft verfügt über eine auf das jeweilige Arbeitsfeld bezogene beraterische bzw. therapeutische Zusatzqualifikation. Im Team sind unterschiedliche Zusatzqualifikationen vertreten. Die Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern zusätzlicher Fachrichtungen, wie z.b. Medizin, Recht, Theologie mit Zusatzausbildung, ist vereinbart. Die Beratungsstelle führt regelmäßig Aktivitäten zu Prävention und Öffentlichkeitsarbeit durch. Die Beratungsstelle beteiligt sich an Gremien der psychosozialen Versorgung, an politischen, kommunalen sowie an trägerspezifischen Gremien. Bei Integration in ein Be ratungszentrum o. ä. wird die Wahrnehmung dieser Beteiligung durch die Leitung geregelt. Die Beratungsstelle kooperiert mit anderen Diensten und Einrichtungen, die ihre Arbeitsfelder betreffen. Die Erziehungs- und integrierten Beratungsstellen wirken an der örtlichen Jugendhilfeplanung und ggf. an der AG nach 78 SGB VIII mit. Sie kooperieren insbesondere mit dem Jugendamt. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe wird in Beratungszentren durch die Leitung geregelt. Abschlüsse der Zusatzqualifikationen ggf. Verträge/ Konzeption/ Jahresbericht Jahresbericht Jahresbericht Geschäftsverteilungsplan Jahresbericht Kooperationsvereinbarungen Geschäftsverteilungsplan 9

Kriterien Anforderungen Belege Kostenbeteiligung Die Modalitäten der Kostenbeteiligung im Bereich von Ehe- und Lebensberatung sind mit dem Träger abgestimmt. Es gilt der Grundsatz, dass Beratung nicht an den Kosten scheitert. Die beratenden und therapeutischen Leistungen im Bereich des KJHG sind gebührenfrei. Abweichungen sind zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe und dem Träger der Beratungsstelle vereinbart. Sämtliche Regelungen sind für die Ratsuchenden transparent und verständlich dargestellt. Konzeption Vereinbarungen Informationsblatt Räumlichkeiten Sächliche ausstattung Die Räumlichkeiten der Beratungsstelle sind für Beratung und Therapie geeignet. Die Beratungsstelle ist so untergebracht, dass der Verschwiegenheit der Beratung Rechnung getragen wird. Örtliche Anforderungen an die Verschwiegenheit sind dabei berücksichtigt. Je ganzer Planstelle steht ein angemessen ausgestattetes Beratungszimmer zur Verfügung. Für die Arbeit mit Gruppen und Therapien mit Kindern sind geeignete Räume vorhanden. Ein räumlich abgegrenztes Sekretariat für die persönliche Anmeldung und ein geeigneter Warteraum sind vorhanden. Die Beratungsstelle verfügt über hinreichend Test-, Spiel-, Therapie- und Beschäftigungsmaterial sowie über spezielle technische Einrichtungsgegenstände wie z.b. Video, über die nötige Fachliteratur und Zeitschriften sowie über eine angemessene Ausstattung des Sekretariats. Lageplan/ Begründung Fahrnis-/ Inventarverzeichnis 10

PROZESSQUALITÄT Kriterien Anforderungen Belege Fachliche unabhängigkeit Leitung Verschwiegenheit und Datenschutz Beratung erfolgt nach den Regeln fachlichen Könnens im Beratungswesen unter Berücksichtigung der fachlichen Eigenverantwortlichkeit der Berater/ innen. Dienst- und Fachaufsicht, Leitungsaufgaben und Entscheidungskompetenzen sowie ein geeignetes Beschwerdemanagement sind geregelt. Bei von der herkömmlichen Leitungsstruktur abweichenden Modellen sind Verantwortung und Zuständigkeiten für den Träger und die Öffentlichkeit festgelegt und deutlich erkennbar. Die Kommunikation zwischen den Leitungsebenen und mit dem Träger ist geregelt. Die Verschwiegenheit der Beratung wird gewährleistet durch 1. die Aufklärung jeder Klientin/jedes Klienten über die rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen der Arbeit, insbesondere Schweigepflicht und Datenschutz, 2. die Verpflichtung aller Mitarbeiter/innen auf die einschlägigen gesetzlichen rechtlichen Regelungen und die Datenschutzbestimmungen des Trägers sowie 3. die Sicherstellung des Schutzes des Privatgeheimnisses auch im Telefon- und Schriftverkehr sowie in der elektronischen Datenverarbeitung. Das Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist geregelt. Fachliche Konzeption der Verbände Leitlinien/ Konzeption Konzeption/ Vereinbarung mit dem Träger Merkblatt/ Darstellungen Datenschutzrechtliche Bestimmungen der Landeskirche 11

Kriterien Anforderungen Belege Dokumentation Fallbesprechungen und Teamkooperation Fort- und Weiterbildung Supervision Hilfepläne Für jeden Beratungsfall wird eine Falldokumentation geführt. Die Archivierung, Weitergabe und Löschung der Daten ist geregelt gemäß den Bestimmungen des Trägers sowie gemäß den gesetzlichen Regelungen. Im Bereich der Evangelischen Landeskirche und ihrer Diakonie in Baden erfolgt die Statistik für die Psychologische Beratung über das Internet-Portal KIBnet. Für die Organisation der Beratungsstelle, zur fachlichen Unterstützung und Kontrolle der unmittelbaren Beratungstätigkeit sowie weiterer fachlicher Tätigkeiten finden regelmäßige Teambesprechungen im Abstand von mindestens vierzehn Tagen statt. Die kontinuierliche fachliche Qualifizierung der angestellten Fach- und Verwaltungskräfte ist durch Teilnahme an Fortund Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsrechtsregelungen der Evangelischen Landeskirche in Baden sichergestellt. Für die Fallarbeit wird regelmäßig sowohl externe Ssuper vision wie auch kollegiale Intervision in Anspruch genommen. Erziehungs- und integrierte Beratungsstellen erfüllen Aufgaben der Hilfeplanung nach 36 KJHG gemäß den Empfehlungen des Deutschen Vereins (DV) zur Hilfeplanung in der Erziehung- und Familienberatung nach 28 SGB VIII entsprechend den örtlichen und regionalen Erfordernissen. Darstellung der Regelung Konzeption/ Leitlinien der EKD Jahresbericht AR-FWB Konzeption Darstellung der Regelung 12

Statistische aufbereitung Evaluation ERGEBNISQUALITÄT Die gesamte fachliche Arbeit eines Jahres, statistisch erfasst über das Internet-Portal KIBnet, wird in Absprache mit dem Träger und ggf. gemäß übergeordneter statistischer Erfordernisse dargestellt und bei Erziehungs- und integrierten Beratungsstellen in Bezug auf den örtlichen und überörtlichen Bedarf, die Ziele der Jugendhilfeplanung und die der sozialen Arbeit dokumentiert und reflektiert. Zur Reflexion und Weiterentwicklung ihrer Arbeit führt die Beratungsstelle Evaluationen durch. Jahresbericht Darstellung durchgeführter Maßnahmen 13

Anhang: Orientierungsrahmen für die prozentuale Verteilung der Personalkapazität (je 100%) Aus der Perspektive der Träger und der Landeskirche sind die Erwartungen festgehalten, die im Blick auf den Einsatz hauptamtlicher Mitarbeitender in den beiden Hauptfeldern Ehe-, Familien- und Lebensberatung und Erziehungsberatung sowie im Blick auf die Leitung vom Umfang und vom Inhalt her zu erbringen sind. Auf dem Hintergrund eines ausführlichen Diskurses im Landesbeirat, bei der Trägerkonferenz und in der Stellenleitungskonferenz ist die nachfolgend dargelegte Verteilung der Dienstarbeitszeit entstanden als Aktualisierung des Aktenvermerks vom 21.04.1993 ( Verteilung der Personalkapazität, AG des Landesbeirats). Abweichungen im Umfang von +/- 5% sind möglich. Aus Sicht des Landesbeirats dient die Orientierung an dieser prozentualen Aufteilung der Gewährleistung der Fachlichkeit unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rahmenbedingungen. Sie stellt eine Grundlage zur Überprüfung dar, ggf. auch zur Begründung von Abweichungen aus besonderen örtlichen Gegebenheiten. Mitarbeiter/in in der Ehe-, Familien- und Lebensberatung Klientenbezogene beraterisch-therapeutische Arbeit einschließlich der dazugehörigen Gruppenarbeit, plus Vor- und Nacharbeit (ca. 10% der Arbeitszeit) Supervision, Intervision, Teambesprechungen, Konzeptentwicklung für Projekte und neue Angebote, Literaturstudium, Fortbildungen Präventive Angebote, Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit 65% der Arbeitszeit 25% der Arbeitszeit 10% der Arbeitszeit 14

Mitarbeiter/in in der Erziehungsberatung Klientenbezogene beraterisch-therapeutische und pädagogische Arbeit, plus Vor- und Nacharbeit sowie Ämter- und Einrichtungskontakte (ca. 20% der Arbeitszeit) Supervision, Intervision, Teambesprechungen, Konzeptentwicklung (für Projekte und neue Angebote), Literaturstudium, Fortbildungen Präventive Arbeit mit Eltern, Kindern, MultiplikatorInnen, Vernetzungsund Öffentlichkeitsarbeit 60% der Arbeitszeit 25% der Arbeitszeit 15% der Arbeitszeit Leiter/in einer Beratungsstelle Klientenbezogene beraterischtherapeutische Arbeit, plus Vorund Nacharbeit sowie Ämter- und Einrichtungskontakte (je nach Organisations-, Rechtsform und Größe in verschiedenem Ausmaß möglich, nachdem Leitungsaufgaben in Abzug gebracht sind) Fachliche Leitung, Organisation und Verwaltung (einschl. Finanzen und Verhandlungen mit Ämtern) abhängig von Größe (bis / ab 2,25 Personalstellen) und Ausgestaltung der Leitungstätigkeit mit/ohne geschäftsführende Aufgaben abhängig von Größe (bis / ab 2,25 Personalstellen) und Ausgestaltung der Leitungstätigkeit mit/ohne geschäftsführende Aufgaben bis zu 30% der Arbeitszeit 25-45% der Arbeitszeit Supervision, Intervision, Teambesprechungen, Konzeptentwicklung für Projekte und neue Angebote, Literaturstudium, Fortbildungen Gremienarbeit, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit 25% der Arbeitszeit 20% der Arbeitszeit 15

Herausgegeben von: Evangelischer Oberkirchenrat Abteilung Diakonie und Interreligiöses Gespräch Bereich Psychologische Beratung Blumenstraße 1-7 76133 Karlsruhe Tel. 0721 9175-530 Fax 0721 9175-25-530 ursula.bank-mugerauer@ekiba.de www.ekiba.de Layout: Stand 9/2012 16