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Privatkunden Bußgeldkatalog

2 BUSSGELDKATALOG ZUR INFORMATION Es gibt klare Verkehrsregeln. Sie sollen dafür sorgen, dass niemand behindert, belästigt, gefährdet oder geschädigt wird. Über besonders unfallträchtige Verstöße und ihre juristischen Folgen Bußgeld, Geldstrafe, Punkte im Verkehrszentralregister und Fahrverbot informiert Sie diese Broschüre (Stand: 01.05.2014, Angaben ohne Gewähr). Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Kraftfahrt- Bundesamt

BUSSGELDKATALOG 3 GESCHWINDIGKEIT Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (zum Beispiel Nebel oder Glatteis): 100 Euro und drei Punkte, sofern sich aus der nachfolgenden Tabelle keine höhere Sanktion ergibt: Bußgeld in EUR Punkte Fahrverbot in Monaten Schwerwiegender Verstoß für Anfänger Überschreitung in km/h innerorts außerorts innerorts außerorts innerorts außerorts bis 10 10-15 16-20 21-25 26-30 31-40 41-50 51-60 61-70 über 70 15,- 10,- - - - - 25,- 20,- - - - - 35,- 30,- - - - - 80,- 70,- 1 1 - - 100,- 80,- 1 1 - - 160,- 120,- 2 1 1-200,- 160,- 2 2 1 1 280,- 240,- 2 2 2 1 480,- 440,- 2 2 3 2 680,- 600,- 2 2 3 3

4 BUSSGELDKATALOG ABSTAND Nichteinhalten des Abstands zu einem vorausfahrenden Fahrzeug: Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern bei einer Geschwindigkeit von Bußgeld in EUR Punkte Fahrverbot in Monaten Schwerwiegender Verstoß für Anfänger a) mehr als 80 km/h, weniger als 5/10 des halben Tachowerts 4/10 des halben Tachowerts 3/10 des halben Tachowerts 2/10 des halben Tachowerts 1/10 des halben Tachowerts b) mehr als 130 km/h, weniger als 5/10 des halben Tachowerts 4/10 des halben Tachowerts 3/10 des halben Tachowerts 2/10 des halben Tachowerts 1/10 des halben Tachowerts 75,- 1-100,- 1-160,- 1** 1* 240,- 1** 2* 320,- 1** 3* 100,- 1-180,- 1-240,- 2 1 320,- 2 2 400,- 2 3 * soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt ** 2 Punkte, soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt ÜBERHOLEN innerorts rechts überholen ohne ausreichenden Seitenabstand beim Überholtwerden Tempo erhöht unter Missachtung von Verkehrszeichen außerorts rechts überholen bei möglicher Behinderung des Gegenverkehrs oder unklarer Verkehrslage 30,- - - 30,- - - 30,- - - 70,- 1-100,- 1-100,- 1 - VORFAHRT Stopp-Zeichen nicht beachtet mit Gefährdung Vorfahrt nicht beachtet mit Gefährdung 70,- 1-100,- 1 -

BUSSGELDKATALOG 5 AUTOBAHN/ KRAFTFAHRTSTRASSEN außerhalb der Anschlussstellen ausbeziehungsweise eingefahren mit Gefährdung beim Einfahren Vorfahrt nicht beachtet Seitenstreifen für schnelleres Vorankommen benutzt gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren: in Ein- und Ausfahrt auf Nebenfahrbahnen oder Seitenstreifen auf der durchgehenden Fahrbahn gegen Rechtsfahrgebot verstoßen mit Behinderung 25,- - - 75,- 1-75,- 1-75,- 1-75,- 1-130,- 1-200,- 2 1 80,- 1 - ROTE AMPEL Ampel bei Rot überfahren: Rotphase unter einer Sekunde mit Gefährdung Rotphase länger als eine Sekunde mit Gefährdung 90,- 1-200,- 2 1 200,- 2 1 320,- 2 1 GRÜNPFEIL Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Abbiegen nicht angehalten Fußgänger oder Radfahrer behindert Fußgänger oder Radfahrer gefährdet 70,- 1-100,- 1-150,- 1 -

6 BUSSGELDKATALOG PERSONENSICHERUNG Schutzhelm auf Kraftrad nicht getragen Kind auf Kraftrad ohne Schutzhelm befördert Sicherheitsgurt nicht angelegt Kind nicht ordnungsgemäß gesichert Kind ohne Sicherung befördert 15,- - - - 60,- 1 - - 30,- - - - 30,- - - - 60,- 1 - - TECHNISCHE MÄNGEL UND SONSTIGES Kraftfahrzeug in mangelhaftem Zustand gefahren (z. B. abgefahren Reifen, defekte Bremsen) Auf schneebedeckter Fahrbahn mit Sommerreifen gefahren mit Behinderung Überschreitung der Anmeldefrist zur Hauptuntersuchung um mehr als vier bis zu acht Monate um mehr als acht Monate Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Materialien abgedeckt 60,- 1 80,- 1 80,- 1 60,- 1 75,- 2 60,- 1

BUSSGELDKATALOG 7 FUSSGÄNGERVERSTÖSSE unzulässige Benutzung der Fahrbahn, obwohl ein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden war außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gegangen Fahrbahn ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs oder nicht zügig auf dem schnellsten Weg oder an nicht vorgesehener Stelle überschritten mit Gefährdung eines anderen Autobahn oder Kraftfahrstraße an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle betreten bei Rotlicht über die Straße gegangen RADFAHRERVERSTÖSSE Radweg nicht benutzt mit Behinderung mit Gefährdung vorgeschriebene Fahrrichtung nicht befolgt mit Behinderung mit Gefährdung mit Sachbeschädigung Ausrüstungsvorschriften (Klingel, Beleuchtung) nicht beachtet Telefonieren während der Fahrt mit einem Handy 5,- 5,- 5,- 10,- 5,- 20,- 25,- 30,- 20,- 25,- 30,- 35,- 20,- 25,-

8 BUSSGELDKATALOG SONSTIGE VERKEHRSVERSTÖSSE Rechtswidriges Abstellen von Kfz mit Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraums Nicht platzsparend geparkt Parkverbot missachtet (unter 1 Stunde) in zweiter Reihe geparkt in zweiter Reihe gehalten Parken an unerlaubten Stellen mit Behinderung Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken Unberechtigt auf Schwerbehinderten- Parkplatz geparkt Überschreitung der Parkzeit bis 30 Minuten bis zu einer Stunde bis zu zwei Stunden bis zu drei Stunden länger als drei Stunden Während der Fahrt ohne Freisprechanlage telefoniert 40,- 1 10,- - 15,- - 20,- - 15,- - 15,- - 25,- - 60,- 1 35,- - 10,- - 15,- - 20,- - 25,- - 30,- - 60,- 1

BUSSGELDKATALOG 9 ALKOHOL 0,5 bis 1,09 ab 1,1 Beachte: 500,- 2 1 Straftat, Geldstrafe 3 Punkte Entziehung der Fahrerlaubnis Eine Alkoholfahrt ist bereits ab 0,3 strafbar, wenn Fahrfehler oder Unfall hinzukommen. Mögliche Folgen: siehe unter 1,1. DROGEN 1. Verstoß 2. Verstoß 3. Verstoß 500,- 2 1 1.000,- 2 3 1.500,- 2 3

10 BUSSGELDKATALOG VERWARNUNG Der Verkehrssünder kann von der Polizei oder der Ordnungsbehörde, zum Beispiel einer Politesse bei geringfügigen Verstößen gegen die StVO mit 5 bis 55 Euro verwarnt werden. Eine Eintragung in die Verkehrssünder-Kartei erfolgt nicht. Wird nach der ersten Erinnerung das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, erfolgt eine Anzeige, gegen die begründet Einspruch eingelegt werden kann. Wird das Verfahren nicht eingestellt und das Verwarnungsgeld nicht gezahlt, folgt ein Bußgeldbescheid. BUSSGELD Bei gröberen Verstößen gegen die StVO wird kein Verwarnungsgeld, sondern ein Bußgeld von mindestens 60 bis 1.500 Euro und mehr zuzüglich Gebühren erhoben. Außerdem werden Punkte in die Flensburger Verkehrssünder-Kartei eingetragen. Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. FAHRVERBOT Bei erheblichen Verstößen ist neben Bußgeld und Punkten ein Fahrverbot von ein bis vier Monaten als Strafe vorgesehen. Während dieser Zeit wird der Führerschein amtlich verwahrt und es darf kein Kraftfahrzeug, auch kein Mofa, gefahren werden. Ohne besonderen Antrag oder neue Fahrprüfung wird der alte Führerschein nach Ablauf der Frist wieder ausgehändigt. FÜHRERSCHEINENTZUG Für gravierende Verstöße gegen die StVO ist ein Führerscheinentzug vorgesehen. Nach Ablauf des oft ein Jahr und mehr dauernden Entzugs muss ein neuer Führerschein beantragt werden. In vielen Fällen wird dann eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet, die in der Regel nur bei 50 % der Kandidaten positiv ausfällt. Für die anderen ist eine Nachschulung erforderlich, die rund 400 Euro kostet.

BUSSGELDKATALOG 11 KRAFTFAHRTBUNDESAMT Hier kann jeder seinen Punktestand schriftlich, mit amtlich beglaubigter Unterschrift und Angaben zur Person, wie vollem Namen, Geburtsname, Geburtsdatum und Anschrift, anfordern: Kraftfahrtbundesamt, 24932 Flensburg. VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ Sollten Sie im Straßenverkehr unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, sollte Ihnen ein Bußgeld drohen oder sollten Sie Ärger mit der Werkstatt haben, bietet der Verkehrs-Rechtsschutz juristische Hilfe. Ganz gleich, welches Problem Sie haben, ROLAND Rechtsschutz bietet Ihnen in fast allen Situationen die optimale Hilfe.

ROLAND. Der Rechtsschutz-Versicherer. Ihr starker Partner in Sachen Recht! Rechtsschutz ist Expertensache. ROLAND ist Ihr unabhängiger Spezialist für Rechtsschutz. Wir bieten Ihnen ein einzigartiges und vollständiges Leistungsspektrum: von Prävention über Rechtsschutz bis zur Mediation, von der Prozessfinanzierung bis zu Assistance-Leistungen. Wir setzen uns für Sie in allen Fragen des Rechtsschutzes ein zuverlässig, engagiert und unabhängig. Deshalb ist ROLAND der Rechtsschutz-Versicherer. ROLAND kämpft für Ihr gutes Recht. Seit 1957. RECHTSSCHUTZ PROZESSFINANZ ASSISTANCE 24-Stunden-ServiceLine: 0221 8277-500 ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG 50664 Köln W 20 04.2015 RR 21005122 503220 7003091021 04.15 0221 8277-500 www.roland-rechtsschutz.de service@roland-rechtsschutz.de