Umsetzung der Richtlinie

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Transkript:

Umsetzung der Richtlinie Mopedlenkerausweis wird zum Führerschein Klasse AM Stufenweiser Zugang zum unbegrenzten Motorrad durch die Führerscheinklassen A1, A2 und A Gesetzgebung demnächst Wirksamkeit ab 19.01.2013 (keine Übergangsfristen!)

betroffene Gesetze FSG (14. Novelle) FSG-DV FSG-PV KFG KDV

Gegenüberstellung Moped derzeit ab 2013 Bezeichnung Moped Kleinkraftrad, 2- od. 3-rädrig technische Einschränkungen Hubraum max. 50 cm³ Bauartgeschwindigkeit max. 45 km/h Mindestalter 15 15 Ausbildung Theorie UE, Praxis 8 UE wie bisher ärztliche Untersuchung keine ja (wahrscheinlich) Prüfung Theorie Theorie (wie bisher) Dokument Mopedlenkerausweis mit Zusatz 2- oder 3-rädriges Kraftfahrzeug Anerkennung nur national EU-weit Führerschein Klasse AM Einschränkung auf 2- oder 3-rädriges Kraftfahrzeug durch nationalen Code

Gegenüberstellung Mopedauto Bezeichnung technische Einschränkungen derzeit ab 2013 Mopedauto 4-rädriges Leichtkraftfahrzeug 4-rädriges Leichtkraftfahrzeug Hubraum max. 50 cm³ oder 4 kw (Diesel od. E-Motor), Leermasse max. 350 kg, Bauartgeschwindigkeit max. 45 km/h Mindestalter 15 15 Ausbildung Theorie 6 UE, Praxis 8 UE wie bisher ärztliche Untersuchung keine ja (wahrscheinlich) Prüfung Theorie Theorie Dokument Mopedlenkerausweis mit Zusatz 4-rädriges Leichtkraftfahrzeug Anerkennung nur national EU-weit Führerschein Klasse AM Einschränkung auf 4-rädriges Leichtkraftfahrzeug durch nationalen Code

Gegenüberstellung Leichtmotorrad 125er mit dem B-Führerschein derzeit ab 2013 Bezeichnung Leichtmotorrad, Code 111 Kraftrad mit oder ohne Beiwagen, 3-rädriges Kraftfahrzeug < 15 kw technische Einschränkungen Hubraum max. 125 cm³ Leistung max. 11 kw Mindestalter keines (de facto 22 od. 23) wie bisher Ausbildung Praxis 6 UE wie bisher ärztliche Untersuchung keine keine Prüfung keine keine Prüfungsfahrzeug --- --- Hubraum max. 125 cm³ Leistung max. 11 kw Gewichtsleistung max. 0,1 kw/kg Dokument Führerschein Klasse B + Code 111 Führerschein Klasse B + Berechtigung Anerkennung nur national nur national

Gegenüberstellung Leichtmotorrad 125er Bezeichnung technische Einschränkungen derzeit ab 2013 Mindestalter 16 Ausbildung ärztliche Untersuchung Prüfung Prüfungsfahrzeug Dokument Anerkennung Kraftrad mit oder ohne Beiwagen, 3-rädriges Kraftfahrzeug < 15 kw Hubraum max. 125 cm³ Leistung max. 11 kw Gewichtsleistung max. 0,1 kw/kg Theorie 8 UE Praxis 12 UE (inkl. spez. Lehrinhalte) ja Theorie und Praxis Hubraum mind. 120 cm³ Bauartgeschwindigkeit mind. 90 km/h Führerschein Klasse A1 EU-weit

Gegenüberstellung Leichtmotorrad derzeit ab 2013 Bezeichnung Leichtmotorrad Kraftrad mit oder ohne Beiwagen, 3-rädriges Kraftfahrzeug < 15 kw technische Einschränkungen Leistung max. 25 kw Gewichtsleistung max. 0,16 kw/kg Mindestalter 18 18 Ausbildung Theorie 8 UE Praxis 12 UE ärztliche Untersuchung ja ja Leistung max. 35 kw offene Version max. doppelte Leistung Gewichtsleistung max. 0,2 kw/kg wie bisher Prüfung Theorie und Praxis Theorie und Praxis bei Ersterteilung bei 2 Jahre Besitz von A1: Praxisprüfung ODER Praxisausbildung 7 UE Prüfungsfahrzeug Hubraum mind. 120 cm³ Geschw. mind. 100 km/h Hubraum mind. 400 cm³ Leistung mind. 25 kw Dokument Führerschein Klasse A(V) Führerschein Klasse A2 Anerkennung EU-weit EU-weit

Gegenüberstellung Motorrad derzeit ab 2013 Bezeichnung Motorrad Kraftrad mit oder ohne Beiwagen, 3-rädriges Kraftfahrzeug > 15 kw technische Einschränkungen keine keine Mindestalter 21 oder früher wenn 2 Jahre A(V) 24 oder früher wenn 2 Jahre A2 Ausbildung Theorie 8 UE Praxis 12 UE ärztliche Untersuchung ja ja Prüfung Prüfungsfahrzeug Theorie und Praxis bei Ersterteilung bei Besitz von 2 Jahre A(V) ohne weitere Prüfung >>> A Hubraum mind. 485 cm³ Leistung mind. 35 kw wie bisher Theorie und Praxis bei Ersterteilung bei 2 Jahre Besitz von A2: Praxisprüfung ODER Praxisausbildung 7 UE Hubraum mind. 600 cm³ Leistung mind. 40 kw Dokument Führerschein Klasse A Führerschein Klasse A Anerkennung EU-weit EU-weit

Klasse AM Moped, Mopedlenkerausweis >> AM Mindestalter, Ausbildung und Prüfung bleiben gleich kein Mopedlenkerausweis mehr, sondern Scheckkartenführerschein Ärztliche Untersuchung (wahrscheinlich) Erste-Hilfe-Kurs

derzeitiger Code 111 Code 111 >> B + Berechtigung Zugangsbedingungen und Ausbildung bleiben gleich keine Anrechnung von Fahrstunden bei Erwerb einer Lenkberechtigung der Klassen A2, A (möglicherweise für A1)

Klasse A1 Leichtmotorrad 125er Ausbildung Theorie 8 UE Praxis 12 UE (wie bisher), ABER: davon 2 UE spezieller Unterricht im Hinblick auf die Besonderheiten eines 125er Motorrades und die Jugendlichkeit des Lenkers Ausbildung nur durch besonders geschulte Fahrlehrer Prüfungsfahrzeug: 120 cm³, 90 km/h

Klasse A2 Leichtmotorrad, A(V) >> A2 Ausbildung bei Ersterteilung Theorie und Praxis wie bisher bei Ausdehnung nach 2-jährigem Besitz von A1 Praxisprüfung ODER Ausbildung 7 UE Prüfungsfahrzeug: 400 cm³, 25 kw (34 PS)

Klasse A offenes Motorrad, A >> A Ausbildung bei Ersterteilung Theorie und Praxis wie bisher bei Ausdehnung nach 2-jährigem Besitz von A2 Praxisprüfung ODER Ausbildung 7 UE bei Ausdehnung nach 4-jährigem Besitz von A1 Praxisprüfung Prüfungsfahrzeug: 600 cm³, 40 kw (55 PS)

Besondere Lehrinhalte für Praxisunterricht Klasse A1 generell: Einstellung auf Reife eines 16-jährigen Beschleunigungsvermögen Autobahnfahrten Vorschlängeln Unterschied Solo-, bzw. Soziusbetrieb

Fahrlehrerausbildung für A1 eintägiges Seminar (8 Stunden) Schwerpunkt Risikokompetenz Risikoverhalten und Kompetenzentwicklung von Jugendlichen Risikokompetenzmodell: Wahrnehmen Beurteilen Entscheiden

Mehrphasenausbildung für alle Klassen (A1, A2, A) gilt Fahrsicherheitstraining (2.-12. Monat) Inhalte grundsätzlich wie bisher zusätzlich Gefahrenwahrnehmungstraining durch Psychologen mit Motorraderfahrung Perfektionsfahrt (4.-14. Monat) mindestens 2 Monate zwischen Fahrsicherheitstraining und Perfektionsfahrt

Mehrphasenausbildung Mehrphasenausbildung muss nur bei der ersten Stufe, mit der man einsteigt, absolviert werden

Mehrphasenausbildung Erhalt des Führerscheines Umstieg auf höhere Klasse Ausbildung zweite Phase Ausbildung erste Phase Prüfung Perfektionsfahrt 2 UE FST + psych.gg + GWT 6 + 1,5 + 1,5 UE 0 2 4 12 14 24

Aufstieg auf höhere Klasse Variante Prüfung praktische Prüfung für alle Motorradklassen gleich (wie bisher) Prüfungsmotorrad muss der angestrebten Führerscheinklasse entsprechen

Aufstieg auf höhere Klasse Variante Erweiterungsausbildung (7 UE) Motorrad muss der angestrebten Klasse entsprechen mindestens 4 UE im öffentlichen Verkehr Gruppen von bis zu 5 Personen pro Ausbildner alle mit Funkkontakt Wechsel zwischen den Varianten möglich

Ausbildung: wer darf was? Moped wie bisher (Fahrschulen, Autofahrerclubs, Schulen, etc.) 125er mit B wie bisher (Fahrschulen und Autofahrerclubs)

Ausbildung: wer darf was? Motorrad Erstausbildung: NUR Fahrschulen Ausdehnung: Fahrschulen und Autofahrerclubs Mehrphase: Fahrsicherheitstraining: Fahrschulen und Autofahrerclubs Perfektionsfahrt: Fahrschulen

Besonderes Vormerksystem nun auch für Mopedfahrer keine Anhänger mehr hinter Motorrädern bestehende Berechtigungen gelten weiter ausgenommen bei Wiedererteilung einer entzogenen Lenkberechtigung

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Bitte um Ihre Fragen!