Dispositionsrahmen. für bei der OeKB geführte EUR-Girokonten zur Abwicklung von Geldbuchungen im Wertpapiergeschäft



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Transkript:

Dispositionsrahmen für bei der OeKB geführte EUR-Girokonten zur Abwicklung von Geldbuchungen im Wertpapiergeschäft Juli 2013

Inhalt 1 Deckungskontrolle bei der Abwicklung von Geldbuchungen im Wertpapiergeschäft 4 1.1 Betroffene Geschäftsfälle... 4 1.2 Informationen über Deckungserfordernisse... 4 2 Dispositionsrahmen auf EUR-Girokonten 5 2.1 Zusammensetzung des Dispositionsrahmens... 5 2.2 Dispositionsrahmen durch Guthaben (Dotation des Kontos)... 5 2.3 Dispositionsrahmen gegen Bestellung von Sicherheiten... 5 2.3.1 Pfanddepot Sub/90 ( intraday collateral facility ) in der CSD.Austria... 5 2.3.2 Akzeptierte Sicherheiten... 6 2.3.3 Ermittlung des Belehnungswertes... 6 3 Disposition des EUR-Girokontos 7 3.1 Kontoausgleich am Tagesende... 7 3.2 Information über Girokonten und Dispositionsrahmen: Service Account Information... 7 3

1 Deckungskontrolle bei der Abwicklung von Geldbuchungen im Wertpapiergeschäft Die Abwicklung von Geldbuchungen im Wertpapiergeschäft über die von der OeKB für ihre Kunden geführten Girokonten unterliegt einer Deckungskontrolle. Steht auf den Girokonten keine ausreichende Gelddeckung zur Verfügung, so werden die Geldbuchung sowie der damit verbundene Geschäftsfall nicht durchgeführt. 1.1 Betroffene Geschäftsfälle Der Gelddeckungskontrolle unterliegt die Abwicklung aller sollseitigen Geldbuchungen im Wertpapiergeschäft. Insbesondere: Kaufentgelte einschließlich Beträge aus Regulierungen und Verzugszinsen im Rahmen der OTC- Wertpapiergeschäftsabwicklung der CSD.Austria (sofern die geldseitige Abwicklung nicht über ein Geldkonto bei der jeweiligen Nationalbank erfolgt); Alle Zahlungen im Rahmen von Aufträgen gemäß 14 (5) und (6) der Geschäftsbedingungen der CSD.Austria (Aufträge zur Ausübung von Optionsscheinen, Aufträge zum Kauf von Bezugsrechten); Alle Zahlungen in Verbindung mit der Abwicklung von Börsengeschäften über die CCP.A (sofern Ihr Institut Mitglied bei der CCP.A ist) gemäß Einzugsermächtigung, die Ihr Institut der CCP.A erteilt hat; Alle Zahlungen von Zahlstellen im Rahmen des von der CSD.Austria durchzuführenden Inkassos von Erträgnissen und der Abwicklung von Kapitalmaßnahmen; 1.2 Informationen über Deckungserfordernisse Aktuelle Informationen über die im Rahmen der Gelddeckungskontrolle jeweils erforderlichen Geldbeträge stehen über folgende Systeme zur Verfügung: Direct Settlement Advanced (DS.A) Kauf -/Verkaufsentgelte einschließlich Beträge aus Regulierungen und Verzugszinsen im Rahmen der OTC-Wertpapiergeschäftsabwicklung der CSD.Austria; Alle Zahlungen gemäß CCL-D Vertrag; Abwicklungssysteme für Kassa- und Terminmarkt der CCP.A Alle Zahlungen in Verbindung mit der Abwicklung von Börsengeschäften im Kassamarkt und Terminmarkt über die CCP.A; 4

2 Dispositionsrahmen auf EUR-Girokonten Im Falle der Abwicklung von EUR-Beträgen im Wertpapiergeschäft erfolgt die Gelddeckungskontrolle gegen den aktuellen Dispositionsrahmen auf dem für den Kunden geführten EUR-Girokonto. 2.1 Zusammensetzung des Dispositionsrahmens Der Dispositionsrahmen setzt sich wie folgt zusammen: aktuelles Kontoguthaben (Details dazu siehe unter Pkt. 2.2); Belehnungswert der zugunsten der OeKB zur Besicherung verpfändeten Wertpapiere (Details dazu siehe unter Pkt. 2.3); 2.2 Dispositionsrahmen durch Guthaben (Dotation des Kontos) Ein Dispositionsrahmen kann durch Dotation des EUR-Girokontos mittels eines finalen TARGET2- Zahlungsauftrages zu Gunsten des für den Kunden bei der OeKB geführten EUR-Girokontos (als Empfängerkonto anzugeben) bei BLZ 10000 (BIC OEKOATWW) hergestellt werden. Die OeKB adaptiert den Dispositionsrahmen entsprechend dem geänderten Kontostand unmittelbar nach Einlangen des Zahlungsauftrages von der OeNB. 2.3 Dispositionsrahmen gegen Bestellung von Sicherheiten Ein Dispositionsrahmen kann auch durch Bestellung von Sicherheiten hergestellt werden. Die OeKB ermöglicht dem Kontoinhaber eine intraday-überziehung des EUR-Girokontos bis zur Höhe des Belehnungswertes. Zu diesem Zweck wird der Dispositionsrahmen unmittelbar nach Übertragung von Wertpapieren auf ein zugunsten der OeKB verpfändetes Pfanddepot im Ausmaß des Belehnungswertes adaptiert. 2.3.1 Pfanddepot Sub/90 ( intraday collateral facility ) in der CSD.Austria Die Bestellung von Sicherheiten erfolgt durch Übertragung von Wertpapieren auf das für den Depotinhaber bei der CSD.Austria eingerichtete und zugunsten der OeKB verpfändete Pfanddepot Sub/90 ( intraday collateral facility ). Um die übertragenen Wertpapiere als Besicherung berücksichtigen zu können, muss der OeKB eine seitens des Depotinhabers unterfertigte Verpfändungserklärung vorliegen. Diese steht Ihnen als Download zur Verfügung: www.oekb.at/de/kapitalmarkt/csd Für die Depotgebühr für das Pfanddepot Sub/90 kommt Pkt. 2.1.1 der CSD.Austria Preisliste (Hauptdepot) zur Anwendung. 5

Instruktionen zur Übertragung von Wertpapieren auf das Pfanddepot und zur Freigabe/Rückübertragung von Wertpapieren aus dem Pfanddepot: Instruktionserteilung mittels DS.A; Bearbeitung von Instruktionen zur Freigabe/Rückübertragung seitens CSD.Austria täglich zwischen 17:30 und 18:00 Uhr; Transaktionsentgelt: EUR 0,85 pro Instruktion bei Übertrag von/auf das Hauptdepot oder ein anderes Subdepot des Depotinhabers; EUR 1,85 pro Instruktion bei Übertrag von/auf ein Depot eines anderen Depotinhabers, Erträgnisse (Dividenden, Kupons) werden dem Girokonto des Depotinhabers bei der OeKB gutgebracht, sofern nicht ein Verzugsfall (Pkt. 3.1) eingetreten ist. 2.3.2 Akzeptierte Sicherheiten Als Sicherheiten werden akzeptiert: marktfähige Sicherheiten gemäß Single List der Europäischen Zentralbank (EZB) mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr Aktien, die im Amtlichen Handel oder im Geregelten Freiverkehr an der Wiener Wertpapierbörse zugelassen sind und im Fließhandel gehandelt werden Eigene Emissionen können nicht als Sicherheiten hinterlegt werden. Die OeKB behält sich vor, die Anrechnung einer bestimmten Wertpapierkategorie als Sicherheit abzulehnen, wenn von einem Emittenten Tatsachen bekannt wurden, welche seine Fähigkeit, den Verpflichtungen als Emittent nachzukommen, erheblich beeinträchtigen könnte. 2.3.3 Ermittlung des Belehnungswertes Der Belehnungswert der hinterlegten Sicherheiten wird ermittelt unmittelbar nach Übertragung auf das Pfanddepot sofern der OeKB bereits ein Kurs für dieses Wertpapier vorliegt bzw. üblicherweise am Markt zur Verfügung steht und danach täglich per Geschäftsschluss für marktfähige Sicherheiten gemäß Single List der EZB mit 90% des letzten Kurswertes, für Aktien mit 50% des letzten Kurswertes. Wertpapiere, die nicht den unter 2.3.2 beschriebenen Kriterien entsprechen, werden mit 0,- bewertet. 6

3 Disposition des EUR-Girokontos 3.1 Kontoausgleich am Tagesende Der Kontoinhaber hat seine bei der OeKB geführten EUR-Girokonten täglich bis 17:00 Uhr auszugleichen. Die OeKB ist berechtigt, einen negativen Kontostand durch Verwertung der ihr verpfändeten Sicherheiten auszugleichen (Verzugsfall). Guthaben werden nicht verzinst auch wenn sie per Tagesende nicht abdisponiert sind. 3.2 Information über Girokonten und Dispositionsrahmen: Service Account Information Über das Service Account Information erhält der Kontoinhaber nachstehende Informationen über sein EUR-Girokonto (und über seine Fremdwährungs-Girokonten) bei der OeKB: Aktuelle Höhe und Zusammensetzung des Dispositionsrahmens; Aktueller Kontostand; Beträge und Details zu durchgeführten sowie mangels Gelddeckung noch nicht durchgeführten Geldbuchungsaufträge; Zugang zum Service erhält man unter Verwendung des AIS Benutzerprofils und Passwortes via https://login.oekb.at (Login Portal der OeKB). Weitere Auskünfte erteilt das Service Center Account Information unter +43 1 531 27-2220 bzw. account.info@oekb.at. 7

1011 Wien Strauchgasse 3 Tel. +43 1 531 27-2100 Fax +43 1 531 27-4100 csd.austria@oekb.at www.oekb.at