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Transkript:

Angebot Donnerstag, 8. August 2013 Thema: Forschungsvorhaben zum Thema Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 Träger: Bundesministerium der Justiz - Kontakt Partner Zeitraum Wert - 18 Monate 149.235 zzgl. USt. Bearbeiter Michael Knobloch (Rechtsanwalt) Prof. Dr. Wolfhard Kohte Prof. Dr. Wilfried Laatz Schlagwörter Pfändungsschutz-Konto (P-Konto), empirische Untersuchung, Rechtstatsachenforschung, Gesetzesevaluation Inhaltsübersicht A. Aufgabenstellung... 2 B. Erfahrungen des Instituts... 4 C. Methodik... 5 I. Vorstudie... 6 1. Norm- und Rechtsprechungsanalyse... 6 2. Offene leitfadengestützte Interviews... 7 3. Vorhandene Statistiken... 9 4. Exemplarische Sichtung von Kontoauszügen... 13 5. Weitere Quellen... 13 6. Risiken... 14 II. Hauptstudie... 14 1. Erhebung einer Quartalsstatistik bei Gerichten, Schuldnerberatung und Leistungsverwaltung... 15 2. Fragebogenbasierte Erhebung bei Schuldnerberatungsstellen... 15 3. Vergleichende Quartals-Aktenanalyse bei Gerichten (Q1/2010 Q1/2013)... 16 4. Befragung der Kreditinstitute... 17 5. Risiken... 19 D. Arbeitsplan und Zeitrahmen... 20 E. Kosten... 21 Anlage: Eidesstattliche Versicherung... 23

Anlage: Nachweise... 24 Anlage: Team... 28 2 A. Aufgabenstellung Das Bundesministerium der Justiz will das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 extern evaluieren lassen und hat dafür die Erstellung einer Studie ausgeschrieben. Ziel der Studie ist es, zu untersuchen, inwieweit die beabsichtigten Wirkungen des Gesetzes erreicht wurden, welche Nebenwirkungen aufgetreten sind, inwieweit die dadurch entstandenen Kosten im Verhältnis zu den erzielten Erfolgen stehen und wo noch Anpassungs- und Verbesserungsbedarf besteht. Die Aufgabe ist damit eine klassische ex-post-evaluation der Situation nach Gesetzesänderung. Die Fragestellung betrifft die - Effektivität (Befolgung und Nutzung), - Wirksamkeit (zielkonforme Wirkungen) und - Effizienz (Verhältnis von Kosten und Nutzen) des neuen Kontopfändungsschutzrechts im Vergleich zur alten Rechtslage. Inhalt der Studie ist damit der Vergleich der gesellschaftlichen Bedarfslage und der Probleme, die den Gesetzgeber bewogen haben, das überkommene Kontopfändungsrecht abzuschaffen und durch die neuen Regelungen zu ersetzen, mit der aktuellen Lage unter der Herrschaft der geänderten Normen. Bei der Wirksamkeitsanalyse sind die gesetzgeberischen Ziele mit den durch die Vollzugsaktivitäten ( Output ) ausgelösten Verhaltensänderungen ( Impact ) und den gesellschaftlichen Wirkungen ( Outcome ) in Beziehung zu setzen: 1 Ziele Output Impact Outcome Die entsprechenden, hieraus abzuleitenden Fragestellungen sind vom Ministerium in der Ausschreibung zum Teil bereits detailliert vorgegeben worden und umfassen jeweils qualitative und quantitative Aspekte. Konkret wurden durch den Auftraggeber bereits folgende in der Studie zu bearbeitende Fragestellungen benannt: 1) Ist die mit der Einführung des P-Kontos intendierte Entlastung der Vollstreckungsgerichte eingetreten? Welche zusätzlichen Belastungen sind auf die Gerichte zugekommen? Hier ist vor allem an den erhöhten Beratungsbedarf der Schuldner außerhalb anhängiger Verfahren zu denken. Es sind jeweils der Umfang der Entlastung 1 Zur Theorie der Gesetzesevaluation Bussmann, LeGes 1997/3, S. 109 (116), Download unter http://www.bk.admin.ch/themen/lang/00938/02124/06114/index.html.

bzw. der zusätzlichen Belastung sowie die Gründe für eine eventuelle Mehrbelastung zu ermitteln. Insbesondere ist auch der Umfang des Tätigwerdens der Vollstreckungsgerichte bei Anträgen nach 850k Absatz 4 und 5 Satz 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) zu untersuchen. 2) In welchem Umfang bestehen Probleme bei der Ausstellung, Anerkennung und Geltungsdauer der nach 850k Absatz 5 Satz 2 ZPO erforderlichen Bescheinigungen? In diesem Zusammenhang ist auch die Erhebung von Daten zur Häufigkeit der Inanspruchnahme von Schuldnerberatungsstellen erforderlich, insbesondere für die Fälle, in denen keine weiteren Beratungsangebote der Schuldnerberatung in Anspruch genommen werden. 3) Welche Schwierigkeiten haben sich aus der Nachzahlung von Sozialleistungen ergeben? 4) Im Zusammenhang mit der Übertragbarkeit von Guthaben auf den Folgemonat nach 850k Absatz 1 Satz 3 ZPO ist der Zusammenhang zwischen den zwangsvollstreckungsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften des Sozialrechts zu untersuchen, auch im Hinblick auf eine eventuelle Harmonisierung der Vorschriften des gesetzlich geregelten Ansparens für Sozialleistungen mit 850k Absatz 1 Satz 3 ZPO. Das für Sozialleistungen zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist in die Untersuchung einzubeziehen. Alle weiteren im Zusammenhang mit der Übertragung von Guthaben auf den Folgemonat bestehenden Probleme sind ebenfalls zu evaluieren. 5) Ist es in einem statistisch bedeutsamen Umfang zu einem Missbrauch des P-Kontos dadurch gekommen, dass der Schuldner mehrere P-Konten eingerichtet hat, und wodurch fiel dies wem auf? 6) Wie wird die vom Gesetzgeber vertretene und vom Bundesgerichtshof in zwei Urteilen vom 13. November 2012 (XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12) bestätigte Auffassung, dass ein gesondertes Entgelt für die Führung eines P-Kontos nicht zulässig ist, von den Kreditinstituten in die Praxis umgesetzt? 7) In welcher Größenordnung und in welchen Zusammenhängen werden als P-Konten geführte Girokonten gekündigt? 8) Die Einschränkung von Kontoführungsfunktionen bei der Führung eines Girokontos als P-Konto ist in die Untersuchung einzubeziehen. Hier sind vor allem Fragestellungen aus dem Bereich des Bürgerlichen Rechts betroffen. 9) Welche Rolle spielt die Rückumwandlung eines P-Kontos in ein normales Girokonto in der Praxis? In wie vielen Fällen bestand Interesse des Kontoinhabers und in wie vielen Fällen wurde ihm dies aus welchen Gründen durch das Kreditinstitut verweigert? Entsprechende statistische Erhebungen sind bedeutsam für die Frage, ob ein Bedarf für die gesetzliche Regelung eines Anspruchs auf Rückumwandlung besteht. 10) Von der Anordnung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem P-Konto nach 850l ZPO wird nach Mitteilung der meisten Landesjustizverwaltungen und der Verbände kaum Gebrauch gemacht. Ursachen und Abhilfemöglichkeiten sollte im Rahmen der Evaluierung vertieft nachgegangen werden, denn die vorgenannte Vorschrift ist geeignet, die Einkünfte von Schuldnern, deren Gutschriften längerfristig unter dem Grundfreibetrag liegen, angemessen zu schützen. 3 Da nicht die Einführung des Kontopfändungsschutzes an sich, sondern seine Neuregelung zu evaluieren ist, wurde insbesondere die Frage der Effizienz der neuen Regelung als eigenständiges Ziel definiert und gefragt, in welchem Umfang es bei den einzelnen beteiligten Parteien durch das Gesetz zu Entlas-

tungen oder zusätzlichen Belastungen gekommen ist (Frage 1). In der Ausschreibung sind dazu bereits verschiedene Gruppen benannt, bei denen der Impact der Neuregelung zu untersuchen ist. Dazu gehören die Vollstreckungsgerichte, die Anbieter von Girokonten, die Schuldnerberatungsstellen, staatliche Behörden, die Sozialleistungen auszahlen, und die von Pfändungen betroffenen Verbraucher. Der Frage der Effizienz vorgelagert ist jedoch die Effektivität und Wirksamkeit des Pfändungsschutzes auf Girokonten aus der Sicht der Zielgruppe des Pfändungsschutzes, der Verbraucher. Auch hierzu werden eine ganze Reihe von Aspekten in der Ausschreibung konkret benannt, wie die Praxis der Umsetzung von Pfändungsschutzkonten ( P-Konten ) im Sinne des 850k ZPO bei den Kreditinstituten oder Probleme bei der Umwandlung von P-Konten einschließlich der Rückumwandlung, Einschränkungen beim Leistungsangebot von P-Konten, Kündigungen von als P-Konto geführten Girokonten, Fälle von Bagatellforderungen öffentlicher Gläubiger und Missbrauch von P-Konten durch Verbraucher. Die Themenauswahl der Ausschreibung ist nicht abschließend gemeint, so dass nach der Zielanalyse weitere Aspekte zu ermitteln und zu berücksichtigen sind. Diese Themen sollen in enger Zusammenarbeit mit dem Referat R A 4 des Bundesministeriums der Justiz erörtert werden. Wo Abweichungen zwischen dem gesetzgeberischen Ziel und dem kausal durch die Neuregulierung verursachten Outcome festgestellt werden, soll die Studie schließlich Anpassungs- und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen. 4 B. Erfahrungen des Instituts Das institut für finanzdienstleistungen e.v. (iff) ist ein unabhängiger, international ausgerichteter gemeinnütziger Verein, der im Bereich nachhaltiger Finanzdienstleistungen forscht und berät. Es hat zahlreiche Studien und Rechtsgutachten für Bundesministerien und die Europäische Kommission im Bereich Finanzdienstleistungen erstellt und Erfahrung mit der Befragung von Kreditinstituten, Verbrauchern, Verbänden und Experten. Seit dem Jahr 2007 erstellt es einen jährlichen empirischen Bericht zur Situation Überschuldeter, in welchem unter anderem auf die Thematik von P-Kontos eingegangen wird und der auf Daten von ca. 14.000 Haushalten beruht. Der iff-überschuldungsreport wird von der Bundesregierung in ihrem Bericht entsprechend zitiert. Das iff hat 20 Mitarbeiter, davon neun wissenschaftliche Mitarbeiter und 4 wissenschaftliche Hilfskräfte mit den Schwerpunktdisziplinen Jura, Ökonomie (VWL, BWL), Pädagogik, Politische Wissenschaften und Soziologie sowie 7 Mitarbeiter im Bereich Service und Administration. Mit seinen drei Forschungsdirektoren und einem Netzwerk von nationalen und internationalen Wissenschaftlern in verschiedenen Disziplinen deckt das iff die Bereiche Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz sowohl rechtlich als auch soziologisch und ökonomisch ab. Seine Tätigkeiten reichen von Rechtsgutachten über empirische Studien, Datenauswertung, ökonomische Analysen und Feldtests (mystery shopping) bis hin zur Befragung von Verbrauchern. Eine Liste aktueller Projekte und Publikationen findet sich im Anhang.

5 C. Methodik Die Gesetzesevaluation soll die Auswirkungen, die die Einführung des P-Kontos mit sich gebracht hat, so bearbeiten, dass die wesentlichen rechtlichen wie faktischen Auswirkungen deutlich werden. Auswirkungen bei folgenden Gruppen sind zu erfassen: - Gerichte - Banken - Verbraucher - Schuldnerberatungsstellen und Verbraucherzentralen - Staatliche Leistungsverwaltung wie ARGE und Job-Center - Arbeitgeber über Verbände und Stichproben Dazu sollen Erhebungen bei den Gruppen selbst bzw. bei ihren Interessensvertretungen durchgeführt werden. Grundsätzlich stehen dabei zwei Instrumentarien zur Verfügung: ein möglichst flächendeckende repräsentative Erhebung, die die Meinung der Betroffenen erfasst gegenüber einer Erhebung die Indikatoren für faktische und rechtliche Entwicklungen über und bei den Betroffenen feststellt. Grundsätzlich könnten sich beide ergänzen. Allerdings machen die finanziellen Restriktionen des Projekts einen Kompromiss erforderlich. Danach sollen Methoden gewählt werden, die durch die Auswahl besonders kompetenter und erfahrener Gruppen gewährleistet, dass solche Fakten, die eindeutig sind, nicht bei einer Vielzahl von Personen in gleicher Weise abgefragt werden. Von daher wird die Auswirkung auf die Verbraucher nicht bei den Verbrauchern selbst, sondern über die Schuldnerberatungsstellen erfasst, die die speziell betroffene Klientel betreuen, sie befragen können und ein Interesse an Objektivität haben. Ebenso ist davon auszugehen, dass die zu erfassenden Reaktionen und Verfahren im Bankenbereich so strukturiert sind, dass sie ein relativ einheitliches Profil etwa in den Filialen einer Großbank zeigen, die auch über die nötigen Informationen verfügt. An die Stelle flächendeckender Interviews wird daher eine begrenzte Zahl von Fragebögen treten, die jedoch von ihrer Anzahl her gewährleisten, dass Plausibilitätskontrollen effektiv möglich sind. Dieses Vorgehen, das sich an Fakten orientiert, erfordert eine verstärkte inhaltliche Durchdringung der Materie, so dass ausreichend geklärt ist, welche verschiedenen Ergebnisse zu erwarten sind. Hierzu sind allgemein zugängliche Quellen auszuwerten. Das ausreichend aus langjähriger Beschäftigung mit der Materie vorhandene Expertenwissen im Institut wird gewährleisten, dass das gesamte Spektrum der Auswirkungen erfasst werden kann. Entsprechend wird hinsichtlich der verschiedenen Gruppen eine angepasste Methodik vorgeschlagen, wobei es (wie aus nachfolgendem Schema ersichtlich) jeweils Überschneidungen bei den einzelnen Gruppen gibt, die wo möglich im Sinne einer wechselseitigen Ergebnisprüfung genutzt werden sollen.

6 Tabelle 1: Gruppenspezifische und gruppenübergreifende Untersuchungsmethodik. Banken Verbraucher Gerichte Schuldnerberatung Leistungsverwaltung Vorstudie Norm- und Rechtsprechungsanalyse, offene leitfadengestützte Experteninterviews, Ermittlung und Auswertung vorhandener Statistiken, exemplarische Kontensichtung, Auswertung weiterer Quellen Fragebogen, vor- Erhebung bei Quartalstatistik in 5 Regionen Hauptstudie handene Praxis und Vertragsanalyse Schuldnerberatungen über Probleme von Verbrauchern Vor-Ort-Aktenanalyse in zwei Gerichten Die an die einzelnen Gruppen gerichtete Fragestellung wird damit auch immer dann, wenn entsprechende Erkenntnisse zu vermuten sind, die jeweils anderen Gruppen mitumfassen. Dabei wird zu Beginn des Projekts zunächst eine qualitative Vorstudie durchgeführt werden, um die Fragestellungen zu verfeinern und die Dimensionen des Untersuchungsgegenstandes festzulegen. Die Vorstudie wird dem Auftraggeber in Form eines Zwischenberichts präsentiert werden. Unter Nutzung der Erkenntnisse der Vorstudie wird sodann in Abstimmung mit dem Auftraggeber die Hauptstudie vorbereitet und durchgeführt werden, deren Ergebnisse im Projektabschlussbericht festgehalten werden. I. Vorstudie Die Vorstudie soll die Problem- und Bedarfslage anhand der Fragestellung in qualitativer Hinsicht beleuchten, wo möglich bereits Antworten formulieren und zudem eventuell vorhandene Lücken im Untersuchungsgegenstand füllen. Mittel der Vorstudie werden eine rechtliche Analyse juristischer Literatur und Rechtsprechung bezüglich des Kontopfändungsschutzes, offene leitfadengestützte Telefoninterviews, die Auswertung von frei verfügbaren Statistiken, die exemplarische Sichtung von Kontoauszügen und die Analyse weiterer Quellen wie Internet-Diskussionsforen sein. 1. Norm- und Rechtsprechungsanalyse Ausgangspunkt der Vorstudie ist eine fundierte juristische Analyse des zu evaluierenden Kontopfändungsschutzes. Neben einem Vergleich der alten mit der neuen Rechtslage wird auch die Rechtspraxis, das heißt die Entscheidungstätigkeit der Gerichte, untersucht werden. Hierzu werden über die großen juristischen Datenbanken (JURIS / Beck-Online) und die iff-eigene Datenbank (fis-money-advice) verfügbare einschlägige Urteile und die juristische Literatur recherchiert und themenbezogen aufbereitet werden. Die Analyse wird durch Prof. Dr. Kohte unter Mitarbeit von RA Michael Knobloch erfolgen. Der Bearbeiter ist durch eine Vielzahl von Publikationen als Experte des Rechts der Kontopfändung ausgewiesen.

7 2. Offene leitfadengestützte Interviews Aus den Erfahrungen in verschiedenen empirischen Projekten, wie der Studie zu Dispozinsen und Ratenkrediten, die das iff zusammen mit dem ZEW für das BMELV erstellt hat, wird innerhalb der Vorstudie die Durchführung offener leitfadengestützter Interviews bei Verbänden und einzelnen Experten vorgeschlagen. Sie dienen der Erkundung der Problemlagen und Bedarfe der einzelnen Gruppen, der Information über die durch die Einführung des P-Kontos erreichten Wirkungen und über vorhandenes Datenmaterial. a) Mögliche Experten Die Fragestellungen lassen sich nach verschiedenen Quellen einteilen: (1) Verbände der genannten Organisationen und Einzel-Experten, (2) Vollstreckungsgerichte, (3) Anbieter von P-Konten, (4) Schlichtungsstellen, (5) Schuldnerberatungsstellen, (6) Verbraucherzentralen, (7) Sonstige betroffene Stellen wie ARGE und Jobcenter, Zu den Verbänden gehören die Anbieterverbände der Geschäftsbanken (BdB), der Sparkassen (DSGV) und Raiffeisen- und Volksbanken (BRV), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG SB), der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.v. (BDIU) sowie weitere Verbände von Anbietern und staatlichen Einrichtungen, die typischerweise Forderungsausfälle durch Verbraucher erleiden und für Kontopfändungen bekannt sind, außerdem staatliche Einrichtungen, die P-Konto-Bescheinigungen ausstellen, wie z.b. die Arbeitsagentur. Daneben sollen auf Seiten der Gerichte Rechtspfleger und Verwaltungsangestellte, auf Seiten der Schuldnerberatung Berater selbst befragt werden. Befragt werden sollen auch einzelne Experten, die über die Praxis der P-Konten und Kontopfändungen bei Verbrauchern Auskunft geben können bzw. sich mit rechtlichen Fragestellungen zum P-Konto in der Vergangenheit beschäftigt haben. Auch die Schlichtungsstellen, die üblicherweise zu den einzelnen Verbänden gehören, werden mit einbezogen, da hier Erkenntnisse über Probleme mit P-Konten zu erwarten sind, die teilweise nicht in den Jahresberichten der Schlichtungsstellen dokumentiert sind. Die Interviews werden durch einen Telefonleitfaden vorbereitet. Die Ergebnisse der ca. 16 telefonischen Interviews mit Verbandsvertretern und Einzelexperten von jeweils 30-60 Minuten sollen Aufschluss über erreichte Erfolge und bestehende Probleme bei der Einführung des P-Kontos aus unterschiedlicher Perspektive geben und zur Vorbereitung der standardisierten Fragebögen dienen sowie bereits vorhandenes statistisches Material zum Thema erfassen.

8 b) Test der Teilnahmebereitschaft In Vorbereitung dieses Antrags wurden zur Aufklärung der generellen Bereitschaft zur Teilnahme bereits einzelne Kurzinterviews mit verschiedenen Experten geführt beziehungsweise Daten per E-Mail abgefragt. Auf Seiten der Gerichte wurden am 29.05.2013 insgesamt 17 Amtsgerichte (darunter alle mit den Aufgaben des zentralen Vollstreckungsgerichts befassten) angeschrieben, von denen sieben bis zum 13.06.2013 antworteten (entsprechend 41 Prozent, auf einmalige Anfrage). Bei drei Gerichten erfolgte eine Nachbefragung per Kurzinterview. Aufgrund der Erfahrung des relativ hohen Feedbacks auf eine einfache, nicht durch Begleitschreiben oder weitere Incentives gestützte Anfrage ist daher bei den Gerichten von einer generellen Kooperationsbereitschaft auszugehen. Tabelle 2: Antragsbezogene Kurzevaluation bei Amtsgerichten. Nr. Land Gericht Antwort 1 Baden-Württemberg Amtsgericht Karlsruhe X 2 Bayern Amtsgericht Hof 3 Berlin Amtsgericht Mitte X 4 Brandenburg Amtsgericht Nauen 5 Bremen Amtsgericht Bremen X 6 Bremen Amtsgericht Bremerhaven X 7 Hamburg Amtsgericht Hamburg - Mitte X 8 Hessen Amtsgericht Hünfeld 9 Mecklenburg-Vorpommern Amtsgericht Neubrandenburg X 10 Niedersachsen Amtsgericht Goslar 11 Nordrhein-Westfalen Amtsgericht Hagen X 12 Rheinland-Pfalz Amtsgericht Kaiserslautern 13 Saarland Amtsgericht Saarbrücken 14 Sachsen Amtsgericht Zwickau 15 Sachsen-Anhalt Amtsgericht Dessau-Roßlau 16 Schleswig-Holstein Amtsgericht Schleswig 17 Thüringen Amtsgericht Meiningen Ähnlich wie bei den Gerichten wurde Kontakt zu Schuldnerberatungsstellen aufgenommen. Der Zugang des iff ist hier traditionell gut; insbesondere zu Beratungsstellen, die die institutseigene Beratungssoftware CAWIN nutzen, und zu den Stellen, die sich am jährlich erscheinenden iff- Überschuldungsreport beteiligen. Letztere Gruppe besteht aus zurzeit 20 Stellen. Für diesen Antrag wurden drei Berater kontaktiert, die alle für Interviews zur Verfügung standen. In ersten Gesprächen wurden beispielsweise folgende Problemen im Zusammenhang mit dem P-Konto neben bekannten und in der Wissenschaft und Rechtsprechung diskutierten Problemen wie der Monatsanfangsproblematik berichtet, deren Bedeutung durch weitere Experteninterviews und quantitative Erhebungen evaluiert werden müsste: - Anbieter verlangen Neubescheinigungen in immer kürzeren Intervallen,

9 - Verlangen von Nachweisen trotz ausreichender Informationen beim Anbieter, - Verlust von Nachweisen beim Anbieter und häufiges Nachfordern von Nachweisen, - Kündigungen des Girokontos statt Angebot auf Umstellung in ein P-Konto, - Wegschicken von Verbrauchern bei Bitte um Ausstellung einer Bescheinigung durch ARGE, Jobcenter, Arbeitgeber und teilweise auch durch Gerichte. Auch werden die Expertengespräche dazu genutzt, mögliche Schwachstellen der gesetzlichen Regelung herauszuarbeiten. 2 Hier wurden in ersten Gesprächen mit der Schuldnerberatungsseite beispielsweise die Regelungen zur Frequenz der Bescheinigungen, die Bezahlung des zusätzlichen Aufwands für die Beratungsstellen und die fehlende Statistik zur Anzahl der Bescheinigungen als verbesserungswürdig bezeichnet. 3. Vorhandene Statistiken Daten zur Anzahl und Verbreitung von P-Konten gibt es bisher nur vereinzelt. Für die Studie werden bestehende, öffentlich zugängliche Daten, insbesondere die des Statistischen Bundesamts, 3 der Bundesbank. 4, der SCHUFA und des iff-überschuldungsreports 5 ausgewertet werden. Letztere liegen dem iff als Primärdaten vor; nachfolgende Tabelle ist aus den aktuellen Daten von etwa 2.000 Fällen, bei denen Beratungsbeginn 2010 bis 2013 war und bei denen durch die Berater Angaben zum P-Konto gemacht wurden, erstellt worden. 2 3 4 5 Weitere Experten, die sich mit den Problemen von P-Konten auseinandergesetzt haben, sind z.b. Dr. Claus Richter, Jurist bei der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.v.; siehe: http://www.liga-brandenburg.de/download/pkonto_dr_clausrichter.pdf. Gem. 5 Abs. 2 Nr. 24 Überschuldungsstatistikgesetz (ÜschuldStatG) erhebt das Statistische Bundesamt bei gemeinnützigen und gewerblichen Schuldner- oder Insolvenzberatungsstellen das Bestehen eines Pfändungsschutzkontos bei Schuldnerberatungsstellen. Auswertungen des Statistischen Bundesamts liegen derzeit noch nicht vor, sind aber im laufenden Jahr erstmals für das Kalenderjahr 2011 zu erwarten. Die Bundesbank erhebt z.b. Daten zur Anzahl von Girokonten 95,171 Mio. Girokonten bei monetären Finanzinstituten (MFI; ohne Deutsche Bundesbank) in Deutschland, Stand 2011, siehe: Deutsche Bundesbank: Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabwicklungsstatistiken in Deutschland 2007 2011, S. 4 abrufbar unter: http://www.bundesbank.de/navigation/de/statistiken/geld_und_kapitalmaerkte/ Zahlungsverkehr/zahlungsverkehr.html. Der iff-überschuldungsreport enthält Daten zur Nutzung von P-Konten von Verbrauchern, die in Schuldnerberatungsstellen kommen, und zur Funktionalität der P-Konten, siehe: Knobloch/Reifner/ Laatz/Nizkich: iff-überschuldungsreport 2012, S. 61 ff.

10 Tabelle 3: Verbreitung von P-Konten bei Ratsuchenden in der Schuldnerberatung, Quelle: iff- Überschuldungsreport 2013. Pfändungsschutzfunktion 2011 2012 2013 Keine P-Konto Funktionalität Anzahl 280 316 115 Anteil 46,0 % 28,3 % 30,3 % Bestehende P-Konto Funktionalität Anzahl 279 706 243 Anteil 45,8 % 63,1 % 64,1 % P-Kontofunktionalität nach Beraterintervention Anzahl 50 96 21 Anteil 8,2 % 8,6 % 5,5 % Eröffnung abgelehnt Anzahl 0 0 0 Anteil 0,0 % 0,0 % 0,0 % Summe Anzahl 609 1118 379 Anteil 100,0 % 100,0 % 100,0 % Im Hinblick auf die Tätigkeiten der einzelnen Beteiligten ist die Datenlage recht uneinheitlich. Die Anfragen bei den Gerichten ergaben, dass im Zusammenhang mit P-Konten keine einheitliche Gerichtsstatistik geführt wird.

11 Zur Tätigkeit der Schuldnerberatungsstellen liegen für einzelne Bundesländer teilweise bereits Daten vor. Beispiel hierfür ist die durch die Hamburgische Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) erstellte Statistik zur Bescheinigungstätigkeit der in Hamburg ansässigen Schuldnerberatungsstellen (nachstehende Tabelle). Tabelle 4. Bescheinigungstätigkeit Hamburger Schuldnerberatungsstellen, Statistik mit freundlicher Genehmigung der Hamburgischen Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BAS- FI). 3. Quartal 2012 4. Quartal 2012 Träger aus laufender Beratung aus Notfallberatung Erstbescheinigung Folgebescheinigung aus laufender Beratung aus Notfallberatung Erstbescheinigung Folgebescheinigung HAB 18 4 22 0 12 0 10 2 H.S.I 40 23 - - 38 0 19 19 DW 32 18 46 4 25 20 36 9 DRK 31 10 32 9 36 4 31 9 VZ 28 20 43 5 10 36 44 2 afg 9 4 9 4 10 4 14 0 Summe 100 52 130 22 81 64 125 20 Daneben ist die Verbraucherzentrale NRW im Sinne eines Marktbeobachters tätig geworden und hat im Land Nordrhein-Westfalen bei insgesamt 20 Beratungsstellen Erhebungen anhand eines eigenen Fragebogens durchgeführt, deren Ergebnisse dem iff vorliegen und die innerhalb der Vorstudie ausgewertet werden können. 8 Im Fokus standen hier vor allem Probleme im Zusammenhang mit dem P- Konto aus Sicht des Ratsuchenden. Nachstehende Tabelle zeigt ein Beispiel der Ergebnisse in Bezug auf die Gerichte. 8 Die Erhebung ist zudem auf die Länder Hessen und Baden-Württemberg ausgeweitet worden.

12 Tabelle 5: Probleme mit dem Gericht/mit der vollstreckenden Stelle, Statistik mit freundlicher Genehmigung der Verbraucher-Zentrale NRW (Stand: 30.04.2013). Keine Anpassung des Freibetrages an Lohnpfändungstabelle/Niveau der Lohnpfändung (n 20) Keine Erhöhung/Anpassung des Freibetrages wegen zusätzlicher Zahlungen (z.b. Weihnachtsgeld, ) (n 20) Kein Blankettbeschluss bei wechselnden Einkünften (d.h. Freigabe des jeweils eingehenden Einkommens, laut BGH zulässig) (n 20) Keine/unzureichende Freistellung von Nachzahlungen (z.b. Sozialleistungen, deren Bewilligung mehrere Monate gedauert hat) (n 20) Komplette Kontofreigabe durch Anordnung der Unpfändbarkeit gemäß 850l ZPO Klienten stellen den Antrag gar nicht (n 20) Inhaltlich unverständliche Ablehnung durch d. Gericht (n 17) Grundsätzliche Ablehnung durch das Gericht (n 17) Häufig Gelegentlich Nie/ kein Problem Weiß nicht 0 4 12 4 0 1 14 5 0 1 10 9 0 2 13 5 8 2 0 10 0 0 4 13 2 0 4 11 Im Hinblick auf die Tätigkeit der Arbeitsagenturen und Jobcenter waren die im Vorfeld dieses Antrags durchgeführten Anfragen nicht ertragreich. Zwar erließ der Geschäftsbereichs SP II bereits im Jahr 2011 unter dem Aktenzeichen II-2001, II-5205, II-6001 eine an alle Agenturen, Generaldirektionen und Jobcenter gerichtete Weisung, wonach unter anderem bestimmt ist: Wenn bei betroffenen Leistungsempfängern im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Erhöhung der Freibeträge vorliegen, sollte ihnen eine (unbefristete) Bescheinigung nach 850k Abs. 5 ZPO zur Vorlage bei ihrem Kreditinstitut ausgehändigt werden. 9 Damit einhergehend scheint aber keine statistische Erfassung solcher Vorgänge erfolgt zu sein. Die telefonische Antwort aus dem statistischen Datenzentrum der Bundesagentur für Arbeit erbrachte die (unverbindliche) Auskunft, dass dort keine Statistik zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit P-Konten bekannt ist, so dass für die Vorstudie auch dort keine quantitativen Ergebnisse zu erwarten sind. Das iff hat über seine jährliche Konferenz zu Finanzdienstleistungen gute Kontakte zu einzelnen Anbietern. Für den Antrag wurde im Juni eine große Sparkasse angefragt, Daten zu P-Konten zur Verfügung zu stellen. Die Anfrage ergab, dass lediglich die Anzahl der P-Konten dokumentiert ist und auch weitergegeben werden könnte. Ähnlich hatte sich ein Vertreter des Sparkassen- und Giroverbandes im Mai gegenüber dem iff auf der genannten Konferenz geäußert. Darüber hinausgehende Auswertungen, etwa zu sozio-ökonomischen Merkmalen der Nutzer von P-Konten beziehungsweise der Praxis der 9 Download der Weisung unter http://www.schuldnerberatung-sh.de/fileadmin/user_upload/pkonto/ba_vi_sgb_ii_p-konto_27-10-2011.pdf.

13 Kontoverläufe, würden dort nicht erhoben und selbst wenn, könnten sie aus Datenschutzgründen nicht zur Verfügung gestellt werden. 4. Exemplarische Sichtung von Kontoauszügen Eine Sichtung von Kontoauszügen und nähere Analyse von P-Konten über Banken ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, wie eine Anfrage bei einer großen Sparkasse bestätigte. Für die Vorstudie wird daher vorgeschlagen, über die mit dem iff im Rahmen des iff-überschuldungsreports regelmäßig kooperierende Schuldnerberatungsstellen Kontakte zu etwa fünf Verbrauchern herzustellen, die bereit sind, ihre Kontoauszüge für eine Sichtung zur Verfügung zu stellen. Die Analyse soll die bereits bekannten Probleme verifizieren und zudem die Praxis der Kontopfändung exemplarisch beleuchten. Ergänzt werden soll die Analyse durch persönliche Interviews mit den Betroffenen in Hamburg. 5. Weitere Quellen Darüber hinaus werden für die Vorstudie öffentlich zugängliche Quellen als Erkenntnisquellen für die Vorbereitung von Fragebögen genutzt, um bestehende Probleme in Bezug auf P-Konten zu ermitteln. Dazu gehören neben Stellungnahmen und Berichten der Anbieter-, 10 Verbraucher- 11 und Schuldnerberaterverbände, der Parteien und der Regierung 12 insbesondere auch einschlägige Internet-Foren von Rechtspflegern, 13 Betroffenen 14 und Anbietern, 15 die sich mit Kontopfändungen und Problemen in Zusammenhang mit der Kontopfändung auseinandersetzen. 10 Hier sind vor allem die Tätigkeitsberichte der Schlichtungsstellen seit der Einführung des P-Kontos heranzuziehen. Siehe z.b. den Ombudsmann Tätigkeitsbericht 2011 des BdB, abrufbar unter: https://bankenverband.de/publikationen/verbraucher/shopitem/9c1074e65304b7f290b9f506ca86f897 11 http://www.schuldnerberatung-sh.de/fileadmin/user_upload/p-konto/vz_nrw_evaluierung_p- Konto_Anregungen_VZ_NRW_2012-11-28.pdf. 12 Z.B. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Ingrid Remmers, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE vom 7.4.2011, BT-Ds. 17/5411; abrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/054/1705411.pdf. 13 http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?61636-bescheinigung-p-konto-f%fcr- Nachzahlungen 14 http://alt.f-sb.de/forumneu/showthread.php?53874-dringend-!-p-konto-und-niemand-will-die- Bescheinigung-z.-Erh%F6hung-des-Freibetrages. und http://p-konto-forum.de/p-konto-forum-f2/pkonto-amtsgericht-rechtspfleger-t116.html; zum Thema Erwerbslosigkeit speziell: http://www.eloforum.org/schulden/63262-pfaendung-trotz-konto.html. 15 http://www.drittpfaendung.de/bescheinigung-und-beschluss-beim-p-konto/.

14 6. Risiken Tabelle 6: Risiken der Methodik der Vorstudie. Methodik Risiken Stimulus Juristische Analyse Explorative Interviews Vorhandene Statistiken Exemplarische Kontensichtung Weitere Internetquellen niedrig (Datenquellen zugänglich) niedrig (Erfahrungen des Pre-Tests mit Schuldnerberatung und Gerichten) mittel (Leistungsverwaltung und Anbieter) niedrig (Schuldnerberatung) hoch (Leistungsverwaltung, Anbieter und Gerichte) mittel-hoch (personenbezogene Daten, Kontoauszüge nicht vorhanden) niedrig (Datenquellen zugänglich) Begleitschreiben/ Anweisung des Bundesministeriums und der Landesministerien, Begleitschreiben der Verbände, alternative Interviewpartner Begleitschreiben/ Anweisung des Bundesministeriums und der Landesministerien, Begleitschreiben der Verbände Ansprache von Verbrauchern über Schuldnerberater, Anonymisierung der Auszüge, geringe Fallzahl bei großer potentieller Gruppe II. Hauptstudie Auf der Grundlage der überwiegend qualitativen Ergebnisse der Vorstudie und der hierdurch gewonnenen und vertieften Kenntnisse wird bei den einzelnen Gruppen eine empirische Erhebung durchgeführt werden. Zentrales Mittel der Hauptstudie wird die Erhebung einer Quartalsstatistik bei Gerichten, Schuldnerberatungen, Arbeitsagenturen und Jobcentern innerhalb von 5 Regionen mit dem Ziel sein, Aktivitäten im Zusammenhang mit dem P-Konto binnen dieses Zeitraums möglichst umfassend zu erfassen und zu dokumentieren. Ziel ist es, mit Hilfe der erhobenen Daten ein möglichst genaues Bild des status quo der Tätigkeiten zu erfassen. Zudem sollen Schuldnerberatungsstellen auch dazu genutzt werden, mehr über die Situation von Verbrauchern in Zusammenhang mit dem P-Konto zu erfahren. Um schließlich auch die Belastung der Gerichte unter der Geltung des alten Kontopfändungsschutzrechts im Vergleich zu beurteilen, soll zudem bei zwei ausgewählten Gerichten eine ausführliche Ak-

15 tenanalyse durchgeführt werden, wobei jeweils ein Quartal der Tätigkeiten unter dem alten Kontopfändungsschutzrecht und ein aktuelles Quartal verglichen werden sollen. 1. Erhebung einer Quartalsstatistik bei Gerichten, Schuldnerberatung und Leistungsverwaltung Es wird eine Erhebung vorgeschlagen, bei der in 5 Regionen für die Dauer von drei Monaten ein Monitoring bei den Gerichten, Schuldnerberatungsstellen, der ARGE bzw. den Jobcentern, die im Zusammenhang mit dem P-Konto tätig werden, erfolgen soll. Die Dokumentation soll standardisiert über noch mit den Stellen abzustimmende Erfassungsmittel (Strichlisten, Onlineerhebung, elektronische Erfassungslisten) erfolgen. Die Benennung und Klassifikation der erfassten Tätigkeiten wird aus den Ergebnissen der Vorstudie resultieren und die dort gefundenen Tätigkeitskategorien enthalten. Zur Bestimmung der Regionen wird eine geschichtete Klumpen-Auswahl vorgeschlagen, die nach Stadt/Land und Regionen im Bundesgebiet (Nord, Süd, Ost, West, Mitte) gebildet wird. Innerhalb der Auswahl werden die unterschiedlichen Stellen mit einbezogen, die Personen mit Überschuldungsrisiken beraten bzw. P-Konto-Bescheinigungen ausstellen. Abhängig von der Größe der Region wird entweder eine Einbeziehung aller infrage kommenden Stellen angestrebt oder bei größeren Regionen eine zufallsgesteuerte Auswahl innerhalb gleichartiger Stellen getroffen. Die gewonnenen Daten sollen dann regional und übergreifend ausgewertet werden, um die Tätigkeitsbelastung der einzelnen Beteiligten insbesondere quantitativ aufzuzeigen. 2. Fragebogenbasierte Erhebung bei Schuldnerberatungsstellen Innerhalb der Hauptstudie sollen Schuldnerberater zur Akzeptanz und zur Nutzung eines P-Kontos durch Verbraucher und bestehende Probleme zum P-Konto befragt werden, da diese einen besonderen Einblick in die Probleme betroffener Verbraucher haben. Von Interesse sind dabei insbesondere die Voraussetzungen der Gewährung eines P-Kontos, eventuelle Einschränkungen bei Kontoführungsfunktionen, Preise, mögliche Probleme bei Einrichtung eines P-Kontos sowie bei erfolgten Pfändungen inklusive Bagatellpfändungen. Zunächst wurde eine repräsentative Verbraucherbefragung über die SCHUFA Holding AG im Folgenden SCHUFA genannt erwogen, da der SCHUFA durch die Kreditinstitute P-Konten gemeldet werden und die SCHUFA über Daten fast aller volljährigen Personen in Deutschland verfügt. 16 Die Nachfrage bei der SCHUFA ergab, dass aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen (siehe 850k Abs. 8 ZPO) eine Befragung von Verbrauchern mit Unterstützung der SCHUFA grundsätzlich ausgeschlossen ist. Eine repräsentative Erhebung bei Verbrauchern ohne Kenntnis darüber, ob die Verbrau- 16 Der Datenbestand der SCHUFA umfasst 655 Millionen Informationen zu 66,2 Millionen Privatpersonen und 4 Millionen Unternehmen. Zitiert nach SCHUFA: Kreditkompass 2013, S. 4; abrufbar unter: http://www.schufa-kredit-kompass.de/media/teamwebservices/downloads/schufa_kredit-kompass- 2013_Web.pdf.

16 cher über ein P-Konto verfügen, wurde aus Kostengründen verworfen. Denn mit etwa 1,5 Mio. P- Konten 17 bei 67,1 Mio. volljährigen Personen 18 verfügen derzeit nur 2,2 % über ein P-Konto. Auch wenn man das Potential für P-Konten aufgrund der im Jahr 2010 bestehenden 2,6 Mio. Konten auf Guthabenbasis 19 sowie geschätzter 7,7 % überschuldeter Haushalte 20 bzw. 6,41 Mio. überschuldeter Privatpersonen 21 mitbedenkt, müssten für eine repräsentative Befragung ca. 30.000 Telefoninterviews mit einer Dauer von jeweils 15-20 Minuten geführt werden, um Aussagen zum schwierigen Thema Pfändung von Girokonten und Problemen mit P-Konten zu erhalten. infas schätzt den Preis für eine derartige Untersuchung allein auf 300.000 400.000 Euro. Das Institut verfügt über eine Datenbank von Schuldnerberatungsstellen, die für die Untersuchung aktualisiert wird. Die Befragung erfolgt regional verteilt im gesamten Bundesgebiet. Die Schuldnerberaterverbände werden vorab gebeten, die Befragung zu unterstützen. Vorgesehen ist ein kurzer und präziser Fragebogen mit bis zu 30 Fragen zum P-Konto, um die wesentlichen Probleme von Verbrauchern und die Praxis bei P-Konten klären zu können. Besonderer Wert wird dabei auch auf offene Fragen gelegt, die erfahrungsgemäß zu Zusatzinformationen führen, die das theoretische Konzept der Erklärung erweitern und im Einzelfall nachrecherchiert werden können. Die Befragung selbst richtet sich an die Schuldnerberater vor Ort. Erwartet wird ein Rücklauf zwischen 50 und 100 Fragebögen. Die Auswertung der iff-überschuldungsreports, die von ursprünglich 300 Datensätzen aus ca. 5 Schuldnerberatungsstellen inzwischen auf 12.000 Datensätze ausgeweitet wurde, hat gezeigt, dass auf Grund der relativen Gleichheit von Arbeitsweise, Zielgruppe und Organisation schon bei wenigen Schuldnerberatungsstellen das Wissen vorhanden ist, was insgesamt als typisch angesehen werden kann. Durch die Fragebogen soll die in den Experteninterviews ermittelte Praxis bei P-Konten von Seiten der Schuldnerberatungsstellen dargestellt werden. 3. Vergleichende Quartals-Aktenanalyse bei Gerichten (Q1/2010 Q1/2013) Um die Veränderungen der Arbeitsbelastung bei den Gerichten zu erfassen, wird eine vergleichende Aktenanalyse bei zwei ausgewählten Gerichten vorgeschlagen. Zu vergleichen wäre die Gerichtstätig- 17 1.497.659 P-Konten, Stand Anfang März 2013, mitgeteilt durch den DSGV auf Basis der Angaben der Deutschen Kreditwirtschaft. 18 Angaben nach Mikrozensus 2011: Bevölkerung Bundesrepublik Deutschland am 9. Mai 2011, veröffentlicht am 31. Mai 2013, siehe: https://www.destatis.de/de/zahlenfakten/gesellschaftstaat/bevoelkerung/bevoelkerungsstand/bevo elkerungsstand.html;jsessionid=e85479e8278e9748e5455b0d89140f63.cae4 19 Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann vom 21.12.2011, BT-Ds. 17/8312, S. 8, Angaben zum Jahr 2010. 20 3,12 Millionen Haushalte gelten nach Angaben von Creditreform als überschuldet, zitiert nach: iff- Überschuldungsreport 2012, S. 25, abrufbar unter: http://www.iffueberschuldungsreport.de/media.php?id=4581, gegenüber 40,4 Millionen Haushalte, Stand 2011, siehe: https://www.destatis.de/de/zahlenfakten/gesellschaftstaat/bevoelkerung/bevoelkerungsstand/aktue llzensus.html. 21 Siehe Überschuldungsreport 2012, S. 25, Fn. 20.

17 keit eines Quartals vor Inkrafttreten des Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes am 01.07.2010 mit einem Quartal nach dem Auslaufen der Übergangsregelung am 01.01.2012. Der Datenbestand dieses Zeitraums liegt nach Informationen mehrerer Gerichte, die im Rahmen des Antrags angefragt wurden, vor, da die Aufbewahrungsdauer der Akten 5 Jahre beträgt. Denkbar wäre etwa der Vergleich des ersten Quartals 2010 mit dem ersten Quartal 2013. Ähnlich wie bereits bei der Quartalsstatistik sollen die Akten auf die Tätigkeiten der Gerichte im Zusammenhang mit Forderungspfändungen auf Girokonten untersucht werden. Darüber hinaus wird es möglich sein, bestimmte inhaltliche Problemlagen bei der Aktensichtung zu erfassen. Für die Vorstudie wurde die Bereitschaft angefragt, eine solche Aktenanalyse zu ermöglichen. Die Aktenanalyse würde vor Ort durch eigene Mitarbeiter des Bieters durchgeführt werden. Hierzu würde eine förmliche Verschwiegenheitsverpflichtung im Sinne des jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzes Voraussetzung sein. Da die Rückfragen bei Gerichten ergaben, dass eine Vorsortierung der Akten für sie wegen des Aufwands nicht durchführbar ist, wäre also ein sehr großer Aktenbestand zu sichten. Dabei dürften Kopien nur unter strikter Anonymisierung gefertigt werden, also Schwärzung jeglicher Namen und personenbezogener Merkmale. Die Auskunft des AG Neubrandenburg ergab, dass dort im ersten Quartal 2010 insgesamt 376 Akten im Zusammenhang mit Forderungspfändungen im Bestand sind. Dort wäre zumindest eine Vorauswahl der Akten anhand der Registratur möglich. Da die Gerichte keine einheitliche Aktenverwaltung anwenden, kann der Aufwand, die jeweiligen einschlägigen Akten aufzufinden, bei anderen Gerichten höher sein. Letztlich müsste zu Beginn sorgfältig geprüft werden, ob die Aktenvorgänge hinreichend aussagekräftig sind; insoweit würde vorab eine Probesichtung durchgeführt werden. 4. Befragung der Kreditinstitute Bei den Banken soll eine durch die Einführung des P-Kontos bedingte Be- oder Entlastung, der Umfang des Missbrauchs, die Praxis der Gewährung und Rückumwandlung von P-Konten, die Bepreisung und Konditionen, der Funktionsumfang und die Pfändungspraxis insbesondere in Bezug auf Bagatellforderungen erfasst werden. Im Zuge einer Befragung sollen zudem Informationen über die angebotenen Kontomodelle erhoben und insbesondere die Bedingungen von P-Konten abgefragt werden. Es ist eine Befragung von Kreditinstituten durch Versenden von Fragebögen unter den Anbietern von P-Konten geplant. Hierbei wird nach Bankengruppen vorgegangen, da auf Ähnlichkeiten innerhalb einer Bankengruppe geschlossen werden kann. Die Grundgesamtheit für die repräsentative Erhebung unter Kreditinstituten bilden damit die Großbanken, die Geschäfts- und Regionalbanken, Ratenkreditbanken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken. Bei der Befragung wird in zweifacher Weise vorge-

18 gangen. Zunächst werden die jeweiligen Spitzen befragt. Anschließend werden per Zufallsstichprobe je nach Bedeutung und Verteilung aus dieser Datenbasis einzelne Unternehmen ermittelt. Das iff geht aufgrund der Studie für das BMELV von folgender Anzahl 22 von Anbietern für Girokonten für natürliche Personen aus: Tabelle 7: Anbieter von Girokonten. Geschäftsbanken Volks- und Raiffeisenbanken Sparkassen 103 1.136 429 Vorgesehen ist ein kurzer und präziser Fragebogen mit bis zu 30 Fragen zum P-Konto und den bestehenden Kontenmodellen, um die wesentlichen Fragen bezüglich der Praxis der Kreditinstitute klären zu können. Die Anbieterverbände werden vorab über die Befragung informiert und um Mithilfe gebeten. Nach den Erfahrungen mit dem bezeichneten Projekt, wird ein ähnlicher Rücklauf erwartet, wobei ein mehrstufiges Verfahren durch telefonisches Nachhaken bei den Anbietern nach Versenden des Fragebogens vorgesehen ist und auch hier offene Fragen das Bild ergänzen. Durch die Fragebogen soll die in den Experteninterviews ermittelte Praxis bei P-Konten von Seiten der Kreditinstitute bestätigt bzw. revidiert werden und, soweit möglich, statistisches Material zur Nutzung von P-Konten erfasst werden. 22 Stand: 2011; Angaben der Verbände. Die Zahlen werden zu Beginn des Projekts mit den neusten Angaben der Verbände aktualisiert.

19 5. Risiken Tabelle 8: Risiken der Methodik der Hauptstudie. Methode Risiken Stimulus Quartalsstatistik Erhebung bei Schuldnerberatungsstellen Aktenanalyse bei Gerichten Fragebogengestützte Bankenbefragung mittel (Arbeitsaufwand für Beteiligte - aber Eigeninteresse) niedrig-mittel (Arbeitsaufwand der Beteiligten aber Eigeninteresse) niedrig-mittel (ein Gericht hat bereits Bereitschaft signalisiert) mittel Begleitschreiben/ Anweisung des Bundesministeriums und der Landesministerien, Begleitschreiben der Verbände, Alternativregionen bei regionaler Blockadehaltung Vorhandene Kontakte zu SB-Stellen, Begleitschreiben. Hilfe von SB-Verbänden, des Bundesministeriums und der Landesministerien Begleitschreiben/ Anweisung des Bundesministeriums und der Landesministerien, Vor-Ort-Analyse durch Forscherteam, Vermeidung zeitlicher Mehrbelastung bei Gerichten Vorhandene Kontakte zu Anbietern, Mehrstufiges Verfahren, Follow-up- Betreuung

20 D. Arbeitsplan und Zeitrahmen laufender Monat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Auftaktgespräch mit BMJ Vorstudie Norm- und Rechtsprechungsanalyse Offene, leitfadengestützte Experteninterviews Auswertung vorhandener Statistiken Exemplarische Kontensichtung Auswertung weiterer Quellen Abfassung Zwischenbericht (Ergebnisse der Vorstudie) Abgabe Zwischenbericht / Gespräch mit BMJ Hauptstudie Erhebung der Quartalsstatistik in 5 Regionen Fragebogenbasierte Erhebung bei Schuldnerberatungen Vergleichende Quartals-Aktenanalyse bei zwei Gerichten Fragebogenbasierte Erhebung bei Kreditinstituten Abfassung des Abschlussberichts Abgabe Abschlussbericht Projektmanagement (laufend)