Lösungen IV Zusatzfinanzierung Auftrag 1 a) Erklären Sie die Begriffe Defizit Ein Defizit ist ein Fehlbetrag in einer Rechnung. Der Begriff wird auch für einen Mangel in anderen Bereichen verwendet. Provisorisch In diesem Fall wird die Steuererhöhung als Notbehelf vorläufig erhoben. Sie dient der Überbrückung eines Engpasses und ist nicht endgültig. Binnenwirtschaft Gemeint ist damit die Wirtschaft innerhalb einer Landesgrenze, ohne die Importe und die Exporte. Grenze des Zulässigen Tätigkeiten bewegen sich knapp an der Grenze der Verletzung von Gesetzen. Rechtswidriger Vorgang Eine Handlung verletzt bestehende Gesetze oder andere staatliche Vorschriften bzw. Verbote. Verlag Fuchs, Höchweid 14, 6023 Rothenburg, www.verlagfuchs.ch 10
b) Argumente auflisten Argumente dafür behinderte Menschen schützen AHVRenten sichern IVRenten sichern IV muss saniert werden Schulden abbauen Angst vor Rentenabbau Leistungskürzungen vermeiden AHVVermögen nicht aushöhlen IV muss selbständig werden Summe der Punkte Argumente dagegen Erhöhung der MWST schadet der Wirtschaft Kaufkraftverlust im Volk Verschiebung der MWSTErhöhung vergrössert die IVSchuld Weniger Geld zwingt zum Sparen und zur Bekämpfung von Missbräuchen Mehr Geld fördert mehr Ausgaben Summe der Punkte Durchschnitt Durchschnitt c) Leserbreif verfassen Individuelle Lösungen Verlag Fuchs, Höchweid 14, 6023 Rothenburg, www.verlagfuchs.ch 11
Auftrag 2 Sachfragen beantworten a) Wie wird die IV finanziert? Die IV wird mit Lohnprozenten finanziert. Arbeitnehmer: Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen je 0,7% des ArbeitnehmerLohnes an die IV. Selbständig Erwerbende: Sie bezahlen für sich selber 0,754% 1,4% ihres Lohnes. Weiter Beiträge: Die IV erhält zudem noch Beiträge vom Bund und von den Kantonen. b) Wann beginnt die Beitragspflicht? Für Erwerbstätige beginnt die Beitragspflicht ab dem 1. Januar nach dem erfüllten 17. Altersjahr, für Nichterwerbstätige (z.b. Studenten) ab dem 1. Januar nach dem erfüllten 20. Altersjahr. c) Welche Leistungen erbringt die IV für Betroffene? Bei der IV gilt der Grundsatz: Eingliederung vor Rente. Eingliederungsmassnahmen sind z.b. Umschulungen in andere Berufe, Wiedereingliederung in den Stammberuf, medizinische Massnahmen, Abgabe von technischen Hilfsmitteln (Rollstuhl, Umbau von Autos oder Wohnungen usw.), Therapien. Geldleistungen werden als Taggelder und/oder Renten erbracht, um den Lohnausfall zu ersetzen. Verlag Fuchs, Höchweid 14, 6023 Rothenburg, www.verlagfuchs.ch 12
d) Wonach richtet sich die Höhe einer IVRente? Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Grad der Invalidität, also nach dem Grad der Arbeitsunfähigkeit. e) Um wie viel % steigen die MWSTSätze, wenn die Vorlage angenommen wird? Die Erhöhung der MWST erfolgt folgendermassen: heute Erhöhung neu Normalsatz: 7,6% 0,4% 8,0% Reduzierter Satz 2,4% 0,1% 2,5% Sondersatz 3,6% 0,2% 3,8% Auftrag 3 Leben im Rollstuhl individuelle Lösungen z.b. Treppen hohe Trottoirränder steile Rampen Bus, Bahn, Tramtüren und Einstiege Gedränge an Stationen zu enge Durchgänge am Arbeitsplatz Verlag Fuchs, Höchweid 14, 6023 Rothenburg, www.verlagfuchs.ch 13
Lösungen Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative Auftrag 1 Erklären Sie die Begriffe: direktdemokratisches System Regierungsform, bei der das Volk nicht nur bei Wahlen sondern auch bei Sachgeschäften per Abstimmung mitbestimmen kann Rechtsetzungsstufen Verfassungsstufe: Abstimmung, Volks und Ständemehr Gesetzesstufe: Mitbestimmung durch Ergreifen des Referendums, Volksmehr konsistenter zusammenhängender, kompakter, weniger schwammig wesensfremde Artikel Artikel in der Verfassung, die in ein Gesetz gehören praktikabel zweckmässig, einfach anwendbar unterschiedliche Mehrheiten nötig Verfassungsartikel: Annahme durch Volksund Ständemehr Gesetzesartikel: Annahme durch Volksmehr Verlag Fuchs, Höchweid 14, 6023 Rothenburg, www.verlagfuchs.ch 14
Verdikt Urteil, Urteilsspruch Vernehmlassung Verbände, Parteien, Kantone und andere Interessierte nehmen Stellung und machen Vorschläge zu einem Gesetzesentwurf. Auftrag 2 a) Volksinitiative Regt die Einführung eines neuen oder die Änderung eines bestehenden Artikels in der BV an. Ausgearbeiteter Entwurf oder allgemeine Anregung 100 000 Unterschriften innert 18 Monaten Annahme: Volks und Ständemehr notwendig Referendum obligatorisch, bei BVÄnderungen durch Parlament, Annahme durch Volks und Ständemehr fakultativ, 50 000 Unterschriften innert 100 Tagen, verlangt Volksabstimmung über ein im Parlament beschlossenes Gesetz Annahme: Volksmehr allein genügt Verlag Fuchs, Höchweid 14, 6023 Rothenburg, www.verlagfuchs.ch 15
b) Text individuelle Lösungen Beispiel: 2003 wurde die allgemeine Volksinitiative von Volk und Ständen angenommen und in der Verfassung verankert. Sie ist eine Ergänzung der Volksinitiative mit der nur BVArtikel geändert werden können. Mit der allgemeinen Initiative wären auch Gesetzesänderungen möglich. Die Einführung im Detail gestaltete sich aber sehr kompliziert. Darum rufen der Bundesrat und das Parlament das Volk zum Verzicht auf die allgemeine Volksinitiative auf. Dazu braucht es das Volks und das Ständemehr, weil es sich wieder um die Änderung eines BV Artikels handelt. Verlag Fuchs, Höchweid 14, 6023 Rothenburg, www.verlagfuchs.ch 16