Die Finanzierungsmöglichkeiten der Umweltschutz betreffenden Investitionen in Polen



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Transkript:

Die Finanzierungsmöglichkeiten der Umweltschutz betreffenden Investitionen in Polen Konferenz im Rahmen des Projektes Niederschlesisch-Sächsische Akademie für Landwirtschaft und Umweltschutz Zdzisław Rzewuski, Bevollmächtigter des Vorstandes WFOŚiGW in Wrocław Jelenia Góra den. 17 November 2011 UMWELTSCHUTZ Der Umweltschutz ist die Gesamtheit der Tätigkeiten, deren Zweck die richtige Nutzung und die Erneuerung der natürlichen Ressourcen und Elemente ist. Die Umweltschutzformen: vernünftige Gestaltung der Umwelt und Bewirtschaftung der Umweltressourcen gemäß dem Prinzip der ausgeglichenen Entwicklung Bekämpfung der Verschmutzungen Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der richtigen Lage der Umweltelemente. Recycling Die Umweltschutzpflicht wird durch das Umweltschutzgesetz vom 27. April 2001 (Gesetzblatt Nr. 62 Pos. 627 m. Änd.) reguliert. 1

Im Rahmen des Umweltschutzes werden die das Folgende betreffenden Unternehmen abgewickelt: Abwasserwirtschaft und Wasserschutz unter Berücksichtigung der Aufgaben aus dem Landesprogramm für Klärung der Kommunalabwässer Schutz der atmosphärischen Luft und des Klimas unter Berücksichtigung der Aufgaben der erneuerbaren Energiequellen Abfallwirtschaft unter Berücksichtigung der Aufgaben des Landes- und Woiewodschaftsprogramms für Abfallwirtschaft Wasserwirtschaft und Schutz vor Überschwemmungen Forstwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz Ökologische Bildung Umweltmonitoring Forschungsarbeiten, die die Umweltschutz betreffen Vorbeugung und Bekämpfung der ernsten Ausfälle und deren Folgen Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/WE (WRR) vom 23. Oktober 2000 (aus der Präambel der Wasserrahmenrichtlinie) "... Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss..." Zweck: Erreichung des guten Standes aller Wasser bis 2015. Der Zweck folgt daraus, dass die Prinzipien der ausgeglichenen Entwicklung in die Politik eingeführt wurden, und betrifft: die Befriedigung des Bedürfnisses der Bevölkerung, Landwirtschaft und Industrie nach Wasser, die Förderung der ausgeglichenen Nutzung des Wassers, die Schutz von Wasser und Ökosystemen, die sich in gutem ökologischem Zustand befinden, die Verbesserung der Wasserqualität und des Standes der Ökosysteme, die durch die menschliche Tätigkeit verseucht werden, die Verminderung der Verschmutzung des Grundwassers, die Verminderung der Überschwemmungen- und Dürrefolgen. 2

Landesprogramm für Klärung der Kommunalabwässer (KPOŚK) Das im Jahre 2003 ausarbeitete Programm beinhaltete eine Liste der Ballungsgebiete mit einer Einwohnergleichwert von 2.000, zusammen mit einer Liste der unerlässlichen Maßnahmen im Bereich von Bau, Ausbau oder Modernisierung der kommunalen Kläranlagen, als auch von Bau und Modernisierung des Gesamtkanalisationssystems, die in diesen Ballungsgebieten bis Ende 2015 abgewickelt werden müssen. KPOŚK umfasste 1.378 Ballungsgebiete die Kosten von ungefähr 35 Mrd. PLN und berücksichtigte: den Bau, Ausbau und/oder Modernisierung von 1.163 kommunalen Klaranlagen Kosten von ungefähr 11 Mrd. PLN den Bau von ungefähr 21 Tsd. km der Kanalisationsnetz in Ballungsgebieten Kosten von ungefähr 24 Mrd. PLN Die dritte KPOŚK-Aktualisierung wurde durch den polnischen Ministerrat den 1. Februar 2011 gebilligt (AKPOŚK 2010) Verpflichtungen im Bereich des Schutzes der Luft für die EU-Länder Mit der RICHTLINIE 2009/28/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wurde das Ziel 3x20 für die gesamte Europäische Union: Reduzierung der Treibhausgasemission um 20% im Verhältnis zum Emissionsniveau aus dem Jahre 1990 20% des Anteils der erneuerbaren Energie in der Endenergiebilanz und Reduzierung des Energieverbrauchs um 20% im Verhältnis zu Prognosen für das Jahr 2020 Energieeffizienz Anteil der Biokraftstoffe in dem gesamten Verbrauch der Transport- Kraftstoffe auf dem Niveau von mindestens 10% 3

Richtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien Gemäß der Richtlinie (2008/98/EG) die Wiederverwertung bis 2020: 50% von Papier, Glass, Metall und Kunststoffen aus den Haushalten 70% von Bauabfällen Möglichkeiten: Entwicklung der selektiven Abfallsammlung Wiederverwertung in den Abfallwirtschaftsbetrieben (Fraktion über 60-80 mm) Finanzierungsquellen der Umweltschutz in Polen Inländische Der Nationale Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOŚiGW) 16 Woiewodschaftsfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (WFOŚiGW) BANKEN (im Rahmen der Kreditlinien mit Bezuschussung zur Verzinsung der Kredite von NFOŚiGW und wfośigw) Finanzmittel aus der EU in 2007-2013 OPERATIONELLES PROGRAMM INFRASTRUKTUR UND UMWELT 16 REGIONALE OPERATIONELLE PROGRAMME DAS ENTWICKLUNGSPROGRAMM FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM DAS PROGRAMM INNOVATIVE WIRTSCHAFT 4

Der Nationale Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft in Wrocław Für die Abwicklung von 16 Regionalen Operationellen Programmen wurde 16.6 Mio. EUR allokiert Satzungsgemäße Ausgaben 2010 4.894.896 Tsd. PLN 75% 12% 6% 7% Wasserschutz und Wasserwirtschaft Ochrona Bodenschutz wód i gospodarka wodna Ochrona Schutz von ziemi Luft und Klima Ochrona Andere Tätigkeiten atmosfery i klimatu Pozostałe działania Der Nationale Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft in Wrocław Wasserschutz Die Zuschüsse werden hauptsächlich für die Hauptaufgaben im Rahmen von KPOŚK gewährt, die im Rahmen des operationellen Programms Infrastruktur und Umwelt kofinanziert werden. Die Hauptbegünstigten: Einheiten der Territorialselbstverwaltung und deren Verbände Subjekte, die öffentliche Dienste im Rahmen der Abwicklung von eigenen Aufgaben der Territorialselbstverwaltung-Einheiten leisten Für die Aufgaben mit einem Wert von: über 25 Mio. Euro ist die für die Durchführung zuständige Stelle NFOŚiGW bis 25 Mio. Euro sind die für die Durchführung zuständigen Stellen die wfośigw Annahme von Antragen wird in Form eines Wettbewerbs durchgeführt, der durch den Umweltminister ausgeschrieben wird. 5

Prioritätsprogramme von NFOŚiGW im Bereich von Wasserschutz Für die Jahre 2011-2015 eröffnete der NFOŚiGW das Program priorytetowy für die Bezuschussung der Hauskläranlagen und Anschlüsse der Gebäude zu Gesamtkanalisationssystem, dessen Begünstigte sein können: Einheiten der Territorialselbstverwaltung und deren Verbände Subjekte, die öffentliche Dienste im Rahmen der Abwicklung von eigenen Aufgaben der Territorialselbstverwaltung-Einheiten leisten Das Budget des Programms im Landesmaßstab betragt 300 Mio. PLN. Die Annahme von Anträgen ist kontinuierlich bis zum Aufbrauchen der Mittel, die für das gegebene Jahr bestimmt werden. Die Hohe der Zuschusse bis 90% der förderfähigen Kosten, darunter: a) bis 45% in der Form eines Kredits b) bis 45% in Form des Zuschusses Jahreszinsen des Kredits 3,5%. Der Kredit kann für nicht länger als 15 Jahre gewährleistet werden. Prioritätsprogramme von NFOŚiGW im Bereich von Abfallwirtschaft Im Rahmen der Maßnahmen im Bereich von Bodenschutz werden im Jahre 2011 die folgenden Prioritätsprogramme abgewickelt: Wirtschaft von kommunalen Abfällen Stilllegung und Rekultivierung der Sammelstellen von kommunalen Abfällen Wirtschaft von nicht-kommunalen Abfällen Bezuschussung des Recycling-Systems der Alt-Fahrzeuge Rekultivierung der verseuchten Gebiete und Beseitigung der Quellen von besonders negativer Auswirkung auf die Umwelt Außerdem Die Kofinanzierung der II. Prioritätsachse des operationellen Programms Infrastruktur und Umwelt Abfallwirtschaft und Bodenschutz Kofinanzierung durch die Woiewodschaftsfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft der Investitionsunternehmen, die den Zuschuss aus EU erhielten 6

Prioritätsprogramme von NFOŚiGW im Bereich von erneuerbaren Energiequellen Das Programm für die Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energiequellen und Hochleistungs-Kraft-Wärme-Kopplung- Objekte Teil 1) abgewickelt durch NFOŚiGW Teil 2) abgewickelt in Zusammenarbeit mit dem Woiewodschaftsfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Teil 3) Bezuschussung für die teilweise Kapitaltilgung der Bankkredite, die für die Besorgung und Montage der Sonnenkollektoren für die natürlichen Personen und Wohnungsgemeinschaften bestimmt werden Der Ziel Beschränkung oder Vermeidung der CO 2 -Emission durch Vergrößerung der Wärmeenergie aus den Erneuerbaren Quellen Unternehmensarten Besorgung und Montage der Sonnenkollektoren für Nutzwassererwärmung und Unterstützung der Energieversorgung anderer Wärmeverbraucher in Gebäuden, die für die Wohnzwecke bestimmt werden. Die Effekte der abgewickelten Unternehmen dürfen nicht in Geschäftstätigkeit verwendet werden Das Budget des Programms für die Jahre 2010-2014 beträgt 300 Mio. PLN Prioritätsprogramme von NFOŚiGW im Bereich von erneuerbaren Energiequellen Teil 3) Die Bezuschussung für die teilweise Kapitaltilgung der Bankkredite die für die Besorgung und Montage der Sonnenkollektoren für die natürlichen Personen und Wohnungsgemeinschaften bestimmt werden F. Annahme von Anträgen um NFOŚiGW-Bezuschussung zusammen mit den Kreditanträgen wird kontinuierlich durchgeführt. Die Anträge werden in den Banken gestellt, die die Verträge über die Zusammenarbeit mit NFOŚiGW abgeschlossen haben. Die Begünstigten: 1) natürliche Personen, die das Recht zur Verfügung über ein Wohngebäude oder das Recht zur Verfugung über ein Wohngebäude im Bau haben; 2) Wohnungsgemeinschaften, die Sonnenkollektoren auf die eigenen Mehrfamiliengebäude installieren, Bezuschussungsbedingungen: Die Bezuschussung in einer Höhe von 45% Bankkredit-Kapital, der für die Finanzierung der förderfähigen Unternehmenskosten verwendet wird. Der Kreditbetrag zusammen mit der Zuwendung beträgt bis 100% der förderfähigen Unternehmenskosten, Die förderfähigen Unternehmenseinzelkosten dürfen nicht mehr als 2 500 PLN/m 2 der Gesamtfläche des Kollektors betragen; 7

Prioritätsprogramme von NFOŚiGW im Bereich von erneuerbaren Energiequellen Programm der grünen Investitionen GIS Teil 1) Teil 2) Energieverwaltung in öffentlichen Gebäuden Landwirtschaftliche Biogaswerke Ziel des Programms Beschränkung oder Vermeidung der CO 2 -Emission bei Verbrennung von fossilen Brennstoffen durch Bezuschussung des Baus von landwirtschaftlichen Biogaswerken, die erneuerbare Rohstoffe verwenden. Unternehmensarten 1) Bau, Ausbau oder Umbau der Herstellungsobjekte von elektrischer Energie oder Wärme mit Verwendung von landwirtschaftlichem Biogas; 2) Bau, Ausbau oder Umbau der Herstellungsinstallationen von landwirtschaftlichem Biogas, zwecks seiner Einführung in das Distributionsgasnetz und das direkte Gasnetz. Das Budget des Programms 500 Mio. PLN Zeitraum der Abwicklung: 1) Das Programm wird in den Jahren 2010 2013 abgewickelt. 2) Allokation der Mittel in den Jahren 2010 2012. 3) Ausgeben der Mittel: bis dem 31.12.2013. Prioritätsprogramme von NFOŚiGW im Bereich von erneuerbaren Energiequellen Programm der grünen Investitionen GIS Teil 2) landwirtschaftliche Biogaswerke F. Annahme von Anträgen wird in Form eines Wettbewerbs durchgeführt. Die Anzeigen werden auf die Seite www.nfosigw.gov.pl veröffentlicht. Die Begünstigten Subjekte, die Unternehmen im Bereich der elektrischen oder Wärmeenergieherstellung abwickeln, mit Verwendung von Biogas, das während des Zerfalls der pflanzlichen und tierlichen Überreste entsteht und im Bereich der landwirtschaftlichen Biogasherstellung zwecks dessen Einführung in das Distributionsgasnetz und in das direkte Gasnetz. Bezuschussungsbedingungen Zuwendung bis 30% der förderfähigen Kosten Kredit bis 45% der förderfähigen Kosten a) variable Verzinsung WIBOR 3M + 50 Basispunkte (im Jahresdurchschnitt) b) Finanzierungszeit nicht länger als 15 Jahre, angefangen vom Datum der ersten geplanten Auszahlung der Kredittranche. 8

Prioritätsprogramme von NFOŚiGW im Bereich von erneuerbaren Energiequellen Programm der grünen Investitionen GIS Teil 3) Heizkraftwerke und Biomasse-Fernheizwerke Ziel des Programms - Beschränkung oder Vermeidung der CO 2 -Emission bei Verbrennung von fossilen Brennstoffen durch Bezuschussung von Bau der Fernheiz- und Heizkraftwerke, die Biomasse verwenden. Unternehmensarten Bau, Umbau oder Ausbau der Herstellungsobjekte von elektrischer Energie oder Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) mit Verwendung von ausschließlich Biomasse (verstreute Quellen mit einer nominalen Wärmeleistung unter 20 MW t ). Budget des Programms beträgt 125 Mio. PLN Zeitraum der Abwicklung: 1. Das Programm wird in den Jahren 2010 2013 eingeführt. 2. Allokation der Mittel in den Jahren 2011 2012. 3. Ausgeben der Mittel: bis 31.12.2013. Annahme von Anträgen wird in Form eines Wettbewerbs durchgeführt. Die Anzeigen werden auf die Seite www.nfosigw.gov.pl veröffentlicht. Die Begünstigten die Subjekte, die Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energiequellen und Kraft-Wärme-Kopplung-Objekte mit Verwendung von ausschließlich Biomasse abwickeln. Prioritätsprogramme von NFOŚiGW im Bereich von erneuerbaren Energiequellen Programm der grünen Investitionen GIS Teil 3) Heizkraftwerke und Biomasse-Fernheizwerke F. Bezuschussungsbedingungen: Die minimalen Gesamtkosten des Unternehmens über 2 Mio. PLN Zuwendung - bis 30% der förderfähigen Kosten Darlehen - bis 45% der förderfähigen Kosten a) variable Verzinsung WIBOR 3M + 50 Basispunkte (im Jahresdurchschnitt) b) Finanzierungszeit nicht länger als 15 Jahre, angefangen vom Datum der ersten geplanten Auszahlung der Kredittranche Teil 4) Bau und Umbau des elektroenergetischen Netzes zwecks des Anschlusses der Windenergiequellen 9

Woiewodschaftsfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft in Wrocław Satzungsgemäße Ausgaben von WFOŚiGW im Jahre 2010-1.811,8 Mio. PLN in Mio. PLN Woiewodschaftsfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft in Wrocław Gewährt den Zuschuss für die Unternehmen: die aus der Abwicklung des Landesprogramms für Klärung der Kommunalabfälle, zunächst dieser, in denen die Mittel aus der EU eingesetzt werden, deren Ziel ist es, die verfügbaren Wasserressourcen zu vergrößern und höhere Effektivität des Schutzes vor Überschwemmungen zu erreichen, die im Programm für Oder 2006 eingefügt werden, als auch die mit der Verbesserung der Trinkwassersqualität verbundenen Unternehmen aus den EU-Mitteln kofinanziert, deren Ziel ist es, die Beschränkung der Verschmutzungsemission, hauptsächlich aus den Quellen von Kommunalenergetik und Wirtschaftsenergetik, und auch u.a. die Unternehmen die mit der Verwendung erneuerbarer Energiequellen und Rationalisierung der Energiewirtschaft (darunter Kraft-Wärme-Kopplung) verbunden werden, die aus dem Landes- und Woiewodschaftsplan der Abfallwirtschaft resultieren, die mit der Bewirtschaftung und Beseitigung der Kommunalabfälle, Wiederverwertung und Recycling der Abfälle (besonders der Verpackungen), Beseitigung der Sonderabfälle, Industrieabfälle. medizinischer Abfälle und mit der Rekultivierung der verseuchten Gebiete verbunden werden. Als Prioritäte werden die Infrastrukturprojekte gehalten, die Wiederverwertungsquote verbessern und die Quote der Deponieabfälle vermindern, gemäß der Anforderungen der folgenden Richtlinien: Abfall-, Deponie-, Verpackungsrichtlinie 10

Woiewodschaftsfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft in Wrocław Gewährt den Zuschuss für Unternehmen F.: des Umwelt-, Landschaftsschutzes und Forstwirtschaft für die Bezuschussung der Schutzmaßnahmen und Renaturalisierung, die als bedeutend für die Abwicklung der Umweltschutzstrategie und Schutz der Biodiversität, Schutz der Waldökosysteme, Abwicklung der komplexen Programme der Restitution und Reintroduktion der Pflanzen- und Tierarten betrachtet werden, des Umweltmonitoring für u.a. Mess-Forschungsarbeiten, Messinfrastruktur des Woiewodschaftsaufsichtsamtes für Umweltschutz und Entwicklung der Laborbasis anderer Mess-Forschungseinheiten, die Messungen in Rahmen des staatlichen Umweltmonitorings durchführen, der ökologischen Bildung für die Bezuschussung der Unternehmen, deren Ziel ist es, das ökologische Verhalten der Gesellschaft zu bilden, besonders bei Kindern und Jugend. In Rahmen dieser Position werden auch die Aufgaben subventioniert, die mit der Basisentwicklung verbunden werden, die der Abwicklung der Bildungsprogramme dient, Vorbeugung der Naturkatastrophen und der ernsten Ausfälle und Bekämpfung deren Folgen, anderer Tätigkeiten für die Bezuschussung u.a. Gesundheitsprophylaxe der Kinder und Jugend, die auf den Gebieten leben, wo die Standards der Umweltqualität überschritten werden, Bezuschussung der Vorbereitungskosten der Bewerbung und Projektdokumentation der Unternehmen, die aus den EU-Mitteln kofinanziert werden. Woiewodschaftsfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft in Wrocław Der Woiewodschaftsfonds gewährt die Finanzhilfe für die Abwicklung der Investitions- und Nicht-Investitionsaufgaben in einer Form von: KREDITEN (Grundform der Bezuschussung) - bis 60% des Aufgabewertes im Falle von Bezuschussung nur in der Kreditform. Die Aufgaben im Bereich der Thermomodernisierung, die Gebäudedämmung, Auswechseln von Fenster- und Türtischlerei, Wasserleitung (d.h. Wassernetze, -anschlüsse, -aufbereitungsanlagen), Besorgung von Spezialfahrzeugen zum Abfalltransport und Besorgung der Behälter für Mülltrennung umfassen, werden nur in der Kreditform oder einer Form von Bezuschussung zur Verzinsung der Bankkredite subventioniert. Zuwendung - bis 20% des Aufgabewertes im Falle von Bezuschussung nur in der Kreditform, Krediten und Zuwendung - im Falle von Verbindung der Bezuschussungsformen bis 20% des Aufgabewertes in der Zuwendungsform und bis 40% des Aufgabewertes in einer Kreditform, bedingt, dass der Kreditbetrag nicht niedriger als der Zuwendungsbetrag sein kann, Zuwendung zur Verzinsung der Bankkredite. 11

Woiewodschaftsfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft in Wrocław Zuschüsse zur Verzinsung der Bankkredite: I. Im Rahmen der Kreditlinien in Bank Ochrony Środowiska für: Die Beseitigung der Asbestabfälle - Kreditbedingungen: - Kreditbetrag: bis 100 Tsd. PLN, jedoch nicht mehr als 100% des Unternehmenswertes, - Zeitraum der Abwicklung: bis 6 Monaten seit dem Tag in dem der Kredit dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellt wurde - Kreditierungszeit bis 5 Jahren - Karenzzeit: bis 6 Monaten, angefangen vom Datum der Aufgabebeendung, das im Kreditvertrag bestimmt wird - Verzinsung: variable, zurzeit: WIBOR 3M verkleinert um 0,5 Prozentpunkte, aber nicht weniger als 3,5% im Jahresdurchschnitt Provision: - natürliche Personen, Mikrounternehmen, Wohnungsgemeinschaften von 1,5% des Kreditbetrags, nicht weniger jedoch als 200 PLN - Einheiten des Verwaltungssegments und Segments der öffentlichen Finanzen von 1,5% des Kreditbetrags, nicht weniger jedoch als 1,000 PLN Woiewodschaftsfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft in Wrocław Den Bau, Ausbau und Modernisierung der Fernheizungssysteme, darunter Auswechsel eines Kessels/Ofens der Kohlenstoff oder Koks verwendet, für einen ökologischen, und Verwendung der erneuerbaren Energiequellen Kreditierungsbedingungen: Kreditbetrag: a) für die natürlichen Personen, die keine Gewerbetätigkeit ausüben bis 100 000 PLN, jedoch nicht mehr als 90% des Gesamtwertes des Unternehmens (Besorgung der Materialien und Bau-Montage-Arbeiten), b) für andere Kreditnehmer bis 200 000 PLN, jedoch nicht mehr als 80% des Gesamtwertes des Unternehmens (Besorgung der Materialien und Bau-Montage-Arbeiten). - Zeitraum der Abwicklung: bis 6 Monaten seit dem Tag in dem der Kredit dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellt wurde - Kreditierungszeit bis 5 Jahren - Karenzzeit: bis 6 Monaten, angefangen vom Datum der Aufgabebeendung, das im Kreditvertrag bestimmt wird - Verzinsung: variable, zurzeit: WIBOR 3M verkleinert um 0,5 Prozentpunkte, aber nicht weniger als 3,5% im Jahresdurchschnitt Provision: a) natürliche Personen, Mikrounternehmen, Wohnungsgemeinschaften von 1,5% des Kreditbetrags, nicht weniger jedoch als 200 PLN b) Einheiten des Verwaltungssegments und Segments der öffentlichen Finanzen von 1,5% des Kreditbetrags, nicht weniger jedoch als 1,000 PLN 12

Woiewodschaftsfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft in Wrocław Die Thermomodernisierung der Bauobjekte im Bereich des Auswechsels von Außentischlerei (Fenster und Türe) und Wärmedämmung der undurchsichtigen Außentrennwände (ohne Asbestentfernung) Kreditierungsbedingungen: Kreditbetrag: a) für die natürlichen Personen, die keine Gewerbetätigkeit ausüben, in Wohnlokalen oder in Einfamilienwohngebäuden bis 60 000 PLN, jedoch nicht mehr als 90% des Gesamtwertes des Unternehmens (Besorgung der Materialien Arbeitskosten), b) für andere Kreditnehmer bis 150 000 PLN, jedoch nicht mehr als 90% des Gesamtwertes des Unternehmens (Besorgung der Materialien Arbeitskosten). - Zeitraum der Abwicklung: bis 6 Monaten seit dem Tag in dem der Kredit dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellt wurde - Kreditierungszeit bis 5 Jahren - Karenzzeit: bis 6 Monaten angefangen vom Datum der Aufgabebeendung, das im Kreditvertrag bestimmt wird - Verzinsung: variable, zurzeit: WIBOR 3M verkleinert um 0,5 Prozentpunkte, aber nicht weniger als 3,5% im Jahresdurchschnitt Provision: a) natürliche Personen, Mikrounternehmen, Wohnungsgemeinschaften von 1,5% des Kreditbetrags, nicht weniger jedoch als 200 PLN b) Einheiten des Verwaltungssegments und Segments der öffentlichen Finanzen von 1,5% des Kreditbetrags, nicht weniger jedoch als 1,000 PLN Woiewodschaftsfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft in Wrocław Den Bau und Modernisierung der kleinen Kläranlagen und Hauskläranlagen mit einer Durchlassfähigkeit bis 10 m 3 /Tag und der Sanitärkanalisation Kreditierungsbedingungen: Kreditbetrag: a) im Falle der Kläranlagen, Sanitärkanalisation und Wasseranschlusses bis zum 90% des Aufgabewertes, die Besorgung der Materialien und Geräte und Bau-Montage-Arbeiten umfasst, b) im Falle der Sanitärkanalisation, die zusammen mit den Kosten der unerlässlichen bautechnischen Dokumentation bis 75% des Aufgabewertes, die bis 75% des Wertes der gekauften Materialien und Geräte und der Bau-Montage-Arbeiten und bis 50% der Vorbereitungskosten der bautechnischen Dokumentation umfasst. - Zeitraum der Aufgabeabwicklung: bis 12 Monate seit dem Tag in dem der Kredit dem Kreditnehmer zur Verfugung gestellt wurde - Kreditierungszeit bis 5 Jahren - Karenzzeit: bis 6 Monaten angefangen vom Datum der Aufgabebeendung, das im Kreditvertrag bestimmt wird - Verzinsung: variable, zurzeit: WIBOR 3M verkleinert um 0,5 Prozentpunkte, aber nicht weniger als 3,5% im Jahresdurchschnitt Provision: a) natürliche Personen, Mikrounternehmen, Wohnungsgemeinschaften von 1,5% des Kreditbetrags, nicht weniger jedoch als 200 PLN b) Einheiten des Verwaltungssegments und Segments der öffentlichen Finanzen von 1,5% des Kreditbetrags, nicht weniger jedoch als 1,000 PLN 13

Woiewodschaftsfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft in Wrocław Den Bau und Modernisierung der Kläranlagen mit einer Durchlassfähigkeit von 10 m 3 /Tag bis 500 m 3 /Tag und der Sanitärkanalisation Kreditierungsbedingungen: Kreditbetrag bis zum 70% des Aufgabewertes, die das Folgende umfasst: - Besorgung der Materialien und Gerate - Bau-Montage-Arbeiten - Zeitraum der Aufgabeabwicklung: bis 24 Monate seit dem Tag in dem der Kredit dem Kreditnehmer zur Verfugung gestellt wurde - Kreditierungszeit bis 5 Jahren - Karenzzeit: bis 6 Monaten angefangen vom Datum der Aufgabebeendung, das im Kreditvertrag bestimmt wird - Verzinsung: variable, zurzeit: WIBOR 3M verkleinert um 0,5 Prozentpunkte, aber nicht weniger als 3,5% im Jahresdurchschnitt Provision: a) natürliche Personen, Mikrounternehmen, Wohnungsgemeinschaften von 1,5% des Kreditbetrags, nicht weniger jedoch als 200 PLN b) Einheiten des Verwaltungssegments und Segments der öffentlichen Finanzen von 1,5% des Kreditbetrags, nicht weniger jedoch als 1,000 PLN Woiewodschatsfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft in Wrocław II. Die Zuschüsse zur Verzinsung des Kredits, der durch die Bank gewährt wird, die durch den Antragsteller gewählt wurde, bis zum 60% des Aufgabewertes die Höhe des Zuschusses a) für die Einheiten des territorialen Selbstverwaltung, deren Verbände und Vereinen, als auch kommunale Gesellschaften mit 100%-Beteiligung des Kapitals der Einheiten der territorialen Verwaltung, die die eigenen Aufgaben dieser Einheiten abwickeln maximal 5% im Jahresdurchschnitt, wobei das Unterschied zwischen den Kreditzinsen und dem Zuschuss aus dem Woiewodschaftsfonds nicht niedriger sein kann, als die Höhe des Zinssatzes für Kredit und der Zuschuss-Zeitraum nicht länger als 6 Jahre sein wird, b) für die Unternehmer im Sinne des Gesetzes über die Gewerbefreiheit vom 2. Juli 2004 (d.h. Gesetzblatt vom 2010 Nr. 220, Pos. 1447 m. Änd.) und andere juristische Personen, die fähig sind, die Finanzverpflichtungen aufzunehmen maximal 3% im Jahresdurchschnitt, wobei das Unterschied zwischen den Kreditzinsen und dem Zuschuss aus dem Woiewodschaftsfonds nicht niedriger sein kann, als die Höhe des im Kapitel II Pkt. 3 bestimmten Zinssatzes für Kredit, der Zuschuss-Zeitraum wird nicht länger als 5 Jahre sein. 14

w mln zł in Mio. PLN Woiewodschaftsfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft in Wrocław Die Zuschüsse dürfen den folgenden Subjekten gewährt werden: Den Einheiten der territorialen Selbstverwaltung als auch deren Verbänden und Vereinen, Den Budgeteinheiten, Den öffentlichen Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge, Den keine Gewerbetätigkeit ausübenden Vereinen, Glaubensgemeinschaften, Stiftungen, anderen Betreuungs- und Erziehungseinheiten, Sport-, Bildungs-, Kultur- und Forschungseinrichtungen. Den anderen Subjekten dürfen die Zuschüsse gewährt werden, ausschließlich für die Aufgaben im Bereich der ökologischen Bildung, Umweltmonitoring, Umweltschutz und für die Ekspertisenanfertigung, Durchführung der Forschungsund Einführungsprogramme, Gesundheitsprophylaxe für Kinder. Woiewodschaftsfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft in Wrocław Satzungsgemäße Wydatki statutowe Ausgaben WFOŚiGW des WFOŚiGW we Wrocławiu in Wrocław w latach in den 1993 Jahren - 2010 1993 2010 mit Verteilung in die Bereiche insgesamt w podziale na dziedziny - ogółem 2.5262,526 Mio. PLN mln zł 1 200 1 000 800 400 600 1 108 316 400 495 42 164 200 0 Gospodarka Abwasserwirtschaft ściekowa und i ochrona Wasserschutz wód - 1.108 1,108 mln Mio. zł, tj. PLN 43,9% d.h. 43,9% całości der wydatków statutowych satzungsgemäßen Gesamtausgaben Ochrona Der Sshutz powietrza von atmosferycznego atmosphärischer Luft und i Klima klimatu 495 Mio. mln PLN zł, tj. d.h. - 19,6% Gospodarka Abfallwirtschaft 164 odpadami Mio. PLN -164 d.h. mln 6,5% zł, tj. 6,5% Wasserwirtschaft und Gospodarka Schutz vor wodna i Überschwemmungen ochrona przeciwpowodziowa 316 Mio. PLN d.h. - 316 mln zł, tj. 12,5% 12,5% Ochrona Umweltschutz przyrody und i Waldschutz lasów - 42 mln 42 zł, Mio. tj. PLN 1,7% d.h. 1,7% Pozostałe Andere Aufgaben zadania - 400 400 mln zł, Mio. tj. 15,8% PLN d.h. 15,8% 15

Woiewodschaftsfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft in Wrocław In den Jahren 2002 2010 wurde mit Bezuschussung von WFOŚiGW in Wrocław das Folgende gebaut: 2.800 km von Sanitärkanalisierung, darunter 2.214 km d.h. 79% des Gesamtnetzes in den Landgebieten 1.128 km von Wassernetz, darunter 972 km d.h. 86,1% des Gesamtnetzes in den Landgebieten Operationelles Programm Infrastruktur und Umwelt in dem Zeitraum 2007-2013 EU-Mittelverteilung im Rahmen des Programms zwischen den einzelnen Sektoren 6,1% 1,8% 1,3% 1,8% 2,1% 17,2% 69,7% środowisko Umwelt 4,8 4,8 Mrd. mld Euro euro energetyka Energetik 1,7 mld Mrd. euro Euro zdrowie Gesundheit 0,35 mld 0,35 euro Mrd. Euro środki Mittel na für pomoc die technische techniczną Hilfe - 0,58 0,58 mld Mrd. euroeuro transport Transport 19,4 19,4 mld euro Mrd. Euro kultura Kultur 0,49 0,49 mld Mrd. euro Euro szkolnictwo Hochschulwesen wyższe 0,5 0,5 mld Mrd. euroeuro 16

w mld euro in Mrd. Euro Operationelles Programm Infrastruktur und Umwelt in dem Zeitraum 2007-2013 Mittel fur den Umweltschutz 6,138 Mrd. PLN 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0,49 2,78 0 Gospodarka Wasser- und wodno-ściekowa Abwasserwirtschaft 0,21 1,22 Gospodarka Abfallentsorgung odpadami i und Bodenschutz ochrona powierzchni ziemi 0,098 0,56 Środki Landesmittel krajowe 1,288-1,288 Mrd. mld Euro euro Fundusz Kohäsionsfonds Spójności 4,85Mrd. - Euro mld euro 0,47 0,09 0,2 0,02 Zarządzanie Ressourcen- Przedsięwzięcia Initiativen zur Ochrona przyrody Umweltschutz zasobami management i dostosowujące Unternehmensanpassung an die postaw i kształtowanie und Förderung przeciwdziałanie und Abwehr von przedsiębiorstwa umweltbewussten zagrożeniom Umweltrisiken do Umweltschutzanforderungen ochrony wymogów ekologicznych Verhaltens środowiska środowiska Operationelles Programm Infrastruktur und Umwelt In Niederschlesien wird schon 10 Projekte 10 Projekte vom Programm Infrastruktur und Umwelt verarbeitet und abgewickelt, die durch WFOŚiGW in Wrocław betreut werden. Ihr Gesamtwert betragt ungefähr 670 Mio. PLN. Der Fonds u.a. überwacht und hilft, die Projekte für die Wettbewerbe zu bearbeiten; bewertet die angestellten Antrage; schließt die Vertrage ab; rechnet ab und beaufsichtigt die Investitionsabwicklung und übergibt die EU-Mittel. Die Selbstverwaltung-Menschen wickeln auch den Bau einer neuen Klaranlage in Nowogrodziec und Sułkowo. Sieben solche Projekte werden modernisiert: in Dzierżoniów, Oława, Henryków, Strzegom, Chociwel, Środa Śląska und Bielawa. In der Region werden insgesamt 450 km von Kanalisation und Wassernetz entstehen. 17