Leicht Brigitte DGKS, Oberschwester Akademische Krankenhausmanagerin
Freiheit ist ein unveräußerbares Gut, es kann nur durch die Person selbst ausgeführt werden
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen waren und sind, vor allem bei Demenzerkrankung als ultima ratio der Pflegearbeit notwendig.
Die Arbeit mit betagten, oft psychisch veränderten und geistig behinderten Menschen gestaltet sich im Pflegalltag fordernd und mitunter risikoreich. WARM SATT SAUBER (aber nicht freiwillig) versus individuelle Bedürfnisse und Erlebniswelt unserer Patienten Schutzgedanke - Selbstbestimmung
BISHER: Freiheitsbeschränkende Maßnahmen in einem gesetzlichen Vakuum, das die betroffenen Mitarbeiter angreifbar gemacht, aber auch verunsichert hat. NEU: HeimAufG
Mit dem HeimAufG soll das zu schützende Gut der persönlichen Freiheit der Menschen wahrgenommen werden, welche nicht für sich eintreten können. Rechtssicherheit für Träger von Pflegeeinrichtungen und deren Mitarbeiter.
Leitfaden HeimAufG: Dieser Leitfaden versucht praxisnahe die Inhalte des Gesetzes zusammenzu fassen, die Auswirkungen auf die praktische Arbeit zu konkretisieren und entsprechende Richtlinien und Checklisten für die täglich Arbeit im interdisziplinären Kontext zur Verfügung zu stellen
Die Auseinandersetzung mit dem HeimAufG bietet den Einrichtungen die Möglichkeit die eigene Philosophie im Umgang mit psychisch kranken, oft betagten oder geistig behinderten Menschen kritisch zu hinterfragen.
Ein Risikomanagement zu betreiben, bedeutet verantwortlich mit potentiellen Gefahrenmomenten umgehen! PRÄVENTION im Vorfeld den eigenen Bereich die eigene Organisation betrachten, um auf Organisations- und Prozessebene Vorkehrungen zu treffen, bzw. die individuellen Ressourcen und Möglichkeiten zu entdecken, die in der Situation hilfreich sein könnten.
Aus dieser Erhebung sollte sich ein Stufenplan ergeben: Welche Ressourcen und Möglichkeiten haben wir Welche Adaptierungen sind nötig Welche Zusätzlichen Mittel brauche ich,
VERANTWORTLICHKEIT innerhalb der Einrichtung soll für die Mitarbeiter klar sein, wer welche Verantwortung trägt und wer welche Kompetenzen hat. SCHULUNGEN und FORTBILDUNGEN die Qualifikation ist auf die Bedürfnisse und Interessen der Patienten ausgerichtet. UNTERSTÜTZUNG durch Teamgespräche
Die Ausübung der Sorgfaltspflicht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, dem Ermessen und den Mitteln die im Einzelfall zur Verfügung stehen. Den Patienten ist die größtmögliche Freiheit zu bewahren, die angemessenen Sicherheit zu ermöglichen und evtl. Folgen der einschränkenden Maßnahmen sind im Rahmen der Sorgfaltspflicht zu minimieren.
Fachkompetenzen der MA erweitern Soziale Kompetenzen erweitern durch FB, Schulungen, Supervision, Balintgruppen Umgang mit Patienten reflektieren, evaluieren, Interdisziplinäre Fallbesprechungen
Mit der räumlichen Gestaltung einer Einrichtung kann man sehr viele präventive und konfliktmindernde Akzente setzen, die den Pflegenden die Arbeit mit verwirrten erleichtern. Ablesbarkeit der Einrichtung muss erhöht sein, damit Wege gefunden werden können, Orte wieder erkannt werden und die unterschiedlichen Funktionen der Räume verdeutlicht werden.
Eindeutige Wegführung, markante Orte, Ausblick auf Bereiche mit tageszeitlich strukturierten Aktivitäten (Speisesaal,..) Bepflanzung der Jahreszeit entsprechend Möglichkeit zur Personalisierung des Bettplatzes
Was Architektur vermag: Unruhe und Angst: keine verwirrenden Bodenmuster und Spiegeleffekte, beschützende Nischen mit halbhohen Wandelementen. Wandern, Weglaufgefahr und Hyperaktivität: unauffälliger Stationsausgang, barrierefreie Wege, Grundriss ermöglicht Personal visuelle Kontrolle des Ausgangs, überschaubarer Aufenthaltsbereich.
Analyse des Verhaltens von Bewohner/Patient: Körperliche Bedürfnisse krankheitsbedingte Unruhezustände Verhalten zu bestimmten Zeiten oder Situationen Gibt es biografische Anhaltspunkte? Zeiterhebung Bewegungsdrang/Lebensrhythmus Geborgenheit vermitteln Geruch, Musik Einbindung in das Tagesgeschehen
Sturzanalyse Risiko erkennen, messen und gezielt behandeln. Zeit für Bewegungsübungen verlängern, Bewegungsdrang abgehen, Angehörige einbinden, Geeignete Schuhe, Hüftprotektoren, entspricht Gehhilfe, Betthöhe einstellen, Matratze am Boden, Kraft- Ausdauer- und Sturztraining Hilfe, Unterstützung (anbieten, aufmuntern, auffordern) Auffordern Rufanlage zu benutzen (Hinweis stört nicht
Analyse der Weglauftendenzen, finden von Gründen zu bleiben die für den Bewohner akzeptabel sind Ablenkende Aktivitäten die anknüpfen an Interessen und Bedürfnisse Gefühl des gebraucht werden vermitteln Zimmerzuordnung so wählen, dass der Patient möglichst
Beschäftigung- Bewegungstherapie Gedächtnisspiele und Konzentrationsübungen Realitäts-Orientierungs Orientierungs-Training (ROT) Validation Basale Stimulation Aromapflege Snoezelen
Grundsätzlich soll bei allen therapeutischen Ansätzen folgendes beachtet werden: individuelle (Rest( Rest-)Fähigkeiten und Interesse sind zu berücksichtigen Reize (visuell, akustisch, olfaktorisch) ) nicht überfordern sollen dem Bewohner entsprechen Leistungsdruck vermeiden (fördern nicht fordern) Maßnahmen wenn möglich in den Alltag integrieren
Gegenspieler der Selbstbestimmung Fürsorgeprinzip (Aufsichtspflicht?) Sozialer Druck ( Interaktion Pflegeteam Angehörige Betagter) Struktureller Druck von der Hausordnung bis echte Ressourcenknappheit Eingeschränkte Zugänglichkeit (Demenz als eigene Lebenswelt anerkennen)
Erfolg in kleinen Einheiten messen Erfolg liegt in der Verbesserung der individuellen Lebensqualität der Betreuten Erfolg ist messbar an dem Vertrauen und dem Geborgenheitsgefühl welches die Bewohner und Patienten empfinden und zeigen. Erfolg ist messbar an dem würdevollen altern und sterben
Danke für Ihre Aufmerksamkeit