Umgang mit verwahrlosten Immobilien ( Schrottimmobilien ) in der Stadtgemeinde Bremen

Ähnliche Dokumente
Flächenfraß Schrottimmobilien Massentierhaltung Wie weiter mit dem Baugesetzbuch? Innenentwicklung und Schrottimmobilien

Kriterien, Beispiele und erste Handlungsansätze zum Umgang mit verwahrlosten Immobilien

Anwendung von Strategien: Schrottimmobilien Ein Werkstattbericht aus Bremerhaven

Demografischer Wandel

Der Einsatz des Stadtumbaurechts - ein Vorteil?

Spezielle bauordnungsrechtliche Fragen - Beitrag aus der kommunalen Praxis

Gesprächskreis zum Wohnungsaufsichtsrecht

Die Ministerin. für die Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 6. Oktober 2017

D könnte Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes in Bremen und Bremerhaven

Das Bauordnungsrecht - Fortsetzung

Gesetzentwurf zur LBO-Novelle Vorstellung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)

Ausschuss für Bürgerdienste Donnerstag, 16. März Michael Ebert Dienstbereich Ordnungswesen

Bauliche und technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums

Bremische Verordnung über die Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen nach Bauordnungsrecht (Bremische Anlagenprüfverordnung -BremAnlPrüfV- )

Fall 4: Bauen im Außenbereich

Reglement über die Video- überwachung auf öffentlichem Grund

Verfahrensweise / Handlungsempfehlung zur Qualitätssicherung bei Gasinstallationen

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) Inhaltsverzeichnis. i.d. Fassung vom (Brem. GBl. S. 89)

1 Anwendungsbereich. 2 Größe der Spielplätze

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode Bauaufsicht/Bauüberwachung bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand

Bestandssicherung und Sanierung im Welterbe

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Recht der Gefahrenabwehr

Reglement zur Videoüberwachung vom 7. September 2015

Gemeinde Dällikon REGLEMENT ZUR VIDEOÜBERWACHUNG. vom 5. Februar 2013

AG 10. Sicheres Umgehen mit der Heimaufsicht aus juristischer Sicht

Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR -

Zugang zur Lüftungsanlage im Wohnbau Verantwortung der Eigentümer/-innen & Mieter/-innen

Kreisverordnung über die Feststellung und die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen im Kreis Herzogtum Lauenburg

Entfall der Teilungsgenehmigung

Dafür sindwir zuständig? Die Verkehrssicherungspflichtender Wohnungseigentümergemeinschaft

Einführung und Überblick über die Instrumente im städtebaulichen Kontext

Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018

zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.

Gesetzentwurf zur LBO-Novelle Vorschriften zum barrierefreien Bauen Änderungen nach Anhörung

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN ENTWURFSKOPIE. pfeifer marketing

Bestandsschutz. W. Klemm Brandrat Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Einführung und Überblick über die Instrumente im städtebaulichen Kontext

Datenfonds Entsiegelungsflächen Brandenburg

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Altstadt Süd

Der Bestandsschutz im öffentlichen Baurecht

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler

Betretungsrecht im Liegenschaftsvermessungsverfahren

Verwaltungsrecht II Vollstreckung, insbesondere Rechtsschutzmöglichkeiten. Rechtsanwalt Dr. Thomas Troidl Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Vertrag über die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage

Hansjochen Dürr/Manfred Aschke. Baurecht. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder

Verwaltungsrecht II Vollstreckung, insbesondere Rechtsschutzmöglichkeiten. Rechtsanwalt Dr. Thomas Troidl Fachanwalt für Verwaltungsrecht

45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN , ,

Inhouse-Verkabelung - Stand der Überlegungen i.r.d. TKG-Novelle

Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/184 (S)

1 Geltungsbereich. 2 Begriffsbestimmung

Brandschutzmängel in Bestandsgebäuden

Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz

Oberste Bauaufsichtsbehörde der Freien Hansestadt Bremen

Planungskonferenz Bau Horn-Lehe. 25. April 2016

Verwaltungsvollstreckung

Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang

Referat von Oliver Elzer, Dr., Richter am Kammergericht, Berlin

Wer sind wir und was machen wir?

Die Bayerische Bauordnung 2008

Customer Success Story. Orianda Solutions AG führt SAP PM für die Instandhaltung und Instandsetzung von Immobilienobjekten ein.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2881 II.

Vorschläge zur Fortentwicklung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen in der Bremischen Landesbauordnung

Merkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen

Öffnen von Wohnungstüren im Feuerwehreinsatz. Unterrichtsbegleitendes Material. Öffnen von Wohnungstüren im Feuerwehreinsatz

I. Das Widerspruchsverfahren vor der Abgabe an die Rechtsstelle

S a t z u n g. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig

Zwangsverwaltung als Rechtsinstrument der Wohnraumerhaltung

Straßen und straßenverkehrsrechtliche Herausforderungen beim Bau von WEA. 26. Windenergietage - Rostock

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Amtsblatt Nr. 06/2010 ausgegeben am: 12. März 2010

der Stadt Sankt Augustin über Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von privaten Spielplätzen für Kleinkinder

Der wasserrechtliche Gewässerrandstreifen DVL-Seminar am in Soest Joachim Drüke

Aufbereitung von Medizinprodukten Die Sicht des Landes Nordrhein- Westfalen

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Allermöhe

Was tun bei Wohnungsmängeln? Ratgeber für Mieterinnen und Mieter

reglement zur videoüberwachung

VERWALTUNGSGERICHT KOBLENZ

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: St. Georg Süd

9. Handlungsschritte und Dokumentation

Feuerbeschau bei bestehenden baulichen Anlagen. Dipl. Ing. (FH) Peter Bachmeier Brandoberrat Feuerwehr München

Gesetz über die Aufgaben, Befugnisse, Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Land Brandenburg (Brandenburgisches Polizeigesetz - BbgPolG)

Memminger Stadtrecht MStR

Jura Intensiv. Neue Nummerierung der examensrelevanten Vorschriften der BauO NRW im Einzelnen. Alte BauO NRW BauO NRW 2018

Umgang mit verwahrlosten Immobilien in der kommunalen Praxis. Wohnungsaufsichtsrechtliche Instrumente

Neubau Mühlbachgrabenbrücke. September 2013

Sicherheitsmaßnahmen an Bremer Gerichten

Barrierefreies Bauen Dipl.-Ing. André Hanzlik

AII/11-01 Dresden Klausur Allgemeines Verwaltungsrecht i.v.m. Öffentlichem Baurecht 4. Mai 2013 Lösung

Teilung von Grundstücken nach 4 BbgBO. Dipl. Ing. (FH) Gerd Gröger

Begründung. Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister. Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan

TECHNISCHE ASPEKTE BEI DER UMNUTZUNG VON BESTANDSOBJEKTEN. MMag. Peter Ulm / 6B47 Real Estate Investors AG

Leihvertrag IV 2560/ Leihobjekt: Ehemaliges Sportamt Auf dem Peterswerder Bremen ca. 927,2 m². Leihnehmer: klapstul e.v.

Transkript:

Umgang mit verwahrlosten Immobilien ( Schrottimmobilien ) in der Stadtgemeinde

Begriff: Das Wort Schrottimmobilie ist kein juristischer Begriff. Er hat sich aber für einen bestimmten Typ von Immobilienobjekten eingebürgert. In seiner Kernbedeutung handelt es sich dabei um eine Immobilie, die sich in einem desolaten Zustand befindet. Öffentlich-rechtlich im Sinne des Baugesetzbuches und der Landesbauordnungen handelt es sich um Gebäude, die entweder wirtschaftlich nicht mehr nutzbar sind oder nicht mehr bewohnbar sind und eine negative Ausstrahlung auf das Orts- und Landschaftsbild ausüben. Häufig verbunden mit Gefahrensituationen für die Immobilie, deren Nutzer und für die Öffentlichkeit. 23.10.2012 2

Rechtsgrundlagen: Allein auf Grundlage der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, wird ein Einschreiten von der Bauaufsichtsbehörde vorgenommen. Rechtsgrundlage für das Einschreiten der Behörde ist: - 3 (1) BremLBO Allgemeine Anforderungen - 58 (2, 3) BremLBO Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden - 79 (2) BremLBO Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung 23.10.2012 3

Bei der Beurteilung von Beseitigungsanordnungen und Mängelbeseitigungen sind nachfolgende Grundsätze, bei denen das öffentliche Interesse gegenüber den Rechten der Eigentümer genau gegeneinander abgewogen sein muss, zu beachten: - Grundsatz der Gleichbehandlung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Grundsatz des Einsatzes des mildesten Mittels zur Erreichung eines rechtsmäßigen Zustandes Ist der vorhandene Bestand nicht mehr funktionsgerecht nutzbar (z.b. Ruine)ist er auch nicht im Rahmen des Art. 14 Grundgesetz schutzwürdig und nicht mehr Bestandsgeschützt. 23.10.2012 4

Verantwortung für f r das Grundstück. Grundsätzlich ist der Eigentümer bzw. der Verfügungsberechtigte für den Zustand seines Gebäudes und Grundstücks, d. h. für die ordnungsgemäße Instandhaltung und die Verkehrssicherungspflicht, verantwortlich. Den Eingriffsmöglichkeiten der Bauaufsichtsbehörden sind aus rechtlichen und finanziellen Gründen enge Grenzen gesetzt (siehe Rechtsgrundlagen). 23.10.2012 5

Verschiedene Arten von Schrottimmobilien: 1. Gebäude, die nicht akut einsturzgefährdet sind. Aus Gründen der Gefahrenabwehr und wegen des Risikos einer Zustandsverschlechterung wurden alle verwahrlosten Immobilien in einer Liste beim SUBV, Referat 65, erfasst und stehen unter ständiger Beobachtung durch die Bauaufsichtsbehörde. 23.10.2012 6

Bei diesen Gebäuden sind z.b. Sicherungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr: Schließung sämtlicher Fenster und Zugänge in bestimmten Geschossen, Errichtung eines geschlossenen Zaunes zu den öffentlichen Verkehrsflächen um zu gewährleisten, dass Unbefugte keinen Zutritt in das Gebäude und auf das Grundstück erlangen. Entfernen loser Gebäudeteile (Dachziegel, Putz etc), (Teil-)Abbruch des Gebäudes bzw. gefährdeter baulicher Anlagen. 23.10.2012 7

Die zuvor genannten Maßnahmen geschehen in der Regel in enger Absprache mit den Eigentümern und werden sehr zeitnah umgesetzt. In den Fällen, in denen keine Kooperationsbereitschaft mit den Eigen-tümern besteht, werden einzelfallbezogene Verwaltungszwangsmaßnahmen eingeleitet, und ggf. per Ersatzvornahme die Mängel bzw. Gefahrenmomente behoben. 23.10.2012 8

23.10.2012 9

23.10.2012 10

23.10.2012 11

23.10.2012 12

23.10.2012 13

23.10.2012 14

Gebäude, die akut einsturzgefährdet sind: Gebäude, bei denen eine akute Einsturzgefahr besteht, sind Sofortmaßnahmen erforderlich. Hier erfolgen Verfügungen mit Sofortvollzug (etwaige Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung) und Androhung von Ersatzvornahmen, für den Fall der Nichtbeachtung bei kurzen Fristvorgaben. 23.10.2012 15

23.10.2012 16

23.10.2012 17

Verzeichnis der verwahrlosten Immobilien Alle verwahrlosten und unbewohnten Immobilien werden in einer Liste erfasst beim SUBV, Referat 65. Zur Zeit enthält dieses Verzeichnis 22 Immobilien für gesamt. Davon sind 8 akut einsturzgefährdet und 14 stehen wegen einer möglichen Zustandsverschlechterung und zur Gefahrenabwehr unter ständiger Beobachtung der Bauaufsichtsbehörde. In der Liste enthalten sind zur Zeit 4 Immobilien für -Nord. Es handelt sich um 2 Immobilien in Blumenthal, 2 Immobilien in Vegesack und keine im Ortsamtsbereich Burglesum. 23.10.2012 18

23.10.2012 19