Betriebskonzept. Wir stellen das Kind als einzigartiges Individuum, welches respektiert und gefördert wird, in das Zentrum unseres Handelns

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Transkript:

Betriebskonzept Wir stellen das Kind als einzigartiges Individuum, welches respektiert und gefördert wird, in das Zentrum unseres Handelns

Inhaltsverzeichnis 1. Zweck und Ziele 3 1.1. Zielgruppe 3 1.2. Aufnahme 3 1.2.1. Aufnahmekriterien 3 1.2.2. Aufnahmeverfahren 4 1.2.3. Eintritt 4 1.2.4. Notaufnahme 4 2. Angebot 5 2.1. Sozialpädagogische Betreuung 5 2.2. Elterncoaching 5 2.2.1. Ziele 5 2.2.2. Kontaktmöglichkeiten 5 2.3. Ärztliche Betreuung 6 2.3.1. Psychologische Betreuung 6 2.4. Liegenschaft und Infrastruktur 6 3. Pädagogik 7 3.1. Pädagogische Schwerpunkte 7 3.2. individuelle Betreuung und Erziehung 7 3.2.1. Förderplanung 8 3.2.2. Freizeitgestaltung 8 3.2.3. Kinderhuussitzung 9 3.3. Koordinationsperson 9 3.3.1. Koordinationsgespräche 9 4. interdisziplinäre Zusammenarbeit 10 4.1. Standortgespräche 10 4.2. Urlaub, Besuche, Ferien 10 5. Austritt 10 5.1. Austritt, Abschluss des Aufenthaltes 10 5.2. Austritt infolge Erreichung der Platzierungsziele 11 5.3. Austritt infolge Erreichens der Mündigkeit 11 5.4. Ausschluss 11

6. Betriebsorganisation 12 6.1. Trägerschaft 12 6.2. Mitarbeitende 12 6.3. Massnahmen zur Qualitätssicherung 12 6.3.1. Fachberatung, Supervision, Weiterbildung 13 6.4. Finanzielle Grundlagen 13 7. Formen und Wirksamkeit der Aufsicht 13 7.1. Stufen der Aufsicht 13 7.2. Beschwerdeweg 13 7.3. Umsetzung 14 8. Rechtliche Grundlagen 14

Entwicklung der Institution Das Haus Ladreute besteht seit 1857. Es wandelte sich von der Unterkunft für Minderbemittelte, zum Altersheim und seit 2005 zum Kinderheim. 1967 übernahm die Gemeinde das Haus von der evangelischen Kirchgemeinde. Da das Haus baulich den Kantonalen Richtlinien für Pflege nicht mehr gerecht werden konnte, suchte man nach einer geeigneten Lösung, das Haus sinnvoll zu nutzen. Die dafür gebildete Kommission setzte sich sehr für die Schaffung eines Kinderheimes ein. 1. Zweck und Ziele Kinder sind die Gesellschaft von morgen. Darum gilt es, ihnen auf dem Weg zum erwachsen werden eine optimale Entwicklungshilfe zu geben. Zweck des Kinderheims ist eine intensive, möglichst langfristige Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, die bedingt durch ein schwieriges soziales Umfeld einer sozialpädagogischen Begleitung bedürfen. Das «Kinderhuus Ladrüti» bietet eine qualitativ hoch stehende sozialpädagogische Betreuung für Kinder an, welche vorübergehend oder längerfristig nicht in ihrer Ursprungsfamilie betreut werden können. Unabhängig von der sozialen, religiösen oder ethischen Herkunft eines Kindes soll dessen körperliche, seelische und geistige Integrität in allen Situationen gewahrt bleiben. Unser sozialpädagogisches Handeln orientiert sich an den Grundwerten der Verantwortung, der Freiheit, der Würde und der Integrität des Menschen. Ziel ist es, die Entwicklung zu einer eigenständigen, lernenden und beziehungsfähigen Persönlichkeit zu ermöglichen. Wir streben an, dass die Kinder mit sich selbst und ihrem Umfeld, sowie mit der Natur und den materiellen Ressourcen verantwortungsvoll umgehen. 1.1. Zielgruppe Kinder ab Kindergartenalter bis zur Volljährigkeit oder nach Absprache mit den Behörden. Kinder und Jugendliche welche nicht mehr zu Hause wohnen können. 1.2. Aufnahme 1.2.1. Aufnahmekriterien Eine kindgerechte Betreuung und Erziehung in der Herkunftsfamilie ist nicht oder nicht mehr gewährleistet Eine öffentliche Beschulung ist weiterhin möglich Aufnahmealter in der Regel ab dem 5. Lebensjahr 3

Suchtfreiheit Tragbarkeit in Bezug auf das sozialpädagogische Angebot Bereitschaft der Eltern bzw. der Erziehungsverantwortlichen zur Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam Kostenregelung / Kostengutsprache Aufenthaltsvertrag 1.2.2. Aufnahmeverfahren Anmeldung durch die einweisende Behörde oder in Zusammenarbeit mit einer Beratungsstelle Gespräch mit einweisender Stelle, Kind und Eltern Aufnahmeentscheid durch die Heimleitung Zielvereinbarung für den Aufenthalt 1.2.3. Eintritt Beim Eintritt sind der Heimleitung folgende Dokumente abzugeben: Identitätskarte Impfausweis Krankenkassenkarte Schulzeugnisse Nachweis Haftpflichtversicherung Abklärungsberichte sofern vorhanden 1.2.4. Notaufnahme Die Heimleitung ist grundsätzlich bereit, Kinder und Jugendliche in schwerer Notsituation sofort aufzunehmen, sofern ein Platz frei ist und die Gruppenkonstellation dies zulässt. In diesen Fällen wird das oben aufgeführte Verfahren nachträglich durchgeführt. Der definitive Aufnahme-Entscheid fällt erst nach deren Auswertung. Ein ärztlicher Untersuch wird wenn nötig durch die Heimleitung angeordnet. Andere Massnahmen oder Abklärungen können durch die Heimleitung veranlasst werden. 4

2. Angebot Das Kinderhuus Ladrüti bietet eine Alltagsbetreuung für 10 Kinder und Jugendliche, die in ihrem angestammten Umfeld nicht adäquat begleitet werden können. 2.1. Sozialpädagogische Betreuung Sozialpädagogische Betreuung während des ganzen Jahres, ausgenommen den Betriebsferien. (3. und 4. Woche Sommerferien sowie Weihnachtsferien gemäss Schulferien) Verschiedene altersgerechte Ferien- und Freizeitangebote Gesunde, kindergerechte Verpflegung Pflege und Unterhalt der Alltagsausstattung der Kinder 2.2. Elterncoaching Die Eltern sind die wichtigsten Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen. Sie nehmen eine bedeutende Rolle ein, im gemeinsamen Begleitungsprozess der Entwicklung zu einer eigenständigen, lernenden und beziehungsfähigen Persönlichkeit. Je mehr Menschen an der Erziehung und Betreuung des Kindes oder Jugendlichen beteiligt sind, desto wichtiger wird die Koordination aller Bemühungen. Klare Absprachen und eingehaltene Vereinbarungen verstärken die Wirksamkeit von Massnahmen, erleichtern das Einhalten von Regeln und die Bereitschaft zur Entwicklung von Lösungen. Jedes Kind bekommt beim Eintritt ins Kinderhuus eine Koordinationsperson, welche die Fallführung übernimmt und Ansprechperson für die Eltern, Behörden und Schulen ist. 2.2.1. Ziele In Zusammenarbeit mit der zuweisenden Behörde, den Eltern und unter Einbezug der Kinder werden verständliche und gemeinsam überprüfbare Ziele formuliert und angestrebt. Intensive, systematische Beziehungsarbeit zwischen Mitarbeitern/innen, Eltern und Kindern/Jugendlichen Auf angemessene Weise, Eltern eigenverantwortliche Handlungsanteile und Verantwortung übergeben Gegenseitige Akzeptanz Der Wille und das Vertrauen in die Fähigkeiten zur gemeinsamen Arbeit Die Rückplatzierung zur Herkunftsfamilie 2.2.2. Kontaktmöglichkeiten Das Kinderhuus ist bestrebt in einem guten Kontakt zu den Eltern zu stehen. Um die Zusammenarbeit zu stärken, findet zwischen den Eltern und der Koordinationsperson ein regelmässiger Austausch statt. Auch werden die Eltern mehrmals im Jahr vom Kinderhuus zu Elternanlässen eingeladen. 5

2.3. Ärztliche Betreuung Die ärztliche Betreuung ist jederzeit durch den Heimarzt oder dessen Stellvertreter gewährleistet. Die ärztliche Versorgung erfolgt nach Absprache mit den gesetzlichen Vertretern. Die Heimleitung behält sich das Recht vor, jederzeit einen ärztlichen Untersuch beim Heimarzt anzuordnen. Ärztlich verordnete Medikamente werden durch die Institution verabreicht und aufbewahrt. 2.3.1. Psychologische Betreuung Eine psychologische/therapeutische Massnahme kann mit dem Einverständnis des gesetzlichen Vertreters eingeleitet werden. 2.4. Liegenschaft und Infrastruktur Das sozialpädagogische Kleinheim für Kinder und Jugendliche «Kinderhuus Ladrüti» befindet sich ca. 1 km südöstlich vom Zentrum Neukirch. Das Gebäude liegt in idyllischer Umgebung beim Weiler Ladreute. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommt, muss zu Fuss bis zum «Kinderhuus Ladrüti» von der Postautohaltestelle Neukirch mit ca. 20 Minuten und von der Bahnstation Häggenschwil - Winden mit ca. 30 Minuten rechnen. Das Raumangebot des «Kinderhuus Ladrüti» verteilt sich auf vier Stockwerke. Die zehn gemütlichen Einzelzimmer befinden sich auf drei Etagen und gewährleisten den Kindern ihre Privatsphäre. Um den individuellen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, stehen verschiedene Gemeinschaftsräume zur Verfügung: Esszimmer Aufenthaltsraum Wohnzimmer mit TV und PC Creativraum Werkstatt Jugendraum Das grosszügige naturnahe Areal bietet den Kindern und Jugendlichen: - Einen grossen Spielplatz - Die Möglichkeit zur Umsetzung eigener Ideen 6

- Ein Tiergehege - Eine Feuerstelle - Einen eigenen Gemüse- und Früchtegarten 3. Pädagogik Die Kinder werden in der persönlichen und gemeinsamen Lebens- und Alltagsgestaltung nach ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten gefördert und unterstützt. Unser Handeln richtet sich nach den Bedürfnissen und Ressourcen der Kinder. Der Umgang im «Kinderhuus Ladrüti» ist geprägt durch gegenseitige Achtung und Wertschätzung. Es wird ein dem Familienalltag nahe kommendes Gesprächs- und Erziehungsklima gepflegt, in dem Konflikte konstruktiv ausgetragen werden können. Die Kinder wohnen in einer nach Alter und Geschlecht gemischten Gruppe. Für das Funktionieren werden gemeinsame Gruppennormen festgelegt. Tages- und Wochenpläne machen den Zeitablauf transparent. Die Raumgestaltung hat einerseits der Entwicklung und den Bedürfnissen der Kinder zu entsprechen und andererseits in Beziehung zum gesellschaftlichen Umfeld zu stehen. 3.1. Pädagogische Schwerpunkte Unser Erziehungsstil zeichnet sich aus durch: Achtsamkeit und Wertschätzung Herzlichkeit und Humor Verständnis, Empathie und Ermutigung Vertrauen, Zuversicht, Geborgenheit Klare Regeln und Strukturen 3.2. individuelle Betreuung und Erziehung Die individuelle Betreuung und Erziehung der Kinder umfasst: Erleben von kindgerechter Umsorgung durch Erwachsene Erlernen lebenspraktischer Fertigkeiten, wie Wohnen, Tagesgestaltung, Hygiene etc. Erlernen einer angemessenen Sprache und Umgangsformen Pflege von Ritualen Ermöglichen von Schulung, Bildung und eigener Lebensgestaltung Verantwortliches Umgehen mit sich selber (psychische und physische Gesundheit), dem Umfeld, den Ressourcen der Natur und den Tieren Hineinwachsen in kleinere und grössere Lebensgemeinschaften 7

Annehmen und Übernehmen von sozial verantwortlichem Handeln Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen aufbauen und stärken Aufbau tragender Beziehungen Abbau von lebens- und entwicklungshemmenden Einflüssen Dies geschieht durch: Entwicklung der Gruppenfähigkeit Erweitern der Handlungskompetenz im gemeinsamen Tun Üben in gemeinsamen Gesprächen Gemeinsames Schaffen von Möglichkeiten für das freie Spiel und gemeinsames Erleben im Kindes- / Jugendkreis Anbieten von kindergerechtem Material und entsprechenden Arbeitsweisen Einbringen von Fertigkeiten, Techniken und Wissen 3.2.1. Förderplanung Zur Unterstützung der Entwicklung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen führen wir eine Förderplanung. Unter Einbezug der Kinder und deren Umfeld, werden die Ziele formuliert, welche für sie verständlich und überprüfbar sind. Die Erziehungsziele werden in Teilziele, d.h. in realisierbare Schritte gegliedert. Das Kind soll dabei seine Ressourcen erkennen können und sie in ihrer Lebensbewältigung einsetzen lernen. 3.2.2. Freizeitgestaltung Die Kinder und Jugendlichen werden angeleitet, ihre Freizeit sinnvoll und abwechslungsreich zu gestalten. Das Freizeitangebot des «Kinderhuus Ladrüti» soll Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen und die Selbständigkeit des Kindes und der Jugendlichen fördern. Verschiedene Vereine stehen in der Gemeinde und der weiteren Region zur Verfügung. Wir unterstützen die Kinder und Jugendlichen bei: - Dem Besuch eines Vereins - Erlernen eines Instrumentes - Naturnahen, kreativen Nutzung der Umgebung Ermöglichung von Ski- und Sommerferien 8

3.2.3. Kinderhuussitzung Einmal im Monat wird eine Kinderhuussitzung durchgeführt. Dabei lernen die Kinder Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen, sich am Gruppenleben konstruktiv zu beteiligen, lebenswerte und machbare Ziele anzustreben und das Zusammenleben zu reflektieren. Sie üben eigene Bedürfnisse zu äussern und Bedürfnisse Anderer wahrzunehmen. 3.3. Koordinationsperson Die Kinder erleben vielfältige pädagogische Beziehungen im Rahmen des Alltags. Um die individuelle Arbeit mit den Kindern und deren sozialem Umfeld möglichst effizient und überschaubar zu gestalten, werden den Kindern Koordinationspersonen und Kinderhuus- Gottis zugeteilt. Die Koordinationsperson hat folgende Verantwortlichkeiten: Fallführung, Aktenführung Verantwortung für die Förderplanung Kontakte zum Umfeld (Eltern, Beistand, Schule, Arzt, Therapeuten) Individuelle Begleitung für persönliche Themen und Freizeit Besuchs- und Ferienregelungen Das Kinderhuus-Gotti hat folgende Funktionen: Zimmergestaltung Überblick über persönliche Effekten wie Kleider und Spielsachen Unterstützung der Koordinationsperson in der Begleitung des Kindes 3.3.1. Koordinationsgespräche Die regelmässigen Einzelgespräche fördern den Aufbau der Beziehung zwischen dem Kind und der Koordinationsperson, dabei werden grundlegende Werte des Menschseins vermittelt. Die Kinder lernen, ihre Bedürfnisse wahrzunehmen und zu formulieren, was ihnen Sicherheit gibt und das Selbstwertgefühl stärkt. Kinder und Jugendliche können in diesen Gesprächen ihre Anliegen äussern. 9

4. interdisziplinäre Zusammenarbeit Je mehr Menschen an der Erziehung und Betreuung des Kindes oder Jugendlichen beteiligt sind, desto wichtiger wird die Koordination aller Bemühungen. Klare Absprachen von allen involvierten Stellen und eingehaltene Vereinbarungen verstärken die Wirksamkeit von Massnahmen, Erleichtern das Einhalten von Regeln und die Bereitschaft zur Entwicklung von Lösungen. 4.1. Standortgespräche Einen speziellen Platz in der Zusammenarbeit nehmen die Standortgespräche ein, in denen für jedes Kind und jeden Jugendlichen Ziele und Massnahmen festgehalten werden. Die Standortgespräche dienen der Information und dem Austausch zwischen der Koordinationsperson, den Eltern und den einweisenden Stellen. Ziel ist es, alle Beteiligten auf demselben Wissensstand zu halten. Neue Erziehungsziele und Verantwortlichkeiten werden bestimmt und schriftlich festgelegt. Die Kinder werden so weit wie möglich in die Gespräche und Festlegung der Förderplanziele miteinbezogen. 4.2. Urlaub, Besuche, Ferien Besuche, Wochenenden und Ferien werden in Absprache mit der Koordinationsperson und den gesetzlichen Vertretern geregelt und schriftlich festgehalten. Die Kinder und Jugendlichen verbringen mindestens ein Wochenende pro Monat gemeinsam im Heim. Während der Austrittsphase des Kindes/ Jugendlichen wird eine den Umständen angepasste Regelung getroffen. Besuche im Heim von Eltern, Grosseltern, Verwandten und Bekannten sind möglich, sofern dies die Gruppenkonstellation zulässt und mit der Koordinationsperson eine Absprache stattgefunden hat. Um die Bedeutung der gemeinsamen Arbeit zu unterstreichen, werden die Eltern sporadisch zu Anlässen eingeladen. Die Teilnahme an den Gruppenaktivitäten an den grossen Wochenenden sowie vom Kinderhuus geplante Ferien auswärts ist obligatorisch. 5. Austritt 5.1. Austritt, Abschluss des Aufenthaltes Die Kinder sollen sich nur so lange im «Kinderhuus Ladrüti» aufhalten, wie dies auf Grund ihrer Situation erforderlich ist. Die Austrittsvorbereitungen werden in den Standortgesprächen mit den Beteiligten sorgfältig abgesprochen und geplant. Vorbehalt Ausschluss > siehe 5.4 10

5.2. Austritt infolge Erreichung der Platzierungsziele Zum Austrittsverfahren gehören in der Regel folgende Punkte: Standortgespräch mit Austrittsentscheid Planung der Austrittsphase und der Ablösung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten. Abschluss- bzw. Austrittsgespräch In angemessener Zeit wird ein Abschlussbericht verfasst und versandt 5.3. Austritt infolge Erreichens der Mündigkeit Die Austrittsvorbereitungen werden frühzeitig geplant und eingeleitet. Die berufliche Zukunft, die Wohnsituation und eine mögliche Nachbetreuung werden abgeklärt. 5.4. Ausschluss Gründe für einen vorzeitigen Abbruch des Aufenthaltes: Die Verhaltensauffälligkeit des Kindes hat einen Grad erreicht, bei welchem die angesetzten sozialpädagogischen Interventionen, die aufgrund des Konzeptes vorgesehen sind, nicht mehr greifen. Suchtverhalten, das im Rahmen der Betreuung nicht aufgefangen werden kann. Wenn eine Gefährdung der eigenen Person oder der anderen Kinder / Jugendlichen besteht. Bei extremen Situationen kann die Heimleitung über einen sofortigen Ausschluss entscheiden. 11

6. Betriebsorganisation 6.1. Trägerschaft Das «Kinderhuus Ladrüti» ist eine Einrichtung der Politischen Gemeinde Egnach, vertreten durch die Heimkommission. 6.2. Mitarbeitende Die Persönlichkeiten des Mitarbeiterteams beeinflussen die Entwicklung des Kindes und des Jugendlichen. Entsprechende Eigenschaften und fachliche Kompetenz sind daher Voraussetzungen zur Erreichung der gemeinsam gesetzten Ziele. Die Mitarbeitenden verfügen über eine fachliche Ausbildung und hohe Sozialkompetenz. Die kantonalen Vorgaben der Heimaufsicht werden befolgt. 6.3. Massnahmen zur Qualitätssicherung Um den vielfältigen Erziehungsansprüchen der heutigen Gesellschaft an das «Kinderhuus Ladrüti» gerecht zu werden, ist die Qualitätssicherung von grosser Bedeutung. Als Grundlage dient das arge-q Konzept, welches ein vom Bundesamt für 12

Sozialversicherungen anerkanntes Qualitäts-System ist. Es stützt sich auf folgende Qualitätselemente: Ausstattung, Dienstleistungs-, Produkt- und Finanzqualität. Selbstverständlich muss die Qualität in sozialen Institutionen immer auch auf dem Hintergrund einer intensiven Vernetzung mit dem jeweiligen rechtlichen, behördlichen und gesellschaftlichen Umfeld verstanden werden. 6.3.1. Fachberatung, Supervision, Weiterbildung Die MitarbeiterInnen werden durch eine externe Fachberatung und Supervision unterstützt und gefördert. Ziel ist es, die Fachkompetenz zu erhöhen Ausserdem werden die MitarbeiterInnen zum Reflektieren ihres eigenen Handelns angeregt, damit eine Team- und Heimkultur entstehen kann, die gute Voraussetzungen für die Entwicklung des Kindes und Jugendlichen schafft. In der Supervision werden Fragen der Zusammenarbeit innerhalb des Teams bearbeitet. Für die pädagogischen Fragestellungen, welche sich auf das bzw. die Kinder beziehen, findet die Fachberatung statt. 6.4. Finanzielle Grundlagen Das Kinderhuus Ladrüti ist eine durch die IVSE anerkannte Institution. Somit wird die Tagespauschale über diese Stelle abgerechnet (gilt für die Kinder, die nicht aus dem Kanton Thurgau kommen). Die Liegenschaft Ladreute ist von der Eigentümerin (Gemeinde Egnach) gemietet, welche für Investitionen und den Unterhalt der Infrastruktur aufkommt. Die Heimleitung und Kommission sind dafür verantwortlich, dass sich der Einsatz der Mittel an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert und ein ökonomischer Einsatz gesichert ist. Ziel ist die Eigenfinanzierbarkeit des Betriebes. Die Betriebsrechnung wird in der Jahresrechnung der Gemeinde Egnach veröffentlicht. 7. Formen und Wirksamkeit der Aufsicht 7.1. Stufen der Aufsicht 1. Eltern, gesetzliche Vertreter, einweisende Behörde 2. Heimkommission 3. Heimaufsicht des Kantons Thurgau 7.2. Beschwerdeweg 1. Heimleitung 2. Heimkommission 3. Gemeinderat 4. Heimaufsicht des Kantons Thurgau 13

Alle Beteiligten, Kinder, Eltern, Elternvertreter und MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit, ihre Beschwerden und Anliegen mündlich oder schriftlich anzubringen. 7.3. Umsetzung Die Kinder und Jugendlichen, die Eltern, die gesetzlichen Vertreter und die einweisenden Behörden werden über das Aufsichtsmodell sowie über den Beschwerdeweg informiert. 8. Rechtliche Grundlagen Das Betriebskonzept stützt sich im Wesentlichen auf folgende rechtliche Grundlagen: Bundesebene: Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (SR 211.22.338) Kantonsebene: Kantonale Heimvereinbarung (vah, rb 850.71) 9315 Neukirch-Egnach, im April 2016 Vom Gemeinderat der Gemeinde Egnach genehmigt am 8. Dezember 2015 Anhänge: - Leitbild - Hausregeln - Geschäftsreglement - Vertrag - Kostengutsprache - Beschwerdeweg 14