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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7403 21. 09. 2015 Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Sprachförderung für Flüchtlinge und Migranten in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche spezifischen Sprachförderungsprogramme es für Asylsuchende im Kindes- und Jugendalter gibt; 2. wie viele Flüchtlinge im Kindes- und Jugendalter diese Sprachförderungsprogramme nutzen; 3. wie die Finanzierung dieser Sprachförderungsprogramme aussieht; 4. ob es genügend geeignete Lehrkräfte (Fachkompetenz in Deutsch als Fremdsprache ) gibt, um der gewachsenen Zahl an Flüchtlingen im Kindes- und Jugendalter eine qualitativ hochwertige Sprachförderung zu ermöglichen; 5. welche Gewichtung sie dem Thema Sprachförderung in ihrer Integrations- und Bildungspolitik beimisst; 6. welche konkreten Maßnahmen sie ergriffen hat, um der wachsenden Zahl an Flüchtlingen im Kindes- und Jugendalter ein qualitatives Angebot an Sprachförderung bereitstellen zu können; 7. ob ihr Evaluationen bezüglich des Programms Sprachförderung für alle Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) vorliegen und wenn ja, wie diese ausgefallen sind insbesondere mit Blick auf die Förderung von Flüchtlingen im Kindes- und Jugendalter; 8. ob das Programm SPATZ finanziell und personell für die rasch größer werdende Zahl von Flüchtlingen in Baden-Württemberg ausreichend gedeckt ist; Eingegangen: 21. 09. 2015 / Ausgegeben: 21. 10. 2015 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

9. ob und wodurch sie die Lehrkräfte auf die vielfach traumatisierten Kinder und Jugendlichen vorbereitet hat; 10. ob das Programm Chancen gestalten Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen ebenfalls ein kostenfreies Sprachangebot für Migranten bietet, die aus Europäischen Union (EU)-Staaten stammen. 14. 09. 2015 Wacker, Kurtz, Traub, Dr. Stolz, Wald, Viktoria Schmid, Müller CDU Begründung Der Abbau von Sprachbarrieren ist für Flüchtlinge und Migranten insbesondere im Kindes- und Jugendalter ein essentieller Schritt auf dem Weg der sozialen, aber auch der ökonomischen Integration. Nur durch den Erwerb der deutschen Sprache, ist ein gefestigter Weg für Flüchtlinge und Migranten in die Berufswelt überhaupt erst möglich. Starke Sprachdefizite bei jungen Flüchtlingen und Migranten können sehr schnell zu Bildungslücken führen, welche häufig zu einer beruflichen Perspektivlosigkeit beitragen. Das Land Baden-Württemberg hat somit die besondere Verpflichtung, den Flüchtlingen und Migranten im Kindes- und Jugendalter durch den Abbau von Sprachbarrieren mittels Sprachförderung, eine echte Perspektive zu bieten. Doch kann dies nur gewährleistet werden, wenn eine gesicherte Finanzierung sowie gut ausgebildete und qualifizierte Lehrkräfte vorhanden sind. Wie aus einer Grafik auf der Homepage des Ministeriums für Integration Baden-Württemberg zu entnehmen war, stieg der monatliche Zugang von Asylbewerbern zwischen den Monaten Mai und Juni diesen Jahres von 3.573 auf 4.909 Asylsuchende. Aus diesem Grund stellt sich den Antragstellern die Frage, ob das Programm SPATZ finanziell sowie personell für den ansteigenden Zugang von Asylbewerbern ausreichend gedeckt ist. Da auch aus EU-Staaten stammende Migranten einen Beitrag dazu leisten, den Fachkräftemangel zu kompensieren, müssen eben diese auch von einer kostenfreien Sprachförderung Gebrauch machen können. Dies ist höchst relevant dafür, dass sie ihr Potenzial in ihrer neuen Berufswelt verwirklichen können. Stellungnahme Mit Schreiben vom 13. Oktober 2015 Nr. 32-6641.2/53/1 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Integration und dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche spezifischen Sprachförderungsprogramme es für Asylsuchende im Kindes- und Jugendalter gibt; Asylsuchende im Kindes- und Jugendalter mit nichtdeutscher Herkunftssprache besuchen soweit wie möglich die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart. 2

Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache stehen zur Sprachförderung an allgemein bildenden Schulen Vorbereitungsklassen (VKL) zur Verfügung. Der Unterricht in den VKL dient vorwiegend dem Erlernen der deutschen Sprache, des Fachwortschatzes sowie schulischer Techniken und Arbeitsweisen; er bereitet auf den Unterricht und die Integration in die Regelklasse vor. Die Unterrichtsorganisation soll flexibel und nicht ausschließlich im Klassenverband erfolgen, damit den Schülerinnen und Schülern eine zeitweilige Teilnahme am Unterricht der Regelklasse möglich ist. Dies wird vor allem in den Fächern und Fächerverbünden des musisch-technischen Bereichs praktiziert. Für jugendliche Asylsuchende stehen zur Sprachförderung an beruflichen Schulen spezielle Klassen des Vorqualifizierungsjahres Arbeit/Beruf (VAB) zur Verfügung. In diesen Klassen des VAB mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen, sogenannten VABO-Klassen, ist der Spracherwerb durchgängiges Unterrichtsziel. Die Schülerinnen und Schüler erwerben neben den Sprachkenntnissen auch berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten. Der Besuch des VABO zielt auf den Erwerb von Deutschkenntnissen auf der Niveaustufe A2 des Europäischen Referenzrahmens zum Erwerb von Fremdsprachen ab. Anschließend können die jugendlichen Asylsuchenden durch den Besuch des VAB einen Hauptschulabschluss erlangen oder bei Vorliegen entsprechender Qualifikationen andere berufliche Bildungsgänge besuchen. Die beruflichen Schulen können zur weiteren Sprachförderung in der Berufsschule oder in den beruflichen Vollzeitbildungsgängen zusätzliche Förderkurse anbieten. 2. wie viele Flüchtlinge im Kindes- und Jugendalter diese Sprachförderungsprogramme nutzen; Der nachfolgenden Tabelle kann die Schülerzahl in VKL- und VABO-Klassen an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Schuljahr 2014/2015 und deren aktuelle Prognose für das Schuljahr 2015/2016 entnommen werden: Schulart 2014/2015 - Ist 1 ) 2015/2016 - Prognose 2 ) Grundschule inkl. GS im Verbund mit Gemeinschaftsschulen 10.566 13.500 3 ) Hauptschule/Werkrealschule 5.253 7.000 Gemeinschaftsschule (Sek. I) 331 800 Realschule 0 500 Gymnasium 0 160 Berufliche Schule (VABO) 1.639 4.900 1 ) Zum Stand der amtlichen Schulstatistik am 15. Oktober 2014. 2 ) Gerundete Werte. 3 ) Schüler aus GS- und WRS/HS- bzw. GS- und GMS-übergreifenden VKL wurden der Grundschule zugeordnet. Bei der Prognose handelt es sich um eine Einschätzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Die weitere Entwicklung der Zuwanderer- und Asylbewerberzahlen ist nicht verlässlich vorhersehbar. Im Schuljahr 2015/2016 können erstmalig auch an Realschulen und Gymnasien VKL-Klassen eingerichtet werden. 3. wie die Finanzierung dieser Sprachförderungsprogramme aussieht; Im Schuljahr 2014/2015 waren für Sprachförderangebote für die neu angekommenen schulpflichtigen Zuwanderer und Asylbewerber an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen (VKL- und VABO-Klassen) Lehrkräfte im Umfang von bereits rund 1.050 Deputaten im Einsatz. Nachdem im Laufe des Jahres 2015 der Zustrom an Zuwanderern und Asylbewerbern immer höher ausfiel 3

als ursprünglich erwartet, wurden die für VKL- und VABO-Klassen zur Verfügung gestellten zusätzlichen Ressourcen sukzessive erhöht. Zum aktuellen Stand stehen den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 1.412 Deputate für VKL- und VABO-Klassen zur Verfügung. 4. ob es genügend geeignete Lehrkräfte (Fachkompetenz in Deutsch als Fremdsprache ) gibt, um der gewachsenen Zahl an Flüchtlingen im Kindes- und Jugendalter eine qualitativ hochwertige Sprachförderung zu ermöglichen; Derzeit sind die für VKL- und VABO-Klassen benötigten Lehrerstellen nach Rückmeldung der Regierungspräsidien fast vollständig mit qualifizierten bzw. erprobten Lehrkräften besetzt. Das ist insbesondere im Blick auf die diesjährigen sehr hohen Einstellungszahlen eine besondere Leistung der Schulverwaltung. Landesweit handelt es sich dabei um insgesamt 562 Lehrerstellen, die zusätzlich für Vorbereitungsklassen und VABO-Klassen zur Verfügung gestellt wurden. Um qualifizierte Lehrkräfte gewinnen zu können, hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport aber auch immer großen Wert darauf gelegt, Stellen zu erhalten, die dauerhaften Charakter haben und auch mit der Wertigkeit A 13 (geh. Dienst / höherer Dienst) versehen sind. Für eine noch gezieltere Auswahl an Lehrkräften wird ab der kommenden Einstellungsrunde bei allen Bewerberinnen und Bewerbern systematisch abgefragt, inwiefern die Zusatzkompetenz Deutsch als Zweitsprache vorliegt. 5. welche Gewichtung sie dem Thema Sprachförderung in ihrer Integrations- und Bildungspolitik beimisst; Sprache ist das wesentliche Kommunikationsmittel und eine Voraussetzung zur Teilnahme in Gesellschaft und Schule. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist die Grundlage für den schulischen Erfolg und damit auch dafür, sich nachhaltig für das Leben in Gesellschaft und Beruf zu qualifizieren. Sie bildet das Fundament zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und geringen Deutschkenntnissen. Sprachkenntnisse zu vermitteln ist ein daher zentrales Aufgabenfeld für die Kindertagesstätten und alle Schularten sowie Auftrag aller am Erziehungs- und Bildungsprozess Beteiligten. 6. welche konkreten Maßnahmen sie ergriffen hat, um der wachsenden Zahl an Flüchtlingen im Kindes- und Jugendalter ein qualitatives Angebot an Sprachförderung bereitstellen zu können; Durch den anhaltenden Zustrom an Zuwanderern und Asylbewerbern wurde die Zahl der VKL- und VABO-Klassen bereits während des Schuljahres 2014/2015 sukzessive ausgebaut. Dieser Ausbau setzt sich im laufenden Schuljahr 2015/2016 fort. Für die zusätzlich benötigten Klassen hat die Landesregierung den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen über die ursprünglich geplanten Stellen hinaus weitere Lehrerressourcen zur Verfügung gestellt. Bereits im Haushalt 2015/2016 waren 200 zusätzliche Stellen für VKL- und VABO-Klassen ausgebracht. Dieses Kontingent wurde im 1. Nachtragshaushalt zunächst um weitere 162 Stellen erhöht. Nachdem sich im Juli 2015 abzeichnete, dass der Zustrom an Zuwanderern und Asylbewerbern noch höher ausfällt als zunächst gedacht, hat die Landesregierung auf den steigenden Bedarf reagiert und weitere 200 Stellen zur Verfügung gestellt. Somit stehen zum aktuellen Stand den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen insgesamt etwa 1.412 Deputate für VKL- und VABO-Klassen zur Verfügung. 4

7. ob ihr Evaluationen bezüglich des Programms Sprachförderung für alle Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) vorliegen und wenn ja, wie diese ausgefallen sind insbesondere mit Blick auf die Förderung von Flüchtlingen im Kindes- und Jugendalter; Seit Beginn des Sprachförderprogramms SPATZ im Kindergartenjahr 2012/2013 konnten in den folgenden Förderjahren durch die Bereitstellung weiterer Mittel aus dem Landeshaushalt Verbesserungen erzielt werden. Diese haben sich auf die Gruppengröße, die Einbeziehung jüngerer Kinder, die Förderung von Kitas mit 80 Prozent und mehr Kindern mit Migrationshintergrund sowie auf die Erhöhung der Zuschüsse bei aktiver Elternbeteiligung ausgewirkt. Das Fördervolumen im Kindergartenjahr 2014/2015 wurde um weitere 4 Millionen Euro auf rund 21 Millionen Euro erhöht. Im laufenden Kindergartenjahr erfolgte eine weitere Mittelbereitstellung durch den erhöhten Bedarf um 2,5 Millionen Euro. Lag die Zahl der Fördergruppen im Kindergartenjahr 2012/2013 bei 7.281, hat sie auf rund das Eineinhalbfache (10.252) im Kindergartenjahr 2014/2015 zugenommen. Die Rückmeldungen an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zum Förderweg SBS (Singen Bewegen Sprechen) sind positiv. Dass beide Förderwege ISK (intensive Sprachförderung im Kindergarten) und SBS gleichzeitig angeboten werden können, wird begrüßt. Die Kooperation zwischen den Kindertageseinrichtungen, den Musikschulen und den Musikvereinen hat sich eingespielt. Die konzeptionelle Erweiterung um das erste Kindergartenjahr hat sich wie beim Förderweg ISK bewährt. Von der Möglichkeit, nicht sprachförderbedürftige Kinder in die SBS-Gruppen aufnehmen zu können, wird Gebrauch gemacht. Damit sich die Zahl dieser Kinder noch erhöht, beabsichtigt die ARGE SBS (Arbeitsgemeinschaft Singen Bewegen Sprechen ) die Partner der SBS-Bildungskooperationen (Kindertageseinrichtungen, Musikschulen, Vereine der Amateurmusik) in einem Schreiben dazu noch einmal ausdrücklich zu ermuntern. Seit dem Kindergartenjahr 2015/2016 besteht die Möglichkeit, Flüchtlingskinder in das SPATZ-Programm einzubeziehen. Da die Anträge der Träger noch bis 30. November gestellt werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt zum Thema Flüchtlingskinder noch nicht berichtet werden. 8. ob das Programm SPATZ finanziell und personell für die rasch größer werdende Zahl von Flüchtlingen in Baden-Württemberg ausreichend gedeckt ist; Die Landesregierung stellte zunächst in den Jahren 2015 und 2016 je 1,2 Millionen Euro für die sprachliche Begleitung und für die Förderung von Flüchtlingskindern zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der Prognosen des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) sind im Nachtragshaushalt für das Jahr 2015 nochmals zusätzlich 800.000 Euro und 1,6 Millionen Euro für das Jahr 2016 bereitgestellt worden. Über eine weitere Nachsteuerung wird im Rahmen des zweiten Nachtrags 2015/2016 zu entscheiden sein. Das pädagogische Fachpersonal der Kindertageseinrichtungen hat sich in den letzten Jahren gerade im Bereich der Sprachbildung und Sprachförderung fortgebildet und weiterqualifiziert. In einer gemeinsamen Empfehlung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport mit den kommunalen Landesverbänden, den kirchlichen und freien Trägerverbänden sowie dem Kommunalverband für Jugend und Soziales vom Juni 2013 wurde die Sprachbildung und Sprachförderung sowie die Zusammenarbeit mit Eltern als zwei von vier Schwerpunkten für den Mitteileinsatz der jährlich fließenden Landesgelder für die Qualifizierung des pädagogischen Fachpersonals herausgestellt. Durch das Bundesprogramm Frühe Chancen Schwerpunktkitas wurden zusätzlich Sprachexpertinnen und Sprachexperten durch umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen geschult. Darüber hinaus werden durch die Trägerverbände der Kindertageseinrichtungen und den Verband der Arbeitsgemeinschaften Sprachhilfe nach dem Denkendorfer Modell und andere laufend Fortbildungsveranstaltungen angeboten. 5

9. ob und wodurch sie die Lehrkräfte auf die vielfach traumatisierten Kinder und Jugendlichen vorbereitet hat; Die Schulpsychologischen Beratungsstellen bieten Lehrkräften verschiedene Formen der Unterstützung im Umgang mit belasteten und traumatisierten Kindern und Jugendlichen an: Im Schuljahr 2015/2016 wird in jedem Schulamtsbezirk die Fortbildung Flüchtlinge in der Schule Umgang mit belasteten Kindern und Jugendlichen schulartübergreifend zweimalig angeboten, bei Bedarf auch häufiger. Bei dieser Fortbildung werden wichtige Hintergrundinformationen zu möglichen Belastungen und zu Trauma gegeben; traumapädagogische Maßnahmen für den Schulalltag werden vorgestellt und eingeübt. Zudem wird auf die Selbstfürsorge der Lehrkräfte im Schulalltag eingegangen. Die Fortbildung richtet sich vorwiegend an Lehrkräfte von VKL- und VABO-Klassen. Zudem ist vorgesehen, dass die Schulpsychologischen Beratungsstellen die Beratungslehrkräfte sukzessive zum gleichen Thema fortbilden. Ergänzend zu den Fortbildungen bieten die Schulpsychologischen Beratungsstellen Supervisionsgruppen für Lehrkräfte an, die Flüchtlingskinder und jugendliche Flüchtlinge unterrichten. Darüber hinaus können sich Lehrkräfte auch für Einzelberatungen an die Schulpsychologischen Beratungsstellen wenden. Für eine grundlegende Information zum Thema erhielten alle öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg die Broschüre Flüchtlingskinder und jugendliche Flüchtlinge in der Schule, welche auch über das Internet zur Verfügung steht. 10. ob das Programm Chancen gestalten Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen ebenfalls ein kostenfreies Sprachangebot für Migranten bietet, die aus Europäischen Union (EU)-Staaten stammen. Das Programm Chancen gestalten Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen ist neben der Hauptzielgruppe der Asylbewerber und Flüchtlinge auch offen für Ausländer mit einem Aufenthaltsrecht, soweit ein Sprachförderbedarf wegen des fehlenden Zugangs zu anderen Förderangeboten, insbesondere zu den Integrationskursen des Bundes, nicht abgedeckt werden kann. Die Teilnehmenden an Sprachkursen werden von den im Programm vorgesehenen Netzwerken der Stadtund Landkreise unter den Voraussetzungen der VwV Deutsch für Flüchtlinge bestimmt. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind danach entsprechend der Auswahl durch die Netzwerke grundsätzlich in das Programm Chancen gestalten einbezogen. Für sie könnte auch der Förderfestbetrag des Landes in Anspruch genommen werden, so dass von EU-Bürgerinnen und -Bürgern kein Eigenbeitrag zu leisten wäre. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport 6