Transfer für Niedersachsen



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Transkript:

gefördert durch die Transfer für Niedersachsen

TNG Hilfe für KMU Die TNG, Transfer für Niedersachsen GmbH, ist für die Beratung und Förderung von Klein- und Mittelunternehmen (KMU) in doppelter Weise nützlich: Mit ihrem zielgerichtet auf KMU speziali sierten Know How. Mit ihren finanziellen Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung von KMU in Restrukturierungsprozessen. Die TNG wurde 2005 auf Initiative der damaligen niedersächsischen Landesfördergesellschaft LaBIB privat gegründet. Als Modellprojekt wurde sie aus dem Europäischen Sozialfonds des Landes Niedersachsen gefördert. Die Region Hannover hat für ihre örtlich ansässigen KMU den Ansatz übernommen und fördert Projekte der TNG aus eigenen Mitteln. Ziel: Die Förderung von Klein- und Mittelunternehmen in der Region Hannover mit Instrumenten und Zuschüssen, die sonst von größeren Unternehmen in Anspruch genommen werden. Das betrifft vor allem Maßnahmen aus dem SGB III (Sozialgesetzbuch Dritter Teil) im Fall von Personalabbau. Aber auch andere Instrumente der Beratung und der Personalentwicklung kommen zum Einsatz. 2

Die TNG steht Ihnen zur Verfügung. Kleine und mittlere Unternehmen, die vor notwendigen Umstrukturierungen stehen oder die Investoren suchen, um den Betrieb fortzuführen, verändern ihre organisatorischen Abläufe, implementieren neue Technologien und müssen meist Personal abbauen. So kann die TNG Ihnen helfen: Mit der Organisation einer Transfer - agentur bzw. Transfergesellschaft im Fall personeller Anpassungen. Mit Personalentwicklungsmaßnahmen bei Produktionsumstellungen. Im Fall der Insolvenz mit Konzepten zur Übertragenden Sanierung, zu MBO- Über legungen bzw. zu Existenzgründungsvorhaben. Bei der Moderation und Entwicklung von betrieblichen Vereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan. Bei der Job-to-Job-Vermittlung und bei Outplacements. Bei der Durchführung spezieller Workshops oder Seminare, etwa zu Fragen der Arbeits- und Ablauforganisation. Bei der Erschließung öffentlicher Fördermittel und Zuschüsse. Beratungsangebote und Strukturen werden von der TNG für Sie vorgehalten. So entfällt für Sie vor allem bei der Durchführung von Transfermaßnahmen die mühselige und zeitaufwendige Beantragung von Fördermitteln. 3

Öffentliche Förderung Es ist nicht leicht, in der öffentlichen Förderung die Orientierung zu finden. Sie gleicht oft einem Dschungel. Große Unternehmen haben dafür spezialisierte Abteilungen. Die TNG mit ihrer Erfahrung hilft Ihnen, die für Sie mögliche Förderung zu erschließen. Fördermittel gibt es: In der regionalen Wirtschaftsförderung. Durch die landeseigene NBank in Hannover. Von der Agentur für Arbeit. Die öffentliche Förderung bezieht sich auf Zuschüsse zur Beratung betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen personelle Anpassungsmaßnahmen Begleitung von Restrukturierungen Förderung von Investitionsvorhaben F Zum Herausfinden der passenden Förderungsmöglichkeiten für Sie kontaktieren Sie uns! 4

Förderung in den Regionen Die TNG arbeitet in Niedersachsen. - Sie kooperiert mit lokalen und regionalen Einrichtungen. Mit einigen Landkreisen und deren Wirtschaftsförderungen besteht eine enge Zusammenarbeit. Die Region Hannover hat ein eigenes Förderprogramm aufgelegt, um im Krisenfall ihre KMU zu unterstützen. Das Unternehmerbüro in der Region Hannover kooperiert eng mit der TNG. Es bietet sich mit seiner Krisenkontaktstelle als erste Anlaufstelle für Unternehmen an, so dass unmittelbar vor Ort Maßnahmen sofort in Angriff genommen werden können. Gemeinsam mit der Europäischen Union hat das Land Niedersachsen einen Förderschwerpunkt in dem Gürtel von Cuxhaven über Soltau-Fallingbostel und Celle bis Lüchow-Dannenberg festgelegt. Die TNG hat hier ihren Firmensitz. 5

Modell Transfer T B Eine Transferagentur ( 216 a Sozialgesetzbuch III) oder eine Transfergesellschaft ( 216 b Sozialgesetzbuch III) gewährt den Beschäftigten einen bestimmten Schutz vor drohender Arbeitslosigkeit. Mit diesen Instrumenten kann es gelingen, betroffene Arbeitnehmer schnell und zielgenau in neue Stellen zu vermitteln. Der Beschäftigtentransfer macht es zudem möglich, das verbleibende Unternehmen mit einer Kernbelegschaft am Leben zu erhalten. Arbeitsplätze werden gesichert. Die TNG übernimmt die vom Verlust des Arbeitsplatzes betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahtlos aus dem Betrieb. Sie sind dann Beschäftigte der TNG, befristet bis maximal ein Jahr. Ziel ist die Vermittlung in unbefristete Arbeit. 6

TNG-Leistungen im Beschäftigtentransfer In den von der TNG bisher betreuten und evaluierten Projekten wurde eine durchschnittliche Quote der Vermittlung in neue Arbeit einschließlich gelungener Existenzgründungen von fast 70 % erreicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten in einer Transfergesellschaft: zwischen 75% und 85% ihres bisherigen Nettoentgeltes Stärken- und Schwächenanalysen Individuelle Berufswegeplanung mit Zielvereinbarung Berufliche Qualifizierung Vermittlungsunterstützung in den ersten Arbeitsmarkt Existenzgründungsberatung Betreuung vor Ort Die Laufzeit beträgt maximal 12 Monate. Die Kosten für die Betreuung und Beratung, die Qualifizierung und Vermittlung werden von der Region Hannover für die örtlichen KMU bezuschusst. Für die Projektarbeit stehen hier Räume zur Verfügung. 7

D Ein Beispiel: Ein Betrieb muss sich von fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trennen. Sie haben ein durchschnittliches Arbeitnehmerbrutto von 2.400 Euro und Kündigungsfristen von vier Monaten. In u Die Einhaltung dieser Kündigungsfristen für die fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kostet einschließlich Arbeitgeberanteil 58.000,. Die fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verzichten per Aufhebungsvertrag auf die Einhaltung ihrer Kündigungsfristen. Die 58.000, aus den Kündigungsfristen werden umgewidmet als Kostenbeitrag für die Transfergesellschaft. Die darüber hinaus entstehenden Kosten für Betreuung, Qualifizierung und Vermittlung in der TNG können über eine weitere öffentliche Förderung unterstützt werden. 8 In den öffentlich geförderten Projekten arbeitet die TNG ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Die Vorteile Die geplante Neustrukturierung kann unmittelbar in Angriff genommen werden. Die Rechtssicherheit ist sehr groß, da es sich um einvernehmliche, juristisch erprobte Regelungen handelt. Die im Betrieb bleibende Belegschaft ist nicht demotiviert, da sie weiß, dass mit ihren ehemaligen Kolleginnen und Kollegen sozial anständig umgegangen wird. Für die vom Arbeitsplatzverlust betroffenen Beschäftigten stehen optimale und individuelle Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Interessenausgleich, Sozialplan und Fördermöglichkeiten Um Fördermöglichkeiten zu erschließen, reicht der einseitige Unternehmerwille meist nicht aus. Gefragt sind dafür kollektive Vereinbarungen, die dem Betriebsverfassungsgesetz entsprechen. Die Besonderheit von KMU besteht unter anderem auch darin, das es oft keinen Betriebsrat gibt und keine gewerkschaftliche Vertretung. Damit gibt es keine kollektiven Verhandlungen und Verträge. Die TNG hilft in der Kommunikation mit den Beschäftigten, auch kurzfristig Strukturen zu bilden, die den Abschluss von Vereinbarungen ermöglichen, damit die Fördervoraussetzungen erfüllt werden können. 9

Unser Partner GTB K Die TNG arbeitet inhaltlich und organisatorisch eng mit der Gesellschaft für Transfer und betriebliche Beratung zusammen, die in Bremen, Hamburg und Oldenburg ihre Niederlassungen hat. Die GTB ist mit ihrem inhaltlichen Konzept, ihrer eigenentwickelten EDV, ihrer profunden organisatorischen Basis und ihrem qualifizierten Personal ein starker Partner der TNG. Sie übernimmt vertraglich geregelte Dienstleistungen wie die finanziellen Abrechnungen, die Buchhaltung und die Sicherung der Infrastruktur. 10

Kontakt Für Nachfragen, für Gespräche oder für eine Präsentation in Ihrem Hause stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktpersonen sind: Anette Dittrich, Geschäftsführerin Mobil: 0151-11 21 18 07 anette.dittrich@tng-nds.de Marga Kazior, Projektleiterin Mobil: 0172 1 69 35 32 marga.kazior@tng-nds.de Für eine Erstberatung im Krisenfall können Sie sich an die Krisenkontaktstelle des Unternehmerbüros in der Region Hannover wenden. Kontaktperson ist: Karl-Heinz Gothe, Tel.: 0511 61 62 35 43 Fax: 0511 6161 12 42 62 Karl-Heinz.Gothe@region-hannover.de 11

Transfer für Niedersachsen GmbH TNG Harburger Str. 25 21680 Stade Telefon: 04141-77635 -25 Telefax: 04141-77635 -26 info@tng-nds.de www.tng-nds.de Geschäftsführung: Anette Dittrich Karin Jürgen Andreas von Achenbach Stand: Dezember 2008 Unternehmerbüro in der Region Hannover Prinzenstraße 12 30159 Hannover Tel.: 0800-616 0 616 Fax: 0511-616 2345 3 www.unternehmerbuero-hannover.de