Koordinationsvertrag für Sicherheits- und Gesundheitsschutz

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Transkript:

Koordinationsvertrag für Sicherheits- und Gesundheitsschutz Zwischen dem Bauherrn Name / Firma Str. / Nr. 12345 PLZ - im folgenden Auftraggeber - AG genannt- und estecasa Bauberatung GmbH, Werner-von Siemens-Str. 1 59348 Lüdinghausen vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Dipl.-Ing. Hubert Winkelmeyer - im folgenden Auftragnehmer - AN genannt- Dieser Vertrag wird auf Grundlage der Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 10.06.1998 (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 35) geschlossen. 1 - Präambel Der Auftraggeber ist Bauherr des Bauvorhabens:.... in. und überträgt dem Auftragnehmer die Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators i.s.d. Baustellenverordnung sowie weitere dem Bauherren betreffende Aufgaben und Pflichten gemäß Baustellenverordnung nach Maßgabe und im Rahmen dieses Vertrages. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich Dritter im Sinne des 4 der Baustellenverordnung. Er hat im Rahmen dieses Vertrages Handlungen vorzunehmen, die der Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der auf der Baustelle Beschäftigten dienen. 2 - Leistungen & Zeiträume Die Leistungen im Rahmen dieses Koordinationsvertrages können getrennt oder in Summe beauftragt werden. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ab Unterzeichnung dieses Vertrages 2.1) Planungsphase gemäß Baustellenverordnung Die Leistungen sind mit der letzten Vergabe der Bauleistungen an die ausführenden Unternehmen sowie -bei getrennter Beauftragung- mit der Übergabe der SiGeKo Vertrag / estecasa Seite 1 von 7

Dokumentation an den Auftraggeber (ggf. mit Einweisung des SiGeKo für die Ausführungsphase) abgeschlossen. Diese Phase ist spätestens jedoch in der KW (Kalenderwoche) beendet. 2.2) Ausführungsphase gemäß Baustellenverordnung Der Auftraggeber beauftragt auch alle Leistungen im Sinne dieses Vertrages für die Ausführungsphase soweit dieser Teil nicht ausgeschlossen wurde. Die Leistungen der Ausführungsphase beginnen mit Beginn der Baumaßnahme auf der Baustelle. Die Leistungen sind mit der Abnahme des Bauwerkes und der Übergabe der Sicherheitsund Gesundheitsschutz relevanten Unterlage für die Vornahme von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen abgeschlossen. Die Vertragsparteien legen dabei eine Vertragsdauer bis zum., hilfsweise von.. Wochen ab Beauftragung zugrunde. 3 Aufgaben des Auftragnehmers Dem Auftragnehmer wird zur Erledigung dieser Aufgaben insbesondere die folgenden abschließend aufgeführten Tätigkeiten (Grundleistungen) übertragen: 3.1) Tätigkeiten der Planungsphase nach 2,1) Erstellung der Vorankündigung Koordinieren der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbelange unter Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach 4 Arbeitsschutzgesetz Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes a) Analyse der Entwurfs- und Genehmigungsplanung im Hinblick auf gemeinsame oder gegenseitige und bauablaufbedingte Gefährdungen sowie Gefährdungen aus dem Umfeld und Dokumentation der Ergebnisse. b) Analyse der Ausführungsplanung im Hinblick auf gemeinsame gewerkebezogene gegenseitige und bauablaufbedingte Gefährdungen sowie Gefährdungen aus dem Umfeld und Dokumentation der Ergebnisse. c) Mitwirkung bei der Bearbeitung und Aufzeigen von Lösungen zur Beseitigung, bzw. Minimierung von Gefährdungen während der Bauausführung. d) Beratung zur vorhandenen Terminplanungen hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. e) Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes. f) Hinwirken auf die Aufnahme sicherheitsrelevanter Inhalte des Sicherheitsund Gesundheitsschutzplanes in die Ausschreibungsunterlagen. Zusammenstellung der Unterlage für spätere Wartungs- und Unterhaltungs- Arbeiten am Bauwerk a) Analyse der Genehmigungsplanung im Hinblick auf gefährliche Arbeiten an der späteren baulichen Anlage und Dokumentation der Ergebnisse. b) Analyse der Ausführungsplanung im Hinblick auf gefährliche Arbeiten an der späteren baulichen Anlage und Dokumentation der Ergebnisse. SiGeKo Vertrag / estecasa Seite 2 von 7

c) Mitwirkung bei der Erarbeitung von Lösungen zur Beseitigung, bzw. Minimierung von Gefährdungen während späterer Arbeiten an der baulichen Anlage. d) Hinwirkung auf die Aufnahme sicherheitsrelevanter Inhalte der Unterlage in die Ausschreibungsunterlagen. e) Zusammenstellung der Unterlage mit dem erforderlichen bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz. 3.2) Tätigkeiten der Ausführungsphase nach 2,2) (Hinweis: In der Ausführungsphase übernimmt der Auftragnehmer die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbelange. Unter Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach 4 Arbeitsschutzgesetz zwischen den bei der technischen Planungen und der organisatorischen Planung Beteiligten sowie der gleichzeitig auf der Baustelle tätigen Unternehmen.) Mitwirkung bei der Planung der Baustelleneinrichtung Einweisung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang B der Baustellenverordnung - soweit erforderlich -. Stichprobenartige Überprüfung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte auf Einhaltung ihrer Pflichten nach der Baustellenverordnung. Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (bei Bedarf). Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber und Unternehmer und Beschäftigte. Koordinierung der Überwachung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte auf die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren. Stichprobenartige Überprüfung der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. Kontrolle auf Vorhandensein der Sicherheitsnachweise. Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen. Dokumentation bestehend aus den wesentlichen Unterweisungen im Sinne dieses Vertrages 4 - Stellung und Befugnisse des Koordinators / Auftragnehmers 4.1) Nur der Auftraggeber ist dem Auftragnehmer gegenüber weisungsbefugt. 4.2) Gegenüber den übrigen am Bau Beteiligten steht dem Auftragnehmer keine Weisungsbefugnis zu. Die Weisungsbefugnis verbleibt insofern beim Auftraggeber. SiGeKo Vertrag / estecasa Seite 3 von 7

( oder ) entspr. streichen! - 4.2) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer für die Ausführungsphase die alleinige Weisungsbefugnis gegenüber den ausführenden Unternehmen, soweit die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes betroffen sind. Die Verantwortung der ausführenden Unternehmer für Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und die gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber den von Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer zu erfüllen, wird hierdurch nicht berührt. 4.3) Im Verhältnis zu den beteiligten Planern hat der Auftragnehmer beratende Funktion. Eine Weisungsbefugnis steht ihm nicht zu. 5 - Vergütung und Abrechnung Basis für die Vergütung der vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers vereinbaren die Vertragspartner eine Pauschale von netto EUR..., 00 zzgl. gesetzlicher MwSt. (in Worten:. hundert,00) Diese Vergütung setzt voraus, dass der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung in der Planungsphase und in der Ausführungsphase gemäß Baustellenverordnung nur nach 2,1) oder nach 2,1 und 2,2) dieses Vertrages beauftragt wird. Unabhängig von der vereinbarten Leistung gilt ein Mindesthonorar von EUR 1.000,00 je Projekt, zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart. 6 - Zahlungsbedingungen Der Auftragnehmer ist berechtigt, in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen auf der Grundlage prüfbarer Abschlagsrechnungen für darin nachgewiesene Leistungen gemäß Preisliste (Anlage 1) zu verlangen. Nach ordnungsgemäßer Erbringung der entspr. Leistungen steht dem Auftragnehmer Anspruch auf Abschlagszahlungen in der genannten Höhe zu, wobei die Reihenfolge der Rechnungsstellung von der nachfolgenden Aufstellung abweichen kann: 1) Beginn Planungsphase 25% der Auftragssumme 2) Ende Planungsphase 25% der Auftragssumme 3) Beginn Ausführungsphase 20% der Auftragssumme 4) Nach Fertigstellung Rohbau 20% der Auftragssumme 5) Nach Bauabnahme 10% der Auftragssumme Die Schlusszahlung wird fällig, wenn die Leistungen insgesamt vertragsgerecht erbracht oder die Leistungen vom Auftraggeber abgenommen wurden. SiGeKo Vertrag / estecasa Seite 4 von 7

7 - Abnahme 7.1) Die Abnahme erfolgt nach ordnungsgemäßer und mangelfreier Erfüllung der dem Auftragnehmer übertragenen Leistungen. 7.2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn nach einer Frist von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftragnehmer der Auftraggeber der Abnahme nicht begründet widerspricht. 8 Haftung & Versicherung 8.1) Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 8.2) Der Auftragnehmer schließt eine Haftpflichtversicherung ab, deren Deckungssummen mindestens betragen müssen: für Personenschäden 3.000.000,00 für Sachschäden 300.000,00 für Vermögensschäden 300.000,00 9 - Kündigung 9.1) Auf eine Kündigung des Auftraggebers oder des Auftragnehmers findet ebenso wie auf die Leistungen des Auftragnehmers das Werkvertragsrecht des BGB Anwendung. 9.2) Erfolgt die Kündigung aus einem Grunde, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, steht diesem ein Honorar nur für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt. 9.3) In den übrigen Fällen erhält der Auftragnehmer das volle Honorar für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen. Für die in Folge der Kündigung entfallenden Leistungen erhält der Auftragnehmer das volle Honorar abzgl. ersparter Aufwendungen für die kündigungsbedingten entfallenden Leistungen und abzgl. der Einkünfte aus Folge der Kündigung und möglich gewordener oder böswillig unterlassener anderweitiger Arbeitseinsatz. Der Abzug der ersparten Aufwendungen wird mit 70 % für die vom Auftragnehmer noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart. Beiden Vertragsparteien steht die Möglichkeit des Nachweises frei, dass die ersparten Aufwendungen höher, bzw. geringer waren. 10 - Unterbrechungs- und Behinderungstatbestände 10.1) Die Vertragsdauer richtet sich nach 2 und 3 dieses Vertrages. 10.2) Verlängert sich dieser Zeitraum aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen von mehr als 3 Monaten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ab der Überschreitung der Toleranzgrenze von 1 Monat (3 Monaten) den danach ggf. SiGeKo Vertrag / estecasa Seite 5 von 7

entstandenem Mehraufwand gesondert zu berechnen. Das Honorar erhöht sich um den Faktor, der sich aus dem Verhältnis der vorgesehen und die Überschreitung der Toleranz erweiterten Planungs-/Ausführungszeit zur tatsächlichen Bauzeit- /Ausführungszeit ergibt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass ein Mehraufwand überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. 11 Geänderte oder zusätzliche Leistungen 11.1) Bei nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Änderungsleistungen, die durch Planungs- und/oder Ausführungsänderungen bedingt sind, steht dem Aufragnehmer eine Mehrvergütung zu. 11.2) Ein Mehrvergütungsanspruch nach Ziff. 11.1 setzt einen nicht unerheblichen zusätzlichen Arbeits- und Zeitaufwand voraus. Ein Arbeits- und Zeitaufwand ist dann nicht mehr unerheblich, wenn er den diesem Vertrag zugrunde gelegten Aufwand um mehr als 15 % überschreitet. 11.3) Besondere Leistungen, die nicht Gegenstand der Grundleistungen im Sinne dieses Vertrages sind und daher zusätzlich beauftragt werden können, sind der Anlage 2 Zusatzleistungen zu entnehmen. 11.4) Ein Mehrvergütungsanspruch nach Ziff. 12.2 oder 12.3 besteht zudem nur dann, wenn der Auftragnehmer vor Erbringung der Leistung diesen schriftlich angekündigt und den Auftraggeber ein spezifiziertes Honorarangebot eingereicht hat. 12 - Schlussbestimmungen 12.1) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden erfolgen schriftlich. Dies gilt auch für diesen Vertrag. 12.2) Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt, wenn davon auszugehen ist, dass die Regelungen auch ohne den nichtigen und unwirksamen Teil getroffen worden wäre. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gilt, was dem Willen der Vertragsparteien unter Berücksichtigung des gewollten Zwecks und des Gesetzes am nächsten kommt.. Ort/Datum.. (Auftraggeber). (Auftragnehmer) SiGeKo Vertrag / estecasa Seite 6 von 7

Anlage 1 Preisliste Stand 01.06.2013 für Leistungen als SiGeKo Anlage 2 Zusatzleistungen zum Vertrag Koordinationsvertrag für Sicherheits- und Gesundheitsschutz Übernahme der Funktion des verantwortlichen Dritten im Sinne des 4 Baustellenverordnung; Analyse der Vor- oder mehrerer Entwurfsplanungen im Hinblick auf gemeinsame Gewerke bezogene, gegenseitige und beauablaufbedingte Gefährdungen sowie Gefährdungen aus dem Umfeld und Dokumentation der Ergebnisse; Kostenanalyse zu Lösungsmöglichkeiten; Angebotsüberprüfungen in sicherheitstechnischer Hinsicht (Funktionalausschreibung, Alternativangebote, Sondervorschläge); Teilnahme an allgemeinen Baubesprechungen; Erstellung eines Baustelleneinrichtungsplanes; Erstellung einer Baustellenordnung; Erstellung eines Fluchtwegekonzeptes; Erstellung von Verkehrslenkungsplänen; Erstellung von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen; Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen im Sinne des 5,6 ArbSchG; Konzeptentwicklung und Organisation zu Sicherheitsfragen. Die Abrechnung dieser Zusatzleistungen erfolgt gemäß 12 dieses Vertrages nach schriftlichem Angebot oder nach Stundenaufwand lt. vorliegender Preisliste. SiGeKo Vertrag / estecasa Seite 7 von 7