Gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogener Fachrichtung Wirtschaft

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Transkript:

Lehrplan Recht Gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogener Fachrichtung Wirtschaft Wirtschaftsgymnasium Hauptphase G-Kurs Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur Hohenzollernstraße 60, 66117 Saarbrücken Postfach 10 24 52, 66024 Saarbrücken Saarbrücken 2009 Hinweis: Der Lehrplan ist online verfügbar unter www.saarland.de/bildungsserver.htm LP-Saarland: GOS Wirtschaft Recht (Hauptphase, G-Kurs), 2009 Seite 1 von 13

Einleitende Dem vorliegenden Lehrplan für das Fach Recht für die gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogener Fachrichtung Wirtschaft liegt die Verordnung Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO) vom 02.07.2007 zu Grunde. Danach umfasst die Hauptphase der Oberstufe vier Halbjahre. Die Zulassung zur Hauptphase der gymnasialen Oberstufe setzt den erfolgreichen Abschluss der einjährigen Einführungsphase voraus. Entsprechend dem Bildungsauftrag für das Wirtschaftsgymnasium sollen die Schülerinnen und Schüler zur Studierfähigkeit geführt werden. Ihnen soll nicht nur eine breite und vertiefte Allgemeinbildung vermittelt werden, sondern gleichzeitig sollen sie für Führungspositionen und anspruchsvolle Tätigkeiten in Unternehmen vorbereitet werden. Mit dem Eintritt in die gymnasiale Oberstufe wachsen neben den inhaltlichen und methodischen Anforderungen auch die Anforderungen an die Selbstständigkeit des Lernens und Arbeitens, an die Verantwortung für die Gestaltung des eigenen Bildungsganges sowie an die Fähigkeit und Bereitschaft zur Verständigung und Zusammenarbeit in wechselnden Lerngruppen mit unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen. Die Unterrichtsgestaltung soll problemorientiertes Lernen und die selbständige Auseinandersetzung mit Rechtsfragen ermöglichen. Aufbauend auf den eingeübten Umgang mit Rechtsquellen und die eingeführte Subsumtionstechnik werden die durchgängig anhand von Lebenssachverhalten unter Einsatz der entsprechenden Gesetzestexte erarbeitet. Das dabei mögliche breite Spektrum von Fallgestaltungen lässt individuelle Schwerpunktsetzungen zu und trägt, ebenso wie die Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung, erheblich zur Lebensnähe des Unterrichts bei. Auf nachstehende formale Vorgaben wird verwiesen: In seinem Aufbau lehnt sich der Lehrplan der Lernzieltaxonomie nach Bloom an. Die Zeitrichtwerte sind als vorgeschlagene zeitliche Empfehlung zu verstehen. Sie sind stets als Jahresstunden ausgewiesen, um Vergleiche mit den gymnasialen Oberstufen anderer Bundesländer zu ermöglichen. Die Zeiten für Wiederholungen, Leistungsüberprüfungen und Unterrichtsausfall sind mit rund einem Drittel angesetzt und schon in den ausgewiesenen Stundenanteilen enthalten. Saarbrücken, Mai 2009 LP-Saarland: GOS Wirtschaft Recht (Hauptphase, G-Kurs), 2009 Seite 2 von 13

Lerngebietsübersicht der Hauptphase Lfd. Nr. Lerngebiet Zeitrichtwert * (Stunden) Halbjahre 1 und 2 1 Bürgerliches Recht: Allgemeiner Teil des BGB, Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht 80 Summe 80 Lfd. Nr. Lerngebiet Zeitrichtwert * (Stunden) Halbjahre 3 und 4 2 3 4 Bürgerliches Recht: Familien- und Erbrecht Strafrecht Verwaltungsrecht 50 50 60 Summe 160 * Zeitrichtwert im Sinne eines Vorschlags LP-Saarland: GOS Wirtschaft Recht (Hauptphase, G-Kurs), 2009 Seite 3 von 13

Lerngebiet 1: Zeitrichtwert: 80 Stunden Bürgerliches Recht: Allgemeiner Teil des BGB, Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht Erarbeitung der Inhalte des Lerngebietes anhand einer Textausgabe des BGB 1.1 das Zustandekommen von rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen Schuldverhältnis Willenserklärung Arten der Rechtsgeschäfte Form der Rechtsgeschäfte Haupt- und Nebenpflichten nach 241 BGB Eingehen auf die Auslegung von Willenserklärungen nach 133, 157 BGB 1.2 Inhalte von Verträgen Vorvertragliches Schuldverhältnis Systematisierung von Vertragsarten Veräußerungsverträge Gebrauchsüberlassungsverträge Dienstleistungsverträge Leistungsort und -zeit Störung der Geschäftsgrundlage Veranschaulichung mittels konkreter Verträge Bei Fehlen des entsprechenden Vorwissens Erarbeitung des Abstraktionsprinzips 1.3 Leistungsstörungen und ihre Folgen Positive Vertragsverletzung Unmöglichkeit Schlechtleistung Schuldner- und Gläubigerverzug Eingehen auf die Haftung für Verschulden des Erfüllungsgehilfen LP-Saarland: GOS Wirtschaft Recht (Hauptphase, G-Kurs), 2009 Seite 4 von 13

Lerngebiet 1: Zeitrichtwert: 80 Stunden Bürgerliches Recht: Allgemeiner Teil des BGB, Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht 1.4 Entstehung und Inhalte gesetzlicher Schuldverhältnisse Deliktshaftung Unerlaubte Handlung Gefährdungshaftung Produkthaftung Ungerechtfertigte Bereicherung Geschäftsführung ohne Auftrag Eingehen auf Deliktsfähigkeit, Aufsichtspflicht und Haftung für den Verrichtungsgehilfen 1.5 das Recht der Stellvertretung Voraussetzungen wirksamer Vertretung Arten der Vertretung Wirkung der Vertretung Vertreter ohne Vertretungsmacht Eingehen auf die Abgrenzung Bote - Stellvertreter 1.6 Erlöschen und Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche Erlöschen Erfüllung Hinterlegung Aufrechnung Erlass Verjährung Wirkungen Beginn Verjährungs- und Verjährungshöchstfristen Hemmung Neubeginn Eingehen auf die Berechnung von Fristen und Terminen LP-Saarland: GOS Wirtschaft Recht (Hauptphase, G-Kurs), 2009 Seite 5 von 13

Lerngebiet 1: Zeitrichtwert: 80 Stunden Bürgerliches Recht: Allgemeiner Teil des BGB, Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht 1.7 Grundzüge des Verbraucherschutzes Verbraucher Unternehmer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Haustürgeschäft Fernabsatzvertrag Verbraucherdarlehen Reisevertrag rechtliche Abgrenzung zusätzlich einen der vier anhand einer komplexen Fallbearbeitung exemplarisch vertiefen 1.8 Besitz und Eigentum Arten, Erwerb und Beendigung des Besitzes Besitzschutzrechte Arten, Erwerb und Verlust des Eigentums Eigentümerrechte an beweglichen und unbeweglichen Sachen LP-Saarland: GOS Wirtschaft Recht (Hauptphase, G-Kurs), 2009 Seite 6 von 13

Lerngebiet 2: Zeitrichtwert: 50 Stunden Bürgerliches Recht: Familien- und Erbrecht 2.1 Verwandtschaft und Schwägerschaft Arten Überblick über Rechtsfolgen Unterhaltspflicht gesetzliche Erbfolge Zeugnisverweigerungsrecht Erarbeitung am Beispiel eines Stammbaums siehe Punkt 2.6 2.2 Verlöbnis und Ehe Begründung des Verlöbnisses und Rechtsfolgen Eheschließung und Ehewirkungen gesetzlicher Güterstand und vertragliche Güterstände Voraussetzungen und Folgen der Ehescheidung Eingehen auf Inhalt und mögliche vertragliche Ausgestaltung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft 2.3 die Rechtsstellung von Kindern Abstammung und Name des Kindes Annahme als Kind Personen- und Vermögenssorge sowie gesetzliche Vertretung Unterhaltspflicht Vormundschaft und Pflegschaft Eingehen auf Sorgeerklärung 2.4 die eingetragene Lebenspartnerschaft Begründung Wirkung Aufhebung Erarbeitung anhand des LPartG Vergleich der Rechtsstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft LP-Saarland: GOS Wirtschaft Recht (Hauptphase, G-Kurs), 2009 Seite 7 von 13

Lerngebiet 2: Bürgerliches Recht: Familien- und Erbrecht Zeitrichtwert: 50 Stunden 2.5 die Grundprinzipien des Erbrechts Testierfreiheit Erbfähigkeit und Testierfähigkeit Gesamtrechtsnachfolge Erbenhaftung 2.6 die gesetzliche Erbfolge erläutern Erbrecht der Verwandten Erbrecht des Ehegatten und des Lebenspartners Erbrecht des Staates 2.7 die gewillkürte Erbfolge ordentliches und außerordentliches Testament Erbvertrag Pflichtteilsrecht, Vermächtnis und Auflage Eingehen auf Berliner Testament und Beendigung der Zugewinngemeinschaft im Todesfall LP-Saarland: GOS Wirtschaft Recht (Hauptphase, G-Kurs), 2009 Seite 8 von 13

Lerngebiet 3: Strafrecht Zeitrichtwert: 50 Stunden Erarbeitung der Inhalte des Lerngebietes anhand einer Textausgabe des StGB 3.1 die Funktion des Strafrechts im Rechtsstaat Strafzwecke und -theorien verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Grundlagen des Strafrechts strafrechtlicher und zivilrechtlicher Rechtsgüterschutz Straftatbestände nach dem geschützten Rechtsgut Verbrechen und Vergehen Eingehen auf Täter-Opfer- Ausgleich Abgrenzung exemplarische Darstellung von Straftaten gegen - das Leben - das Eigentum - die öffentliche Sicherheit 3.2 die Grundstruktur der Straftat Tatbestandsmäßigkeit Begehens- und Unterlassungsdelikte Tätigkeits- und Erfolgsdelikte Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe Notwehr und Nothilfe Rechtfertigender Notstand Rechtfertigungsgründe nach dem BGB Einwilligung Pflichtenkollision Berücksichtigung der Garantenstellung LP-Saarland: GOS Wirtschaft Recht (Hauptphase, G-Kurs), 2009 Seite 9 von 13

Lerngebiet 3: Strafrecht Schuld Schuldfähigkeit und Strafmündigkeit Vorsatz und Fahrlässigkeit entschuldigender Notstand Tatbestands- und Verbotsirrtum Zeitrichtwert: 50 Stunden 3.3 Stufen der Begehung Vorbereitung und Versuch Rücktritt und Vollendung 3.4 Arten der Täterschaft Täterschaft und Mittäterschaft Anstiftung und Beihilfe 3.5 Strafen und Strafzumessung Freiheits- und Geldstrafe Nebenstrafe und Nebenfolgen Sanktionen nach dem JGG Strafvollzug Strafaussetzung zur Bewährung virtueller Besuch einer JVA auf http://planet-tegel.de nach Möglichkeit Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst der Justiz Maßregeln der Sicherung und Besserung Strafzumessung bei Tateinheit und Tatmehrheit LP-Saarland: GOS Wirtschaft Recht (Hauptphase, G-Kurs), 2009 Seite 10 von 13

Lerngebiet 3: Strafrecht 3.6 einzelne Straftatbestände Tötungsdelikte Körperverletzungsdelikte Diebstahl und Unterschlagung Raub, Nötigung und Erpressung Zeitrichtwert: 50 Stunden für Schülerpräsentationen anhand von Fällen geeignet 3.7 Grundsätze und Ablauf des Strafverfahrens Offizialmaxime, Anklagemonopol, Legalitäts- und Opportunitätsprinzip Ermittlungsverfahren Einladung eines Vertreters der Ermittlungsbehörden Zwischenverfahren Hauptverhandlung Einbeziehung des Strafbefehls Besuch einer Hauptverhandlung am Amts- oder Landgericht Rechtsmittelverfahren LP-Saarland: GOS Wirtschaft Recht (Hauptphase, G-Kurs), 2009 Seite 11 von 13

Lerngebiet 4: Verwaltungsrecht Zeitrichtwert: 60 Stunden Zusammenarbeit mit Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung 4.1 Arten der öffentlichen Verwaltung Hoheits- und Fiskalverwaltung Eingriffs- und Leistungsverwaltung Unmittelbare und mittelbare Verwaltung 4.2 den Aufbau der Träger der öffentlichen Verwaltung Bundesverwaltung Länderverwaltung Kommunalverwaltung Einbeziehung der Internetpräsenz einzelner Behörden 4.3 Grundsätze des Verwaltungsrechts Gesetzmäßigkeit pflichtgemäßes Ermessen Verhältnismäßigkeit Gleichheit Veranschaulichung anhand von Fällen z. B. aus dem Polizeirecht 4.4 den Verwaltungsakt als Form des Verwaltungshandelns Arten Form Wirksamkeit Vollziehbarkeit Bestandskraft Rechtmäßigkeit fehlerhafte Verwaltungsakte Einbeziehung aktueller Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit LP-Saarland: GOS Wirtschaft Recht (Hauptphase, G-Kurs), 2009 Seite 12 von 13

Lerngebiet 4: Verwaltungsrecht 4.5 das Sozialrecht als besonderes Verwaltungsrecht soziale Sicherung Aufgaben verfassungsrechtliche Grundnormen Bereiche Grundsicherung für Arbeitssuchende Arbeitsförderung gesetzliche Krankenversicherung gesetzliche Rentenversicherung gesetzliche Unfallversicherung Kinder- und Jugendhilfe Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen soziale Pflegeversicherung Sozialhilfe sonstige Bereiche des Sozialrechts Zeitrichtwert: 60 Stunden Verwendung einer Textausgabe des GG überblickartig unter Einbeziehung der einzelnen Bücher des SGB Einbeziehung der Internetseite http://www.kinderjugendhilfe.info/ exemplarische Behandlung des BAföG LP-Saarland: GOS Wirtschaft Recht (Hauptphase, G-Kurs), 2009 Seite 13 von 13