Schule. Praktikum und/ oder Praxistag. Berufliche Bildung zum Kennenlernen von Berufen zum Finden einer Arbeitsstelle

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Transkript:

Schule Praktikum und/ oder Praxistag Berufliche Bildung zum Kennenlernen von Berufen zum Finden einer Arbeitsstelle Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit, DIA-AM Unterstützte Beschäftigung, UB WfbM Berufsbildungsbereich in einer Abteilung der WfbM Arbeitsbereich der WfbM Berufsbildungsbereich auf dem 1. Arbeitsmarkt Beschäftigung auf einem Außenarbeitsplatz Anstellung mit finanzieller Unterstützung des Arbeitgebers durch Agentur für Arbeit/ JobCenter/ Integrationsamt Begleitung des ehemal. Schülers durch Integrationsfachdienst (BBD) 1 Anstellung mit finanzieller Unterstützung des Arbeitgebers Budget für Arbeit und Begleitung Begleitung des ehemal. Schülers durch WfbM bzw. Integrationsfachdienst (Berufsbegleitender Dienst)

Arbeitsassistenz Arbeitsassistenz unterstützt schwerbehinderte Menschen (s. Behindertenausweis) während ihrer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Arbeitsassistenz ist kein Job Coaching. Arbeitsassistent/-innen dürfen nur die Arbeiten machen, die jemand wegen seiner Behinderung nicht machen kann, wenn z.b. jemand blind ist oder eine Körperbehinderung hat. Der Mensch mit Behinderung muss die sogenannten "wesentlichen Aufgaben" seiner Arbeit selbst machen können. Er muss seine Arbeitsassistenz auch selbst anleiten können. Auch für eine Ausbildung kann man Arbeitsassistenz beantragen. Ziel ist die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Einen Antrag auf Arbeitsassistenz stellt man beim Integrationsamt Außenarbeitsplatz Der Außenarbeitsplatz heißt manchmal auch betriebsintegrierter Arbeitsplatz. Es ist ein Arbeitsplatz einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), aber in einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie arbeiten als Mitarbeiter in dem Unternehmen. Sie sind aber weiterhin Beschäftigte einer WfbM. Sie behalten die Vorteile der WfbM. Sie werden zum Beispiel von Fachkräften begleitet. 2 Durch Außenarbeitsplätze kann der Übergang von der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Es kann mehr Geld auf einem Außenarbeitsplatz verdient werden als in der WfbM. Agentur für Arbeit. Nach zwei Jahren die Kommune als örtlicher Sozialhilfeträger Alle WfbMs im Landkreis Mainz- Bingen und der Stadt Mainz haben Mitarbeiter/-innen auf Außenarbeitsplätzen. Hier eine Übersicht der WfBMs in

(Weiteres siehe WfbM) Rheinland-Pfalz: http://www.lag-wfbmrlp. de/index.php?siteid=74 Behindertenausweis Einen Schwerbehindertenausweis beantragt man beim Versorgungsamt (s. Versorgungsamt). Man muss medizinische Unterlagen über seine Krankheit oder Behinderung einreichen. Oft machen Ärzte für das Versorgungsamt zusätzlich ein eigenes Gutachten. Aufgrund der medizinischen Gutachten bekommt man einen Grad der Behinderung (GdB). Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung 50 oder mehr beträgt. Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Ämtern und so weiter als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können. Es gibt gesetzlich geregelte sogenannte "Nachteilsausgleiche" für schwerbehinderte Menschen zum Beispiel Steuererleichterungen, Erleichterungen bei den öffentlichen Verkehrsmitteln oder Leistungen und Nachteilsausgleiche im Berufs- und Arbeitsleben. Viele Erleichterungen sind an die Höhe des GdB, die Art der Behinderung oder die Merkzeichen auf dem Ausweis gebunden. Zum Beispiel bedeutet das Merkzeichen "B", dass jemand kostenlos eine Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen kann. Die Unterstützung der gesellschaftlichen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen Versorgungsamt 3

Berufsbegleitender Dienst (BBD) Der BBD berät und unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen bei Problemen im Berufsleben. Das Angebot steht schwerbe-hinderten oder gleichgestellten Menschen in ganz Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Er steht aber auch ArbeitgeberInnen zur Verfügung. Das Angebot soll Menschen mit Behinderung im beruflichen Alltag unterstützen. Das Integrationsamt Ansprechpartnerin im Landesamt: Cornelia Schasiepen Tel: 06131 967-234 schasiepen.cornelia @lsjv.rlp.de Bildungsträger Ein Bildungsträger trägt Bildung - also Wissen - über Arbeit und Beruf an Jugendliche heran. Zum Beispiel Wissen eines Ausbildungsberufes. Er vermittelt das praktische Wissen zum Beruf und hilft beim Lernen der schulischen Inhalte. Es findet oft in dafür vorgesehenen Räumen des Bildungsträgers statt, aber auch in normalen Betrieben. Die Jugendlichen haben während der Maßnahme Berater/- innen an ihrer Seite. Diese unterstützen die Jugendlichen in dieser Zeit und beraten andere beteiligte Personen. Es gibt viele verschiedene Maßnahmen, die von Bildungsträgern angeboten werden. Bildungsträger sollen z.b. Wissen über verschiedene Berufe vermitteln, Ausbildungen anbieten oder mit Betrieben während der Ausbildung zusammenarbeiten. Zudem unterstützen sie Jugendliche beim Einstieg in den Beruf. Agentur für Arbeit Es gibt viele verschiedene Anbieter. Die Agentur für Arbeit kann weiterhelfen. 4

Budget für Arbeit Der Arbeitsplatz über das Budget für Arbeit ist befindet sich in einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die Nutzer/-innen des Budget für Arbeit arbeiten als Mitarbeiter/-innen im Unternehmen und haben mit diesem Arbeitgeber einen "ganz normalen" Arbeitsvertrag. Nach der Einstellung über das Budget für Arbeit werden die Arbeitnehmer/-innen über ein Jahr von einem Mitarbeiter der WfbM begleitet. Danach können weitere Hilfen beim berufsbegleitenden Dienst (siehe BBD) beantragt werden. Das Budget für Arbeit ist eine Leistung, die allen Menschen zugänglich ist, die im Arbeitsbereich der WfbM tätig sind. Der Arbeitsbereich folgt dem Berufsbildungsbereich, das ist nach spätestens 27 Monaten. Das Geld, das die Kommune ansonsten an die Werkstatt bezahlen würde, bezahlt sie direkt an den Arbeitgeber. Es ist ein sogenannter Lohnkostenzuschuss. Für Arbeitgeber ist das Budget für Arbeit interessant, da bis zu 70% des Bruttogehaltes von der Kommune und dem Integrationsamt übernommen werden. Das Budget für Arbeit wird in der Regel über die gesamte Dauer des Arbeitsvertrages bezahlt. Ziel ist es, den Übergang von der WfbM auf den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Durch eine Anstellung mit über das Budget für Arbeit hat man die gleichen Rechte wie die anderen Kollegen. Das Gehalt soll reichen, um seinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Örtliche Sozialhilfeträger AnsprechpartnerInn en sind die Mitarbeiter der Kommune im Bereich Eingliederungshilfe: Mainz: Frau Herzbach Telefon: 06131 12-2733 Mainz-Bingen: Herr Conrad Telefon: 06132 787 3201 Stadt Worms Landkreis Alzey- Worms Stadt Bad Kreuznach Kreisverwaltung Alzey-Worms 5

DIA-AM- Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen Die DIA-AM ist ein Test, mit dem festgestellt wird, ob die WfbM für jemanden geeignet ist. Der Test ist sehr intensiv und findet in zwei Phasen statt. In der ersten Phase gibt es Einzelgespräche und Gruppenaufgaben. In der zweiten Phase kann man an einem Arbeitsplatz zeigen was man gut kann. Für diesen Test arbeitet die Agentur für Arbeit mit einem Bildungsträger zusammen. In Mainz ist das die gpe GgmbH. Diese Maßnahme dauert in der Regel drei Monate. Nach dem Test soll feststehen, welche Unterstützung und Hilfe eine Person benötigt und ob sie auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Die Agentur für Arbeit Ansprechpartnerin bei der gpe GgmbH: Nicole Schnell Telefon: 06131-90600730 Email:nicole.schnell @gpe-mainz.de Gleichstellung Wer einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 hat, kann einen Antrag auf sogenannte "Gleichstellung" stellen. Das heißt er wird dann in vielen Bereichen so behandelt, als hätte er einen GdB von 50. Dies kann zum Beispiel bei der Arbeitssuche nützlich sein. Teilhabe für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben Den Antrag stellt man bei der Agentur für Arbeit. Integrationsamt Das Integrationsamt ergänzt die Leistungen der Rehabilitationsträger, zum Beispiel der Agentur für Arbeit. Das Integrationsamt bezahlt Leistungen für die Gruppe der schwerbehinderten Menschen. Es gibt verschiedene Leistungen wie beispielsweise Arbeitsassistenz und technische Arbeitshilfen. Manche Leistungen werden auch direkt an den Arbeitgeber gezahlt, z.b. Minderleistungs- 6 Mit Hilfe der Leistungen des Integrationsamts sollen Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen und Integrationsamt des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Integrationsamt: Robert Maiocchi Telefon: 06131 967 383 Email: maiocchi.robert@lsj

ausgleich oder der Einbau einer Rampe. gesichert werden. v.rlp.de Integrationsbetrieb Integrationsunternehmen, -betriebe und -abteilungen sind kleine und mittlere Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes. Dort arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen zusammen. Der Betrieb bietet mehr Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen als es die Pflichtquote verlangt. Wenn man einen Schwerbehindertenausweis hat oder gleichgestellt ist, hat man eine bessere Chance auf einen Arbeitsplatz in einem Integrationsbetrieb (s..versorgungsamt und Gleichstellung). Das Ziel ist die dauerhafte und nachhaltige Integration behinderter, psychisch kranker und/oder suchtkranker Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Integrationsamt zahlt Zuschüsse an den jeweiligen Betrieb Ralf Heigwer Telefon: 0651 1447265 Email: heigwer.ralf@lsjv.rlp.de Hier finden Sie eine Übersicht über alle Integrationsbetriebe in Rheinland-Pfalz: http://www.onlinesuche.rlp.de/dm_masfg/suche /suche_einrichtung.asp 7

Persönliches Budget Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch, viele Leistungen als Persönliches Budget zu bekommen. Das bedeutet, dass man nicht die sogenannte "Sachleistung" vom Kostenträger bekommt, sondern Geld, mit dem man seine Hilfe bezahlen kann. Zum Beispiel können Menschen mit Behinderungen ein Persönliches Budget beantragen, wenn sie Unterstützung beim selbstständigen Wohnen brauchen. Der Kostenträger bespricht mit der jeweiligen Person, welche Unterstützung möglich ist. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen ihren Alltag selbstbestimmt gestalten können. Es ist immer der Kostenträger zuständig der auch für die "Sachleistung" zuständig ist, z.b. Agentur für Arbeit für den Bereich Arbeit und für das unterstützte Wohnen das Sozialamt bzw. die Kreisverwaltung (s. Sozialamt) Beratungshotline zum Persönlichen Budget: 01805/ 474712 ZsL Mainz e.v., Herr Schweizer Email: j.schweizer@zslmainz.de Praktikum Ein Praktikum bedeutet, dass Jugendliche Aufgaben und Berufe in einer Firma kennenlernen. Die Praktikanten können ausprobieren, welche Dinge sie gut können und wo ihre Stärken liegen. Ein Praktikum kann ganz kurz sein oder über mehrere Wochen gehen. Im Praktikum arbeitet man Durch ein Praktikum können Jugendliche Einblicke in einen Beruf und den Betrieb bekommen. Schulträger Schule und Betriebe 8

wie die anderen Kollegen, das heißt ca. 40 Stunden in der Woche. Im Betrieb gibt es jemanden, der alles erklärt und bei Fragen weiterhilft. Es gilt das Jugendschutzgesetz. Praktika haben auch zum Ziel eine Ausbildung oder Anstellung in einem Betrieb zu bekommen. Auch im Lebenslauf zeigt der Schüler/ -in damit, dass er Praxiserfahrung gesammelt hat. Praxistag Der Praxistag ist ein Langzeitpraktikum, bei dem Schülerinnen und Schüler einen Tag in der Woche in einem Betrieb tätig sind. Durch diese Tage im Betrieb können die Jugendlichen zeigen, über welche Fähigkeiten sie verfügen. Der Praxistag wird in der Schule vor- und nachbereitet. Die Zeit in der Praxis wird von den Schülerinnen und Schülern dokumentiert. Durch den Praxistag erhalten Jugendliche die Möglichkeit Erfahrungen im Berufsleben und der Arbeitswelt zu sammeln (1 Tag pro Woche). Die Chance, einen Ausbildungsplatz oder eine Anstellung zu bekommen steigt, wenn man zeigt was man gut kann und dass man durchhalten kann. Schulträger Schule und Betriebe 9

Rehabilitationsträger Rehabilitationsträger ist ein anderes Wort für Ämter, die für Menschen mit Behinderungen zuständig sind. Bei diesen Ämtern muss man Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder zur Teilhabe an der Gesellschaft oder Hilfsmittel beantragen. Sie übernehmen die Kosten, beraten zu den Hilfsangeboten und vermitteln an die Dienste. Bei Jugendlichen ist meistens die Agentur für Arbeit zuständig. Die Rehabilitationsträger sind dafür verantwortlich, unterschiedliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu finanzieren und die Betroffenen und ihre Angehörigen zu beraten. Im Bereich Arbeit: Agentur für Arbeit Im Bereich Wohnen und Freizeit meist die Jugend- oder Sozialhilfe Für den Bereich Arbeit die Berater und Beraterinnen der Agentur für Arbeit Sozialhilfeträger Der Sozialhilfeträger ist das Amt, das für viele Sozialleistungen zuständig ist. Darunter sind auch viele Leistungen für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Sie bekommen vom Sozialhilfeträger zum Beispiel Leistungen der Eingliederungshilfe, Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege. Zuständig ist in der Regel der sogenannte "örtliche Sozialhilfeträger", das sind je nach Wohnort die kreisfreie Stadt (das Sozialamt) oder der Landkreis (Kreisverwaltung). Die Sozialhilfe soll ein Auffangnetz für jeden Menschen sein. Mit der finanziellen Hilfe der Sozialhilfeträger soll man leben können und am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Die kreisfreien Städte oder Kreise Zum Beispiel Mitarbeiter/-innen aus der Verwaltung der Städte oder der Kreise aus dem Bereich Eingliederungshilfe oder auch Hilfe zur Pflege. 10

Die Mitarbeiter des Sozialhilfeträgers überprüfen immer, ob nicht eine andere Stelle die Kosten übernehmen muss. Erst wenn das nicht der Fall ist, zahlt der Sozialhilfeträger UB- Unterstützte Beschäftigung Mit der UB erhalten Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit, sich am Arbeitsmarkt zu orientieren. Sie können einfache Tätigkeiten in verschiedenen Berufsfeldern ausprobieren und sich mit Unterstützung einarbeiten. UB beinhaltet: - individuelle Qualifizierung am Arbeitsplatz im Betrieb - Wissens- und Kompetenzvermittlung bei einem Bildungsträger - eine/einen Qualifizierungstrainer/in Dauer in der Regel 24 Monate. Das Versorgungsamt ist Teil des Amtes des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. Dort beantragt man einen Grad der Behinderung und den Schwerbehindertenausweis. Das Versorgungsamt ist auch für die sogenannte "Wertmarke" zuständig, damit kann man kostenlos öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Auch wenn sich eine Behinderung oder Krankheit verschlechtert, kann das Ziel ist es, dass die Jugendlichen mit Unterstützung alles lernen, was sie für einen bestimmten Arbeitsplatz brauchen. Nach der Einarbeitungszeit sollen sie in dem Betrieb fest angestellt werden. Agentur für Arbeit Im Anschluss bei Bedarf: das Integrationsamt gpe ggmbh Carina Bollig Email: carina.bollig@gpemainz.de Versorgungsamt Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen Versorgungsamt 11

Versorgungsamt helfen, um neue Nachteile auszugleichen. WfbM - Werkstatt für behinderte Menschen In der WfbM besteht die Möglichkeit, nach einer Einarbeitungszeit im geschützten Rahmen beruflich zu lernen und zu arbeiten. Die Werkstatt gliedert sich in drei Bereiche: - das Eingangsverfahren (3 Monate) - der Berufsbildungsbereich (1-2 Jahre) - der Arbeitsbereich Das Eingangsverfahren und der Berufsbildungs-bereich sind auch auf dem ersten Arbeitsmarkt möglich. Man bekommt von Mitarbeitern der Werkstatt Unterstützung bei der Einarbeitung. Je nach Wohnort kann man bei der Wahl der WfbM mitbestimmen. Während der WfbM bekommt man auch Geld. Ziel ist es, zu Beginn berufliche Orientierung zu ermöglichen. Im Anschluss sollen berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten verbessert werden. Dabei spielt die Persönlichkeitsentwicklung eine große Rolle. Ziel kann bei Eignung auch die Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt sein. Agentur für Arbeit Hier eine Übersicht der WfBMs in Rheinland-Pfalz: http://www.lagwfbmrlp.de/index.php?sit eid=74 Alle Informationen wurden gesammelt für die Beratung von Schülerinnen und Schülern in Rheinland-Pfalz im Übergang von der Schule in den Beruf sowie deren Unterstützerinnen und Unterstützer. Für die Situation in anderen Bundesländern sind diese Informationen erneut auf Gültigkeit zu prüfen. Quellen: http://lsjv.rlp.de/arbeit-und-qualifizierung/integrationsamt-eingliederung-behinderter-menschen-in-das-arbeitsleben/integrationsfachdienste/berufsbegleitender-dienst/ http://berufsorientierung.sonderpaedagogik.bildung-rp.de/veroeffentlichungen-und-links/berufsorientierung-an-der-schule-mit-dem-foerderschwerpunkt-ganzheitliche-entwicklung/dia-am.html http://www.lvr.de/de/nav_main/metanavigation_5/nav_meta/service/publikationen_4/publikationen_cp_661.jsp Stand: 04.11.2015 12