Rahmenvereinbarung. Zusammenarbeit von Schule und Sport bei Angeboten von Bewegung, Spiel und Sport in österreichischen Schulen

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Transkript:

Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK), dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (Sportministerium) und der Österreichischen Bundes-Sportorganisation (BSO) über die Zusammenarbeit von Schule und Sport bei Angeboten von Bewegung, Spiel und Sport in österreichischen Schulen Die Österreichische Bundesregierung erachtet Sport als bedeutende Querschnittsmaterie der Gesellschaft und verfolgt das Ziel, die Sportaktivität der Bevölkerung zu steigern und bewusstseinsbildende Maßnahmen für die Bedeutung von gesundheitsfördernden Sport- und Bewegungsaktivitäten zu setzen. Das Regierungsprogramm betont die Bedeutung der Einbeziehung des organisierten Sports in den Schulalltag. Vor allem im Bereich der Ganztagsbetreuung und für die Realisierung einer täglichen Bewegungseinheit können Kooperationen mit dem organisierten Sport einen wesentlichen Beitrag leisten. Darüber hinaus soll eine Bewegungsoffensive im Volksschulalter zur Bekämpfung festgestellter nachteiliger Entwicklungen der körperlichen Fähigkeiten und im Gesundheitszustand unserer Kinder in den letzten Jahren unter Nutzung der Kooperationsmöglichkeiten von Verein und Schule weitergeführt werden. Bewegung, Spiel und Sport leisten einen spezifischen und unverzichtbaren Beitrag zur Persönlichkeitsentfaltung der Kinder und Jugendlichen, entsprechen ihren unmittelbaren Bedürfnissen und sind notwendig für ihre körperliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit. Sport fördert individuelles und soziales Wohlbefinden, eine gesunde

Lebensführung und soziale Verhaltensweisen. Bewegung, Spiel und Sport in der Schule und im Vereinssport sind die beiden wichtigsten Säulen des organisierten Sporttreibens der Kinder und Jugendlichen. In Schulen können alle Kinder und Jugendlichen mit Bewegung und Sport in Kontakt kommen, umfassend Bewegungserfahrungen sammeln und die Basis für eine dauerhafte Integration von Bewegung in ihr Leben legen. Dem verpflichtenden Bewegungs- und Sportunterricht kommt dabei qualitativ wie quantitativ eine besondere Bedeutung zu. Außerunterrichtliche Sportangebote im schulischen Umfeld bieten den Schülerinnen und Schülern über den Unterricht hinaus die Möglichkeit zu regelmäßiger sportlicher Betätigung und regen zu einer sinnvollen Gestaltung der Freizeit an. Zugleich hat die regelmäßige sportliche Betätigung positive gesundheitliche Auswirkungen und kann zu einer gesundheitsbewussten Lebensweise beitragen. Zur Realisierung entsprechender Angebote schließen das BMUKK, das Sportministerium und die BSO die folgende Rahmenvereinbarung. Sie gilt als Orientierung und Grundlage für die Zusammenarbeit von Schule und Sportorganisationen. 1. Grundsätze 1.1. Die Kooperationsbeziehungen von Schulen und Sportverein beruhen auf dem Prinzip der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Die jeweiligen Ziele und Aufgaben der Partner sind dabei zu beachten. 1.2. Schulen und Sportvereine haben eigenständige Ziele und Aufgaben. Sie arbeiten unter unterschiedlichen Bedingungen, stehen jedoch bei den gemeinsamen Aufgaben, Schülerinnen und Schüler für ein lebenslanges Sporttreiben zu motivieren und der Entwicklung des Sports positive Impulse zu geben, in enger Beziehung zueinander. Schul- und Vereinssport sind nicht identisch, sie müssen sich aber aufeinander beziehen, um sich wirksam ergänzen zu können. 1.3. Dem hohen Stellenwert von Bewegung und Sport für die gesunde Entwicklung von Schülerinnen und Schülern Rechnung tragend und in Anerkennung der Zielsetzungen der "Fit für Österreich"-Charta sind Schulen über den verpflichtenden Bewegungsunterricht hinaus bestrebt, Bewegung und Sport noch stärker als bisher im Lebensraum Schule zu verankern und vielfältige, den Grund-

sätzen der Nachhaltigkeit und Qualität verpflichtete, Bewegungsmöglichkeiten anzubieten, auch unter Hinzuziehung von entsprechenden Partnern. Dabei wird gemeinnützigen Sportvereinen bzw. Sportorganisationen eine ihrer besonderen Kompetenz für Bewegung, Sport und Spiel entsprechende Bedeutung zugemessen. 1.4. Eltern und Erziehungsberechtigten sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie sie die motorische Entwicklung ihrer Kinder fördern können. Sie sollen ü- ber die Bedeutung von Bewegung und Spiel informiert und für die eigene Vorbildfunktion sensibilisiert werden. 2. Ziele Ziel der Vereinbarung ist es, außerunterrichtliche Angebote zu Bewegung, Spiel und Sport für alle Schülerinnen und Schüler (vor allem als vielseitige, sportartübergreifende und ab der Sekundarstufe auch als sportartspezifische Grundausbildung) in möglichst hoher Zahl sicherzustellen. Ziel der Vereinbarung ist es auch, bei den Kindern und Jugendlichen über den Bewegungs- und Sportunterricht hinaus Interesse für den Sport als sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu wecken und eine lebensbegleitende sportliche Betätigung zu fördern. Dazu bedarf es: 2.1. einer verbesserten Koordinierung, Weiterentwicklung und Optimierung der Aktivitäten zur Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen; 2.2. einer Verbesserung der strukturellen und personalen Einbindung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen in bestehende Programme/Projekte; 2.3. einer Weiterentwicklung und Optimierung der nicht an bestehende Programme gebundenen Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen 2.4. der Durchführung von speziellen Fortbildungsmaßnahmen in Kooperation zwischen Schulbehörden (Schulaufsicht) und Sportorganisationen; 2.5. eines verstärkten Aufbaus von Kooperationsangeboten zwischen Schulen und Sportvereinen, in denen die Interessen spezieller Zielgruppen besonders berücksichtigt werden (z. B. Ausbau und Sicherung von Angeboten für Kinder

und Jugendliche mit mangelnden Bewegungserfahrungen; erweiterte Kooperation bei der Abnahme von Sport-Leistungsabzeichen; Angebote in ganztägigen Schulformen) 2.6. einer Verbesserung und Erweiterung des freizeit- und breitensportlich orientierten Angebotes auch als Beitrag zur Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung (z.b. Angebote zur Motivationsförderung), zum Abbau des Gewaltpotentials bei Kindern und Jugendlichen und zur Entwicklung des Umweltbewusstseins. 3. Maßnahmen und Richtlinien Die Kooperationsmaßnahmen umfassen alle Bereiche des Sports. Sie beinhalten kontinuierliche Kooperationsangebote, aber auch kurzfristige oder einmalige Bewegungs-, Spiel- und Sportveranstaltungen, die nach Absprache mit der Unterrichtsbehörde gem. 13a SchUG als schulbezogene Veranstaltungen zu betrachten sind. Die Vertragspartner (BMUKK, Sportministerium und BSO) verpflichten sich zur gemeinsamen Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der angebotenen außerunterrichtlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote. 3.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Schaffung von strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein: Auf Bundesebene verpflichten sich die Vertragspartner zur regelmäßigen Abstimmung geplanter Maßnahmen unter Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben. 3.2. Die Vertragspartner verpflichten sich in den Bundesländern ebenfalls regelmäßige Abstimmungen geplanter Maßnahmen vorzusehen. Dabei sind unter Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben Beschlussfassungen zu den zu setzenden Maßnahmen zwischen den schulischen Verantwortlichen für Bewegungserziehung und Sport des zuständigen Stadt-/Landesschulrates und den regionalen Verantwortlichen des organisierten Sports vorzunehmen. 3.3. Die Verankerung bundesweiter Kooperationsmaßnahmen oder Rahmenbedingungen erfolgt in Ausschreibungen und Richtlinien des BMUKK und der BSO, in Konzepten der Aus- und Fortbildung der Bundessportakademien und der Pädagogischen Hochschulen und der Ausbildungen für Übungslei-

ter/vereinsmanager/jugendleiter/innen. Die Grundsätze der Bewegungsinitiative in Volksschulen (BMUKK) sowie der Initiative "Kinder gesund bewegen" (BSO Fit Für Österreich) sind dabei als Handlungsgrundlagen zu beachten. 3.4. Die Vertragspartner kommen dahingehend überein, dass, unter Anerkennung der jeweils spezifischen Aufgaben der beteiligten Institutionen, Maßnahmen seitens des organisierten Sports in Schulen unter folgenden Rahmenbedingungen gesetzt werden: a) Die in Schulen im Rahmen von Kooperationen tätigen Sportfachkräfte (z.b. Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Instruktoren/innen) verfügen über eine entsprechende sportfachliche Ausbildung und mehrjährige Praxiserfahrung in der entsprechenden Altersgruppe und besuchen regelmäßig Fortbildungen (vgl. Kriterien für die Vergabe des "Fit für Österreich"-Qualitätssiegels). b) Inhalte der Bewegungsprogramme sind auf die körperlichen Voraussetzungen, Vorerfahrungen und Interessen der konkreten Altersgruppe und mit den verfügbaren Einrichtungen abzustimmen. Dabei ist ein höchstmöglicher Maßstab an Sicherheit und Unfallverhütung anzulegen. c) Qualität der Anbahnung sowie der Durchführung von Kooperationen (Maßnahmen) wird durch festgeschriebene Rahmenbedingungen sichergestellt; dazu zählen schriftliche Vereinbarungen mit der jeweiligen Schulleitung bezüglich des Umfangs, der Gestaltung, allfälliger (Zusatz-) Kosten sowie klare Informationen an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der betreuten Schüler/innen. d) Der Einsatz von good - practice Modellen ist Einzelinitiativen vorzuziehen. e) Die Programme bringen Schüler/innen einen Mehrwert in Quantität und Qualität der Bewegung, bieten also Ergänzung und/oder Erweiterungen des schulischen Bewegungs- und Sportunterrichts in Umfang und Inhalt an. 3.5. Um den Rahmen der Zusammenarbeit eindeutig abzugrenzen, werden folgende Nicht-Ziele vereinbart: a) Aktivitäten des organisierten Sports ersetzen Aufgaben der Schule in der Durchführung von verpflichtendem Unterricht in Bewegung und Sport;

b) Bestehende Ansätze bzw. Maßnahmen der Schule werden gefährdet bzw. unterlaufen; c) Externe Kräfte übernehmen Aufgaben, die bestehende Strukturen erfüllen können; d) Punktuelle Interventionen, die keine Strukturen für nachhaltige Kooperationen legen; e) Ersatz der Unterrichtsplanung durch Lehrer/innen durch fix vorgegebene Musterstunden; f) Einsatz von Programminhalten, die vordergründig wirken sollen, denen jedoch die Evidenz fehlt. g) Maßnahmen mit dem ausschließlichen Zweck, Nachwuchs- bzw. Talentsuche für den Leistungssport bzw. Training für einzelne Sportarten zu betreiben. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK), das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (Sportministerium) und die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO) beabsichtigen, durch die Beachtung der dargestellten Grundsätze und Ziele, sowie die Realisierung der Aufgaben die Kooperation von Sport in Schulen sowie im Vereinssport weiter auszubauen. Wien, am 10. Juli 2009 Mag. Norbert Darabos Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Dr. Peter Wittmann Präsident der Österreichischen Bundes-Sportorganisation Dr. Claudia Schmied Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur