Die neue Trinkwasserverordnung Zwischen Vollzug und Wirklichkeit Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 1
Amtl. Begründung zur TrinkwV Aktuell: Verkündet am 11.05.2011 Inkrafttreten: 01.11.2011 14 neue Belastungen 5 Informationspflichten werden erweitert 32 Entlastungen Streichung von 20 Informationspflichten Vereinfachung durch Branchenzertifizierung Also wird alles einfacher Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 2
TrinkwV Die Knackpunkte Legionellen in Großanlagen Mobile Anlagen und zeitweise Trinkwasserverteilungen Dezentrale kleine Wasserwerke und Probenahmeplanung Kleinanlagen zur Eigenversorgung Dipl. Gesundheitsamt RheinRhein-Kreis Neuss 3
Legionellen in Großanlagen Legionellen in Großanlagen Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 4
Neu: Technischer Maßnahmenwert und Pflichten für Großanlagen Techn.. Maßnahmenwert: Legionella spec.. >= 100/100 ml Ortsbesichtigung Überprüfung der Einhaltung der a.a.r.d.t Gefährdungsanalyse, Dokumentation Anzeigepflicht für Großanlagen nach DVGW 551 ( ( 13 Absatz 5) Anzeigepflichten nach 13 Errichtung, Inbetriebnahme, Stillegung, techn. Änderungen.. Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 5
Begriff: Großanlagen Betroffen sind folgende Anlagenarten Anlagen nach e - Trinkwasserinstallation Anlagen nach d - mobile Anlagen (z.b. auf Festivals) Definition DVGW 551- Großanlagen: Anlagen mit Trinkwassererwärmern und einem Inhalt > 400 l und/oder > 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle Z.Zt in Überarbeitung; Änderung der Definition? Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 6
Großanlagen: Untersuchungspflicht nach 14 / Anlage 4 Öffentliche und gewerbliche Großanlagen: Ergänzende systematische Untersuchungen an mehreren repräsentativen Probestellen auf Parameter der Anlage 3 Teil II (Legionellen), sofern Trinkwasser vernebelt wird Häufigkeit: Bei Anlagen nach e (TW( TW-Install.) 1 x jährlich bei Anlagen nach d (mobile Anlagen) nach Ermessen des GesA Wenn 3 Jahre lang keine Beanstandungen längere Zeitabstände Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 7
Anzahl der Großanlagen? Rhein-Kreis Neuss: Wohngebäude 16.000 Mehrfamilienhäuser Wenn nur 20 % als Großanlage eingestuft würden: 3.200 Gebäude; 3.200 Meldungen; 3.200 Untersuchungen Wenn nur 20 % Legionellen aufweisen: 640 x Ortsbesichtigungen / Gefährdungsanalysen /ggf. Maßnahmen anordnen und verfolgen/ Widersprüche usw. Gewerbliche vermietete Immobilien Keine Schätzung möglich Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 8
Großanlagen - Handlungsbedarf Hinweis auf Infektionsrisiko: 30.000 Legionellosen jährlich in Deutschland (CAPNETZ 2005) Letalität 10 15 % Zusätzlich 50 100x häufiger Pontiac Fieber Was muss das Gesundheitsamt tun? Aktive Öffentlichkeitsarbeit Information der Verbände? Rundschreiben an alle bekannten Wohnungsbaugesellschaften und Gewerbebetriebe? Oder lieber Abwarten? Amtspflichtverletzung; Organisationsverschulden! Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 9
Mobile und zeitweise Anlagen (Anlagen nach d und f) Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 10 Mobile Anlagen und zeitweise Trinkwasserverteilungen
Mobile und zeitweise Anlagen Definition Anlagen nach d - mobile Versorgungsanlagen Anlagen an Bord von Land-,, Wasser- und Luftfahrzeugen und andere mobile Versorgungsanlagen Anlagen nach f - zeitweise Wasserverteilung Anlagen, aus denen Trinkwasser entnommen oder an Verbraucher abgegeben wird und die zeitweilig betrieben werden oder zeitweilig an eine Anlage nach Buchstabe a, b oder Buchstabe e angeschlossen sind; Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 11
Mobile und zeitweise Anlagen Anzeigepflichten nach 13 Anzeigepflichten nach 13 Dem Gesundheitsamt ist schriftlich innerhalb vorgegebener Fristen anzuzeigen 3 Absatz 2 Buchstabe Art WVA 1. die Errichtung 2. die erstmalige Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme bzw. Stillegung 3. die bauliche oder betriebstechnische Veränderung an Trinkwasser führenden Teilen 4. der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts 5. die Errichtung oder Inbetriebnahme und voraussichtliche Dauer der Nutzung 6. Bestand, erstmalige Inbetriebnahme einer Großanlage nach DVGW 551 a b c d e f Anzeige nach 13 Abs. 2 Zentrale Wasserwerke Dezentrale kleine Wasserwerke Kleinanlagen zur Eigenversorgu ng mobile Versorgungsanlagen ständige Wasserverteilung zeitweise Wasserverteilung zusätzliche Nichttrinkwasseranl agen x x x x - - x x x x - - x x x x - - - x (wenn öffentlich) x (wenn gewerblich oder öfftl.) x (wenn öffentlich) x (wenn gewerblich oder öfftl.) - - x (wenn öffentlich) x (wenn öffentlich) - x (wenn gewerblich oder öfftl.) x (wenn gewerblich oder öfftl.) - - - - x - x x - x - - Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 12
Mobile und zeitweise Anlagen Untersuchungspflichten nach 14 Anlagen nach d und f mobile Anlagen und zeitweise Verteilungen, gewerblich oder öffentlich GesA bestimmt, welche Parameter GesA bestimmt, welche Zeitabstände Was tun, wenn die Errichtung bzw. Inbetriebnahme angezeigt werden? Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 13
Zeitweise Anlagen nach f Pflichten des GesA Prüfpflicht nach 18 für Anlagen nach f Häufigkeit der Prüfungen nach 19: Die Notwendigkeit für Besichtigungen von Anlagen nach f legt das zuständige Gesundheitsamt fest. Zeitweise Anlagen nach f nach einem Stichprobenprogramm Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 14
Mobile Anlagen nach d Pflichten des GesA Prüfpflicht nach 18 für Anlagen nach d Mobile Anlagen nach d, wenn öffentlich oder gewerblich betrieben; wenn privat, dann nur im Einzelfall Häufigkeit der Prüfungen nach 19: Die Notwendigkeit für Besichtigungen von Anlagen d 9 Absatz 8 bleibt unberührt (Legionellen). Mobile Anlagen nach d, wenn gewerblich oder öffentlich, sollen* mind. einmal innerhalb von 3 Jahren überwacht werden * Anmerkung: soll bedeutet muss, wenn nicht begründete Umstände entgegenstehen! Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 15
Anzahl der Anlagen nach d und f? Beispiel: Stadt am Niederrhein mit 150.000 EW: 19 Schützenfeste 590 Wochenmärkte 61 Trödelmärkte 5 Weihnachtsmärkte 16 sonstige Reisebusse? Campingmobile? Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 16
Anlagen nach d und f Handlungsbedarf Was muss das Gesundheitsamt tun? Angesichts der Vielzahl der zu überwachenden Anlagen kann nur ein geringer Teil der Anlagen überprüft werden Ziel : 1 %, 5 %??? Prioritäten setzen Flugzeuge, Passagierschiffe, Reisebusse? Verteilungen auf mehrtägigen Veranstaltungen Mobile Großanlagen (Festivals) Imbisswagen Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 17
Dezentrale kleine Anlagen und Anlagen zur Eigenversorgung Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 18 Dezentrale kleine Wasserwerke und Kleinanlagen zur Eigenversorgung ng
Anlagen nach b dezentrale kleine Wasserwerke Abgabe bis 3650 m3/a an Verbraucher, oder weniger als 50 Personen, Wenn gewerblich oder öffentlich betrieben Begründung zum Begriff öffentliche Tätigkeit : Auch von Genossenschaften geführte Wasserversorgungen zählen hierzu, wenn über die Mitglieder hinaus mit einem unüberschaubaren Personenkreis (etwa ab 50 Personen) als Besucher und damit zeitweisen Nutzern zu rechnen ist oder die Wasserversorgung in Übernahme von Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge durch einen anderen nichtgewerblichen Träger erfolgt. Kleinere Anlagen dieser Art werden wie c-anlagen c zu betrachten sein. Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 19
Anlagen nach c Kleinanlagen zur Eigenversorgung Abgabe nur an Familienangehörige, auch wenn in verschiedenen Häusern wohnend Jede Anlage, aus der Dritte (keine Familienangehörige) versorgt werden ist eine b - Anlage Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 20
Untersuchungspflichten nach 14 b und c-c Anlagen b - Anlagen Alle Parameter der Anlagen 1 3 Reduzierung möglich Zusatzstoffe Besichtigungen der Schutzzone und Dokumentation Ggf. Rohwasser c Anlagen mind. jährlich Mikrobiologie GesA bestimmt, welche Parameter der Anlagen 2 und 3 GesA bestimmt in welchen Zeitabständen, Zeitraum aber max. 3 Jahre Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 21
Zu untersuchende Parameter Anmerkung in Anlage 4 zu b umfassende Untersuchungen Alle gemäß den Anlagen 1 bis 3 festgelegten Parameter sind Gegenstand der periodischen umfassenden Untersuchungen. Dies gilt nicht, wenn. oder wenn die zuständigen Behörden für einen von ihnen festzulegenden Zeitraum feststellen, dass das Vorhandensein eines Parameters in einer einem bestimmten Wasserversorgungsgebiet nicht in Konzentrationen zu erwarten ist, die die Einhaltung des entsprechenden Grenzwertes gefährden könnten.. Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 22
Anlagen nach b und c: Anlagen nach b: b Handlungsbedarf Untersuchungsumfang festlegen Grundsätzlich alle Parameter der Anlagen 1 4 Reduzierung möglich nach Risikoabwägung, Ortskenntnis, Grundwasserkataster Erstuntersuchung, reduzierte Folgeuntersuchungen Zeitraum parameterbezogen festlegen (3 Jahre? max. 10 Jahre?) Anlagen nach c: Untersuchungsumfang festlegen nach Risikoabwägung, Ortskenntnis, Grundwasserkataster Mikrobiologie mind. jährlich Andere Parameter nach Ermessen des Gesundheitsamtes alle drei Jahre Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 23
Absehen von Maßnahmen gem. 9 Abs. 4 für Anlagen nach c Absehen von der Anordnung von Maßnahmen Im Falle einer Überschreitung eines Grenzwertes für chem. Parameter Prüfung im Einzelfall Dauerhafte Überschreitung? anzuordnenden Maßnahmen unverhältnismäßig? Ausschluss einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit? Leitlinie nach 9 des BMG, Verwendung des Wassers? Risikogruppen? Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde einholen Bescheid über das Absehen von Maßnahmen Werden künftig (fast) alle Fälle an die olgb abgegeben? Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 24
Messunsicherheiten 3 Abs. 2 Die..einzuhaltenden Werte berücksichtigen die Messunsicherheiten der Analyse- und Probenahmeverfahren Richtigkeit Präzision Genauigkeit Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 25
Prüfung nach 18/19 Prüfung Besichtigung der Anlage und der Umgebung Prüfung der Erfüllung der Pflichten des Betreibers Entnahme und Untersuchung von Wasserproben durch ein Labor, welches nicht die Betreiberuntersuchungen durchführt (die bisherige bestellte Stelle entfällt) Anlagen nach c: Im Falle jährlicher Prüfungen durch das GesA entfällt die Pflicht des Betreibers, eigene Proben zu beauftragen Vorgehen im Falle 2 oder 3-jährlicher 3 Prüfungen? Anlagen nach b: Probenahmeplanung nach 19 Abs. 2 Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 26
Probenahmeplanung Probenahmeplanung Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 27
Wasserversorgungsgebiet 3 Abs. 2 Ziff.. 4 ist "Wasserversorgungsgebiet" ein geographisch definiertes Gebiet Abgabe von Trinkwasser an Verbraucher oder Zwischenabnehmer aus einem oder mehreren Wasservorkommen zu erwartende nahezu einheitliche Wasserqualität das Gesundheitsamt legt Probenahmepläne für die Wasserversorgungsgebiete fest (s. 19 Abs. 2) Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 28
Wasserversorgungsgebiet Rohrnetz Wasserwerk Kleinanlage Lebensmittelbetrieb, Krankenhaus Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 29
Probenahmeplan des Gesundheitsamtes 19 Abs. 2: GesA hat die Proben so zu koordinieren, dass die Berichtspflichten nach 21 erfüllt werden! Untersuchungsumfang und Häufigkeit nach Anlage 4 Untersuchungszeitpunkt und Probenahmestelle Entnahme grundsätzlich an der Stelle der Einhaltung alternativ in der Aufbereitung oder im Verteilungsnetz für Parameter, die sich nicht nachteilig verändern können Einbeziehung aller Proben aus allen WVA, wenn repräsentativ für Wasserqualität im WG Ggf. ergänzende Untersuchungen durch das GesA durch ein Labor, welches nicht die Betreiberuntersuchungen durchführt ( bestellte Stelle entfällt) Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 30
Beispiel: Probenahmeplanung WW1 Ggf. ergänzende Proben durch GesA??? Proben nach 19 Abs. 7 Aus TW-Installationen öfftl. Gebäude, Jahrmärkte Anl. 2 Teil II, Legionellen Wasserproben nach Anlage 4 aus WW oder Rohrnetz: z.b. Routine: 52 z.b. Umfassend: 4 (Anl. 1-4) WW3 WW2 Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 31
Probenahmeplan - Handlungsbedarf Für jedes Versorgungsgebiet aller zentralen und kleinen dezentralen Wasserwerke : Anzahl der nach Anlage 4 erforderlichen routinemäßigen und umfassenden Untersuchungen bestimmen Prüfen, wie viele Proben der Betreiber durchführt Prüfen, welche Untersuchungen anderer Betreiber vorliegen, z.b. aus TW-Installationen Festlegung der Anzahl der von GesA zu veranlassenden ergänzenden Untersuchungen Ausschreibung?? Kosten dem Wasserversorger in Rechnung stellen Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 32
Zwischen Vollzug und Wirklichkeit Vollzugsdefizite seit Inkrafttreten der TrinkwV2001 Anzeigepflichten, Stichprobenprogramme Überwachungsdefizite in Kreisen mit hoher Anzahl von Kleinanlagen Ohne personelle Aufstockung werden sich die Defizite erhöhen Pflicht zur Überwachung von Warmwassersystemen / Legionellen Amtshaftung, Organisationsverschulden bei eingetretenen Krankheitsfällen! Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss 33