Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at 1
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Kitzbühel die berühmte Gamsstadt 1955 erscheint das erste mal der Name Chizbuhel in einer Chiemseer Urkunde, welcher eine Verschmelzung mit dem Eigennamen Chizzo und buhel als Charakterisierung seiner geographischen Lage darstellt. Um 1450 beginnt die Hochblüte des Bergbaus in Kitzbühel. Im 16 Jahrhundert wird in Kitzbühel Silber gefunden das Stadtbild ist eine Folge des Reichtums. Um 1850 kommt mit der Sommerfrische der Tourismus nach Kitzbühel. Laut Urkunden wurden 1894 die ersten Skirennen in Kitzbühel abgehalten. Seither bietet Kitzbühel den Mix aus Tradition und Moderne. Lage & Fakten Die verkehrsgünstige Lage von Kitzbühel ermöglicht das bequeme Erreichen folgender Hotspots: Innsbruck, Salzburg oder München (1,5 h) Neben dem Sport spielt auch der Lifestyle in Kitzbühel eine große Rolle. Bestes Skigebiet Kitzbühel 2013 Traumhafte Skipisten Hahnenkamm und die legendäre Streif, das Kitzbüheler Horn, Jochbergs spektakuläre 3S Bahn, Kirchbergs KI-West. Vielmehr gibt es tolle Rodelbahnen, Langlaufloipen und Kinderskischulen. Auch im Sommer kann man aus dem sportlichen Angebot wählen - von Schwimmen, Golfen bis Paragliding ist alles möglich! 3
Immobilienbeschreibung Der Sonnberg ist die begehrteste Wohnlage von Kitzbühel und steht für Wertbeständigkeit und sicheres Wohnen. Die unverbaubare Lage ermöglicht eine wunderschöne Weitsicht auf die Kitzbüheler Alpen. Ein ehemaliges Bauernhaus wurde in ein Tiroler Landhaus gewandelt und überzeugt, seit seinem Bauvorhaben 1981, durch sein einzigartiges Ambiente. Das Grundstück umrahmt von Freilandwiesen bietet eine einladende Zufahrt, zwei Doppelgaragen, einen angelegten Garten mit schönem Baumbestand und eine sonnige Terrasse. Das in Altholz gekleidete Gebäude, verziert durch elegante Wandmalereien und handgeschmiedete Fensterrahmen, übermittelt ein edles Erscheinungsbild. 2006 wurde das Gebäude um einen Wellnessbereich erweitert sensationelle Farbspiele der Beleuchtung und moderne Technik fördern das Wohlbefinden. 4
Im Erdgeschoss befindet sich das stilvolle Wohnzimmer. Ein herrlicher, italienischer Marmorboden passt sich der exklusiven Möblierung an. Die Zirbenstube beherbergt einen bemalten Kachelofen sowie einen gemütlichen Speisetisch. Das Esszimmer überzeugt durch sein edles Ambiente; dunkel gebeizte Zirbe prägt das Erscheinungsbild und großzügige Einbaukästen, mit Facettenglas bestückt, bieten eine gehobene Atmosphäre. Ein prächtiges Foyer mit breitem Treppenaufgang führt in das Obergeschoss. Das Hauptschlafzimmer wurde mit Zirbenholz ausgebaut diese Holzart fördert das Wohlbefinden und einen geruhsamen Schlaf. Das elegante Badezimmer wurde mit goldenen Armaturen und exklusivem Onyx Marmor ausgestattet. Der luxuriöse Wellnessbereich im Untergeschoss lässt das Herz höher schlagen moderne Technik, herrliche Kunstwerke und imposante Beleuchtungskörper dominieren den Raum. Der Ausblick ist unschlagbar Natur pur und die Kitzbüheler Gamsstadt beeindrucken direkt vom Schwimmbecken aus. Der stilvolle Weinkeller bildet den krönenden Abschluss dieser Ausnahmeimmobilie - traditionelles Ziegeldesign mit österreichischem Adler und reichlich Abstellmöglichkeiten für edle Tropfen. 5
Gesamtfläche Grundstück 1.656 m² Grundfläche 650 m² 4 Schlafzimmer 4 Badezimmer Unverbaubare Lage Ski In Ski Out Quellwasser HWB 91 fgee 0,96 4 m x 9,25 m NIROSTA Schwimmbecken Dampfbad Solarium 2 Doppelgaragen Garagentor mit Altholz Geschmiedetes Tor zur Einfahrt Öl Zentralheizung Fußbodenheizung Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung Weinkeller mit alten Wiener Drache Ziegel Kaufpreis 8.990.000,- 6
Erdgeschoss 7
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Obergeschoss 12
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Untergeschoss 15
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FIRMENLOGO Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine 1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen berücksichtigen die Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (IMV), BGBl. Nr. 297/1996 idf BGBl. Nr. 490/2001, sowie das Maklergesetz, BGBl. Nr. 262/1996 idf BGBl. Nr. 98/2001. Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen der Immobilien Höfinger Schmid GmbH und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages und gelten im Sinne der genannten gesetzlichen Grundlagen als vereinbart. Soweit die nachstehenden AGB mit Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (IMV), BGBl. Nr. 297/1996 idf BGBl. Nr. 490/2001 und dem Maklergesetz, BGBl. Nr. 262/1996 idf BGBl. Nr. 98/2001 im Widerspruch stehen, gehen die AGB diesen Bestimmungen vor; die übrigen Bestimmungen der IMV und des MaklerG sowie auf Individualvereinbarung beruhende Bestimmungen bleiben unberührt. 2. Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich; Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung durch den Makler sowie den Abgeber vorbehalten. 3. Die Angaben über ein Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über ein Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. 4. Ist dem Auftraggeber ein vom Makler angebotenes Objekt bereits als verkäuflich, vermiet- oder verpachtbar bekannt, ist dies dem Makler unverzüglich, längstens binnen 48 Stunden ab Angebotsstellung mittels eingeschriebenem Brief oder auf eine andere nachvollziehbare Art und Weise, mitzuteilen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung begründet bei Zustandekommen eines Vertrages über das angebotene Objekt die Provisionspflicht. 5. Der Anspruch auf Provision entsteht gemäß 7 MaklerG mit der Rechtswirksamkeit (d.i. die Willensübereinstimmung oder ein allfälliger Bedingungseintritt) hinsichtlich des vermittelten Geschäfts. Im Falle einer aufschiebenden Bedingung besteht der Provisionsanspruch auch dann, wenn der bedingte Vertrag zwar vor Eintritt der Bedingung aufgelöst wird, die Bedingung ohne vorzeitige Auflösung aber eingetreten wäre. Die Provisionspflicht entsteht nach Namhaftmachung des vermittelten Geschäftspartners unabhängig davon, ob das vermittelte Geschäft mit oder ohne Intervention des Maklers und unabhängig davon, wann es zustande gekommen ist. Die Maklerprovision beträgt für den Käufer und für den Verkäufer (Eigentümer) jeweils 3% des Verkaufspreises, sodass eine Gesamtprovision von 6% begründet ist. 20
FIRMENLOGO Allgemeine Geschäftsbedingungen 6. Der volle Provisionsanspruch entsteht auch a) wenn der Vertrag zu anderen, vom Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird, b) wenn der Vertrag über ein anderes Objekt mit dem vom Makler vermittelten Vertragspartner zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn es sich bei dem vermittelten Geschäft um ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft handelt und die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers gemäß 15 Abs 1 Z 2 MaklerG fällt. c) wenn und soweit ein Vertrag über ein vom Makler vermitteltes Geschäft durch in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Verträge erweitert oder ergänzt wird, vom Ausmaß der Erweiterung oder Ergänzung; 7. Jede Bekanntgabe der vom Makler angebotenen Objekte bzw. der von ihm namhaft gemachten Interessenten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Maklers und lässt den Provisionsanspruch unberührt. Insbesondere bleibt der Provisionsanspruch dem Auftraggeber gegenüber ( 15 Abs. 1 Z 3 MaklerG) bestehen, wenn das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekannt gegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekannt gegeben hat. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn das bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt, oder das Geschäft mit dem vermittelten Dritten deshalb nicht zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Widerkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Aufwendungen des Maklers aufgrund von zusätzlichen Aufträgen, die ihm vom Auftraggeber erteilt werden, sind gesondert und auch dann zu vergüten, wenn das angestrebte Rechtsgeschäft nicht zustande kommt. Wird dem Makler ein Alleinvermittlungsauftrag erteilt, entsteht der Provisionsanspruch auch dann, wenn der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird, oder das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig ohne Vermittlung des Maklers oder durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande kommt. 8. Die Immobilien Höfinger Schmid GmbH behält sich das Recht vor, zum Zwecke der Anbahnung des zu vermittelnden Rechtsgeschäftes die Dienste einer anderen Maklerfirma in Anspruch zu nehmen, wenn dies zur Erhöhung der Vermittlungschancen zweckdienlich erscheint; daraus entstehen weder dem Auftraggeber noch dem diesem zugeführten Interessenten irgendwelche Mehrkosten. 9. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. 10. Erfüllungsort ist Kitzbühel. Für allfällige Streitigkeiten aus einem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand Kitzbühel vereinbart. Die Bestimmungen des 14 KSchG bleiben im Übrigen unberührt. 11. Vermittelt der Makler einen Vertrag, mit dem Auftraggeber oder dem vermittelten Dritten das zeitlich befristete Recht eingeräumt wird, durch einseitige Erklärung das betreffende Geschäft zustande zu bringen (Optionsvertrag), sind bei Abschluss des Optionsvertrages 50 Prozent der für die Vermittlung des Hauptgeschäftes vereinbarten Provision zu bezahlen. Die restlichen 50 Prozent werden sodann mit Ausübung des Optionsrechtes durch den Berechtigten fällig. 21
FIRMENLOGO Allgemeine Geschäftsbedingungen 12. In der Anlage der jeweiligen Immobilienbeschreibungen (Exposés) finden Sie ein Widerrufsformular, welches durch die im Juni 2014 abgeänderten Konsumentenschutzbestimmungen von Ihnen verwendet werden kann. Sollten Sie innerhalb der 14tägigen Frist einen Abbruch der Geschäftsbeziehungen zu uns wünschen, bitten wir Sie dieses Formular (ausgefüllt) an uns zurück zu senden. Sollte eine weitere Tätigkeit (z.b. Besichtigung, Detailinformationen) von Ihnen, in dieser 14tägigen Widerrufsfrist gewünscht werden, so gehen wir davon aus, dass Sie auf einen Widerruf nach 11 FAGG verzichten. Wir weisen darauf hin, dass unsere Beauftragung nicht Objekt gebunden ist. Der durch Ihre Anfrage geschlossene Maklervertrag inkl. Provisionsvereinbarung und dem/der damit verbundenen Widerrufsrecht/-frist gilt auch für alle anderen Immobilien, die wir Ihnen per Email oder im Zuge einer Besichtigung (Alternativen) anbieten. 22
FIRMENLOGO Immobilien Höfinger-Schmid GmbH, Untere Gänsbachgasse 7, 6370 Kitzbühel Gerichtsstand Kitzbühel, ATU 65712507, FN344071m, info@immobilien-hoefinger.at 0043/5356/73747 www.immobilien-hoefinger.at 23