Riester-Rente. Die Produktarten



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Transkript:

Riester-Rente Die Produktarten

Riester-Rente Die Produktarten Inhaltsverzeichnis Riester Rente Die Produktarten 3 Riester-Banksparplan 5 Riester-Rentenversicherung 6 Rentenversicherung klassische Variante 6 Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung 7 Riester-Fondssparplan 8 Riester-Betriebsrente 9 Viele Verbraucher verbinden die Riester-Rente automatisch mit einer Riester-Rentenversicherung. Dabei stehen inzwischen sieben verschiedene Arten von Anlageprodukten für die Riester-Rente zur Auswahl. Vier davon sind in erster Linie dafür geeignet, im Alter eine Geldrente aus dem Riester-Vertrag zu beziehen. Seit 2008 gibt es unter dem Stichwort Wohnriester weitere drei Produktlinien, die im Rahmen der Eigenheimfinanzierung interessant sein können. Der Riester-Sparer kann sich, abhängig von seiner persönlichen Situation, zwischen Riester-Banksparplänen, Riester-Rentenversicherungen (Klassik-Tarif) und fondsge bundenen Riester-Rentenversicherungen sowie Riester-Fondssparplänen entscheiden. Zudem ist auch eine Riester-Förderung von Betriebsrenten möglich. Für den, der mit Riester-Förderung bauen möchte kommen noch Riester- Bausparverträge, Riester-Baudarlehen oder Riester-Kombi- Kredit in Betracht. In diesem Flyer geht es um Verträge, an deren Ende eine Altersrente steht. Informationen zum Wohnriestern finden Sie in einem separaten Flyer dieser Serie. Für alle Verträge gilt: Die Riester-Rente wird nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt. Bei Verträgen, die ab dem 1.1.2012 abgeschlossen wurden, ist der früheste Rentenbeginn das 62. Lebensjahr. Die Auszahlung kann von Beginn an über eine Rentenversicherung erfolgen. Möglich ist auch eine feste Kombination aus einem Auszahlungsplan mit einer Restrentenversicherung. Über den Auszahlungsplan erfolgen die Rentenzahlungen dann in den ersten Jahren. Die Restrentenversicherung stellt Rentenzahlung vom 85. Lebensjahr an sicher. Zu Beginn der Rentenzahlung müssen alle auf den Riester- Vertrag gezahlten Beiträge (Eigenbeitrag, staatliche Zulagen) in voller Höhe zur Verfügung stehen. Diese Garantie auf Kapitalerhalt wirkt sich vor allem bei sonst eher risikobehafteten Riester-Produkten wie Fondssparplänen oder fondsgebundenen Rentenversicherungen und bei einer Beitragsfreistellung aus. Allerdings kostet dies den Sparer auch etwas und schmälert so die Chance auf eine höhere Rendite. 2 3

Wichtig: Die Garantie auf Kapitalerhalt gilt nicht während der Ansparphase. Kündigt der Sparer den Riester-Vertrag vorzeitig, kann es durchaus sein, dass er mit Verlusten leben muss. Eine Kündigung kommt zum Beispiel in Betracht, wenn man (aus unvorhersehbaren Gründen) dringend auf das Geld im Vertrag angewiesen ist oder wenn ein Wechsel von einem schlechteren zu einem besseren Riester-Produkt in Erwägung gezogen wird. Deshalb gelten für die Wahl des geeigneten Riester- Produkts die gleichen Kriterien wie bei der herkömmlichen Geldanlage: Sicherheit, Verfügbarkeit und Rendite. Es lohnt sich, vor der Unterschrift ein bisschen Zeit zu investieren, um das vielfältige Angebot mit Hilfe von unabhängiger Information zu überblicken. Denn der Vertrag muss zu Ihren Lebensumständen, den persönlichen Anlagezielen und Wünschen passen. Die Produktarten Riester-Banksparplan Bei einem Riester-Banksparplan gibt es mäßige Zinsen. Dafür ist er ein sicheres Produkt, bei dem die Kosten überschaubar sind. Es fallen keine Abschluss- und Vertriebskosten an. Die laufenden Verwaltungskosten erwirtschaften die Banken meist über die Zinsdifferenz, indem sie einen entsprechenden Abschlag einkalkulieren. Allerdings haben bei weitem nicht alle Banken und Sparkassen ein entsprechendes Angebot. Dafür kann man bundesweit Verträge mit überregionalen Anbietern schließen. Die Zinsmodelle sind unterschiedlich. Sie orientieren sich entweder an der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen oder es gibt einen variablen Basiszins und Bonuszahlungen. Das bedeutet, dass sich der Zinssatz jederzeit ändern kann. Die Konditionen für die Auszahlungsphase stehen zu Vertragsbeginn in der Regel nicht fest. Die Auszahlung erfolgt mit Rentenbeginn entweder sofort über eine Rentenversicherung oder über einen Auszahlungsplan für die ersten Jahre, der mit einer Rest- Rentenversicherung kombiniert ist, die die Rentenzahlung ab dem 85. Lebensjahr garantiert. Diese Restrentenversicherung ab 85 Jahren ist fester Bestandteil des Auszahlungsplans. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung zahlt dem 85jährigen bis zu seinem Tod die vereinbarte Rente. Dieser Versicherungsvertrag verursacht Kosten. Innerhalb des Versicherungsmarktes gibt es erhebliche Unterschiede, was sich dann über die Höhe der Rente ausdrückt. Die Restrentenversicherung wird aber häufig teuer in Rechnung gestellt. Die Versicherungskosten betragen zwischen 20% und im Einzelfall sogar über 30% des angesparten Kapitals. Sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase bestehen also Unterschiede bei einzelnen Anbietern. Wenn die Bedingungen für die Auszahlung unmittelbar vor der Rentenzahlung bekannt werden, sollten unbedingt auch Angebote anderer Anbieter eingeholt und gegebenenfalls gewechselt werden. 4 5

Der Banksparplan ist besonders geeignet für: l Verbraucher, die ihr Geld risikoarm anlegen wollen. l Verbraucher, die nur noch wenige Jahre bis zum Renteneintritt haben. l Verbraucher, die sich die Entnahme für Wohneigentum offen halten möchten. l Verbraucher, die flexibel bleiben möchten und keine Verluste machen wollen, wenn sie den Vertrag wechseln oder vorzeitig aussteigen. Riester-Rentenversicherung Die meisten Riester-Sparer setzen auf Versicherungsprodukte. Ob dies die richtige Wahl ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Versicherer bieten zwei verschiedene Varianten: Klassische Policen und Fondspolicen. Die Auszahlung erfolgt je nach Vertrag unterschiedlich. Der Verbraucher kann eine Rente in immer gleicher Höhe oder eine dynamische, also jährlich steigende Rente wählen. Bei der dynamischen Variante entspricht die Anfangsrente in etwa der garantierten Mindestrente, da die erzielten Überschüsse Verbrauchern erst in späteren Jahren zugute kommen. Bei der lebenslang gleichbleibenden Rente werden sie hingegen sofort verrechnet. Einige Versicherer bieten auch eine Mischform zwischen der gleichbleibenden und der dynamischen Rente, die teildynamische Rente an. Rentenversicherung klassische Variante Sie ist eine eher sicherheitsorientierte Anlageform. Der Sparer zahlt regelmäßig Beiträge in eine Rentenversicherung. Der Versicherer entnimmt einen Teil der Beiträge für Kosten, einen weiteren für den Versicherungsschutz und nur der Rest wird angelegt. Für diesen Restbetrag, auch Sparbeitrag genannt, gilt eine garantierte Mindestverzinsung in Höhe von 1,75 Prozent für Verträge, die ab 2012 abgeschlossen werden. Die Abschlusskosten verteilen sich bei Neuverträgen mindestens auf die ersten fünf Jahre. Die Kostenunterschiede bei den Anbietern sind enorm. In allen Fällen ist in den ersten Jahren weniger im Spartopf, als eingezahlt wurde. Wichtig ist deshalb, dass der Sparer den Vertrag durchhält. In der Rentenbezugsphase zahlt der Versicherer dem Riester-Sparer dann eine lebenslange Rente, die aus einem sicheren Garantie- und einem Überschussanteil besteht. Diese Überschüsse sind allerdings nicht garantiert. Verluste bei Kündigung vor Beginn der Rentenphase sind möglich. Die klassische Rentenversicherung ist geeignet für: l Verbraucher, die ihr Geld sicherheitsbewusst anlegen wollen und die eine lange Vertragslaufzeit durchhalten. l Verbraucher, die heute schon wissen möchten, wie hoch die garantierte Riester-Rente sein wird. Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung Die Fondspolice ist ein gern verkauftes Riester-Produkt. Ob sie im Einzelfall aber tatsächlich zum Sparer passt sollte genau geprüft werden. Denn wie bei der klassischen Variante belasten die Versicherungen auch hier den Verbraucher mit Kosten. Zu den meist hohen Versicherungskosten für Abschluss und Vertrieb kommen zusätzlich noch die Kosten für die Fonds (Verwaltungskosten, Ausgabeaufschlag, Management- und Depotgebühr) hinzu. Was danach vom eingezahlten Beitrag übrig bleibt, wird in den Riestervertrag investiert. Bei fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen existieren verschiedene Varianten. Bei manchen gibt es eine angegebene Mindestrente und einen Garantiezins auf den Sparanteil. Dafür wird der Großteil des Geldes sicher angelegt. Darüber hinausgehende Gelder werden in chancenträchtige Anlageformen investiert. Dies erhöht die Chance auf weitere Überschüsse, aber auch das Anlagerisiko. Vor Beginn der Rentenphase sind Verluste möglich. Risikoreichere Verträge sichern nur den Kapitalerhalt. Sie bieten keinen Garantiezins und investieren größere Beträge in riskantere Produkte. Diese Kombination von Rentenversicherung und Fondssparplan erhöht die Chancen auf höhere Erträge und damit eine höhere Rente. Bei schlechter Entwicklung besteht das Risiko, dass nur die Mindestrente aus 6 7

dem garantierten Kapital gezahlt wird. Letzteres führt unter Berücksichtigung der Inflation zu einem realen Verlust. Die Vertragsbedingungen und Anlagestrategien sind sehr unterschiedlich. Bei manchen Anbietern können Verbraucher zwischen unterschiedlichen Fonds auswählen. Fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen sind nach unserer Ansicht allein aus Kostengesichtspunkten nicht zu empfehlen. Wer in Fonds investieren möchte fährt günstiger mit Riester-Fondssparpläne. Riester-Fondssparplan Dem Riester-Sparer bieten sich unterschiedliche Investmentfonds. Das können Fonds sein, die in Aktien, festverzinsliche Wertpapiere oder Immobilien investieren. Auch ein Mix ist möglich. Der Sparer sollte hier im Vorfeld ganz besonders auf die Gesellschaft und die Strategie, nach der sie die Gelder anlegt, achten. Wichtig ist, dass die Strategie mit allen Chancen und Risiken zu ihm passt. Bei Riester-Fondssparplänen fallen Verwaltungskosten und Depotgebühren an. Zusätzlich bezahlen Anleger die Ausgabeaufschläge bei jedem Kauf von Fondsanteilen. Diese Kosten sind in der Regel nicht über die Laufzeit festgelegt, sondern können schwanken. Banken und Fondsgesellschaften verlangen hier bis zu 5%. Wer hingegen seinen Riester-Fondssparplan über einen freien Fondsvermittler kauft kann von Rabatten profitieren. Ein Wechsel zu einem freien Fondsvermittler ist auch bei bestehenden Verträgen noch möglich. Wichtig: achten Sie auf die Vertragsbedingungen. Manchmal verlangen freie Fondsvermittler die Eröffnung eines Depots mit Mindesteinlagen von mehreren 10.000 Euro. Anderenfalls werden die Rabatte nicht gewährt. Da die Laufzeit bei Riester-Fondssparplänen vorgegeben ist und auch hier die Garantie auf Kapitalerhalt gilt, wird das Geld umso mehr in sichere Fonds gesteckt, je näher das Vertragsende rückt. Je länger der Vertrag noch läuft, wird umgekehrt chancen- und damit auch risikoreicher investiert. Dadurch sind Verluste vor Beginn der Rentenphase möglich. Im besten Fall kann die Rente höher als bei anderen Riester-Varianten ausfallen. Bei einer schlechten Entwicklung besteht auch hier das Risiko, dass nur die Mindestrente aus dem garantierten Kapital gezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt entweder über eine sofort beginnende Rentenversicherung oder über einen Auszahlungsplan mit Rest-Rentenversicherung, die eine Rente ab dem 85igsten Lebensjahr garantiert. Die Kosten dafür werden dem angesparten Kapital entnommen. Wie auch beim Banksparplan, ist hier mit Kosten in Höhe von 20 bis 30% des angesparten Kapitals zu rechnen. Riester-Fondssparpläne sind geeignet für: l Verbraucher, die ihr Geld risikobereit anlegen wollen. l junge Verbraucher, die nicht flexibel sein müssen und eine lange Laufzeit sicher durchhalten können. Riester-Betriebsrente Generell kann die betriebliche Altersversorgung auf verschiedene Arten gefördert werden. So kann die Förderung darin liegen, dass auf die Beiträge keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Alternativ dazu gibt es auch die Riester-Förderung. Dann zahlen Sie die Beiträge in Form der sogenannten Entgeltumwandlung. Um die Zulagen und ggf. einen Sonderausgabenabzug im Rahmen der Steuererklärung zu bekommen, müssen hier die Beiträge aus individuell versteuertem, sozialversicherungspflichtigem Einkommen gezahlt werden. Die Riester-Förderung der betrieblichen Altersversorgung ist über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung möglich. Der Arbeitgeber schließt dabei den Vertrag mit dem Anbieter. Der Arbeitnehmer erhält einen Rechtsanspruch auf eine lebenslange Rente aus diesem Vertrag. Eine Kapitalentnahme ist nicht möglich, auch nicht zur Finanzierung von Wohneigentum. Oft beinhaltet der Vertrag eine Hinterbliebenenabsicherung und einen Invaliditätsschutz in kleinem Umfang. Teilweise gibt es Gruppenrabatte durch die die Kosten des Vertrags geringer sind als im Vergleich zu privaten Verträgen. Hier gilt es aber genau zu vergleichen. Die Rente unterliegt der vollen Besteuerung. Anders als bei den bisher beschriebenen privaten Verträgen sind nicht nur die Beiträge sondern 8 9

auch die Auszahlungen sozialversicherungspflichtig. Das schmälert die Auszahlung aktuell um etwa 17%. Bei privaten Riester-Verträgen trifft die Sozialversicherungspflicht von Riester-Renten nur Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, weil ihr Einkommen eine bestimmte Grenze überschritten hat. Eine Riester-Betriebsrente ist allenfalls geeignet für: l Verbraucher mit einem festen Arbeitsvertrag, dessen Arbeitgeber einen sehr günstigen Gruppenvertrag anbietet. l Verbraucher, die eine kleine Hinterbliebenenabsicherung und einen Invaliditätsschutz in kleinem Umfang haben möchten und diesen aus gesundheitlichen Gründen auf dem freien Markt nicht bekommen. l Verbraucher, die privat krankenversichert sind. 10

Wir beraten Sie gern persönlich, telefonisch und per E-Mail zu ausgewählten Themen. Öffnungszeiten und Terminvereinbarungen unter (05 11) 9 11 96-0 oder www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de Verbrauchertelefon (1,50 pro Min. aus dem deutschen Festnetz Mobilfunkpreise abweichend) 0900 1 7979-01 Internetbetrug Mo von 10-16 Uhr 0900 1 7979-02 Verbraucherrecht Mo-Do von 10-16 Uhr 0900 1 7979-03 Versicherungen Di von 10-16 Uhr 0900 1 7979-04 Banken u. Baufinanzierung Di von 10-16 Uhr 0900 1 7979-06 Telefon und Internet Mo u. Do von 10-16 Uhr 0900 1 7979-07 Krankenversicherungen Mo von 10-12 Uhr 0900 1 7979-08 Energierecht Mo von 16-17 Uhr Di von 12-13 Uhr 26603 Aurich Hafenstraße 7 21614 Buxtehude Ziegelkamp 8 38100 Braunschweig Langer Hof 6 29221 Celle Schuhstr. 40 27749 Delmenhorst Lange Str. 1 26721 Emden An der Berufsschule 3/VHS 37073 Göttingen Papendiek 24-26 30159 Hannover Herrenstr. 14 21335 Lüneburg Wallstr. 4 49716 Meppen Kirchstr. 29 26122 Oldenburg Julius-Mosen-Platz 5 49074 Osnabrück Große Str. 67 37520 Osterode am Harz Rollberg 3 31224 Peine Woltorfer Str. 64 21682 Stade Bahnhofstr. 2 27283 Verden Holzmarkt 7 (Stadtbibliothek) 26382 Wilhelmshaven Grenzstr. 95 38440 Wolfsburg Schillerstr. 42-44 Gefördert durch: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.v. in Kooperation mit Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.v. Stand November 2012 aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. Herrenstr. 14 30159 Hannover Tel.: (05 11) 9 11 96-0 Fax.: (05 11) 9 11 96-10 info@vzniedersachsen.de www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de