Digitale Ökonomie, kreative Leistung und geistiges Eigentum

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Transkript:

Verband der österreichischen Musikwirtschaft IFPI Austria Fachverband der Film und Musikindustrie WKÖ FAMA Digitale Ökonomie, kreative Leistung und geistiges Eigentum Ein Informationspapier der österreichischen Film und Musikwirtschaft Dr. Franz Medwenitsch Dr. Werner Müller 10/2014

Digitale Ökonomie, kreative Leistung und geistiges Eigentum Ein Informationspapier der österreichischen Film und Musikwirtschaft Die Entwicklung des österreichischen Digitalmarktes für Musik und Film Die österreichische ebenso wie die internationale Musikwirtschaft hat in den 15 Jahren seit der Jahrtausendwende intensiv in die Entwicklung neuer digitaler Angebotsformen für Musik im Internet investiert. Im Vorjahr lag der Anteil digitaler Umsätze bei 25% des Gesamtmarktes, auf rund 40 digitalen Plattformen stehen in Österreich heute mehr als 30 Millionen Titel für musikinteressierte Konsumentinnen und Konsumenten zur Verfügung. Der größte Zuwachs wurde mit den Streaming Abos von Spotify, Deezer & Co. erzielt. Trotz aller Anstrengungen und Investitionen in neue Angebote ist die Entwicklung des österreichischen und internationalen Digitalmarkts mit hohen Risiken verbunden. Auf dem österreichischen Online Filmmarkt konnten sich in den letzten Jahren eine Reihe von Video On Demand und Streaming Plattformen etablieren, wie etwa Filmladen, Flimmit, Alles Kino, Docufilms etc. Der Markteintritt von Netflix, eine der größten internationalen Streaming Plattformen für Filme und Serien, in Österreich fand große Beachtung. Die Filmindustrie sieht im legalen non linearen Online Filmmarkt nicht nur eine Ergänzung des bestehenden Angebots im Kino, auf DVD und BluRay usw., sondern die Möglichkeit zur Erschließung neuer Besuchergruppen. Wertschöpfung, Wachstum und geistiges Eigentum Ob in Zukunft wieder ein nachhaltiges Wachstum in den Contentbranchen möglich ist, hängt nicht nur von den Investitionen in neue Dienste ab, sondern vor allem auch davon, ob die illegale Nutzung von Film, Musik, Büchern und anderen kreativen Inhalten im Internet eingedämmt und damit der legale Markt gestärkt wird. Investieren in neue digitale Angebote ist Aufgabe der Kreativwirtschaft, beim urheberrechtlichen Schutz unseres Contents benötigen wir die Unterstützung des Gesetzgebers. Legale Download und Streaming Dienste werden nur dort Fuß fassen können, wo sie nicht schutzlos gegen illegale Gratisangebote im Wettbewerb bestehen müssen. Das Schutzniveau und die Durchsetzbarkeit von Urheberrechten zählen daher zu den Hauptfaktoren für zukünftiges Wachstum und Beschäftigung in der digitalen Ökonomie. Dabei geht es nicht nur um die Wahrung des Eigentums als zentrales Grundrecht einer freien und demokratischen Gesellschaft, sondern auch um die gerechte Entlohnung der kreativen Leistungen der österreichischen Film und Musikschaffenden und der kreativwirtschaftlichen Unternehmen. Laut der IHS Studie Ökonomische Effekte der Musikwirtschaft" vom März 2013 erzielt die österreichische Musikwirtschaft eine jährliche Bruttowertschöpfung von 3,35 Mrd., das entspricht einem Anteil von 1,29 % der gesamtösterreichischen Bruttowertschöpfung. 61.511 Personen sind in der heimischen Musikbranche beschäftigt. Die aktuelle Studie The economic contribution of the creative industries to the EU GDP and 2

employment von TERA Consultants, veröffentlicht im September 2014, weist für die gesamte europäische Kreativwirtschaft eine jährliche Wertschöpfung von 860 Mrd. und rund 14 Millionen Beschäftigte aus. All diese Jobs und der signifikante Beitrag der Kreativbranchen zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung beruhen auf dem Schutz des geistigen Eigentums bzw. sind durch die Missachtung des geistigen Eigentums, vor allem durch gewerbsmäßige Piraterie, konkret beeinträchtigt und gefährdet. Piraterie schädigt die Kreativbranchen massiv und unmittelbar, indem sie die Verwertung beeinträchtigt und damit die Möglichkeit der Refinanzierung von Investitionen in Musik, Filme, Literatur und anderen geschützten Content reduziert oder ganz vernichtet. Eine Industrie, die ihre Investitionen nicht wieder zurückverdienen kann wird die Nachfrage nach attraktivem Content nicht zufrieden stellen und ihren positiven Beitrag zur Volkswirtschaft und zum Arbeitsmarkt nicht dauerhaft aufrecht erhalten können. Die TERA Studie bringt diesen Zusammenhang auf den Punkt: This shows the importance of piracy as a factor of destruction of employment in a sector, which has potential for growth in the digital era, in addition to its importance for reflecting the richness of the European culture and diversity. Rechtsdurchsetzung von Urheberrechten im Internet Die heutige Situation bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet ist unbefriedigend und stellt in keiner Weise den so oft geforderten Interessenausgleich unter Berücksichtigung der Urheberrechte der Kunstschaffenden und der Kulturproduzenten dar. Im Detail: Die tatsächlichen Anbieter illegaler Plattformen (Host Provider) sitzen in aller Regel im Ausland und nutzen sämtliche technischen Möglichkeiten im Internet geschickt und effektiv aus, um ihre wahre Identität zu verschleiern. So werden etwa die Domain Namen illegaler Websites in Tonga (Endung:.to ) oder anderen Ländern registriert, die dies ohne Identitätsnachweis, also anonym, zulassen; die Server stehen dann zumeist in Staaten mit einem unterentwickelten Urheberrecht oder einer bekannt geringen Bereitschaft der Behörden, sich des Themas Urheberrecht überhaupt anzunehmen (etwa Russland); auch die Verschleierung mit Hilfe sog. Proxy Server ist üblich. Der Slogan Löschen statt Sperren klingt vielleicht gut, ist aber in der Praxis ohne Relevanz, weil der Server, auf dem zu löschen wäre, weder bekannt noch überhaupt auffindbar ist. Sog. notice and takedown Funktionen bieten illegale Plattformen entweder gar nicht an oder sie laufen ins Leere. Damit bleibt dem Rechteinhaber national und international oft nur mehr die Möglichkeit des Unterlassungsanspruchs gegen den Provider, also das sog. Website Blocking. 3

Die häufigsten Fragen zu Website Blocking Vorweg eine begriffliche Präzisierung: Website Blocking bedeutet, dass der Zugriff auf ganz bestimmte strukturell rechtsverletzende Websites vom Internet Provider unterbunden wird ohne Verletzungen der Privatsphäre der User. Der Internet Zugang bleibt selbstverständlich erhalten, sodass jede andere Nutzung des Internets weiterhin möglich ist und nicht beeinträchtigt wird. Der Begriff der Websperre oder Netzsperre ist deshalb falsch und irreführend. Welche rechtliche Grundlage hat Website Blocking? Rechtliche Grundlage für Website Blocking ist der Unterlassungsanspruch gegen den Internet Provider gemäß 81 Abs 1a UrhG, eine Regelung, die auf Art 8 Abs 3 der EU Richtlinie Urheberrecht in der Informationsgesellschaft beruht. Wie funktioniert Website Blocking? Nach heutigem Kenntnisstand haben sich vor allem zwei Methoden etabliert, nämlich die Sperre der Domain Namen (sog. DNS Sperre) und der jeweiligen IP Adresse oder eine Kombination aus beiden Maßnahmen. Müssen Internet Provider auf Website Blocking vorbereitet sein? Das E Commerce Gesetz schränkt die Verantwortlichkeit von Access Providern (Provider, die den Zugang zum Internet vermitteln) ein, lässt jedoch in 19 Abs 1 ECG behördliche oder gerichtliche Unterlassungsanordnungen ausdrücklich zu. Das heißt, dass Provider jedenfalls auf Zugangssperren aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung vorbereitet sein müssen. Gibt es Gerichtsentscheidungen zu Website Blocking? Der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 27.03.2014 und der Oberste Gerichtshof mit Beschluss vom 24.06.2014 haben die Sperre des Zugriffs auf Websites mit rechtsverletzenden Inhalten als legitimes Mittel des Rechtsschutzes anerkannt. Internet Provider sind demnach verpflichtet, den Zugang zu strukturell rechtsverletzenden Websites zu blockieren. Das ist das rechtskräftige Ergebnis des über vier Jahre durch alle Instanzen geführten kino.to Musterverfahrens der heimischen Filmwirtschaft gegen den Provider UPC. Gibt es Website Blocking auch in anderen Ländern? Website Blocking gibt es bereits in einer Reihe europäischer Staaten, Österreich beschreitet damit also kein Neuland. So wurde etwa die international bekannte Piraterie Seite thepiratebay.se in Großbritannien, Belgien, den Niederlanden, Italien, Irland, Finnland, Island und Dänemark durch zahlreiche Internet Provider gesperrt. Ist Website Blocking nicht Zensur? Zensur ist die Unterdrückung der freien Meinungsäußerung und jeder, der in einer demokratischen Gesellschaft lebt, lehnt Zensur entschieden ab. Aber was hat es mit freier 4

Meinungsäußerung zu tun, wenn zig tausende Filme und Musikaufnahmen unter Missachtung des Urheberrechts der Kreativen und Kunstschaffenden illegal über das Internet angeboten und aus dem Traffic dann Werbeerlöse generiert werden? Nichts, im Gegenteil: Piraterie schränkt die Freiheit des Urhebers ein, über die Verwendung seiner Werke selbst zu entscheiden. Und wenn er sich gegen Piraterie zur Wehr setzt, dann soll ihn der Zensurvorwurf treffen? Eine glatte Verkehrung der Tatsachen! Gibt es in Österreich aktuell Fälle von Website Blocking? Das Handelsgericht Wien hat mit Einstweiliger Verfügung vom 1.10.2014 die Sperre der Websites kinox.to und movie4k.to angeordnet. Die Musikbranche hat das Blocking von thepiratebay.se, isohunt.to, 1337x.to und h33t.to beantragt, ein Gerichtsverfahren ist nach der Weigerung der Provider anhängig. Werden damit nicht auch legale Inhalte gesperrt? Die in Österreich zur Sperrung beantragten Websites sind allesamt strukturell rechtsverletzend. Das heißt, dass das Geschäftsmodell dieser Seiten auf der massiven Verletzung von Urheberrechten beruht. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem kino.to Urteil darüber hinaus ausdrücklich festgehalten, dass auch ein geringer Anteil legaler Inhalte nicht dazu führt, dass die Sperre einer strukturell rechtsverletzenden Website unzulässig wäre. Bei den vereinzelten legalen Inhalten handelt es sich im Übrigen oftmals um nicht mehr geschützte Werke oder sog. Freeware, also zur freien Nutzung zur Verfügung stehende Software. Diese Inhalte sind in aller Regel auf einer Vielzahl von Websites abrufbar, sodass sie den Usern jedenfalls weiterhin zur Verfügung stehen. Stellen solche Websites nicht bloß Links zur Verfügung, wie eine Suchmaschine? Die meisten dieser Websites sind sog. Indexseiten, die auf Inhalte verlinken, die ohne jede Zustimmung der Rechteinhaber bereitgestellt werden. Das ist jedenfalls eine Verletzung des Urheberrechts. Davon abgesehen verletzen Piratenseiten systematisch Jugendschutz, Medien, Steuer und E Commerce Gesetze, finanzieren sich regelmäßig über Werbung für Pornoseiten, Abzockangebote und Glücksspiele und sind nicht selten Quellen von Computerviren, Hacker Fallen und Schadsoftware. Die Impressumspflicht und die gesetzlichen Bestimmungen für den Jugendschutz werden schlicht ignoriert. Ist Website Blocking effektiv? Vergleichsbeispiele aus dem Ausland zeigen, dass etwa nach der Blockade von The Pirate Bay in Großbritannien die Anzahl der Zugriffe auf diese Piraterieseite um 75% abgenommen hat. Die Sperrmaßnahme war demnach effektiv. Es kommt im Übrigen nicht darauf an, ob eine technische Maßnahme im Internet durch andere technische Maßnahmen theoretisch umgehbar ist; ausschlaggebend ist, ob sich der durchschnittliche User abhalten lässt, und dies ist der Fall, wie die Beispiele aus anderen Ländern zeigen. Letztlich ist nicht erkennbar, worin das Schutzbedürfnis illegaler Internet Plattformen liegen soll. Wien, im Oktober 2014 5