43. DFN-Betriebstagung

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1 43. DFN-Betriebstagung Forum Rechtsfragen: Sperrungsverfügung 2.0 Private Edition- Der Weg zu privaten Sperrungsverfügungen Ass. jur. Jan K. Köcher 1

2 Sperrungsverfügung 1.0 Sperrungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf v Inhalt: Verpflichtung Access-Provider in NRW zur Sperrung rechtsextremistischer Websites Rechtsgrundlage: MDStV Form: Behördliche Verfügung Verhältnis zu Haftungsprivilegierung 9 TDG/ 7 MDStV! 8 Abs. 2 S. 2 TDG/ 6 Abs. 2 S. 2 MDStV Ass. jur. Jan K. Köcher 2

3 Sperrungsverfügung 1.0 Wie: Ausschluss von Domains im DNS Verwendung Proxy-Server Ausschluss von IPs durch Sperrung im Router Ziel: Erschwerung des Zugangs zu den betreffenden Seiten Aktuelle Entscheidungen Ass. jur. Jan K. Köcher 3

4 Hintergrund Rechtsverletzendes Verhalten im Internet z.b. Strafbare und jugendgefährdende Inhalte auf Webseiten Der unmittelbar Verantwortliche ist nicht greifbar! Vorgehen gegen greifbare Subjekte Access- und Hostprovider, Setzer von Hyperlinks Ass. jur. Jan K. Köcher 4

5 Hintergrund Anknüpfungspunkt: Mitwirkung in irgendeiner Weise an der Herbeiführung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung (Störer): Access-Provider: Internetzugang für den Verletzer bzw. für denjenigen, der ein rechtswidriges im Web Angebot nutzen möchte Linksetzer: Bequemere Erreichbarkeit einer rechtsverletzenden Seite Host-Provider: Speicherplatz f. rw. Inhalte Ass. jur. Jan K. Köcher 5

6 Hintergrund Störerbegriff: Anknüpfungspunkt für: Behördliche Inanspruchnahme auf Beseitigung oder Unterlassen nach Polizeirecht Zivilrechtliche Inanspruchnahme über den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus 1004 BGB (ggf. Analog)!Eröffnet damit auch das Vorgehen Privater z.b. Urheberrechts-, Markenrechtsverletzungen Ass. jur. Jan K. Köcher 6

7 Zivilrechtliche Urteile Host-Provider: BGH Rolex./.Ricardo, Urt. v , Az.: I ZR 304/01 Hyperlinks: BGH Schöner Wetten, Urt. v , Az.: I ZR 317/01; MMR 2004, S. 529 Access-Provider: OLG Frankfurt, Urt. v Az.: 11 U 51/04 Ass. jur. Jan K. Köcher 7

8 Host-Provider BGH: Rolex./. Ricardo, Sachverhalt: Plagiate von Rolex-Uhren auf der Plattform durch Dritte zum Verkauf angeboten Haftung von Ricardo: Als Täter oder Gehilfe mangels Vorsatz (-) Aber: Haftung als Störer Derjenige, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu seinin irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt. Ass. jur. Jan K. Köcher 8

9 Host-Provider Anknüpfungspunkt: Die zur Verfügung gestellte Handelsplattform Korrektiv: Die Haftung setzt die Verletzung von Prüfungspflichten voraus!umfang ob und inwieweit dem Störer nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist Hier: Vorabprüfung aller eingestellten Angebote nicht zumutbar Aber: Wenn auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wird Ass. jur. Jan K. Köcher 9

10 Host-Provider Resultat: Anspruch auf Unterlassen Ricardo musste das bekannt gewordene Angebot sperren und technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen ergreifen, dass es nicht zu weiteren gleichartigen Markenverletzungen kommt 11 TDG??? BGH: Gilt nur für Schadenersatz nicht für Unterlassen, Arg. u.a 8 Abs. 2 S. 2 TDG! Verpflichtungen aus allg. Gesetzen zur Sperrung bleiben unberührt Ass. jur. Jan K. Köcher 10

11 Hyperlinks Keine Haftungsprivilegierung TDG/MDStV! Es gelten die Allgemeinen Gesetze Problemfälle: Hyperlinks auf Seiten mit rechtsverletzenden Inhalten z.b.: Naziseiten, illegale Tauschbörseninhalte Inwieweit besteht Verantwortung des Linksetzers??? Ass. jur. Jan K. Köcher 11

12 Hyperlinks Mögliche Verantwortlichkeit: Teilnehmer, insb. Gehilfe! Vorsatz erforderlich Anderenfalls: Haftung als Störer möglich Ass. jur. Jan K. Köcher 12

13 Hyperlinks BGH: Schöner Wetten vom Sachverhalt: Hyperlink auf ein illegales Wettangebot Haftung: Als Täter oder Gehilfe mangels Vorsatz (-) Störerhaftung? Ass. jur. Jan K. Köcher 13

14 Hyperlinks Anknüpfungspunkt: Durch Hyperlink wird ein bequemer Weg eröffnet, mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen Korrektiv: Haftung als Störer setzt die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, wobei wieder Krit. der Zumutbarkeit im Einzelfall Kernfrage: Welche Prüfpflichten sind im Einzelfall zumutbar? Ass. jur. Jan K. Köcher 14

15 Hyperlinks Gesamtzusammenhang der Verwendung! Zweck des Hyperlinks?! Kenntnis von Umständen, dass die Seite oder der Internetauftritt rechtswidrigem Handeln dienen?! Welche Möglichkeit hatte der Linksetzer, die Rechtswidrigkeit dieses Handelns in zumutb. Weise zu erkennen? Ass. jur. Jan K. Köcher 15

16 Hyperlinks Nach Setzen des Hyperlinks kann eine Störerhaftung begründet sein, wenn:!der Link Aufrechterhalten bleibt obwohl eine nun durch Abmahnung zumutbare Prüfung ergeben hätte, dass mit dem Link ein rechtswidriges Verhalten unterstützt wird Ass. jur. Jan K. Köcher 16

17 Hyperlinks Resultat: Im Fall der Verletzung von Prüfpflichten Haftung auf Unterlassen = Entfernung des Links Achtung: Kostenfalle! Im konkreten Fall des BGH keine Pflicht zum Unterlassen, da Prüfung komplexe Rechtsproblematik tangiert hätte Ass. jur. Jan K. Köcher 17

18 Access-Provider Verantwortung: Für übermittelte eigene Inhalte ohne Beschränkung nach 8 Abs. 1 TDG Für übermittelte fremde Inhalte grds. nicht nach 9 TDG Zudem keine Überwachungspflicht gem. 8 Abs. 2 S. 1 TDG Ass. jur. Jan K. Köcher 18

19 Access-Provider Störerhaftung auch unter Vorauss. 9 TDG?!OLG Frankfurt, Urt. v Grds. Ja!!Arg. 8 Abs. 2 S. 2 TDG Verpflichtung zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit unberührt Ass. jur. Jan K. Köcher 19

20 Access-Provider OLG Frankfurt v Sachverhalt: Kunde des Access-Providers betreibt einen FTP-Server mit illegalen Downloads unter einer dynamischen IP- Adresse Anknüpfungspunkt Störerhaftung: Vermittlung des Internetzugangs Ass. jur. Jan K. Köcher 20

21 Access-Provider Korrektiv: Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten Zwar keine Überwachungspflichten gem. 8 Abs. 2 S. 1 TDG Aber: Störerhaftung gerichtet auf Unterlassen ab Kenntniserlangung durch den Provider Vereinbarkeit mit fehlender Überwachungspflicht aus 8 Abs. 2 S. 2? Ass. jur. Jan K. Köcher 21

22 Access-Provider Unterlassen: OLG: Durch Kündigung des Providervertrags aus wichtigem Grund und Sperrung des Internetzugangs Problem im Hochschulbereich: Nicht nur Allgemeine Handlungsfreiheit, sondern auch Berufs-, Wissenschafts- und Lehrfreiheit betroffen Konsequenz! Ass. jur. Jan K. Köcher 22

23 Konsequenz Sperrungsverfügung 2.0 -Private Edition- Ass. jur. Jan K. Köcher 23

24 Sperrungsverfügung 2.0 Es geschah im Juli 2005 Schreiben der GEMA an 42 dt. Access-Provider Aufforderung zur Sperrung des Zugangs zu mehreren Websites u.a. Portale Goldesel, Saugstube Zitat: Daher machen wir sie darauf aufmerksam, dass Sie mit Zugang dieses Schreibens Kenntnis von den umfangreichen Urheberrechtsverstößen auf den genannten Seiten besitzen Ass. jur. Jan K. Köcher 24

25 Sperrungsverfügung 2.0 Unterlassungserklärung beigefügt Vertragsstrafe von Euro falls einer der Kunden eines der genannten Angebote nach dem 25. Juli abrufen kann Einige Provider haben neg. Feststellungsklage angekündigt!ausgang offen Ass. jur. Jan K. Köcher 25

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