Rauchwarnmelder Sicherheit bei Tag und Nacht Köln, 20. März 2010
Inhalt Ausgangssituation Markt Recht Produktangebot fumonic Weitere Hinweise Leistungsangebot Rauchwarnmelder
Brandverteilung in Deutschland (Basis: 230.000 Brände p. a.) Quelle: rrl-insiders.de
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Aktuelle Gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht Bremen Hessen Ausrüstpflicht für alle bestehenden Wohnungen bis 31.12.2014 Rheinland Pfalz Ausrüstpflicht für alle bestehenden Wohnungen bis 12.07.2012 Nordrhein-Westfalen Ausrüstpflicht für alle öffentlich geförderen Neubauten mit Wohnungsnutzung Ausrüstpflicht für alle bestehenden Wohnungen bis 31.12.2015 Schleswig-Holstein Ausrüstpflicht für alle bestehenden Wohnungen bis 31.12.2010 Mecklenburg-Vorpommern Ausrüstpflicht für alle bestehenden Wohnungen bis 31.12.2009 Hamburg Ausrüstpflicht für alle bestehenden Wohnungen bis 31.12.2010 Saarland Ausrüstpflicht für alle Neubauten mit Wohnungsnutzung In mehreren Bundesländern wird die Einführung der Rauchmelderpflicht diskutiert. Die Überarbeitung weiterer LBOs ist zu erwarten. Thüringen Ausrüstpflicht für alle Neubauten mit Wohnungsnutzung
Öffentlich geförderter Neubau in NRW Was bedeutet das für die Wohnungswirtschaft? Gemäß Wohnraumförderungsbestimmung (WFB) Anhang 1 Pkt. 1.5 Rauchwarnmelder In neu geschaffenen Mietwohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Landesbauordnungen In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum entsprechend auszustatten. Alle Landesbauordnungen haben (fast) identische Textformulierungen
Montageanforderungen nach DIN 14676 Rauchwarnmelder müssen der DIN EN 14604 entsprechen Rauchwarnmelder müssen vom Brandrauch ungehindert erreicht werden können Ausstattungspflicht: Schlaf-/Kinderzimmer, Fluchtwege (Flure) Montage an der Decke und in Raummitte 50 cm von der Wand Küchen und Nassräume müssen nicht zwingend ausgestattet werden Ausstattungen in Fluren, Gängen und L-förmigen Räumen sind in der Norm besonders geregelt
Wartungsanforderungen nach DIN 14676 Sichtprüfung: Überprüfung, ob die Raucheindringöffnungen frei ist (Verschmutzung durch Flusen und Stäube) oder eine Beschädigung des Gerätes vorliegt. Alarmprüfung: Probeweise Alarm über die Prüftaste auslösen Batteriewechsel: (jährlich oder nach Angabe bis zu 10 Jahre) Mindestens einmal jährlich oder nach Herstellerangaben
Finanzierung Es stehen 2 Finanzierungsalternativen zur Auswahl: umlegbar nicht umlegbar Kauf Erhöhung der Kaltmiete um 11 % der aufgewendeten Kosten nach 559 BGB Miete Jährliche Mietrate ist nicht umlegbar Funktionsprüfung (Wartung des Gerätes) Funktionsprüfung kann als sonstige Betriebskosten i.s. des 2 Nr. 17 BetrKV umgelegt werden Unabhängig, ob eine gesetzliche Pflicht zur Ausstattung besteht oder nicht!
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Funktionsweise des Rauchwarnmelders Der Rauchwarnmelder fumonic arbeitet nach dem so genannten Streulichtprinzip. D.h., im Inneren der Geräte befindet sich eine Rauchkammer, in der von einer Leuchtdiode regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet werden. Ist die Kammer rauchfrei, so treffen diese Strahlen nicht auf die Fotolinse, da die Oberfläche der Rauchkammer kein Licht reflektiert. Dringt Brandrauch in die Rauchkammer ein, werden die Lichtstrahlen gestreut und dadurch auf die Fotolinse abgelenkt. Der Rauchwarnmelder erkennt Brandrauch und löst das Warnsignal aus. Das Gerät alarmiert solange, bis die Kammer wieder rauchfrei ist.
Made in Germany 10 Jahre Garantie auf das Gerät und die Batterie Der Rauchwarnmelder fumonic II
Der Rauchwarnmelder fumonic II Der fumonic II ist ein optischer Heimrauchmelder zur Rauchdetektion und Alarmierung in privaten Bereichen. Made in GERMANY DIN EN 14604 zertifiziert Zusätzlich: VdS-zertifiziert 10-Jahres-Batterie + Reserve fest integriert keine Störanfälligkeit gegenüber elektromagnetischer Felder (Abschirmung) aufwändiger, automatischer Selbsttest der gesamten Elektronik mit Verschmutzungserkennung Messkammerschutz durch Insektensieb Plombensicherung zur Manipulationserkennung Stummschaltfunktion zur Unterdrückung des akustischen Alarmsignals
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Wer entscheidet über den Einsatz von Rauchwarnmelder im WEG Recht? - Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum - Zwingend Gemeinschaftseigentum sind gem. 5 Abs. 2 WEG alle Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen die dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Eigentümer dienen. Rauchwarnmelder sind zwingend Gemeinschaftseigentum Zum Gebäudeschutz gehört der Brandschutz. Flammen und Rauch machen vor der Wohnungstür und fremdem Sondereigentum nicht halt.
Umsetzung des entsprechende Beschlusses Da Rauchwarnmelder Gemeinschaftseigentum sind, obliegt die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung einschließlich der Tragung der dafür anfallenden Kosten grundsätzlich allen Wohnungseigentümern. Rauchwarnmeldern sind eine bauliche Maßnahme. Sie ist eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung in der Form der Instandhaltung oder Instandsetzung ( 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 WEG Sie kann nach 21 Abs. 3 WEG mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
OLG Frankfurt am Main stellt Rauchwarnmelder als Gemeinschaftseigentum fest Das OLG Frankfurt am Main hat unter dem GZ: 20 W 325/06 für Recht erkannt, auch wenn die Rauchwarnmelder in den Räumen des Sondereigentums angebracht werden, handelt es sich dabei um Gemeinschaftseigentum. Rauchwarnmelder dienen entgegen der Auffassung des Klägers ohne Zweifel auch der Sicherheit des Gebäudes. Es sollen nicht nur die in den Räumen befindlichen Personen, sondern naturgemäß auch das Gebäude an sich, das darin befindliche Eigentum der Bewohner sowie die Nachbarschaft geschützt werden vor Schäden bei einem Brand. Weitere Urteile Amtsgericht Ahrensburg GZ: 37 C 11/08
Warum kann heute keine Funktechnologie mit Fernwartung bei Rauchwarnmeldern angeboten werden? Die DIN 14676 ist unmissverständlich: Einmal pro Jahr muss jeder einzelne Rauchwarnmelder einer Sichtprüfung unterzogen werden. Fernprüfungsmethoden mittels Funkmodulen erlauben die Alarmbereitschaft der Rauchwarnmelder zu testen, ersetzen aber nicht die in der DIN 14676 vorgesehene Sichtprüfung. Wer heute eine Funktionsprüfung per Funk anbietet, verlagert lediglich die Pflicht zur Sichtprüfung auf den Eigentümer / Verwalter.
Kann die jährliche Funktionskontrolle auf den Mieter delegiert werden? Da den Vermieter die Verkehrssicherungspflicht trifft, müsste er im Schadensfall darlegen, wie die Übertragung der Pflicht rechtstechnisch bewerkstelligt wurde, und der Mieter die Pflicht aktiv übernommen hat. Da jeder Rauchmelder nicht nur die Sicherheit des Mieters gewährleistet, in dessen Wohnung er sich befindet, sondern die Schutzfunktion aller Bewohner des Hauses zugute kommt, ist es nur billig, ein Fachunternehmen, damit zu beauftragen. > siehe Amtsgericht Lübeck 11.2007 unter dem GZ: 21 C 1668/07 (Amtsgericht Lübeck stellt als erstes Gericht in Deutschland die Wartung von Rauchwarnmeldern in Mietwohnungen als umlagefähig auf die Betriebskosten fest)
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Leistungsangebot ista Montage Ausstattung gemäß Auftrag Mindestschutz / Optimalschutz Aufnahme aller Räume in der Nutzeinheit zur eindeutigen Zuordnung Schraubmontage Bereitstellung einer Nutzerinformation bei der Montage über die Funktionalitäten und Verhaltensregeln Bestätigung der Montage durch Unterschrift des Nutzers Nach abgeschlossener Montage erfolgt die Erstellung einer technischen Dokumentation
Leistungsangebot ista Funktionsprüfung Jährliche Sicht- und Alarmprüfung gemäß DIN 14676 im Zuge der Hauptablesung, ohne den RWM vom Montageort abzunehmen. Beschädigte/ defekte Geräte werden sofort getauscht und in Betrieb genommen. Information an den Kunden (Negativmeldung), wenn im Rahmen der jährlichen Funktionsprüfung Auffälligkeiten festgestellt wurden bzw. die Funktionsprüfung nicht durchgeführt werden konnte.
Leistungsangebot ista Mieterservice Mieter erhält Nutzerbroschüre mit Hinweisen zum Rauchwarnmelder, Verhaltenshinweise im Brandfall etc. (in verschiedenen Sprachen erhältlich) Service-Hotline für Mieter, die sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Fragen und weitere Informationen besetzt ist.
Vielen Dank für Ihr Interesse!