Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Ähnliche Dokumente
27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 4

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Gemeinde Ostseebad Binz

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 14. Jahrgang Zossen, 23. Oktober 2017 Nr. 12

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde

S A T Z U N G. über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sandstiege (Änderung)

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

20. Jahrgang 15. März 2011 Nr.: 11 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin

32. Jahrgang Braunschweig, den 10. Mai 2005 Nr. 5

Amtsblatt der Stadt Greven

BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE

BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

AmtsblattfürdasAmtBiesenthal-Barnim

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte

Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos be

Nr. 31 Böklund, 11. August Jahrgang

S a t z u n g. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtsblatt Nr. 10 vom 6. März 2018

Amtsblatt der Stadt Wesseling

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Satzung der Stadt Dormagen für den bebauten Bereich im Außenbereich "Nachtigall" an der Düsseldorfer Straße (Außenbereichssatzung) vom

56 Öffentliche Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Homberg - Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung

09/02 Amtsblatt der Stadt Schwerte

Nr. 06 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) für öffentliche Bekanntmachungen

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Amtsblatt für die Stadt Büren

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 02. Februar

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 5/2015. Schleswig, 13. Mai 2015

Nummer 18/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

03/03 Amtsblatt der Stadt Schwerte

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt der Stadt Greven

B E K A N N T M A C H U N G. - Vorkaufsrechtssatzung Achim-West -

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung

Amtsblatt der Stadt Beckum

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt. Matzker-Steiner Geschäftsführerin. Matzker-Steiner Geschäftsführerin

- im Westen durch die östlichen Flurstücksgrenzen der östlichen Bebauung des

Amtliche Bekanntmachung

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr.9/2014 vom 1. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Amtsblatt der Stadt Warstein

15 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

Amtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

5. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nummer 9/2015 Woche 46. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20

Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32. der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtliches Kreisblatt

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt:

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Festsetzungen 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes An der Trostberger Straße

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg

Transkript:

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage am See der Gemeinde Marienwerder; OT Ruhlsdorf Seite 2 2. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Campingplatz am Ruhlesee Seite 2 3. Wirksamkeit der 1. Änderung der Teilflächennutzungspläne für die Ortsteile Tuchen-Klobbicke und Trampe der Gemeinde Breydin Seite 5 4. Inkrafttreten des Bebauungsplanes Wohnpark am Großen Wukensee der Stadt Biesenthal Seite 5 5. Inkrafttreten des Bebauungsplanes Handwerker- und Gewerbepark Lanker Straße der Stadt Biesenthal Seite 7

2 Biesenthal-Barnim Nr. 6 01. Juli 2006 Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ferienanlage am See der Gemeinde Marienwerder, Ortsteil Ruhlsdorf mit Vorhaben- und Erschließungsplan Die Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder hat am 13.02.2003 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan) als Satzung beschlossen. Am 26.04.2005 wurde von der Gemeinde ein Satzungsänderungsbeschluss/ Beitrittsbeschluss über die geänderte Satzung in der Fassung vom April 2005 gefasst. Die Höhere Verwaltungsbehörde erteilte am 18.04.2006 unter dem Az.: 61/G-39/03 die Genehmigung der Satzung. Der Planbereich wird begrenzt im Norden: durch den in unmittelbarer Nähe verlaufenden Finowkanal im Osten: durch ein vorhandenes Wochenendhausgebiet im Süden: durch den Weg Zu den Sandenden im Westen: durch Ackerflächen und Wald Maßgebend ist der Lageplan in der Fassung vom 26.04.2005. Der Planbereich ist im folgendem Kartenausschnitt dargestellt: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Ferienhausanlage am See tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft ( 10 Abs. 3. BauGB). Der Bebauungsplan kann einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes beim Amt Biesenthal-Barnim, Plottkeallee 5, Zimmer 311, 16359 Biesenthal während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o.g. Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres, Mängel in der Abwägung nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Biesenthal, den 01.06.2006 Siehe Anlage auf Seite 3 In-Kraft-Treten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Campingplatz am Ruhlesee Die Gemeindevertretung der Gemeinde Marienwerder hat am 13.02.2003 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhabenund Erschließungsplan) Campingplatz am Ruhlesee als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde der Höheren Verwaltungsbehörde angezeigt, die nach Abschluss der rechtsaufsichtlichen Prüfung Maßgaben zur Änderung der Satzung erteilte.die Gemeinde Marienwerder trat mit dem Satzungsänderungsbeschluss / Beitrittsbeschluss vom 29.06.2006 den Maßgaben der Höheren Verwaltungsbehörde bei. Der Planbereich befindet sich im Ortsteil Ruhlsdorf und wird begrenzt: im Norden durch den Ruhlesee im Osten durch den vorhandenen Campingplatz im Westen durch die Landesstraße L294 im Süden durch die Straße Am Zeltplatz. Maßgebend ist der Lageplan des Vorhaben- und Erschließungsplans in der Fassung vom 29.06.2006. Der Vorhaben- und Erschließungsplan Campingplatz am Ruhlesee tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft ( 10 Abs. 3 Bau GB). Der Vorhabenund Erschließungsplan kann beim Amt Biesenthal Barnim, Plottkeallee 5, Zimmer 311, 16359 Biesenthal während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädingungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o.g. Verfahrens- und Formvorschriften oder Mängel in der Abwägung nicht innerhalb von 2 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Kühne Siehe Anlage auf Seite 4 H.- U. Kühne

01. Juli 2006 Nr. 6 Biesenthal-Barnim 3 Planbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienanlage am See

4 Biesenthal-Barnim Nr. 6 01. Juli 2006

01. Juli 2006 Nr. 6 Biesenthal-Barnim 5 Wirksamkeit der 1. Änderung der Teilflächennutzungspläne für die Ortsteile Tuchen-Klobbicke und Trampe der Gemeinde Breydin Die Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne des BauGB im Landkreis Barnim hat die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin am 15.06.2006 in öffentlicher Sitzung beschlossene 1. Änderung der Teilflächennutzungspläne für die Ortsteile Tuchen-Klobbicke und Trampe der Gemeinde Breydin mit Erlass vom 15.06.2006 Az.: 61/G-20/06 und 61/G-21/06 auf Grund von 6 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich der Teilflächennutzungspläne ist der Lageplan in der Fassung vom 20.02.2006 maßgebend. Die 1. Änderung des Teilflächennutzungspläne für die Ortsteile Tuchen-Klobbicke und Trampe der Gemeinde Breydin wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Die 1. Änderung der Teilflächennutzungspläne für die Ortsteile Tuchen- Klobbicke und Trampe der Gemeinde Breydin kann einschließlich der Begründung in der Bauverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die 1. Änderung der Teilflächennutzungspläne für die Ortsteile Tuchen-Klobbicke und Trampe der Gemeinde Breydin einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen (vgl. 6 Abs. 5 BauGB). Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Biesenthal, den 16.06.2006 Kühne Inkrafttreten des Bebauungsplanes Wohnpark am Großen Wukensee der Stadt Biesenthal Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal hat am 27.03.2003 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Wohnpark am Großen Wukensee nach 10 BauGB als Satzung beschlossen. Nach Erfüllung der Maßgaben aus der Entscheidung der Höheren Verwaltungsbehörde vom 06.11.2003 hat die Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne des Baugesetzbuches mit Schreiben vom 22.07.2004 Az.: 61/G - 44/03 mitgeteilt, dass die Schlussbekanntmachung nunmehr erfolgen kann. Der Planbereich wird begrenzt im Norden: durch die Akazienallee Flur 12, Flurstück 7/1; im Osten: durch die östliche Grenze der Flurstücke 757, 855 und 852, Flur 12 der Gemarkung Biesenthal; im Süden: durch die nördlichen Grenzen von Flurstück 852, Flur 12 der Gemarkung Biesenthal; im Westen: durch die westliche Grenze des Flurstücks 745 und 852, Flur 4 der Gemarkung Biesenthal. Maßgeblich ist der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom 13. Mai 2004. Der Bebauungsplan Wohnpark am Großen Wukensee tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. 10 Abs. 3 BauGB) Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung in der Bauverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann in den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den 39-41 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 2 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Biesenthal, den 16.06.2006 Kühne Siehe dazu Karte auf Seite 6

6 Biesenthal-Barnim Nr. 6 01. Juli 2006

01. Juli 2006 Nr. 6 Biesenthal-Barnim 7 Inkrafttreten des Bebauungsplanes Handwerker- und Gewerbepark Lanker Straße der Stadt Biesenthal Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal hat am 12.03.1997 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Handwerker- und Gewerbepark Lanker Straße nach 10 BauGB als Satzung beschlossen. Nach Erfüllung der Maßgaben und einer Auflage aus der Entscheidung des Landesamtes für Bauen, Bautechnik und Wohnen (LBBW) mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal vom 28.05.1998 hat das LBBW mit Verfügung vom 2.02.1999 Az.: 757/97 mitgeteilt, dass die Schlussbekanntmachung nunmehr erfolgen kann. Der Planbereich wird begrenzt im Norden: durch die Flurstücke 743, 594, 588, 560, 562 und 563, Flur 12 der Gemarkung Biesenthal; im Osten: durch die Flurstücke 587, 652, 303/10, 584, 585 sowie 573 und 574 (Teilflächen), Flur 12 der Gemarkung Biesenthal; im Süden: durch die Landesstraße L 29, Flurstück 420, Flur 12 der Gemarkung Biesenthal; im Westen: durch das Flurstück 250/1 der Gemarkung Biesenthal. Maßgeblich ist der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom 9. April 1998 mit den Änderungen vom 16. Juni 2006. Der Bebauungsplan Handwerker- und Gewerbepark Lanker Straße tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. 10 Abs. 3 BauGB) Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung in der Bauverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann in den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den 39-41 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 2 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Biesenthal, den 16.06.2006 Kühne

8 Biesenthal-Barnim Nr. 6 01. Juli 2006 IMPRESSUM Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Herausgeber: Telefon: 03337/4599-0 Telefax: 03337/459940 Amt Biesenthal-Barnim Der Plottkeallee 05, 16359 Biesenthal Druck: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH Panoramastraße 1, 10178 Berlin Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim erscheint bei Bedarf in ausreichender Auflage. Das Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim wird kostenlos an die erreichbaren Haushalte im Amtsbereich zugestellt. Abonnements bzw. Nachbestellungen, auch außerhalb des Verbreitungsgebietes, sind zum jeweils gültigen Abo- bzw. Postbezugspreis beim Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin möglich. Nach Verfügbarkeit ist das Amtsblatt auch im Foyer der Amtsverwaltung Biesenthal-Barnim erhältlich.