Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (zum Verbleib beim Bieter bestimmt) Ausschreibung PCO Presse-Highlight-Reisen 2017

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Transkript:

Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. 60325 Frankfurt am Main Frankfurt/Main, den 22.08.2017 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (zum Verbleib beim Bieter bestimmt) Ausschreibung PCO Presse-Highlight-Reisen 2017 Anlagen: - Angebotsvordruck mit Leistungsbeschreibung inkl. Leistungsverzeichnis und Formblättern 1 5 Sehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie werden gebeten, ein entsprechendes Angebot abzugeben. 1. Angaben zur ausgeschriebenen Leistung 1.1. Beschreibung des Auftragsgegenstandes Bitte entnehmen Sie den Auftragsgegenstand und die Informationen aus der Leistungsbeschreibung im Angebotsvordruck. 1.2. Leistungsort: Deutschlandweit 1.3. Ausführungsfrist/Leistungszeitraum Ausführungsbeginn: Nach Auftragserteilung Ausführungsende: 31.12.2017 2. Hinweise zum Vergabeverfahren 2.1. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A, 3, Nr. 2 VOL/A 2.2. Stelle, die den Zuschlag erteilt: s.o. Seite 1 von 6

2.3. Auskünfte Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an: Deutsche Zentrale für Tourismus e.v. Herr Ralph Lommatzsch 60325 Frankfurt E-Mail: ralph.lommatzsch@germany.travel Bei formellen Fragen wenden Sie sich bitte an: Deutsche Zentrale für Tourismus e.v. Herr Marc Rumpold 60325 Frankfurt E-Mail: marc.rumpold@germany.travel Fragen der Bieter zum Vergabeverfahren oder zu den Verdingungsunterlagen sind bis spätestens zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer 3.6 ausschließlich schriftlich an die o. g. Stellen zu richten. 2.4. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so wird ein entsprechender Hinweis an die unter Ziffer 2.3 genannten Stellen erbeten. 2.5. Öffnung der Angebote Die Öffnung der Angebote erfolgt am 12.09.2016 2.6. Prüfung der Eignung der Bieter Die Prüfung der Eignung der Bieter erfolgt unter den Gesichtspunkten der finanziellen und wirtschaftlichen sowie fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit insbesondere anhand der in Ziffer 3.2 genannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise. Folgende Mindestanforderungen wurden bestimmt: Nachweisbare Erfahrung in der Begleitung und Betreuung (gemischter) internationaler Reisegruppen Nachweisbare Erfahrung im Umgang mit Presse- und Medienvertretern Fachliche Kompetenz und besondere Affinität zum Produkt Deutschland als Reiseland Kenntnisse über die Aufgaben, Struktur und Arbeit der Deutschen Zentrale für Tourismus e.v. Mehrsprachlichkeit, Grundvoraussetzung ist Englisch fließend in Wort und Schrift, weitere Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt nicht jedoch die Sprache an sich. Hilfreich und bevorzugt sind Kenntnisse in den Sprachen Seite 2 von 6

Französisch, Spanisch, Italienisch, Chinesisch oder Russisch. Kenntnisse in anderen Sprachen sind ebenfalls willkommen. Mindestens grundlegende Kenntnisse der soziokulturellen Anforderungen der DZT Key Märkte Ein jährlicher Umsatz, bezogen auf die zu vergebende o. vergleichbare Leistung von mindestens 1 Million Euro. 2.7. Zuschlagskriterien & Wertung Der Zuschlag erfolgt nach Prüfung der Eignung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Folgende Zuschlagskriterien wurden festgelegt: Bewertung des Gesamtpreises für die Leistungen, gemäß Leistungsverzeichnis im Angebotsvordruck mit 85% Bewertung der Stunden- und Tagessätze für spezielle zusätzliche (fakultative) Dienstleistungen mit 15% 2.8. Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter auf Antrag über eine Nichtberücksichtigung informiert wird ( 19 VOL/A). 2.9. Datenschutzklausel Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. 2.10. Hinweis, sofern kein Angebot abgegeben wird Es steht Interessenten frei auf diese Aufforderung zur Angebotsabgabe kein Angebot abzugeben. Für diesen Fall wird um eine kurze Mitteilung an die unter Ziffer 2.3 benannten Stellen gebeten. 3. Angebots- und Bewerbungsbedingungen 3.1. Form und Inhalt der Angebote 3.1.1. Äußere Form Schriftliche Angebote sind als solche zu kennzeichnen und in einem fest verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Angebot PCO Presse-Highlight-Reisen 2017 bei der unter Ziffer 3.6 angegebenen Stelle einzureichen. Digitale Angebote sind nicht zugelassen. 3.1.2. Änderungen, Ergänzungen und Erläuterungen Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. Änderungen des Bieters an seinen Unterlagen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen, Ergänzungen und Erläuterungen in Form eines Nebenangebots laut Ziffer 3.5 sind möglich. 3.1.3. Unterschrift 3.1.4. Preise Die Angebote sowie die Formblätter (soweit vorgesehen) und Erklärungen müssen unterschrieben sein; der Name des/der Unterzeichnenden ist anzugeben. Seite 3 von 6

Preise sind in EUR anzugeben. Ergibt sich bei einzelnen Leistungspositionen ein Widerspruch zwischen dem vom Bieter angegebenen Einheitspreis und dem von Ihm eingetragenen Gesamtpreis, gilt der Einheitspreis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich jeweils vorgeschriebenen Umsatzsteuer. Sie ist gemäß dem zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Mehrwertsteuersatzes am Ende des Angebots hinzuzufügen. 3.2. Beizufügende Unterlagen 3.2.1. Angebotsvordruck (Seiten 1-30 inkl. Formblätter, Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis) und Nachweise 3.2.2. Unterlagen zur Beurteilung der Eignung gemäß S. 5 Angebotsvordruck. Die Vorlage dieser Erklärungen ist zwingend; Angebote, die diese Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig enthalten, werden gem. 16, Satz 2 VOL/A unter Einhaltung einer zu bestimmenden Frist nachgefordert. Auch die in den Formblättern abgefragten Angaben sind unbedingt vollständig zu machen, und zwar in jedem der vorgesehenen Felder. Kann ein Bieter aus objektiven Gründen bei einem o- der mehreren Feldern keine Angaben machen, so ist dies zwingend bei dem bzw. den Feldern zu vermerken und außerdem oder an gesonderter Stelle zu erläutern. Fehlen Angaben, die auch nach wiederholter Aufforderung nicht mitgeteilt werden und ohne dass der objektive Grund hierfür erläutert wird, muss die DZT das betreffende Angebot ohne weitere Prüfung aus dem Verfahren ausschließen. 3.3. Kostenerstattung Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Die Vervielfältigungskosten für die Versendung dieser Vergabeunterlagen werden nicht erstattet. 3.4. Urheberrechte Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. 3.5. Nebenangebote/Änderungsvorschläge Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind zulässig. Nebenangebote müssen alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Anforderungen erfüllen. 3.6. Abgabe der Angebote Angebote müssen bis zum 12.09.2016, 12:00 Uhr bei der folgenden Stelle abgegeben werden: Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. Vergabestelle Stichwort: Angebot PCO Presse-Highlight-Reisen 2017 60325 Frankfurt am Main Später eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. 3.7. Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebotes sind bis zum Ende der unter Ziffer 3.6 genannten Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen. Seite 4 von 6

Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. Danach ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist gemäß Ziffer 6.0. an sein Angebot gebunden. 3.8. Bietergemeinschaften Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. 3.9. Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will und diese zu benennen. Bei der Einholung von Angeboten von Unterauftragnehmern ist der Bieter verpflichtet, kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbar ist, bei der Übertragung von Teilleistungen nach Wettbewerbsgesichtspunkten zu verfahren und dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen zu stellen, als sie durch den Auftrag mit dem Bieter vereinbart werden. Die Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, welche nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt wird. 3.10. Sprache Die Angebote sowie sämtliche beizubringende Erklärungen und weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen. 3.11. Aufklärungspflicht Nach Öffnung der Angebote können von den Bietern Aufklärungen und Angaben verlangt werden, um Zweifel über die Angebote oder den Bieter zu beheben. 3.12. Antikorruptionsrichtlinie Gemäß der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 erklärt sich der Bieter bereit, seine Beschäftigten, die bei der Leistungserstellung mitwirken, nach dem Verpflichtungsgesetz auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag zu verpflichten. 4.0. Zahlungsbedingungen Zahlungen erfolgen je nach Leistungsfortschritt nach Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen; Abschlagszahlungen sind möglich. 5.0. Besondere Vertragsbedingungen 5.1 Dem Vertrag liegen in folgender Reihenfolge zugrunde: Zuschlagsschreiben; Seite 5 von 6

etwaige Erläuterungsprotokolle von Aufklärungsgesprächen gemäß VOL/A; die Angebotsaufforderung, inkl. dieser Bes. Vertragsbedingungen; das vom Bieter ausgefüllte Angebot, insbesondere die Leistungsbeschreibung inkl. Leistungsverzeichnis; die VOL/B in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung; 5.2 Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Geltung von AGB des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. 6.0 Bindefrist Die Bindefrist endet am 31.10.2016 Mit freundlichen Grüßen gez. -Vergabestelle- Seite 6 von 6