NICHTKONSEKUTIVER MASTERSTUDIENGANG INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN (MIB)



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S T U D I E N O R D N U N G

(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt.

Name: Vorname: Matr. Nr.:

Transkript:

NICHTKONSEKUTIVER MASTERSTUDIENGANG INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN (MIB) AN DER KATHOLISCHEN UNIVERSITÄT EICHSTÄTT-INGOLSTADT Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät STUDIENGANGSBESCHREIBUNG

2 STUDIENGANGSBESCHREIBUNG... 1 1. Allgemeine Angaben... 3 1.1 Bezeichnung und Charakterisierung des Studienganges... 3 1.2 Beteiligte Lehreinheiten... 3 1.3 Überblick über den Studiengang... 4 2. Konzept des Studienganges... 7 2.1 Art des Studiums... 7 2.2 Intentionen des Studienganges... 7 2.3 Studienplan... 7 2.4 Beschreibung der Studieninhalte... 7 2.4.1 Kernstudium... 8 2.4.2 Spezielle Einführungsmodule im Wahlbereich... 9 2.4.3 Sonstiger Wahlbereich... 9 2.4.4 Praktikum... 10 2.4.5 Masterarbeit... 10 2.5 Lehr- und Lernformen... 10 2.6 Prüfungsformen... 11 3. Studienorganisation und Prüfungswesen... 12 3.1 Studiengangssprecher und Unterstützungsleistungen... 12 3.2 Informationen über den Studiengang und die Studienberatung... 12 3.3 Zulassungsvoraussetzungen... 12 3.4 Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen... 12 3.5 Auslandssemester... 13 3.6 Eignungs- und Prüfungsverfahren... 13 3.7 Durchführung des Studienganges... 13 3.8 Qualitätssicherung und -kontrolle... 13 4. Anlagen... 14 4.1. Modulbeschreibungen... 14 4.1.1 Kernstudium... 14 4.1.2 Spezielle Einführungsmodule im Wahlbereich... 35

3 1. Allgemeine Angaben 1.1 Bezeichnung und Charakterisierung des Studienganges Masterstudiengang Internationale Beziehungen (MIB). Nichtkonsekutiver, forschungsorientierter Studiengang 1.2 Beteiligte Lehreinheiten Trägeruniversität: Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Ostenstraße 26 85072 Eichstätt Fakultät: Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät (GGF) Universitätsallee 1 85072 Eichstätt Lehreinheiten: Lehrstuhl für Politikwissenschaft: Politische Theorie und Philosophie Lehrstuhl für Politikwissenschaft: Politische Bildung Professur für Politikwissenschaft: Außenpolitik und Internationale Politik Fachvertretung Politische Systemlehre und Vergleichende Politikwissenschaft Lehrstuhl für Mittel- und Osteuropäische Zeitgeschichte Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte Professur für Geschichte Lateinamerikas Fachvertretung Wirtschafts- und Sozialgeschichte Lehrstuhl für Allgemeine Soziologie und Soziologische Theorie Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Finanzwissenschaft Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Sozialpolitik Fachvertretung Rechtswissenschaft: Öffentliches Recht (Völkerrechtslehre) [wahrgenommen durch auswärtigen Dozenten]

4 1.3 Überblick über den Studiengang Standort des Studienganges: Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt. Standort Eichstätt Beteiligte Disziplinen: Politikwissenschaft: Außenpolitik und Internationale Politik Politische Systemlehre und Vergleichende Politikwissenschaft Politische Theorie und Philosophie Geschichte: Neuere und Neueste Geschichte Mittel- und Osteuropäische Zeitgeschichte Geschichte Lateinamerikas Wirtschafts- und Sozialgeschichte Soziologie Allgemeine Soziologie und Soziologische Theorie Wirtschaftswissenschaft: Volkswirtschaftslehre: Finanzwissenschaft Volkswirtschaftslehre: Wirtschafts- und Sozialpolitik Rechtswissenschaft: Öffentliches Recht: Völkerrechtslehre Regelstudienzeit: 4 Semester Anzahl der ECTS-Leistungspunkte: 120 Struktur des Studienganges: Kernstudium (75 CP) Wahlbereich (15 CP) Praktikum (10 CP) Masterarbeit (20 CP) Module: Zum Masterstudiengang Internationale Beziehungen gehören 11 Mastermodule. Für Studierende ohne politik- und wirtschaftswissenschaftliche Vorbildung gibt es im Wahlbereich 6 weitere Module auf Bachelorniveau. Modulbezeichnung Einführungen (nur im Wahlbereich) Einführung in die Politikwissenschaft I und II: Grundbegriffe und Methoden Politische Systemlehre und Vergleichende Politikwissenschaft Einführung in die Politikwissenschaft III und IV: Politische Theorie und Philosophie Internationale Politik Einführung in die Wirtschaftswissenschaften Wirtschafts- und Sozialgeschichte Mikroökonomie Makroökonomie I Credit Points 5 CP 5 CP 5 CP 5 CP 5 CP 5 CP Markt und Staat Wirtschaftswissenschaft 5 CP Politikwissenschaft Praxis, Strategien und (Politik-)Felder der internationalen Politik Theorien, Strukturen und Ordnungen der internationalen Politik 10 CP 10 CP

5 Verfassungsstaatlichkeit Vergleichende Politikwissenschaft Geschichte des politischen Denkens Politische Theorie und Philosophie der Gegenwart Rechtswissenschaft Völkerrecht Quellen, Prinzipien, aktuelle Entwicklungen Soziologische Analyse Soziale Ordnung und sozialer Wandel Soziologie Geschichte Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts 10 CP 10 CP 10 CP 10 CP 10 CP 10 CP 10 CP 10 CP Studienaufbau: Das Kernstudium setzt sich zusammen aus Pflichtbereich und Wahlpflichtbereich. Der Wahlpflichtbereich erlaubt den Studierenden Schwerpunktsetzungen. Zum Pflichtbereich gehören 35 CP. Die Studierenden müssen das Modul aus der Rechtwissenschaft (10 CP), das Modul aus der Wirtschaftswissenschaft (5 CP) sowie zwei Module aus dem politikwissenschaftlichen Teilfach der Internationalen Beziehungen (20 CP) erfolgreich absolvieren. Aus dem Wahlpflichtbereich müssen die Studierenden 40 CP einbringen. Hierbei müssen sie aus der Politikwissenschaft mindestens zwei Module erfolgreich absolvieren (20 CP). Bei der Wahl der übrigen Module aus dem Wahlpflichtbereich im Wert von 20 CP sind die Studierenden frei. Hier können sie aus dem Modulangebot der Politikwissenschaft, der Soziologie und der Geschichte auswählen. Die Studierenden müssen 15 CP aus dem Wahlbereich beibringen. Hier können sie Module aus dem gesamten Angebot der Universität frei wählen. Studierende ohne politik- oder wirtschaftswissenschaftliche Vorbildung haben die Möglichkeit, speziell für sie bereitgestellte Einführungsmodule zu besuchen. Das von den Studierenden zu abzuleistende Praktikum wird mit 10 CP gewichtet. Die Masterarbeit hat ein Gewicht von 20 CP. Anzahl der Studienplätze: Eine Beschränkung ist nicht vorgesehen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich jedoch einem Eignungsverfahren unterziehen.

6 Lehrwirksame Personalkapazität (ohne Assistenten): 7 Professoren der GGF 63 SWS 2 Fachvertreter der GGF 20 SWS 2 Professoren der WWF 18 SWS 1 auswärtiger Dozent 4 SWS Von den angegebenen SWS der Lehrpersonen wird jeweils nur ein Teil für den Masterstudiengang Internationale Beziehungen verwendet. Dies gilt nicht für den auswärtigen Dozenten. Lehrbeauftragte: Da es an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt keine Professur für Öffentliches Recht gibt, wird das Modul Völkerrecht Quellen, Prinzipien, aktuelle Entwicklungen von einem auswärtigen Dozenten (Privatdozent) auf der Basis einer Honorarvereinbarung unterrichtet. Zielgruppe/Adressaten: Der Masterstudiengang Internationale Beziehungen wendet sich an akademisch gebildete junge Menschen, die ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einer der Fachrichtungen Politik, Gesellschaft, Geschichte, Wirtschaft, Recht oder Sprachen erworben haben. Ausdrücklich wendet er sich an Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland.

7 2. Konzept des Studienganges 2.1 Art des Studiums Viersemestriger Masterstudiengang mit einem im Schwerpunkt forschungsorientierten, zugleich aber auch berufsfeldorientierten Abschluss (Master of Arts, M.A.). Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. Der Studienbeginn erfolgt jeweils zum Wintersemester. 2.2 Intentionen des Studienganges Der Masterstudiengang Internationale Beziehungen dient der vertieften wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit internationaler Politik, politischen Ordnungsfragen, Wirtschaft, speziell Wirtschaftspolitik, jüngerer Geschichte und internationalem Recht. Sein Schwerpunkt liegt in der Politikwissenschaft. Viel Gewicht wird auch der Volkswirtschaftslehre beigemessen. In einem im Ausland abzuleistenden Praktikum sollen die Studierenden internationale Perspektiven konkret erfahren. Die Absolventen des Studienganges sollen qualifiziert werden, nach dem Studium in ihrem jeweiligen Land verantwortliche Positionen in Regierung/Verwaltung sowie in Nichtregierungsorganisationen zu übernehmen. 2.3 Studienplan Das Modul Völkerrecht Quellen, Prinzipien, aktuelle Entwicklungen ist verbindlich im ersten Semester zu studieren. Abgesehen von diesen Vorgaben sind die Studierenden frei in der Organisation ihres Studiums. In jedem Sommer- und Wintersemester wird jeweils ein Modul aus den Teilfächern der Politikwissenschaft (Internationale Politik, Politische Systemlehre sowie Politische Theorie und Philosophie) angeboten. Die Studierenden können daher diese Module in der von ihnen gewünschten Abfolge studieren. Ebenfalls in jedem Sommer- und Wintersemester werden die Module Soziale Ordnung und sozialer Wandel sowie Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts angeboten. Diese beiden Module erstrecken sich über zwei Semester. Das Modul Markt und Staat wird nur im Sommersemester angeboten. Das Modul Soziologische Analyse wird nur im Wintersemester angeboten. Völlig frei sind die Studierenden in der Entscheidung, wann sie welche Module aus dem Wahlbereich studieren wollen. Den Studierenden wird empfohlen, im ersten Semester neben dem Pflichtmodul Völkerrecht Quellen, Prinzipien, aktuelle Entwicklungen (10 CP) wenigstens zwei Einführungsmodule aus dem Wahlbereich (zusammen 10 CP) sowie ein Modul aus dem Pflicht- oder dem Wahlpflichtbereich (10 CP) zu studieren, um auf diese Weise 30 CP zu erwerben. Das sechswöchige Praktikum muss in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Die Studierenden legen nach eigener Entscheidung fest, zu welcher vorlesungsfreien Zeit sie das Praktikum ableisten. 2.4 Beschreibung der Studieninhalte Der Masterstudiengang Internationale Beziehungen besteht aus dem Kernstudium (75 CP) sowie dem Wahlbereich (15 CP). Hinzu kommen noch das Praktikum (10 CP) sowie die Masterarbeit (20 CP). Das Kernstudium umfasst die Pflichtmodule 1 bis 4 (35 CP) sowie die Wahlpflichtmodule 1 bis 7 (40 CP). Von den Wahlpflichtmodulen sind zwei der Module 1 bis 4 zu studieren.

8 Bestandteile der Masterprüfung sind die absolvierten Module des Kernstudiums sowie die Masterarbeit. 2.4.1 Kernstudium Das Pflichtmodul 1 Völkerrecht Quellen, Prinzipien, aktuelle Entwicklungen (10 CP) vermittelt die Grundbegriffe des Völkerrechts. Es thematisiert ferner völkerrechtliche Grundprinzipien und Grundpflichten und erörtert aktuelle Entwicklungen der Völkerrechtsordnung. Lehrformen: Hauptseminar sowie Vorlesung. Das Pflichtmodul 2 Theorien, Strukturen und Ordnungen der internationalen Politik (10 CP) vermittelt historische und systematische Kenntnisse über Theorien der Teildisziplin Internationalen Politik wie über die Beschaffenheit und die Entwicklung der internationalen Beziehungen. Lehrformen: Hauptseminar sowie Vorlesung oder Kolloquium oder Exkursion. Das Pflichtmodul 3 Praxis, Strategien und (Politik-)Felder der internationalen Politik (10 CP) vermittelt historische und systematische Kenntnisse über die Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands, anderer Staaten sowie der Europäischen Union, über Kooperationen und Konflikte in der Weltpolitik, über (Inter-)Regionalismus sowie über Nord-Süd-Beziehungen. Lehrformen: Hauptseminar sowie Vorlesung oder Kolloquium oder Exkursion. Das Pflichtmodul 4 Markt und Staat (5 CP) befasst sich mit Markt- und Staatstheorien. Es thematisiert Aufgaben des Marktes und Marktversagen. Es erörtert weiterhin Staatseingriffe im Bereich der Allokations-, der Distributions- und der Stabilisierungspolitik sowie Staatsversagen. Lehrformen: Vorlesung und Workshop. Das Wahlpflichtmodul 1 Verfassungsstaatlichkeit (10 CP) vermittelt historische und systematische Kenntnisse über den demokratischen Verfassungsstaat und die ihn konstituierenden Prinzipien, wie Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit, Recht auf Opposition und Verfassungsgerichtsbarkeit. Lehrformen: Hauptseminar sowie Vorlesung oder Kolloquium. Das Wahlpflichtmodul 2 Vergleichende Politikwissenschaft (10 CP) vermittelt institutionelle sowie politisch-kulturelle Grundlagen der politischen Systeme ausgewählter Regierungssysteme. Thematisiert werden weiterhin Methoden, Fragestellungen und Theorien der Vergleichenden Politikwissenschaft. Lehrformen: Hauptseminar sowie Vorlesung oder Seminar oder Exkursion. Das Wahlpflichtmodul 3 Geschichte des politischen Denkens (10 CP) thematisiert ausgewählte Denker, Strömungen oder Theorietraditionen aus den verschiedenen Epochen des politischen Denkens. Lehrformen: Hauptseminar sowie Vorlesung. Das Wahlpflichtmodul 4 Politische Theorie und Philosophie der Gegenwart (10 CP) analysiert zeitgenössische politische Theorien und Philosophien, wie die Theorie der rationalen Wahl, komplexe Demokratietheorien und Gerechtigkeitstheorien. Thematisiert werden weiterhin aktuelle Theoriedebatten. Lehrformen: Hauptseminar sowie Vorlesung. Das Wahlpflichtmodul 5 Soziologische Analyse (10 CP) greift Fragen und Problemstellungen soziologischer Theorien und Methoden auf. Weiterhin werden soziologische Diskurse analysiert. Lehrformen: Oberseminar und Hauptseminar oder Vorlesung. Das Wahlpflichtmodul 6 Soziale Ordnung und sozialer Wandel (10 CP) vermittelt Einsichten in Prozesse sozialen und kulturellen Wandels. Lehrformen: Hauptseminar und Vorlesung oder Hauptseminar und Hauptseminar. Das Wahlpflichtmodul 7 Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts (10 CP) vermittelt vertiefte Kenntnisse über historische Ereignisse und Entwicklungen aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Die Schwerpunkte können in der neueren und neuesten Geschichte über eine beliebige Region, in der mittel- und osteuropäischen Zeitgeschichte, in der Geschichte Lateinamerikas sowie in der

9 Wirtschafts- und Sozialgeschichte liegen. Lehrformen: Hauptseminar und Übung oder Vorlesung. 2.4.2 Spezielle Einführungsmodule im Wahlbereich Das Einführungsmodul 1 Einführung in die Politikwissenschaft I und II (5 CP) vermittelt ein Überblickswissen über die Politik als Wissenschaft sowie über zentrale wissenschaftliche Methoden des Faches. Es dient weiterhin der Vermittlung von Grundkenntnissen über zentrale Frage- und Problemstellungen der politikwissenschaftlichen Teildisziplinen Politische Systemlehre und Vergleichende Politikwissenschaft. Dieses auf Bachelor-Niveau angebotene Modul gleicht unterschiedliche Vorkenntnisse der aus verschiedenen Studiengängen stammenden Studierenden aus. Lehrform: Vorlesung. Das Einführungsmodul 2 Einführung in die Politikwissenschaft III und IV (5 CP) dient der Vermittlung von Grundkenntnissen über zentrale Frage- und Problemstellungen im politikwissenschaftlichen Teilbereich Politische Theorie und Philosophie. Es bietet weiterhin eine allgemeine Einführung in den politikwissenschaftlichen Teilbereich Außenpolitik und Internationale Politik. Dieses auf Bachelor- Niveau angebotene Modul gleicht unterschiedliche Vorkenntnisse der aus verschiedenen Studiengängen stammenden Studierenden aus. Lehrform: Vorlesung. Das Einführungsmodul 3 Einführung in die Wirtschaftswissenschaften (5 CP) vermittelt Grundkenntnisse der Makro- und Mikroökonomie sowie der Geschichte des ökonomischen Denkens. Dieses auf Bachelor-Niveau angebotene Modul gleicht unterschiedliche Vorkenntnisse der aus verschiedenen Studiengängen stammenden Studierenden aus. Lehrformen: Seminar sowie selbstgeleitetes Lernen. Das Einführungsmodul 4 Wirtschafts- und Sozialgeschichte (5 CP) vermittelt Grundkenntnisse des historischen Gewordenseins der modernen Wirtschaftsweise. Dieses auf Bachelor-Niveau angebotene Modul gleicht unterschiedliche Vorkenntnisse der aus verschiedenen Studiengängen stammenden Studierenden aus. Lehrformen: Vorlesung sowie Seminar. Das Einführungsmodul 5 Mikroökonomie (5 CP) vermittelt Kenntnisse über die Grundlagen von Angebot und Nachfrage. Es geht weiterhin ein auf Produktion, Märkte und Preissetzungen. Dieses auf Bachelorniveau angebotene Niveau schafft kognitive Voraussetzungen für das Pflichtmodul 4 Markt und Staat. Lehrform: Vorlesung mit integrierter Übung. Das Einführungsmodul 6 Makroökonomie I (5 CP) vermittelt Kenntnisse über die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Es thematisiert weiterhin die Wirkungen von Geld- und Fiskalpolitik, den Außenhandel sowie die Wirtschaftspolitik in geschlossenen und offenen Volkswirtschaften. Dieses auf Bachelorniveau angebotene Niveau schafft kognitive Voraussetzungen für das Pflichtmodul 4 Markt und Staat. Lehrform: Vorlesung mit integrierter Übung. 2.4.3 Sonstiger Wahlbereich Die Studierenden sollen über das im Rahmen des Masterstudienganges Internationale Beziehungen vermittelte Wissen hinaus andere Fachgebiete kennenlernen und praxis- und berufsfeldorientierte Schlüsselqualifikationen erwerben können. Im Wahlbereich können die Studierenden Module und aus dem gesamten Fächerangebot der Universität wählen. Dabei sollte zumindest eines der gewählten Module oder eine der gewählten Lehrveranstaltungen christliche oder ethische Inhalte haben. Die Studierenden müssen im Wahlbereich Leistungen im Umfang von insgesamt 15 CP nachweisen. Die erbrachten Prüfungsleistungen im Wahlbereich sind kein Bestandteil der Masterprüfung.

10 2.4.4 Praktikum Die Studierenden müssen ein sechswöchiges verpflichtendes Praktikum ableisten. Die Studierenden setzen sich in eigener Verantwortung mit geeigneten öffentlichen oder privaten Einrichtungen in Verbindung, an denen das Praktikum abgeleistet werden kann. Deutsche Studierende sollen das Praktikum im Ausland, ausländische Studierende in Deutschland absolvieren. Die Studierenden müssen eine Bescheinigung der Praktikumseinrichtung über den ordnungsgemäßen Verlauf des Praktikums vorlegen. Daneben müssen sie einen etwa zehnseitigen Praktikumsbericht anfertigen. Genügt der Bericht den Anforderungen, erhalten sie hierfür 10 CP. Das Praktikum ist kein Bestandteil der Masterprüfung. Das Praktikum vermittelt Einblicke in ein mögliches späteres Berufsfeld zur Orientierungshilfe und ermöglicht den Erwerb berufsfeldbezogener Qualifikationen. Geeignete Praktikumseinrichtungen sind Organe der Europäischen Union sowie andere internationale Organisationen, Verfassungsorgane und Ministerien auf nationaler Ebene, Verwaltungsbehörden, Forschungseinrichtungen, Medien und Nichtregierungsorganisationen. 2.4.5 Masterarbeit Das Thema der Masterarbeit wird ab der Mitte des dritten Fachsemesters vergeben. Das Thema kann aus den Fächern Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft (Volkswirtschaftslehre), Geschichte, Rechtswissenschaft (Völkerrecht) und Soziologie vergeben werden. Die Masterarbeit soll nicht mehr als 50 Seiten umfassen. Die Bearbeitungszeit erstreckt sich über Teile des dritten und des vierten Fachsemesters. In der Masterarbeit sollen die Studierenden nachweisen, dass sie die Fähigkeit besitzen, nach wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen ein Thema selbstständig zu bearbeiten und zu gehaltvollen Ergebnissen zu gelangen. 2.5 Lehr- und Lernformen In den Modulen des Masterstudienganges Internationale Beziehungen werden folgende Lehr- und Lernformen angeboten: Vorlesungen (VL). Sie thematisieren ausgewählte Gegenstände und Fragestellungen der beteiligten Fächer. Übungen (UE). Sie vertiefen unter Anleitung das in den von ihnen begleiteten Vorlesungen erworbene Wissen. Seminare (S). Sie erörtern Gegenstände und Fragestellungen der beteiligten Fächer. Die Studierenden halten Referate und fertigen kleinere Hausarbeiten an. Hauptseminare (HS). Sie erörtern Gegenstände und Fragestellungen der beteiligten Fächer auf höherem Niveau. Sie dienen der Vertiefung des Studiums und der Fähigkeit zu eigenständigem wissenschaftlichen Arbeiten. Die Studierenden halten Referate und fertigen Hausarbeiten an. Kolloquien (K). Sie erörtern aktuelle Tendenzen der Forschung. Sie dienen auch der Besprechung wissenschaftlicher Arbeiten. Selbstgeleitetes Lernen (SGL). Es besteht in intensiver Lektüre. Es begleitet den Lernprozess in den Lehrveranstaltungen, denen sie zugeordnet sind. Exkursionen (EX). Sie sind Fahrten zu ausgewählten Institutionen oder Regionen. Sie stehen in einem sinnvollen Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung, der sie zugeordnet sind. Sie werden im Rahmen dieser Lehrveranstaltung vor- und nachbereitet. Die Studierenden halten entweder Referate vor Ort, fertigen Ergebnisprotokolle an oder erbringen andere veranstaltungsbegleitende Leistungen.

11 Praktikum (P). Das Praktikum findet außerhalb der Universität statt und dient dem Erwerb von beruflichen Kenntnissen durch Tätigkeiten in verschiedenen Arbeitsbereichen und -prozessen. Es verlangt von den Studierenden die selbstständige Suche des Praktikumsplatzes, die Kontaktaufnahme mit der potentiellen Praktikumseinrichtung, praktisches Arbeiten über sechs Wochen sowie das Verfassen eines etwa zehnseitigen Praktikumsberichts. 2.6 Prüfungsformen Im Masterstudiengang kommen im Wesentlichen die folgenden Prüfungsformen zur Anwendung: Prüfungsgespräche und Referate (mündliche Prüfungsformen), Klausuren und Hausarbeiten (schriftliche Prüfungsformen). Prüfungsgespräche dauern mindestens 20 und höchstens 30 Minuten. Sie beziehen sich in der Regel auf einen in Vorlesungen dargebotenen Stoff. In Prüfungsgesprächen sollen die Studierenden nachweisen, dass sie den Prüfungsstoff angemessen darstellen und Probleme sachgemäß lösen können. Referate sind eigenständig vorbereitete Vorträge zu einem bestimmten Gegenstand. Referate werden durch ein schriftliches Handout sowie geeignete visuelle Hilfsmittel unterstützt. Die Dauer des Vortrages soll 20 Minuten nicht unterschreiten und 60 Minuten nicht überschreiten. An den Vortrag soll sich ein Fachgespräch anschließen, das der Referent leitet oder maßgeblich begleitet. Klausuren dauern mindestens 60 und höchstens 120 Minuten. Sie beziehen sich in der Regel auf einen in Vorlesungen dargebotenen Stoff. In den Klausurarbeiten sollen die Studierenden nachweisen, dass sie in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln Zusammenhänge des Moduls darstellen und Probleme mit den geläufigen Methoden des Faches erkennen sowie Wege zur Lösung finden können. Multiple-Choice-Prüfungen sind unter Beachtung von 10 der Prüfungsordnung zulässig. Hausarbeiten sind schriftliche Ausarbeitungen zu einem gestellten Thema. Sie können in einem Zusammenhang mit einem Referat stehen. Die Bearbeitungsdauer soll vier Wochen nicht überschreiten. In Hausarbeiten sollen die Studierenden nachweisen, dass sie ein Thema selbstständig bearbeiten können. Weitere Prüfungsformen ergeben sich aus den Modulbeschreibungen. Ihre Verfahren und Bewertungsmaßstäbe werden von den Modulverantwortlichen vor Beginn der Veranstaltungen mit den Studierenden erläutert.

12 3. Studienorganisation und Prüfungswesen 3.1 Studiengangssprecher und Unterstützungsleistungen Der Studiengang wird von einem Fachvertreter oder einer Fachvertreterin der Politikwissenschaft als Sprecher oder Sprecherin geschäftsführend geleitet. Ein stellvertretender Sprecher oder eine stellvertretende Sprecherin kann Vertreter oder Vertreterin eines anderen Faches der Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät sein. Sprecher oder Sprecherin sowie Vertreter oder Vertreterin werden für vier Jahre von den hauptamtlichen Hochschullehrern der Politikwissenschaft gewählt. Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachdisziplinen wird vom Sprecher oder von der Sprecherin koordiniert. Ihm oder ihr obliegt auch die Fachstudienberatung. Der Sprecher oder die Sprecherin wird von der Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät mit Sekretariatsund studentischen Hilfskraftkapazitäten unterstützt. 3.2 Informationen über den Studiengang und die Studienberatung Der Studiengang, die Beschreibung seiner Inhalte und Ziele werden sowohl im Internet als auch in Form von Informationsmaterial präsentiert. Ein Studienführer wird im Netz permanent, die Modulveranstaltungen werden je Semester in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Der Sprecher oder die Sprecherin des Studienganges, die am Studiengang beteiligten Fachvertreter oder Fachvertreterinnen sowie die wissenschaftlichen Assistenten und Mitarbeiter stehen in ihren Sprechzeiten für die Studienberatung zur Verfügung. 3.3 Zulassungsvoraussetzungen Die Qualifikation für das Masterstudium Internationale Beziehungen wird nachgewiesen durch die Hochschulreife, durch einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem mindestens sechs theoretische Fachsemester umfassenden Studiengang einer der Fachrichtungen Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Geschichte, Recht oder Sprachen mit mindestens der Gesamtnote gut (1,5-2,5). Für Bewerberinnen oder Bewerber, die ein juristisches Studium absolviert haben, ist die Gesamtnote befriedigend erforderlich. Ausländische Bewerberinnen oder Bewerber müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Notfalls können fehlende Kenntnisse im ersten Semester nachgeholt werden. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich einem Eignungsverfahren unterziehen, das vom Prüfungsausschuss organisiert wird. 3.4 Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Vergleichbarkeit der an ausländischen Hochschulen absolvierten Studiengänge sowie über die Gleichwertigkeit der an ausländischen Hochschulen erworbenen Hochschulabschlüsse. Er kann hierbei die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen konsultieren. Ebenso kann er die Zulassung zum Studium vom Ablegen von Zusatzprüfungen abhängig machen. Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen in Deutschland wie im Ausland erbracht wurden, werden anerkannt, wenn sie gleichwertig sind. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss. Einzelheiten regelt die Prüfungsordnung.

13 3.5 Auslandssemester Während des Masterstudiums Internationale Beziehungen können bis zu zwei Semester an einer ausländischen Hochschule studiert werden. Die Studierenden müssen dabei an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt eingeschrieben bleiben. Die während des Auslandssemesters erbrachten Studienleistungen werden anerkannt, wenn sie in Inhalt und Umfang sowie in den Anforderungen mit denen des Masterstudiums Internationale Beziehungen vergleichbar sind. Der Abschluss von Teilstudienverträgen mit den Fachvertretern der Disziplinen, für die im Ausland erbrachte Leistungen anerkannt werden sollen, wird empfohlen. 3.6 Eignungs- und Prüfungsverfahren Die Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber erfolgt gemäß eines speziell auf das Anforderungsprofil des Masterstudienganges Internationale Beziehungen abgestimmten Eignungsverfahrens, dessen Einzelheiten in der Anlage zur Prüfungsordnung geregelt sind. Die Masterprüfung erfolgt gemäß der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Internationale Beziehungen. 3.7 Durchführung des Studienganges Der Masterstudiengang Internationale Beziehungen erfordert eine enge Kooperation der beteiligten Fachvertreter. Der Sprecher oder die Sprecherin lädt in Abständen die beteiligten Fachvertreter zu Berichts- und Planungskonferenzen ein. 3.8 Qualitätssicherung und -kontrolle Die Lehrveranstaltungen des Masterstudienganges Internationale Beziehungen werden in regelmäßigen Abständen von den Studierenden evaluiert. Die Durchführung der Evaluation wird von der Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät organisiert. Die Ergebnisse der Evaluationen werden den Lehrenden in geeigneter Form bekannt gemacht und bei der weiteren Realisierung des Studienganges berücksichtigt.

14 4. Anlagen 4.1. Modulbeschreibungen 4.1.1 Kernstudium Modulbezeichnung Modulbezeichnung in Englisch Modulnummer Pflicht 1 Modulverantwortung / verantwortlicher Studiengangssprecher Leistungspunkte (ECTS-Punkte) 10 Kompetenzen Inhalte/Themen Formale Voraussetzungen für die Teilnahme Lehr- und Prüfungssprache Lehr- und Lernformen/ Lehrveranstaltungstypen Voraussetzungen für die Vergabe von ECTS-Punkten Zeitaufwand/ Verteilung der Völkerrecht Quellen, Prinzipien, aktuelle Entwicklungen International law Sources, principles, current developments Auswärtiger Dozent in Abstimmung mit dem Studiengangssprecher MIB MIB: Prof. Dr. Joachim Detjen MA PW: Prof. Dr. Dr. Manfred Brocker MA DFS PW: Prof. Dr. Klaus Schubert Aufbau völkerrechtlicher Grundkenntnisse mit dem Ziel der - Fähigkeit, völkerrechtliche Problemstellungen und aktuelle Entwicklungen - auch politischer Prozesse als Bestandteil des Völkerrechts - zu bewerten, - Fähigkeit, unterschiedliche innerstaatliche Rechtssysteme in Bezug auf das Völkerrecht zu analysieren und zu vergleichen. Fähigkeit, zur mündlichen Darstellung und diskursiven Erörterung völkerrechtlicher Probleme vor der Gruppe Grundlagen: Grundbegriffe (Völkerrechtsbegriff, Charakteristika und historische Entwicklung), Völkerrechtssubjekte (Staatsbegriff, Internationale Organisationen, Individuum, Völker und Selbstbestimmungsrecht der Völker) Völkerrechtsquellen Völkerrecht und nationales Recht: Dualismus und Monismus (unter besonderer Berücksichtigung der Lösungen des deutschen Grundgesetzes) Völkerrechtliche Grundprinzipien und Grundpflichten (Souveränität, Staatenimmunität, Gewaltverbot) Menschenrechte zwischen Universalismus und Kulturrelativismus (Christentum, Islam, Afrika) Internationale Gerichtsbarkeit und Menschenrechtsschutz Aktuelle Entwicklungen der Völkerrechtsordnung Keine Deutsch (1) Vorlesung (2 SWS) (2) Hauptseminar (2 SWS) (1) Vorlesung: Bestehen einer Klausur (maximal 90minütig) als Voraussetzung zur Zulassung zur Hausarbeit (2) Hauptseminar: Regelmäßige Anwesenheit Veranstaltungsbegleitende Leistungen (i. d. R. Referat, Thesenpapier und Beteiligung am akademischen Diskurs) Erfolgreicher, mindestens mit "ausreichend" bewerteter Leistungsnachweis (schriftliche Hausarbeit) (1) Vorlesung:

15 ECTS-Punkte innerhalb des Moduls Modulnote Polyvalenz mit anderen Studiengängen/Hinweise zur Zugänglichkeit Turnus des Angebots Beteiligte Fachgebiete Kontakt-/ Selbststudium: 1 CP Nachbereitung und Prüfungsvorbereitung: 2 CP (2) Hauptseminar: Regelmäßige Anwesenheit: 1 CP Vor- und Nachbereitung sowie veranstaltungsbegleitende Leistungen: 2 CP Anfertigung der Hausarbeit: 4 CP Hausarbeit Master Politikwissenschaft Master Internationale Beziehungen Master deutsch-französische Politikwissenschaft Master Europastudien (Master Lateinamerikastudien) (Master Journalistik) Jedes Wintersemester Rechtswissenschaft (Öffentliches Recht: Völkerrechtslehre)

16 Modulbezeichnung Theorien, Strukturen und Ordnungen der internationalen Politik Modulbezeichnung in Englisch Theories, Structures and Orders in World Politics Modulverantwortung Professur für Politikwissenschaft: Außenpolitik und Internationale Politik Modulnummer Pflicht 2 Leistungspunkte 10 Kompetenzen Vertiefte problemorientierte Kenntnis historischen und systematischen Wissens über Theorien (Konzepte), Strukturen und Ordnungen (Modelle) der internationalen Beziehungen bzw. Politik. Fähigkeit zur mündlichen und schriftlichen Darstellung, zur Analyse sowie zur kritischen Reflexion relevanter Theoreme und Modellvorstellungen in Bezug auf Gegebenheiten und Entwicklungen in Kontexten der Außenpolitik und der internationalen Politik. Inhalte/Themen Theorieentwicklung und Theoriediskussion der Internationalen Politik Theorien des Nationalstaates versus Theorien der postnationalen Konstellation (inklusive Denationalisierung und Deterritorialisierung) Internationale Politik zwischen Anarchie und Multilateralismus Uni-, Bi- und Multipolarität Renaissance der Geopolitik versus Trend zur Global Governance (Weltinnenpolitik) Formale Voraussetzungen für Keine die Teilnahme Lehr- oder Prüfungssprache Deutsch Lehr- und Lernformen/ (1) Hauptseminar (2 SWS) Veranstaltungstypen (2) Vorlesung (2 SWS) oder Kolloquium (2 SWS) oder Exkursion (mehrtägig) Voraussetzungen für die Vergabe von ECTS-Punkten Zeitaufwand / Verteilung der ECTS-Punkte innerhalb des Moduls Aktive Teilnahme. Semesterbegleitende Leistungen mit Bezug zur Hausarbeit (z.b. Referat, Textvorstellung, Paper, Protokoll, Moderation, Rezension) und Beteiligung am akademischen Diskurs. Schriftliche Hausarbeit. Anwesenheit in den Veranstaltungen: 2 CP Erarbeitung der semesterbegleitenden Leistungen: 3 CP Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit, auf Basis der eigenständigen akademischen Vertiefung des vermittelten Wissens: 5 CP Modulnote Polyvalenz mit anderen Studiengängen / Hinweise zur Zugänglichkeit Hausarbeit Vorlesung polyvalent mit der Vorlesung aus dem Modul Akteure und Systeme aus dem BA Politik und Gesellschaft [82-500-4.11-H- 0610] MA DFS (Deutsch-Franz. integrierter Studiengang PW) MIB (Master Internationale Beziehungen) MA PW (Master Politikwissenschaft) MA Europastudien MA Lateinamerikastudien MA Journalistik Flexibler Master

17 Dauer des Moduls Turnus des Angebots Beteiligte Fachgebiete 1 Semester Jedes Wintersemester Politikwissenschaft (Außenpolitik und Internationale Politik) Hinweis: Studierende, die die Vorlesung aus dem Modul Akteure und Systeme bereits in einem Bachelorstudiengang besucht haben, sind zum Besuch des Kolloquiums verpflichtet.

18 Modulbezeichnung Praxis, Strategien und (Politik-)Felder der internationalen Politik Modulbezeichnung in Englisch Policies, Strategies and Areas in International Relations Modulverantwortung Professur für Politikwissenschaft: Außenpolitik und Internationale Politik Modulnummer Pflicht 3 Leistungspunkte 10 Kompetenzen Vertiefte problemorientierte Kenntnis historischen und systematischen Wissens über Politiken (Aktivitäten) und Strategien wichtiger weltpolitischer Akteure sowie davon konstituierte (Politik-) Felder (areas) der internationalen Politik. Fähigkeit zur mündlichen und schriftlichen Darstellung, zur Analyse sowie zur kritischen Reflexion wichtiger Aktivitäten und relevanter Handlungsformen in den Bereichen der Außenpolitik und der internationalen Politik. Inhalte/Themen Außenpolitik Deutschlands und/oder sonstiger (National-) Staaten Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union Kooperationen und Konflikte in der Weltpolitik (Inter-)Regionalismus, Nord-Süd-Beziehungen Internationale Sicherheits-, Entwicklungs-, Handels-, Energie-, Umwelt-, Menschenrechtspolitik, etc. Formale Voraussetzungen für Keine die Teilnahme Lehr- oder Prüfungssprache Deutsch Lehr- und Lernformen/ Veranstaltungstypen Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten Zeitaufwand / Verteilung der ECTS-Punkte innerhalb des Moduls Modulnote Polyvalenz mit anderen Studiengängen / Hinweise zur Zugänglichkeit Dauer des Moduls (1) Hauptseminar (2 SWS) (2) Vorlesung (2 SWS) oder Kolloquium (2 SWS) oder Exkursion (mehrtägig) Aktive Teilnahme. Semesterbegleitende Leistungen mit Bezug zur Hausarbeit (z.b. Referat, Textvorstellung, Paper, Protokoll, Moderation, Rezension) und Beteiligung am akademischen Diskurs. Schriftliche Hausarbeit Anwesenheit in den Veranstaltungen: 2 CP Erarbeitung der semesterbegleitenden Leistungen: 3 CP Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit, auf Basis der eigenständigen akademischen Vertiefung des vermittelten Wissens: 5 CP Hausarbeit Vorlesung polyvalent mit der Vorlesung aus dem Modul Europäische Integration aus dem BA Politik und Gesellschaft [82-500-4.15-H-0610] MA DFS (Deutsch-Franz. integrierter Studiengang PW) MIB (Master Internationale Beziehungen) MA PW (Master Politikwissenschaft) MA Europastudien MA Lateinamerikastudien MA Journalistik Flexibler Master 1 Semester

19 Turnus des Angebots Beteiligte Fachgebiete Jedes Sommersemester Politikwissenschaft (Außenpolitik und Internationale Politik) Hinweis: Studierende, die die Vorlesung aus dem Modul Europäische Integration bereits in einem Bachelorstudiengang besucht haben, sind zum Besuch des Kolloquiums verpflichtet.

20 Modulbezeichnung Markt und Staat Modulbezeichnung in Englisch Interactions between Market and State Modulverantwortung Prof. Dr. Helmut Fischer, Lehrstuhl für VWL, insbesondere Finanzwissenschaft Modulnummer Pflicht 4 Leistungspunkte 5 Kompetenzen Die Studenten sollen durch die Vorlesung unter anderem folgende Kompetenzen erwerben: Reflektierter Umgang mit Markt- und Staatstheorien. Verständnis für die Notwendigkeit von Staatseingriffen im Bereich der Allokations-, Distributions- und Stabilisierungspolitik. Bewertungen von staatlichen Instrumenten zur Steigerung von Effizienz und Gerechtigkeit. Verständnis und Bewertung der Veränderung des staatlichen Aufgabenbereichs in den Ländern der OECD. Inhalte/Themen Kapitel I: Einleitung Kapitel II: Aufgaben des Marktes und Marktversagen Kapitel III: Marktversagen und Allokationspolitik des Staates Kapitel IV: Distributionspolitik Kapitel V: Stabilisierungspolitik Kapitel VI: Staatsversagen Kapitel VII: Staatlichkeit im Wandel Formale Voraussetzungen für die Teilnahme Lehr- oder Prüfungssprache Lehr- und Lernformen/ Veranstaltungstypen Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten Keine; empfohlene Voraussetzungen: Grundkenntnisse in Mikround Makroökonomie Deutsch Vorlesung Referate, Diskussionen Leistungsnachweis: Klausur (60 %), Vortrag (30 %), aktive Teilnahme am Kurs/mündliche Mitarbeit (10 %). Erläuterung und Begründung der Prüfungsmodalitäten: Die Gesamtnote setzt sich aus drei Teilen zusammen. Dadurch soll eine Ausgewogenheit zwischen theoretischen Aspekten des Themas (Vorlesung) und deren praktischer Umsetzung (Vorträge) erreicht werden. Zudem sollen durch eine Bewertung mündlicher (Mitarbeit) und schriftlicher Beiträge (Klausur) die individuellen Stärken der Studenten je nach persönlicher Neigung optimal berücksichtigt werden. Abschlussklausur: Der zeitliche Umfang der Abschlussklausur beträgt 60 Min. Klausurrelevant sind die Vorlesungsinhalte aus den Kapiteln I-VI. Vorträge: Jeder Student ist angehalten durch eine 30 minütige Präsentation einen Aspekt in der aktuellen Entwicklung der Staatstätigkeit vorzustellen. Für die Bewertung zählen die Qualität des Vortrags sowie die Ausarbeitung eines 3-4 seitigen Handouts. Aktive Teilnahme am Kurs / mündliche Mitarbeit: Für ein optimales Bestehen des Kurses ist neben der erfolgreichen Teilnahme der obigen Prüfungsteile auch die aktive Beteiligung der Studenten in der Vorlesung sowie eine produktive Diskussionsbeteiligung in dem Vortragsteil erforderlich. Durchschnittlicher Arbeitsaufwand