Stellungnahme der EnBW Energie Baden-Württemberg AG im Rahmen der Konsultation der Eckpunkte für ein Ausschreibungsdesign für Photovoltaik- Freiflächenanlagen 1. Ziele und Rahmenbedingungen der Ausschreibung 2. Das Ausschreibungssystem und das EEG 3. Ausschreibungsgegenstand 4. Ausschreibungsvolumen 5. Ausschreibungsverfahren 6. Qualifikationsanforderungen und Pönalen 7. Zuschlagserteilung und Übertragbarkeit der Förderberechtigung 8. Akteursvielfalt Karlsruhe, August 2014
EnBW begrüßt die geplanten Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen, weil auf diese Weise neue Kapazitäten einer hochgradig wirtschaftlichen EE-Erzeugungsart eine Chance auf Realisierung erhalten, die im heutigen EEG Regime nicht mehr gegeben ist. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist ein bedeutender Investor im PV-Freiflächen-Bereich. Das Unternehmen hat im deutschen Markt in den vergangenen Jahren bereits Solarparks mit über 30 MW entwickelt und errichtet und plant bis 2020 einen weiteren Ausbau im Umfang von rund 50 MW/a. Ein Großteil unserer Projekte wird mit kommunaler und Bürgerbeteiligung umgesetzt. Wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht und setzen uns für Akteursvielfalt ein. Wir teilen aber auch die Einschätzung des BMWi, dass die Lerneffekte aus der PV- Freiflächen-Auktion für die anderen Erneuerbaren-Technologien sehr beschränkt sein werden und sich vermutlich vor allem auf das Sammeln administrativer Erfahrungen beschränken werden. Es ist daher vor allem mit Blick auf Auktionen für Windenergie unbedingt erforderlich, die Spezifika dieser Erzeugungsart zu berücksichtigen, die sich grundlegend von denen von PV-Freiflächenanlagen und -projekten unterscheiden. Dies muss aus unserer Sicht in ein nochmals zu diskutierendes, auf Windenergie zugeschnittenes Auktionsdesign münden. Während sich Auktionen für PV-Freiflächenanlagen nach unserer Überzeugung wettbewerblich und kostensparend durchführen lassen werden, soweit Flächenbeschränkungen aufgehoben werden, sehen wir bei der Windenergie hier wesentlich größere Schwierigkeiten und bezweifeln, dass sie sich wettbewerblich durchführen lassen werden. Auktionen für Windenergie steht EnBW daher weiterhin sehr skeptisch gegenüber. Sollten sie dennoch angestrebt und ausgestaltet werden, müssen Investoren im Bereich Windenergie sehr frühzeitig in die Ausgestaltung des Auktionsdesigns einbezogen werden. Dies schließt nicht aus, dass man die anstehende Pilotauktion für PV-Freiflächenanlagen in pragmatischer Weise nutzt, um Schlussfolgerungen für andere EE-Technologien abzuleiten. 1 Ziele und Rahmenbedingungen der Ausschreibung Für eine kostengünstige Erreichung der Ausbauziele mittels einer Auktion ist eine hohe Wettbewerblichkeit unabdingbar. Im Eckpunktepapier wird zu Recht darauf hingewiesen, das dies entscheidend von der Flächenverfügbarkeit abhängt. Die Aufgabe der bisherigen Flächenrestriktionen ist aus Sicht der EnBW unabdingbar, um einen intensiven Wettbewerb und damit geringere Kosten für Flächen zu ermöglichen. EnBW begrüßt zudem, dass mit Blick auf administrativen Aufwand und Bieterrisiken ein einfaches Auktionsverfahren gewählt wurde und ist der Auffassung, dass dies dem Gegenstand der Auktion angemessen ist. Allerdings rechnen wir nicht damit, dass sich dieses Verfahren auch für andere EE-Technologien wie Windenergie anwenden lässt. August 2014 Seite 2 von 5
2 Das Ausschreibungssystem und das EEG Es erscheint sinnvoll, das Ausschreibungsverfahren mit der bekannten Fördersystematik des EEG zu kombinieren. Im Sinne einer einfachen Implementation der Ausschreibung von Förderberechtigungen für PV-Freiflächenanlagen sollte davon abgesehen werden, einen Mechanismus zur regionalen Verteilung der Projekte einzuführen. Die Frage der regionalen Verteilung ist vordringlich im Bereich Wind Onshore relevant. 3 Ausschreibungsgegenstand Die Auktionierung von arbeitsbezogenen Fördersätzen für gebotene Leistung ist sinnvoll und entspricht den Vorschlägen der EnBW. Eine Beschränkung der Projektgröße halten wir zur Förderung der Wettbewerblichkeit grundsätzlich für sinnvoll. Wir plädieren allerdings für eine höhere Maximalkapazität im Bereich von 40 bis 50 MW (Wechselrichteranschlussleistung), um die ab ca. 20 MW Projektgröße notwendige Stromeinspeisung auf 110 kv-ebene wirtschaftlich möglich zu machen. Eine Zusammenfassung von Photovoltaikmodulen zur Definition der Projektgröße kann analog den dazu geltenden Regelungen im aktuellen EEG erfolgen. Wesentlich für eine wettbewerbliche Auktion wird die Flächenverfügbarkeit sein. Daher unterstützen wir einen möglichst vollständigen Wegfall der Flächenbeschränkungen. Der Flächenverbrauch für den angestrebten Zubau von 400 MW pro Jahr beträgt ca. 600 Hektar. Grund für die Einführung der Flächenrestriktion war der hohe Flächenverbrauch infolge des damaligen massiven Zubaus. Im Jahr 2010 waren dies noch ca. 3000 Hektar (für damals 1500 MW Zubau). Dieser Grund entfällt aber offensichtlich für den weiteren Ausbau. Von einer Steuerung der regionalen Verteilung der Projekte sollte im Bereich PV- Freiflächenanlagen abgesehen werden. Neben der anzustrebenden möglichst unkomplizierten Implementierung der Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen spricht auch die begrenzte jährliche Zubaurate von 400 MW gegen eine solche Steuerung. 4 Ausschreibungsvolumen Das vorgeschlagene Ausschreibungsvolumen (600 MW zur Erreichung des 400 MW-Zieles), aufgeteilt auf 2-4 unterjährige Tranchen, erscheint uns in Kombination mit den vorgeschlagenen Präqualifikationsanforderungen sachgemäß. Dies ermöglicht es, im Rahmen späterer Auktionsrunden das Ausschreibungsvolumen im Lichte der gemachten Erfahrungen ggf. anzupassen. August 2014 Seite 3 von 5
5 Ausschreibungsverfahren Wesentliche Anforderungen an ein erfolgreiches Ausschreibungsverfahren sind neben der über eine Reduktion von wirksamen Restriktionen erreichbaren Flächenverfügbarkeit vor allem Einfachheit und Transparenz. Eine statische Ausschreibung erscheint dem Gegenstand angemessen. EnBW spricht sich jedoch für ein pay-as-cleared-verfahren aus, weil es wahrheitsgemäßes Bieten fördert und somit bessere Informationen für die auktionierende Stelle schafft. Ein weiterer wichtiger Vorteil von Einheitspreisverfahren ist die Entschärfung der Winner s Curse Problematik. Eine Lösung mit Blick auf einen effizienten Lernpfad könnte darin bestehen, mit einer pay-as-bid-auktion zu beginnen, in den weiteren Runden aber ein pay-as-cleared einzuführen. Ein Reservationspreis scheint politisch evtl. geboten, ist aber unserer Einschätzung zufolge der Sache nach nicht erforderlich. Ausreichende Flächenverfügbarkeit vorausgesetzt, dürfte die Auktion wettbewerblich verlaufen. 6 Qualifikationsanforderungen und Pönalen Aus Sicht der EnBW ist eine angemessene materielle Präqualifikation sinnvoll, um vernünftige Implementationsraten zu ermöglichen und den Wert technischer und regulatorischer Expertise nicht einem möglicherweise spekulativen Markt zu opfern. Die finanziellen Präqualifikationen erscheinen uns in der Höhe sachgerecht. Die vorgeschlagenen materiellen Präqualifikationsanforderungen (und den damit verbundenen Reifegrad von Projekten) vorausgesetzt, entspricht die für eine erste Pönalisierung wirksame Frist von 18 Monaten gängigen Projektzeiträumen. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Pönale erscheint uns eine Verkürzung des Förderzeitraums zweckdienlich. Damit kann jeder Förderberechtigung ein festgelegter Förderbeginn zugeordnet werden. Der Entzug der Förderberechtigung nach 24 Monaten erscheint nur bei Übertragbarkeit von Förderberechtigungen angemessen, bei projektscharfer Förderung muss mit hohen Risikoaufschlägen gerechnet werden. Eine verschuldensabhängige Pönale erscheint uns wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes nicht sinnvoll. Projektierer könnten im Falle einer Nicht-Realisierung zudem versuchen, die Anreizwirkung von Pönalen durch den Verweis auf externe Ursachen auszuhe- August 2014 Seite 4 von 5
beln. Die Folge wäre, dass eine belastbare Übersicht über die tatsächliche Implementierung von Vorhaben und damit über den tatsächlichen Ausbau kaum noch gegeben wäre. Im vorgeschlagenen Modell mit einer harten Frist nach 24 Monaten erscheint die Möglichkeit der Rückgabe von Förderberechtigungen zum Zweck einer effektiveren Mengensteuerung nicht notwendig. Eine solche Rückgabeoption reduziert die Kosten der Nichtumsetzung und vermindert somit den Anreiz zur Umsetzung. Damit wird eine effektive Mengensteuerung unter Umständen sogar erschwert. Für eine vernünftige Begrenzung der Auktionsrisiken bei unvermindertem Anreiz zum Zubau der auktionierten Menge spricht sich EnBW für eine sinnvolle Übertragbarkeit der Förderberechtigungen aus (s. nächster Abschnitt). 7 Zuschlagserteilung und Übertragbarkeit der Förderberechtigung Die Übertragbarkeit von Förderberechtigungen zwischen Projekten derselben juristischen Person bzw. zwischen Projekten von verbundenen Unternehmen sollte möglich sein. Es kann immer wieder vorkommen, dass sich ein bestimmtes Projekt im Portfolio als nicht realisierbar erweist. In diesem Falle kann die Übertragbarkeit innerhalb des Portfolios eine pragmatische Lösung sein, um den Zubau der auktionierten Menge schließlich doch noch zu ermöglichen. 8 Akteursvielfalt Um die Einfachheit des Ausschreibungssystems zu erhalten, sollte das Verfahren nicht durch Sonderregeln verkompliziert werden. Im Sinne des Partizipationsgedankens breiter Teile der Bevölkerung und damit der Akzeptanz der Energiewende erscheint uns eine zusätzliche Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung bzw. Beteiligungen auf kommunaler Ebene jedoch sinnvoll. Durch einen Bonus auf die gebotene Förderhöhe wäre eine solche zusätzliche Förderung ohne Eingriffe in die Mechanik der Auktion und insbesondere ohne Reduktion der Realisierungsanreize möglich. August 2014 Seite 5 von 5